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Die Strafrechtlerin in mir, kommt da zu einem anderen Ergebnis kommen, denn du hast ja die Leistung nicht genutzt, willst sie nun bezahlt haben (was absolut total verständlich ist).Betrug wäre es nur, wenn ich gar kein Hotel gebucht hätte,
Das Problem ist die EU VO sieht eben keine Erstattung für nicht genutzte Unterkünfte vor, dein Claim bezieht sich aber eben auf die EU VO als Betreuungsleistung.
Daher könnte der Irrtum eben darin bestehen, dass du ein Hotel genutzt hast und desshalb auch bezahlt wird, was aber nicht der Fall ist.
Daher hättest du einen Vermögsvorteil wenn dir nun das Hotel bezahlt wird, worauf du aber wegen fehlender Nutzung keinen Anspruch hast, von daher kommen die nötigen Tatbestandsmerkmale durchaus zusammen, dass man es auch anders sehen kann wie immer wenn es um Rechtswissenschaften geht ist klar.
Nicht falsch verstehen das geht nicht gegen dich und ich sehe den Beginn der Problemkette darin, dass LH ihren Job nicht gemacht hat, was A ein pünktlicher Flug wäre oder wenn das nicht funktioniert die verpflichtenden Betreuungsleistung wie Hotel+Transfer bereit stellt, diese Methode dem Reisenden zu sagen er solle buchen und man würde erstatten wird eben in viel zu vielen Fällen angewandt.
Bedeutet ihr habt die Verspätung und das Verpassen der ersten Nacht am Ziel schon "eingepreist".Ja, aber da meine Firma schon Erfahrungen mit solchen Fällen hatte,
Als Strategie für das nächste Mal würde ich eher ein Hotel buchen, das auch eine Stornierung bis zur Ankunft ermöglicht, wenn dann wegen einem Irr-OP dann doch storniert kann man das dem CBP Beamten problemlos erklären, und hat Nachweise die man vorlegen kann.
Vielleicht eine praktikable Idee.