EU Fluggastrechte / Annullierung

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.468
2.811
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Betrug wäre es nur, wenn ich gar kein Hotel gebucht hätte,
Die Strafrechtlerin in mir, kommt da zu einem anderen Ergebnis kommen, denn du hast ja die Leistung nicht genutzt, willst sie nun bezahlt haben (was absolut total verständlich ist).

Das Problem ist die EU VO sieht eben keine Erstattung für nicht genutzte Unterkünfte vor, dein Claim bezieht sich aber eben auf die EU VO als Betreuungsleistung.

Daher könnte der Irrtum eben darin bestehen, dass du ein Hotel genutzt hast und desshalb auch bezahlt wird, was aber nicht der Fall ist.

Daher hättest du einen Vermögsvorteil wenn dir nun das Hotel bezahlt wird, worauf du aber wegen fehlender Nutzung keinen Anspruch hast, von daher kommen die nötigen Tatbestandsmerkmale durchaus zusammen, dass man es auch anders sehen kann wie immer wenn es um Rechtswissenschaften geht ist klar.

Nicht falsch verstehen das geht nicht gegen dich und ich sehe den Beginn der Problemkette darin, dass LH ihren Job nicht gemacht hat, was A ein pünktlicher Flug wäre oder wenn das nicht funktioniert die verpflichtenden Betreuungsleistung wie Hotel+Transfer bereit stellt, diese Methode dem Reisenden zu sagen er solle buchen und man würde erstatten wird eben in viel zu vielen Fällen angewandt.

Ja, aber da meine Firma schon Erfahrungen mit solchen Fällen hatte,
Bedeutet ihr habt die Verspätung und das Verpassen der ersten Nacht am Ziel schon "eingepreist".

Als Strategie für das nächste Mal würde ich eher ein Hotel buchen, das auch eine Stornierung bis zur Ankunft ermöglicht, wenn dann wegen einem Irr-OP dann doch storniert kann man das dem CBP Beamten problemlos erklären, und hat Nachweise die man vorlegen kann.

Vielleicht eine praktikable Idee.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.469
5.447
Als Strategie für das nächste Mal würde ich eher ein Hotel buchen, das auch eine Stornierung bis zur Ankunft ermöglicht, wenn dann wegen einem Irr-OP dann doch storniert kann man das dem CBP Beamten problemlos erklären, und hat Nachweise die man vorlegen kann.
Ich bin in den letzten 15 Jahren rd. 60x in die USA eingereist. Kein einziges Mal wurde meine erste Adresse abgefragt oder gar überprüft.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.098
859
Die Strafrechtlerin in mir, kommt da zu einem anderen Ergebnis kommen, denn du hast ja die Leistung nicht genutzt, willst sie nun bezahlt haben (was absolut total verständlich ist).

Das Problem ist die EU VO sieht eben keine Erstattung für nicht genutzte Unterkünfte vor, dein Claim bezieht sich aber eben auf die EU VO als Betreuungsleistung.

Daher könnte der Irrtum eben darin bestehen, dass du ein Hotel genutzt hast und desshalb auch bezahlt wird, was aber nicht der Fall ist.

Daher hättest du einen Vermögsvorteil wenn dir nun das Hotel bezahlt wird, worauf du aber wegen fehlender Nutzung keinen Anspruch hast, von daher kommen die nötigen Tatbestandsmerkmale durchaus zusammen,

Der Hobbyjurist in mir sieht es hingegen so, dass ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung erleichtert. Im Artikel 9 der Fluggastrechte-VO heißt es: "Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten: b) Hotelunterbringung, falls ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist". Wobei sich "Aufenthalt" nicht auf den Aufenthalt im Hotelzimmer bezieht, sondern den erforderlichen verlängerten Aufenthalt am Flughafen durch die Flugverspätung!

Deinen Vorschlag, künftig nur noch Hotels mit Stornierungsmöglichkeit zu wählen, finde ich gut.
 

huby

Erfahrenes Mitglied
01.08.2021
493
716
"Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:"
Um hier ohne jegliche Rechtskenntnis noch weiter zu gehen: Das Problem fängt doch schon beim in der VO genannten "anbieten" an: wenn LH einem sagt "suchen Sie sich selbst ein Hotel und wir übernehmen es (vielleicht) hinterher", dann wird doch eben keine Hotelunterbringung angeboten sondern das Thema wird auf den Fluggast abgewälzt. Und beim hier geschriebenen "anbieten" lese ich auch nicht raus, dass man sich auch tatsächlich (dauerhaft) in dem angebotenen Zimmer aufhalten muss, um sich nicht strafbar zu machen - wäre aber bestimmt ein spannender Prozess, wenn eine Fluggesellschaft deswegen eine Klage gegen ihre nervigen Passagiere Kunden einreichen würde :)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.468
2.811
Wobei sich "Aufenthalt" nicht auf den Aufenthalt im Hotelzimmer bezieht, sondern den erforderlichen verlängerten Aufenthalt am Flughafen durch die Flugverspätung!
Kreativer Ansatz muss ich zugeben, ich sehe das Problem aber darin, dass bei einem Aufenthalt am Flughafen eben keine Hotelkosten sondern gegebenenfalls andere Kosten entstehen.

WIe gesagt an sich sehe ich auch das Problem bei LH die hätten für Hotel und Transfer dorthin sorgen müssen, wobei mir nicht so ganz klar ist warum es nicht passiert denn Zeit war ja während des Fluges vorhanden und wenn es nicht gerade ein Schneesturmtag ist der den halben Flughafen lahm legt dann sehe ich da keine Entschuldigung für das Versäumnis die Verpflichtung nicht erfüllt zu haben.

Aber ein nicht genutztes Hotelzimmer doch abrechnen und vor allem den Eindruck erzeugen es wäre genutzt worden halte ich für schwierig.

Aber ich drücke dir die Daumen, dass es glatt geht.

Ich bin in den letzten 15 Jahren rd. 60x in die USA eingereist. Kein einziges Mal wurde meine erste Adresse abgefragt oder gar überprüft.
Nun es ist eben wie immer eine 100% Kontrolle gibt es nicht Stichproben hingegen schon und die Beamten können eben sehr neugierig sein.

Ich bin bisher auch nur ein einziges Mal danach gefragt worden und das war genau der Flug der Probleme hatte ich denke mal meine Körpersprache oder ähnliches wird im signalisiert haben dass etwas nicht so glatt gelaufen ist/es Anlass zur Sorge gibt.

Ich kenne es auch so, dass der CBP Officer durch den Reisepass blättert und deswegen dann die verschiedensten Fragen kommen.

dass man sich auch tatsächlich (dauerhaft) in dem angebotenen Zimmer aufhalten muss, um sich nicht strafbar zu machen
Ja aber es ist ein Unterschied ob du eine angebotene Leistung nicht nutzt, oder ob du angibst eine Leistung genutzt zu haben und erstattet zu bekommen, was aber nicht zutrifft.

Das LH aber eindeutig dafür sanktioniert werden müsste, die Leistungen nicht erbracht zu haben ist klar, leider hat da die EU VO nur untaugliche Instrumente vorgesehen.

Übrigens würde ja nicht LH klagen sondern die Erstattung verweigern und der Kollege müsste klagen wenn LH nicht erstattet.
 
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huby

Erfahrenes Mitglied
01.08.2021
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Übrigens würde ja nicht LH klagen sondern die Erstattung verweigern und der Kollege müsste klagen wenn LH nicht erstattet.
Aber sie könnte (und würde bestimmt) klagen, wenn sie ein Hotelzimmer zur Verfügung stellen würden und sich die Leute dann nicht dauerhaft drin aufhalten (zumindest wenn es so eine Pflicht für den Passagier geben würde) 🤪

Danke für die strafrechtliche Einschätzung, finde ich spannend zu lesen (auch wenn es in der Praxis für @FlugFanatiker hoffentlich nicht relevant wird)!
 
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comby

Erfahrenes Mitglied
19.04.2012
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Folgende Situation:

Flug mit Etihad MUC - AUH - MLE

Leg AUH - MLE um 2:30h verspätet, so dass in Male der Weiterflug verpasst wird (Hotel demnach am gleichen Tag nicht mehr erreichbar).

Wer haftet hier bzw wie am besten vorgehen? Muss Etihad für eine Unterkunft in Male sorgen?
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
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838
Da der Weiterflug mutmaßlich auf einem separaten Ticket gebucht wurde, dürfte hier leider gelten: Pech gehabt :-/
 

comby

Erfahrenes Mitglied
19.04.2012
1.486
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Da der Weiterflug mutmaßlich auf einem separaten Ticket gebucht wurde, dürfte hier leider gelten: Pech gehabt :-/
ChatGPT sagt schon das bei „gestrandet“ wegen Verspätung die Betreuungspflicht gilt. Aber so eindeutig ist es irgendwie nicht.

Naja - notfalls über die Amex..
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.468
2.811
ChatGPT sagt schon das bei „gestrandet“ wegen Verspätung die Betreuungspflicht gilt. Aber so eindeutig ist es irgendwie nicht.
Das ganze endet aber wenn das Entziel des Beförderungsvertrags erreicht wurde, da liefert die KI Unsinn oder geht von einer Pauschalreise aus, da ist es in der Tat der Fall.

Aber Etihad ist aus der Sache raus, da es auch "nur" 2,5 Stunden Verspätung gab ist auch die Ausgleichszahlung sowieso vom Tisch, abgesehen von dem Problem, dass das Segment auf dem die Verspätung entstanden ist nicht der EU VO unterliegt aber der Beginn der Reise eben schon.
 
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ftl789

Aktives Mitglied
26.02.2025
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Folgende Situation:

Flug mit Etihad MUC - AUH - MLE

Leg AUH - MLE um 2:30h verspätet, so dass in Male der Weiterflug verpasst wird (Hotel demnach am gleichen Tag nicht mehr erreichbar).

Wer haftet hier bzw wie am besten vorgehen? Muss Etihad für eine Unterkunft in Male sorgen?
Wir wissen immer noch nicht ob es sich um ein gebuchtes Ticket oder zwei separat gebuchte Tickets handelt.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.098
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Nachdem ich meinen Claim im LH-Formular eingegeben habe, erhielt ich einige Stunden später eine E-Mail, dass man mein Anliegen "sehr ernst" nehme, und bereits an das "zuständige Serviceteam" übergeben habe.

Eine erste Grobprüfung scheint mein Claim also anscheinend überstanden zu haben, ansonsten wäre bestimmt schon ein "Njet!" gekommen.

Wie lange wird es nun erfahrungsgemäß dauern bis zu Entscheidung und dem anschließenden Erhalt des Geldes - sprechen wir hier von Tagen, Wochen, oder Monaten?