EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

monty81

Erfahrenes Mitglied
05.05.2017
1.031
1.572
ANZEIGE
Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Anwalt einen Fall (Ausgleichszahlung 1 Person Streitwert 250-600 Euro) für 130 bis 200 Euro bearbeitet und damit etliche Stunden beschäftigt ist.
Da das sehr standardisierte Fälle sind und der Anwalt da selbst wenig bearbeiten wird kann ich mir schon vorstellen, dass sich das als Massengeschäft durchaus lohnt. Zumal ja auch teurere Fälle reinkommen (Downgrades, Mehrpersonentickets, Ersatzbeförderung ...)
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
5.308
6.608
Zahlen die Fluggäste in Deutschland heutzutage genau den im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegten Betrag für einen Anwalt (wie zum Beispiel Dr. Böse)? Oder sollten noch weitere Kosten hinzugerechnet werden?
Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Anwalt einen Fall (Ausgleichszahlung 1 Person Streitwert 250-600 Euro) für 130 bis 200 Euro bearbeitet und damit etliche Stunden beschäftigt ist.
Mehr sollte es nicht sein.

Das funktioniert, weil spezialisierte Anwälte genau wissen wie das funktioniert und nicht etliche Stunden dafür brauchen.
 

Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
543
322
Hallo Zusammen,

nun hat uns der Streik am Freitag erwischt. Der Flug wäre von BRE-FRA-WAW gegangen. Abflug 10.10h. am Freitag. Die LUfthansa hat uns nun auf Freitag abend BRE-MUC und Samstag MUC-WAW umgebucht. Das wollen wir natürlich nicht.

Ein Durchkommen bei der Hotline ist nicht möglich. Wir würden gerne einen Flug am Donnerstag Abend nehmen. Alternative wäre KLM ab BRE nach WAW.

Wie ist das richtige Vorgehen? Wir haben Sorgen dass wenn wir zu langsam sind, die Plätze in den Alternativen alle weg sind.
 

Devilfish90

Erfahrenes Mitglied
13.12.2016
1.014
1.102
FRA
Hallo Zusammen,

nun hat uns der Streik am Freitag erwischt. Der Flug wäre von BRE-FRA-WAW gegangen. Abflug 10.10h. am Freitag. Die LUfthansa hat uns nun auf Freitag abend BRE-MUC und Samstag MUC-WAW umgebucht. Das wollen wir natürlich nicht.

Ein Durchkommen bei der Hotline ist nicht möglich. Wir würden gerne einen Flug am Donnerstag Abend nehmen. Alternative wäre KLM ab BRE nach WAW.

Wie ist das richtige Vorgehen? Wir haben Sorgen dass wenn wir zu langsam sind, die Plätze in den Alternativen alle weg sind.
 

N140SC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2024
1.124
1.017
Hallo Zusammen,

nun hat uns der Streik am Freitag erwischt. Der Flug wäre von BRE-FRA-WAW gegangen. Abflug 10.10h. am Freitag. Die LUfthansa hat uns nun auf Freitag abend BRE-MUC und Samstag MUC-WAW umgebucht. Das wollen wir natürlich nicht.

Ein Durchkommen bei der Hotline ist nicht möglich. Wir würden gerne einen Flug am Donnerstag Abend nehmen. Alternative wäre KLM ab BRE nach WAW.

Wie ist das richtige Vorgehen? Wir haben Sorgen dass wenn wir zu langsam sind, die Plätze in den Alternativen alle weg sind.

Gibt durchaus eine Variante, die noch verfügbar ist und Euch kaum später in Warschau ankommen lässt: die Bahn. Ab 8:09h, an 17:00h.
 
  • Like
Reaktionen: monty81

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.906
2.798
PIX, BER, ZRH
So, nun habe ich mittlerweile bei SP und S4 vier Kompensations-Forderungen mit kumulativ EUR 1500.00 anhängig und mich entschieden, der Sache etwas Nachdruck zu verleihen. Das ganze natürlich freundlich, aber bestimmt und mit Fristsetzung und der Eskalatiosstufe "Beschwerde bei der Portugiesischen Luftfahrtsbehörde". Alle vier Fälle sind eigentlich glasklar.

Zum untenstehenden Fall ist zu sagen, dass +1 gleichnetags den Flug S4 0233 von TER nach BOS hatte, welcher mit ähnlicher Verspätung rausgegangen ist, so dass wir den Tag gemeinsam am Flughafen verbringen und uns noch abwechselnd um unser Katzen-Kind kümmern konnten. Da bei der Verspätung meiner +1 der Fall ähnlich gelagert war, halt statt Annulierung eben nur Verspätung, habe ich natürlich auch einähnliches Schreiben in ihrem Namen verfasst.

Gerne teile ich mein Schreiben an den SATA Customer Service hier im Forum und lasse Euch auch am weiteren Ausgang teilhaben.

So, nun schaut es so aus als dass mittlerweile für zwei der vier Flüge Kompensation angeboten wird mit Wahl zwischen EUR 300.00 Vouchah oder EUR 250.00 Cash, kam im Abstand von zwei Tagen.
 

haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
1.136
690
VIE

BER2022

Aktives Mitglied
24.05.2017
200
305
Ausgangssituation:

Flug gebucht mit QR BER-CPT über Doha für den 27.3, return 12.4
Wenn QR die Hinflüge annuliert, schulden sie eine Ersatzverbindung, die man im Zweifelsfall selber buchen und die Kosten einklagen kann, soweit korrekt?

Wenn der Rückflug dann jedoch auch storniert wird, sitzt man jedoch ohne Rechte in CPT und müsste sich den Rückflug auf eigene Kosten buchen, auch korrekt?

Oder würde es gehen, die Ersatzverbindung für den Hinflug schon als return zu buchen und Qatar Airways für die vollen Kosten aufkommen zu lassen?

Refund und neubuchen ist natürlich auch möglich, kostet aber stand jetzt in Eco ~7000€ für drei Personen, deswegen würden wir gerne Mal alle Möglichkeiten durchgehen.

VG und danke für eure Hilfe
 

Bommel

Erfahrenes Mitglied
02.04.2010
371
149
Ausgangssituation:

Flug gebucht mit QR BER-CPT über Doha für den 27.3, return 12.4
Wenn QR die Hinflüge annuliert, schulden sie eine Ersatzverbindung, die man im Zweifelsfall selber buchen und die Kosten einklagen kann, soweit korrekt?

Wenn der Rückflug dann jedoch auch storniert wird, sitzt man jedoch ohne Rechte in CPT und müsste sich den Rückflug auf eigene Kosten buchen, auch korrekt?

Oder würde es gehen, die Ersatzverbindung für den Hinflug schon als return zu buchen und Qatar Airways für die vollen Kosten aufkommen zu lassen?

Refund und neubuchen ist natürlich auch möglich, kostet aber stand jetzt in Eco ~7000€ für drei Personen, deswegen würden wir gerne Mal alle Möglichkeiten durchgehen.

VG und danke für eure Hilfe
Wenn das erste Segment (BER-DOH) gecancelt ist und Qatar nicht aktiv eine Ersatzflug anbietet, würde ich das Ticket komplett neu buchen und bei Qatar zur Erstattung einreichen. Das Anbieten einer Ersatzbeförderung ist keine Holpflicht des Kunden, sondern eine Bringepflicht des Carriers. Ja nachdem wann der selbst gebuchte Ersatzflug am Zielort ankommt, käme ggfls. auch die Kompensation von 600 € in Betracht.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
5.308
6.608
Wenn das erste Segment (BER-DOH) gecancelt ist und Qatar nicht aktiv eine Ersatzflug anbietet, würde ich das Ticket komplett neu buchen und bei Qatar zur Erstattung einreichen. Das Anbieten einer Ersatzbeförderung ist keine Holpflicht des Kunden, sondern eine Bringepflicht des Carriers.
Allerdings nur auf dem Hinflug. Der Rückflug könnte noch stattfinden und fällt auch nicht unter EU261.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.631
79
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Stornierungen belasten die Fluggäste. Und...

Statt "Fluggast-Klagen belasten Gerichte zunehmend" wäre die Überschrift "Gesetzesverstöße der Airlines belasten die Gerichte zunehmend" viel passender.
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
24.622
22.774
FRA
Stornierungen belasten die Fluggäste. Und...
Statt "Fluggast-Klagen belasten Gerichte zunehmend" wäre die Überschrift "Gesetzesverstöße der Airlines belasten die Gerichte zunehmend" viel passender.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.253
678
LEJ
Gebucht FRA - DEL - MAL auf AI.
3 Tage vor Abflug wird DEL - MAL annulliert und auf 6h 10min spätere Ankunft umgebucht.

Per Email mit bösem Schreiben Umbuchung auf Discover, Condor oder Edelweiß gefordert (spaterer Abflug, weniger Verspätung) - ging Do, 14h raus mit Frist Fr 16h, Abflug Sa 11h. Parallel Büro in FRA angerufen - die Dame wusste genau was Sache ist, meinte aber sie dürfe aber nicht umbuchen.
Auf dieser Email kam heute folgende Antwort - völlig am Thema vorbei. Es wurde ja nur die Ersatzbeförderung und noch nicht die Kompensation eingefordert.

"This is in reference to the concern raised regarding the flight delay on the travel on AI2026 & AI3201 from Frankfurt to Maldives via Delhi on 14th & 15th March under booking reference number "XXXXXX".

[…]

Our records confirm that the delay was caused directly by Air Traffic Control restrictions. These restrictions are classified as extraordinary circumstances—operational constraints imposed by external air traffic authorities and entirely beyond the airline’s control. Despite our proactive measures and coordination with ground teams, Air Traffic Control-mandated holds are unavoidable and, under UK Regulation (EC) No 261/2004, fall outside the scope of compensable events.

In accordance with Article 5(3) of the Regulation, compensation is not payable when disruptions arise from extraordinary circumstances. Air Traffic Control-related issues consistently qualify under this provision, as supported by precedents from the Court of Justice of the European Union (CJEU). Consequently, we wish to inform you that we are unable to uphold your claim for compensation."

AI beruft sich auf ATC. Zum einen fraglich ob daa stimmt, zum anderen wurde ja nicht auf dieser nächste Verbindung umgebucht.

Weiteres Vorgehen: Kompensation einfordern mit bösem Musterschreiben, abwarten und dann ab zum Anwender ?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.264
3.684
MUC / EWR
Gebucht FRA - DEL - MAL auf AI.
3 Tage vor Abflug wird DEL - MAL annulliert und auf 6h 10min spätere Ankunft umgebucht.

Per Email mit bösem Schreiben Umbuchung auf Discover, Condor oder Edelweiß gefordert (spaterer Abflug, weniger Verspätung) - ging Do, 14h raus mit Frist Fr 16h, Abflug Sa 11h. Parallel Büro in FRA angerufen - die Dame wusste genau was Sache ist, meinte aber sie dürfe aber nicht umbuchen.
Auf dieser Email kam heute folgende Antwort - völlig am Thema vorbei. Es wurde ja nur die Ersatzbeförderung und noch nicht die Kompensation eingefordert.

"This is in reference to the concern raised regarding the flight delay on the travel on AI2026 & AI3201 from Frankfurt to Maldives via Delhi on 14th & 15th March under booking reference number "XXXXXX".

[…]

Our records confirm that the delay was caused directly by Air Traffic Control restrictions. These restrictions are classified as extraordinary circumstances—operational constraints imposed by external air traffic authorities and entirely beyond the airline’s control. Despite our proactive measures and coordination with ground teams, Air Traffic Control-mandated holds are unavoidable and, under UK Regulation (EC) No 261/2004, fall outside the scope of compensable events.

In accordance with Article 5(3) of the Regulation, compensation is not payable when disruptions arise from extraordinary circumstances. Air Traffic Control-related issues consistently qualify under this provision, as supported by precedents from the Court of Justice of the European Union (CJEU). Consequently, we wish to inform you that we are unable to uphold your claim for compensation."

AI beruft sich auf ATC. Zum einen fraglich ob daa stimmt, zum anderen wurde ja nicht auf dieser nächste Verbindung umgebucht.

Weiteres Vorgehen: Kompensation einfordern mit bösem Musterschreiben, abwarten und dann ab zum Anwender ?
Ist doch super diese Arbeitsverweigerung, dann ist der Ausgleich trotz AU geschuldet.
 

tjrusa

Reguläres Mitglied
08.09.2019
84
50
Aktuell legt Eurowings auf der Strecke von Stuttgart nach Jeddah einen Stopp in Cairo ein. Der Abflug in Stuttgart wird hierzu von Abends 21:15 auf den Folgetag um 06:00 Uhr verlegt. Der Rückflug erfolgt ohne Zwischenstopp, allerdings fliegt der in JED erst um 18:25 Uhr ab und kommt in STR um 21:55 Uhr an. Ursprünglich war die Ankunft in STR für 10:55 Uhr geplant. Diese Verschiebung wird von EW anscheinend im Vorfeld angekündigt, aber wie ist die Regel bzgl. Entschädigung, wenn EW weniger als 14 Tage im Voraus solch eine signifikante Änderung vornimmt?

Bin in 2,5 Wochen auf JED-STR gebucht und hab noch die alten Zeiten. Ich rechne damit, dass ich auch eine Anpassung erhalten werde. Steht mir Entschädigung zu, sofern in weniger als 14 Tage vor Abflug informiert werde? Ob der Stopp auf dem Hinflug ein außergewöhnlicher Umstand ist sei mal dahin gestellt. Das der Rückflug deshalb Verspätung hat ist ja nicht mein Problem. EW könnte mich ja auch auf andere Airlines an dem Tag umbuchen, die mich mit einem Transfer zurück nach STR bringen (was ich so über den Laden gehört habe machen die das aber eher ungern)
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.253
678
LEJ
Ist doch super diese Arbeitsverweigerung, dann ist der Ausgleich trotz AU geschuldet.
Das war auch meine Laieneinschätzung. Da braucht man sich gar nicht mehr über ATC restrictions streiten.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Antworten von Airlines sind immer egal. Frist zur Zahlung der bestehenden Ansprüche setzen und danach ab zum Anwalt.
Danke. Soweit klar. Interessant fand ich hier, dass wir Ersatzbeförderung gefordert haben, um aus dem Thema höhere Gewalt raus zu kommen. Die Entschädigung wurde noch gar nicht gefordert. Daher finde ich die Antwort schon etwas ungewöhnlich.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
599
119
Das war auch meine Laieneinschätzung. Da braucht man sich gar nicht mehr über ATC restrictions streiten.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Danke. Soweit klar. Interessant fand ich hier, dass wir Ersatzbeförderung gefordert haben, um aus dem Thema höhere Gewalt raus zu kommen. Die Entschädigung wurde noch gar nicht gefordert. Daher finde ich die Antwort schon etwas ungewöhnlich.
Ich glaub, weil die so ne Airline wie AI denkt, wenn man EU261 sagt, dann will man Geld haben, nicht Umbuchung auf Fremdmetall, weil das kennen die gar nicht, dass es überhaupt sowas gibt (y)(y)