EU Fluggastrechte / Annullierung

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Aktives Mitglied
10.02.2019
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Das wäre mir neu, und das wäre Kulanz seitens der Bahn. Wenn man nicht mehr mit der Bahn ans Ziel kommt, hat man freie Hand bei der Wahl zwischen Taxi und Hotel, das ja. Aber eine unnötige Hotelübernachtung braucht die Bahn nicht zu erstatten.
Aus den Bahn-AGB:

> Das EVU, welches die verspätete oder ausgefallene Beförderung vertraglich schuldet,
bietet dem Reisenden die kostenlose Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft an, sofern dies praktisch durchführbar ist, wenn er (i) wegen eines Zugausfalls oder einer Verspätung die Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann oder wenn (ii) für ihn unter den gegebenen Umständen eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist. Alternativ bietet der Beförderer dem Reisenden die Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel zum vertragsgemäßen Zielort an, sofern dies preisgünstiger ist.
 

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
77
37
Das wäre mir neu, und das wäre Kulanz seitens der Bahn. Wenn man nicht mehr mit der Bahn ans Ziel kommt, hat man freie Hand bei der Wahl zwischen Taxi und Hotel, das ja. Aber eine unnötige Hotelübernachtung braucht die Bahn nicht zu erstatten.
Dann musst du dich nochmal schlau machen.
Wenn du nicht mehr am gleichen Tag ankommst kannst du mit dem Zug am nächsten Tag fahren und auf Kosten der Bahn übernachten.
Hatte ich schon oft zB in Berlin hängen geblieben und statt 150km mit dem Taxi durch die Gegend zu gurken habe ich mir ein Hotelgutschein geben lassen lief einwandfrei, wenn nicht habe ich selber gebucht und die Erstattung verlangt.

Nennt sich bei denen
Anspruch Übernachtungskosten
-
Fortsetzung der Fahrt
am selben Tag nicht
möglich / zumutbar

Screenshot 2026-04-04 231954.png

Ach und wenn man zwischen 0:00 und 5:00 ankommen sollte gilt das Gleiche wenn die Verspätung eine Stunde ist.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

In dem Fäll hätte ich kurz vor Mitternacht ankommen sollen und hätte es mit neuer Strecke so gegen 2:00 geschafft mit dem Gutschein hats nicht geklappt weil ich hätte weiter fahren sollten, aber die Erstattung war kein Problem.
Warum die auch 0 Minuten kommen wird deren Geheimnis sein.
 

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
77
37
Die Bahn schreibt selbst das sie erstatten müssen und nix von Kulanz:
Screenshot 2026-04-04 232606.png

Ist man in dem Fall bei einer Bahnfahrt wirklich besser dran als bei einem Flug?
 

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
77
37
Ja, eben, da steht es doch, unzumutbar. Wenn es nicht unzumutbar ist, ist die Übernachtung unnötig und Privatvergnügen.
Super und der Erkenntnisgewinn dieser Nachricht besteht jetzt worin?

Das Thema war von Anfang ob es eine Regelung bei Flügen gibt die ähnlich der Bahn ist?
Nach der Bahn ist eine Fahrt von Bonn nach Hamburg nicht mehr zumutbar wenn in Köln der Anschluss weg ist und man statt vor Mittnacht erst nach eins ankommt.
Wenn Lufthansa aber statt 22:30 um 1:30 landen könnte wär das ok?

Aber gehört die Ankunftszeit nicht auch ein Stück weit zu den vergleichbaren Reisebedingungen?
Wie schon gesagt es ist ein gewaltiger Unterschied ob du um 14:00 oder 2:00 auf der Matte stehst.
 
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Reaktionen: MarcoLOWW

infotimbo

Erfahrenes Mitglied
26.07.2009
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Der Vergleich zur Bahn hinkt insofern, dass man da das Hotel ja auch nur bekommt, wenn das gebuchte Ziel nicht erreichbar ist. Und nicht, wenn es einem Nachts zu dunkel ist um noch vom Endbahnhof nach Hause zu gehen, oder kein Bus mehr fährt.

Und wenn man das gebuchte Ziel nicht erreicht, steht einem ja auch als Fluggast eine Übernachtung zu. Also wenn, dann könnten hier der Ansatz tatsächlich nur die "vergleichbaren Reisebedingungen" sein.
 

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
77
37
Und möglicherweise lädt man dich dann wegen des Nachtflugverbotes an einem Ausweichflughafen ab.
Aber dann sind doch eindeutig in dem Bereich wo ich sagen kann, ich will nicht nach Nürnberg ich habe München gebucht gebt mir den ersten Flug morgen und jetzt ein Hotel.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Der Vergleich zur Bahn hinkt insofern, dass man da das Hotel ja auch nur bekommt, wenn das gebuchte Ziel nicht erreichbar ist. Und nicht, wenn es einem Nachts zu dunkel ist um noch vom Endbahnhof nach Hause zu gehen, oder kein Bus mehr fährt.

Und wenn man das gebuchte Ziel nicht erreicht, steht einem ja auch als Fluggast eine Übernachtung zu. Also wenn, dann könnten hier der Ansatz tatsächlich nur die "vergleichbaren Reisebedingungen" sein.
Nein du bekommst auch das Hotel wenn nicht mehr zu einer vernünftigen Zeit ankommst.

Selbst auf der Strecke Bonn Hamburg gehabt ich hätte HH noch kurz vor zwei erreichen können aber darauf hatte ich keinen Bock.
Ich hätte auch einen Gutschein bekommen wenn ich nicht in Köln geblieben wäre die Info von der DB wollte mich zum nächsten großen Bahnhof mit noch offener DB Info schicken.
Natürlich bleibe zu einer vernünftigen Zeit in einem Hotel anstatt dann irgendwann um oder sogar nach Mitternacht.
 
Zuletzt bearbeitet:

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
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laut EU-Recht "in Fällen, in denen ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig wird". Wie die Deutsche Bahn das genau ausweitet ist doch irrelevant.
Genau darum geht es doch.
Kann dich Lufthansa nachts um zwei am Zielflughafen absetzen und sagen passt schon oder kannst du eben sagen nein das habe ich so nicht gebucht gebt mir Hotel und Flug am nächsten Tag.
Bei der Bahn geht es offensichtlich.
Wie wärs sich mit dem Kernthema zu beschäftigen? oder müssen wir hier wieder bis Abends warten?