Du hast die Problematik ja schon völlig richtig erkannt. Es geht einzig um die Frage, ob sich AB auf außergewöhnliche Umstände berufen kann oder nicht. Streng genommen war von dem Vorfall ja ein Vorflug betroffen, was aber leider nicht völlig ausschließt, dass dieses Ereignis sich rechtlich auch auf deinen Flug auswirkt.
Letztlich kommt es darauf an, was tatsächlich die Ursache war. Klar scheint ja zu sein, dass es einen Fehlanflug in HER gab und AB dann, warum auch immer, nach CHQ ausgewichen ist. "Regionale Flugraumüberlastung" ist ein Schlagwort, das mir arg konstruiert scheint. Es müsste im Wortsinne etwas Außergewöhnliches erfolgt sein, auf das AB selbst keinen Einfluss hat. Alles andere ginge zu Lasten der Airline. Dass AB dir "aus Kulanz" (niemand hat etwas zu verschenken) eine Gutschrift anbietet, würde ich als starkes Indiz dafür werten, dass äußere Umstände wohl eher nicht vorliegen, zumal es ja einen Zusammenhang mit dem Treibstoff zu geben scheint, also zumindest in diesem Bereich AB sehr wohl Einfluss auf die Ereignisse hatte. Kurz: Sieht gut für dich aus.