EU-Fluggastrechte: außergewöhnliche Umstände und zumutbare Maßnahmen

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.963
13.324
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Klareres Eigenverschulden der Airline ist fast nicht mehr vorstellbar.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Frage: "Pilot legt ne harte Landung hin - in Folge dessen gibt es eine Sicherheitsüberprüfung der Maschine, die dazu führt, dass sich der Abflug verzögert und ein Anschluss nicht mehr erreicht werden kann."

SWISS behauptet, das wäre ein aussergewöhnlicher Umstand.

Haben die nun Recht? Ist eine "harte Landung" ein "aussergewöhnlicher Umstand" ???

Zunächst müssen es ja ungewöhnliche Umstände sein, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wennalle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Bei technischen Defekten ist das der Fall bei z. B. Sabotage, Terrorakte und Typenfehler.

Die Beweispflicht liegt bei der Airline. D. h.. Du kannst behaupten, dass kein solcher außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Die Airline muss beweisen, dass dem doch so ist. Letzteres dürfte in diesem Fall sehr schwer fallen.
 

meinaccount

Erfahrenes Mitglied
31.03.2010
2.082
18.821
HAJ
Dan stelle ich mal hier meine Fragen, es gab folgende Situation:

Sonntag 22.12.2013
LH 049 Hannover 06:35 Uhr – Frankfurt 07:40 Uhr
US 704 Frankfurt 10:45 Uhr – Charlotte 14:45 Uhr
US 593 Charlotte 16:25 Uhr – Phoenix 19:01 Uhr
Alle Passagiere in Business Class Buchungsklasse Z.

Flug LH 049 wurde wegen technischer Probleme an der Maschine gecancelt (Co Piloten Sitz defekt). Alle Passagiere mussten wieder aussteigen und wir wurden wie folgt umgebucht:

Sonntag 22.12.2013
LH 2089 Hannover 08:50 Uhr – München 10:05 Uhr
LH 428 München 11:25 Uhr – Charlotte 15:40 Uhr
US 423 Charlotte 22:11 Uhr – Phoenix 00:43 Uhr (Sonntag 23.12.13)

Damit erreichten wir Phoenix mit 5 Stunden und 40 Minuten Verspätung. Eigentlich ein Fall für eine Ausgleichszahlung gemäß EU Recht, oder? Wenn ja in welcher Höhe? 600,- € pro Person?

Feedback Formular bei LH ausgefüllt und lapidaren Tut uns Leid Brief von LH erhalten. Habt Ihr Tips für die weitere Vorgehensweise?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Bislang hattest du an der Stelle im Prinzip zwei Möglichkeiten:

1. Anwalt, ggf. Klage
2. Diverse Inkasso-Unternehmen

Jetzt gibt es dazu ja noch die Schlichtungsstelle.

Da man mir mit Recht mangelnde Objektivität vorwerfen könnte, sage ich jetzt nicht, was ich favorisieren würde.

Klar ist aber: Dein erster Flug wurde aus technischen Gründen gestrichen, was unterm Strich zu einem Zeitverlust am Endziel von mehr als fünf Stunden geführt hat. Das ist ein völlig klarer Fall und kaum zu verlieren, daher solltest du, wofür du dich auch entscheidest, auf die 600 / Nase bestehen!
 
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TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Schreiben und Zweiwochenfrist für die Ausgleichszahlung setzen. Per Briefpost und wegen Sendebericht vorab per Telefax.
 

markusr

Erfahrenes Mitglied
28.09.2011
939
39
Frage an die Experten - ich denke dass hier sowohl die Punkte "Wetterbedingungen, die sich auf den annullierten Flug unmittelbar ausgewirkt haben. Beeinträchtigungen, die auf vorangegangene Flüge eingewirkt haben, bleiben unberücksichtigt." als auch "Ein Wintereinbruch Ende Januar in Nordeuropa stellt jedenfalls keinen außergewöhnlichen Umstand dar, " greifen könnten.

Gebucht:
Flug 27.01. 2014
AB8951, CPH - TXL, 19:40 – 20:40 Uhr
AB8070, TXL-WAW, 21:30 – 22:50 Uhr
Tatsächlich:
27.01.2014: AB8951, CPH - TXL, 22:27 – 23:09 Uhr
28.01.2014: AB8038, TXL-WAW, 09:30 – 10:23 Uhr (also wieder 28 Minuten später als geplant..)

An diesem Tag gab es Schnee in CPH. Soweit so schlecht.

Aber:
- Die Maschine von Berlin aus kommend (AB8092) landete erst um 20:06 anstatt um 18:45 in CPH, da sie aus TXL erst um 19:28 anstatt um 17:55 loskam. Die tatsächliche Ankunft am Gate war sogar später als die auf den Bildschirmen im Terminal zuletzt genannte Boarding Zeit von 20:15. Erst um 20:22 dockte sie am Finger an.
Andere zeitgleiche Maschinen gingen aber halbwegs planmäßig aus TXL raus (z.B. 4U8062 um 18:10 anstatt 17:50 ; LH197 um 18:12 anstatt 17:45 ; AF1835 um 18:22 anstatt 18:00 ; LH2047 um 18:33 anstatt 18:10 ;KL1830 um 18:47 anstatt 18:20), einige wenige wiederum hatten eine fast vergleichbare Verspätung wie AB9092
- Eine planmäßige Ankunft war für viele Maschinen an diesem Tag in CPH möglich, wenn auch mit leichten Verspätungen. AB8092 liegt aber an de Spitze zu dieser Uhrzeit.
- Abflüge von Maschinen gingen von CPH fast allesamt mit Verspätung heraus, allerdings keine so dramatisch wie meine AB8951.
- Einer Umbuchung auf LO (Planmäßig ab CPH,20:25, an WAW: 21:20; tatsächlich: 21:30 - 22:45) wurde mir am Ticketschalter verwehrt, da "die Maschine von CPH nach TXL gleichzeitig die Maschine ist, die auch TXL-WAW bedienen wird" (Aussage Ticketbüro am Flughafen). Diese Aussage steht übrigens die Meinung der Stewardess entgegen die ich direkt nach dem Boarding gefragt habe ob ich sitzenbleiben könne. Sie meinte der Weiterflug würde nach Stockholm gehen.

Frage: Steht mir nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung ein Anspruch zu?

Gut, AB hat das Hotel in Berlin für mich gezahlt und auch meinen "Rückflug" (WAW-TXL-DUS) dankenswerter Weise um einen Tag nach hinten verschoben, da dieser eigentliche am 28.01. um 10:45 gegangen und das ohne Umbuchung ein Direct-Turnaround gewesen wäre.
Das reservierte Hotel in WAW für die Nacht vom 27. auf den 28. konnte ich nicht ändern oder rechtzeitig stornieren und musste mir stattdessen für die Nacht vom 28. - 29. ein neues Zimmer in einem anderen Hotel buchen.

Freue mich auf Euer Feedback.
 

markusr

Erfahrenes Mitglied
28.09.2011
939
39
Update: Nach zweimaligem Schriftwechsel via E-Mail hat mir AB heute 250 € zugestanden und die Taxikosten für das Hotel in Berlin auch schon erstattet. (y)
 

sabinek

Neues Mitglied
07.02.2014
5
0
Hallo,

ich hänge meine Frage hier mal an - falls das falsch ist, bitte verschieben oder mich korrigieren ;)

Eine etwas kompliziertere Geschichte, aber ich wäre froh, wenn die Fachleute hier mir dazu etwas sagen könnten!

Ich bin am 29.01. von FMO (Münster-Osnabrück) über MUC nach Graz geflogen, wollte ursprünglich am 02.02. von Graz über FFM nach FMO zurück. Hinreise alles super. Rückflug musste ich aus persönlichen Gründen umbuchen, ging auch noch am 01.02. telefonisch problemlos. Kurz vor Boarding Time wurde bekanntgegeben, dass der Flug nicht stattfindet.
Man musste sich am Ticketschalter anstellen und wurde umgebucht - das geschah an dem Tag 2x, kein Flug fand statt - es wurden also insgesamt 3 Flüge annulliert. Schließlich, abends wurden die verbliebenen Leute in eine nahegelegenes (gutes) Hotel verfrachtet, 1 Abendessen war frei.
Der für den nächsten Tag gebuchte Flug fand wieder nicht statt, ich konnte immerhin sofort einen Flug nach MUC kriegen, da hatte ich allerdings 6 Stunden Aufenthalt bis zum Anschlussflug nach FMO.
Dh. ich war für 2x eine knappe Stunde Flug über 30 Stunden unterwegs.

Als Grund für die Flugannullierungen wurde der Eisregen genannt - dh. es regnete bei Minusgraden, und die Flieger starteten erst gar nicht in MUC und FFM am 01.02., da sie wohl in der Luft zu stark vereisten. Diese schlechten Wetterverhältnisse waren allerdings nur in Österreich, und nur in der Steiermark.
Allerdings herrschte dieses Wetter bereits am 31.01., und an dem Tag hatten wohl auch schon keine Flüge nach Deutschland stattgefunden - das erfuhr ich aber erst nachträglich.

Habe ich hier Anspruch auf irgendwelche Ersatzzahlungen? Oder ist das einfach Wetter und höhere Gewalt?

Danke schon mal im voraus! :)
 

markusr

Erfahrenes Mitglied
28.09.2011
939
39
Als Grund für die Flugannullierungen wurde der Eisregen genannt - dh. es regnete bei Minusgraden, und die Flieger starteten erst gar nicht in MUC und FFM am 01.02., da sie wohl in der Luft zu stark vereisten. Diese schlechten Wetterverhältnisse waren allerdings nur in Österreich, und nur in der Steiermark.
Habe ich hier Anspruch auf irgendwelche Ersatzzahlungen? Oder ist das einfach Wetter und höhere Gewalt?

Was sagt Flightstats / Flightaware? Gingen an diesem Tag bzw. an diesen Tagen gar keine Flüge von / nach GRZ? Alternativflughäfen?

Einfach mal recherchieren was die Mitbewerber an dem Tag unternommen haben und eine erste E-Mail mit Anspruch an LH schreiben falls diese geflogen sein sollten.
 

sabinek

Neues Mitglied
07.02.2014
5
0
Danke Euch!
Doch es gingen Flüge - am 1. Tag ging glaube ich morgens einer von/nach Frankfurt oder MUC und am 2. Tag war zumindest am frühen Morgen 1 Flug von/nach Frankfurt gegangen. Ansonsten gabs an diesem Wochenende keine weiteren Verbindungen in andere Städte in Deutschland. Ab und zu wird Berlin, Düsseldorf und Stuttgart angeflogen, aber nicht täglich - seltsamer Flugplan...
Ich habe im Netz nichts ansonsten zu diesem Wochenende gefunden von anderen Reisenden.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.104
596
Ich habe im Netz nichts ansonsten zu diesem Wochenende gefunden von anderen Reisenden.

Die Frage zielt in die Richtung, ob Du vor Ort die Angaben der Airline bestaetigen kannst, d.h. hast Du den Eisregen beim Blick aus dem Fenster ebenfalls gesehen? War die Runway vereist?
Beim Blick auf die Anzeigetafel in GRZ bzw. anhand der aktuellen An/Abfluginfos auf der Airport Webpage konntest Du feststellen, ob wirklich keine Fluege starteten, auch von anderen Airlines zu anderen Zielen.
 

sabinek

Neues Mitglied
07.02.2014
5
0
Ah, ok.. Danke!
Ich hätte vor Ort wohl besser alles dokumentieren sollen... :rolleyes:

Definitiv gingen Flieger raus und landeten aus und nach anderen Orten. Es betraf nur LH und nur die 2 Zielorte Deutschland an diesem WE.
Definitiv war kein Eisregen am 01. in GRZ, und es waren auch die Straßen frei von Eis. Es wurde uns erklärt von einem Flughafenmitarbeiter an der Information, dass es jedoch "oben" regnet und die Flieger in der Luft quasi so vereisen, dass es zu gefährlich ist. Er sagte ausdrücklich - nicht die Landebahnen wären das Problem. Und jede Maschine, die nach Deutschland rausgeht, müsste erstmal von dort herkommen (also nach GRZ) - und weder aus FFM noch aus MUC würden sie bei diesem Wetter losfliegen.
Vormittags war wohl noch ein Flug nach Deutschland gegangen, ab Mittags gar nichts mehr (aus/nach Deutschland).

Am 02.02. hat es wohl geregnet, aber morgens um 6.30 Uhr war noch ein Flug nach Frankfurt gegangen, danach (10.30 Uhr geplant) nicht mehr, wohl aber einer nach MUC (den hab ich ja dann genommen).

War das verständlich??? :eek:

Danke!
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
483
Frage an die Experten:
Folgender Fall: Flug von A (=EU-Land) über B (nicht EU-Land) nach C (nicht EU-Land). In B wird ein Stopover eingelegt, von z.B. zwei Tagen, es ist jedoch alles auf einem Ticket gebucht.

Fall a) erstes leg hat Verspätung. -> Entschädigung ja/nein? Man könnte ja argumentieren, gebucht wurde bis Ort C, und der wurde ja pünktlich erreicht.

Fall b) erstes leg pünktlich, zweites hat Verspätung. -> Entschädigung ja/nein? Endgültiges Ziel wurde nicht pünktlich erreicht, andererseits war der unmittelbare Abflug nicht in der EU, wiederum andererseits begann die komplette Buchung aber in Ort A.
 

THUMB

Erfahrenes Mitglied
03.11.2010
2.184
9
@GoldenEye
Ohne Gewähr: Ich gehe davon aus, dass bei längeren Stopovern B und C als eigenständige Zielorte gelten (wäre ja auch bei einem RTW der Fall). D.h. jeder Flug müsste einzeln betrachtet werden, hinsichtlich Verspätungsdauer und Distanz.
Bei Fall B käme es dann darauf an, ob es eine EU-Airline ist.
 
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THUMB

Erfahrenes Mitglied
03.11.2010
2.184
9
Spielt es eine Rolle, wenn der Flug von non-EU nach non-EU geht?

Du hast natürlich Recht, in dem Fall ist es egal, es gibt so oder so nichts (zumindest nicht nach EU-Regeln).

Nochmal zu Fall a. EU261 sagt
"Endziel" den Zielort auf dem am Abfertigungsschalter vorgelegten Flugschein bzw. bei direkten Anschlussfluegen den Zielort des letzten Fluges
Wenn man einen längeren Stopover einlegt, bekommt man nicht die Anschlussbordkarte, insofern dürfte B in der Tat Zielort sein und nicht C.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
483
@Thumb und magpie: Danke!

Das Zitat aus EU261 spricht ja von direkten Anschlußflügen, und das Kriterium an dem man es festmachen kann, ist dann wohl die Anschlußbordkarte. Soweit dann klar. (y)
OT: Ich habe es allerdings auch schon erlebt, daß bei einem Anschluß von <1h und beiden legs auf der selben Airline die Anschlußbordkarte nicht ausgehändigt wurde/werden konnte. Aber das ist ein anderes Thema :D.
 

sabinek

Neues Mitglied
07.02.2014
5
0
Keiner mehr??? :(

Ah, ok.. Danke!
Ich hätte vor Ort wohl besser alles dokumentieren sollen... :rolleyes:

Definitiv gingen Flieger raus und landeten aus und nach anderen Orten. Es betraf nur LH und nur die 2 Zielorte Deutschland an diesem WE.
Definitiv war kein Eisregen am 01. in GRZ, und es waren auch die Straßen frei von Eis. Es wurde uns erklärt von einem Flughafenmitarbeiter an der Information, dass es jedoch "oben" regnet und die Flieger in der Luft quasi so vereisen, dass es zu gefährlich ist. Er sagte ausdrücklich - nicht die Landebahnen wären das Problem. Und jede Maschine, die nach Deutschland rausgeht, müsste erstmal von dort herkommen (also nach GRZ) - und weder aus FFM noch aus MUC würden sie bei diesem Wetter losfliegen.
Vormittags war wohl noch ein Flug nach Deutschland gegangen, ab Mittags gar nichts mehr (aus/nach Deutschland).

Am 02.02. hat es wohl geregnet, aber morgens um 6.30 Uhr war noch ein Flug nach Frankfurt gegangen, danach (10.30 Uhr geplant) nicht mehr, wohl aber einer nach MUC (den hab ich ja dann genommen).

War das verständlich??? :eek:

Danke!