EU-Fluggastrechte: außergewöhnliche Umstände und zumutbare Maßnahmen

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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.104
596
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[FONT=Verdana, Arial, sans-serif]Airline muss Gegenwind als Verspätungsgrund beweisen:


Wenn sie das Argument nicht als billige Ausrede missbraucht hat, sollte ihr das nicht schwerfallen.
 

ostseekrabbe59

Neues Mitglied
13.05.2014
1
0
Hallo Ihrs, ich bin neu hier, habe aber Probleme im Sinne des Vorgenannten:

Die Fluggesellschaft beruft sich auf außergewöhnliche Umstände, weil nach deren Behauptung der Flug wegen eines unerwarteten Flugsicherheitsmangels - verursacht durch den Flughafenbetreiber Fraport- nicht pünktlich starten konnte.
Es wird behauptet, dass das Bodenpersonal ohne die zwingend vorher einzuholende Freigabe durch den Kapitän, die Bodenstromversorgung getrennt hätte und dies zweimal. Es hätte vor der Trennung auf Bordstrom umgestellt werden müssen. Weiter wird behauptet, dass die beantragte Ausnahmegenehmigung wegen eines Starts nach Eintritt des Nachtflugverbotes nicht erteilt worden sei.

Interessanterweise wurde die Ausnahmegenehmigung bereits um 20.26 beantragt ( Uhrzeit vom Fax ), uns gegenüber wird die Uhrzeit mit 22.40 Uhr angegeben.
Versagt wurde diese, weil die angegebenen Gründe für eine solche Ausnahmeregelung nicht ausreichten.

Stellt dies tatsächlich einen " außergewöhnlichen Umstand " dar, mit welchem sich die Fluggesellschaft von den Zahlungsverpflichtungen befreien kann.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
483
Kurze Frage an die Experten:
Thema Vogelschlag.
Wenn ich hier und anderswo richtig gelesen habe, gilt:
Generell keine compensation nach EU-Recht, im Einzelfall muß die Airline aber ggf. nachweisen, ob sie alles Nötige und Mögliche unternommen hat, um den Schaden zu vermeiden bzw. zu begrenzen.

Soweit in dieser Pauschalität richtig?
 

asd3as

Neues Mitglied
20.03.2014
14
0
Gibt es eine Homepage, die den GRUND für Flugverspätungen aufzeichnet?

Bin am 02.02.15 mit AF099 von MIA nach CDG geflogen, laut Kundenservice von Air France war die verspätete Freigabe des Flugplans Schuld für Verzögerung (ergo: außergewöhnliche Umstände). Kann ich diese Aussage irgendwo verifizieren?
 
T

TheBigMeister

Guest
Kompensationsfrage

Guten Tag an alle Experten,

Ich brauche etwas Rat!

Ich bin am am 28.12.14 mit der LH 1987 von CGN nach MUC geflogen die wegen Schnee in MUC 2.5h spaeter angekommen ist, leider hatte ich meinen Anschluss nach Boston LH424 verpasst und musste die Nacht im NH Hotel verbringen. Jetzt habe ich eine Antwort von der Lufthansa bekommen und die meinten das mir keine kompensation zu steht!

Was meint ihr? Habt ihr Tipps oder Hinweise was ich als naechsten Schritt tun sollte?!

Gruss
Der Grosse Meister
 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.705
449
STR
Wetter = höhere Gewalt = keine Kompensation nach EU-VO
Außer die Verspätung hatte einen anderen von der Airline zu vertretenden Grund.
 

Mandus70

Aktives Mitglied
31.01.2010
138
0
SIN
Wetter = höhere Gewalt = keine Kompensation nach EU-VO
Außer die Verspätung hatte einen anderen von der Airline zu vertretenden Grund.

Das ist korrekt, es gibt keine Kompensation wegen der Verspätung. Aber wenn wegen der Verspätung eine Hotelübernachtung notwendig wird sollte das die airline organisieren (Link) .
@TheBigMeister: Das NH Hotel hat Dir die LH gezahlt oder hast Du das selbst organisiert?
 

freak0815

Aktives Mitglied
20.12.2011
175
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Hallo Foristen,

meine Frau ist gerade mittendrin statt nur dabei bei folgender fast unglaublicher Geschichte:

(Rueck)Flug mit SAS ueber Seat24.de gebucht:
SK3033/WF313 TRF - CPH 17:45 - 18:55
SK667 CPH - STR 20:30 - 22:00

Bereits am Freitag wurde SK667 durch SAS gecancelled.

Daraufhin umgebucht auf:
SK3051/WF311 TRF - CPH 13:05 - 14:15
SK1655 CPH - STR 15:40 - 17:15

Am Flughafen TRF erfahren, dass auch WF311 gecancelled wurde und mit dem Bus nach OSL gefahren worden.

Dort umgebucht worden auf (grundsaetzlich lobenswert und guter Service durch SAS, sollte auch mal gesagt werden)
SK818 OSL - DUS 16:30 - 18:25
AB6842 DUS - STR 19:25 - 20:25

Leider ist SK818 mit knapp zwei Stunden Verspaetung abgeflogen und angekommen. Anschluss war natuerlich weg und keine weitere Flugverbindung oder auch akzeptable Zugverbindung verfuegbar.
Taxi wurde abgelehnt, Abendessen und Hotel wurden uebernommen und umgebucht auf den ersten Flug am naechsten Morgen.

Mir ist weder fuer Wideroe noch SAS ein Streik bekannt noch schlechtes Wetter. Diese Argumente sollten also schon mal nicht greifen.

Ehrlich gesagt nach all den Anullierungen, Umbuchungen und Verspaetungen bin ich mir nicht mehr ganz sicher, was das jetzt fuer ein Fall ist.
Gehe ich recht in der Annahme, dass ein Entschaedigungsanspruch i.H.v. EUR 250,- (mehr als 3 Stunden Verspaetung bis zu 1500 km) gegenueber SAS besteht?
AB kann ja in diesem Fall wirklich nichts dafuer.

Jochen
 
A

Anonym38428

Guest
Ja. Kein Ding, SAS zahlt zügig. Ruft mal zunächst in Frankfurt bei SK an ... ggf. lässt sich bei SK auch ein höherer Gutscheinwert rausschlagen, wenn mal wieder geplant ist SK zu buchen.
 
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Reaktionen: freak0815

freak0815

Aktives Mitglied
20.12.2011
175
82
Wurde denn eigentlich ein Grund für die Annullierungen genannt?
Ne, nichts.
In Norwegen ist die Situation durch den Streik von Norwegian ja ohnehin etwas chaotisch. Bei SK in CPH herrscht schlechte Stimmung weil das ganze CRJ Personal ja zu Cimber zu wesentlich schlechteren Bedingungen abgeschoben werden soll. Letzte Woche kam es deshalb zu einem wilden Streik. Vielleicht haben sie sich diese Woche krank gemeldet?

Ok, fuer die Annullierung TRF - CPH und die Verspaetung OSL - DUS waren es technische Probleme
 
Zuletzt bearbeitet:
K

Kurzentschlossener

Guest
Ein Urteil aus Düsseldorf.

Buchungsbestätigung muss nicht zwingend von Airline kommen

Bucht der Reisende einen Flug, muss die verbindliche Bestätigung nicht zwingend von der Airline kommen. Laut Amtsgericht Düsseldorf kann das auch ein Reiseveranstalter übernehmen - und der Kunde kann sich darauf verlassen.

Laut EU-Verordnung ist es unerheblich, ob die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter den Flug bestätigt, so das Gericht. Dem Kunden seien die Details des Buchungsvorgangs zwischen Veranstalter und Airline nicht bekannt. Es könne ihm nicht zugemutet werden, diese Informationen in Erfahrung zu bringen, denn das würde dem Sinn einer Pauschalreisebuchung widersprechen.

Buchungsbestätigung muss nicht zwingend von Airline kommen - airliners.de

Wie ist es zu werten? Mir gefällt das Urteil nicht. Ich hatte schon Reiseveranstalter die wochenlang gepennt haben.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.104
596
Wie ist es zu werten? Mir gefällt das Urteil nicht. Ich hatte schon Reiseveranstalter die wochenlang gepennt haben.

Der Artikel differenziert nicht genau genug zwischen Flug und Pauschalreise. Zudem wird ein Flug eher selten ueber einen Reiseveranstalter gebucht, viel oefter ueber ein Reisebuero.
Es scheint, der Journalist wollte seine Meldung mit vielen Begriffen verschoenern - zu Lasten der Genauigkeit, ohne dass sie/er es gemerkt hat.
 

Chamaelion

Erfahrenes Mitglied
23.06.2009
1.589
3
ZRH
Ich streite mich aktuell mit AirBerlin/FlyNiki um folgenden Fall:

Gebucht am 12.9.14 über expedia für 27.9.14 OLB-VIE 13:50-15:30.
Informiert am 25.9.14, dass der Flug von AirBerlin/Niki verschoben wurde auf 19:35. Keine andere Option war möglich. Auskunft am Flughafen Streik in Italien. Ankunft dann am Samstag 27.9.15 mit Öffnen der Türen 21:15 in Wien.

Es gab einen angekündigten Streik der Fluglotsen für den 27.9.14. Bekannt war das laut Internet mind. seit 10.9.14, also sogar noch vor unserem Buchungsdatum. Der Streik wurde aber abgesagt, bzw. von der Regierung nicht erlaubt. Hier finde ich leider keine verlässliche Quelle. Es gibt wohl das NOTAM A6012/14. Da wurde von Eurocontrol gesagt, dass der Streik abgesagt ist. Leider finde ich das PDF nicht bzw. keinen guten Link.

Italian ATC Strike 27th September - CANCELLED — Aviation News & Events — Flightworx
bzw.
Italy: Air Traffic Control Strike - ABTA

Laut Infos dieser Seite war die Absage des Streikes bereits am 24.9.15:

Re: Possible travel disruption Saturday 27th September

Wie ist eure Meinung. Reicht eine Absage des Streikes etwa 48h vorher um den ursprünglichen Flugplan einzuhalten?

Danke und Grüße
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Es wird schlimmer und schlimmer mit der deutschen Rechtsprechung beim Entschädigungswahnsinn (n)

Airline muss im Zweifel Drittmaschine chartern
Verstehe ich nicht. Das Urteil ist doch absolut nachvollziehbar. Die Maschine muss in Deutschland enteist werden und kommt zu spät in Jamaika an, um den Rückflug noch ohne Verspätung abzuwickeln. Wenn jetzt die Enteisung als außergewöhnlicher Umstand gezählt hätte, wo endet das dann? "Die Verspätung zählt als außergewöhnlicher Umstand, weil die Maschine letzte Woche durch ein Unwetter auf einem Ausweichflughafen landen musste."? Die Flugzeit von Frankfurt nach Jamaika dürften etwa 11 Stunden sein. Da hätte die Airline schon irgendwie aktiv werden können, anstatt einfach abzuwarten und nachher den vorhergehenden Flug als Grund für die Verspätung zu nennen.
 

Hugi

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
286
69
33
GRU/ZRH
philsluxury.blogspot.ch
Würde mich über eine kurze Einschätzung freuen:

Gebucht:
LX1733 FCO-ZRH 07.08.15 Abflug geplant: 1955 Abflug: 2248 / Ankunft geplant: 21:30 Ankunft war: 23:47 => Anschluss war weg...
LX92 ZRH-GRU 07.08.15 Abflug: 2240

(Alle Flüge in C und auf dem gleichen Etix)

Ich wurde anschliessend auf LX92 am Tag drauf gebucht. Ankunft in GRU 24h zu spät.

Habe mich vor ca. 2 Wochen bei Swiss gemeldet.

Heute kam die Antwort:

Grüezi Herr Hugi,

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung in Bezug auf Ihre Flüge LX 1733 und LX 92 am 7. August, welche leider nicht planmässig verlaufen sind.

Aufgrund des verspassten Anschlusses sind sie 24 später am Zielort angekommen. Dies bedauere ich sehr und für die dadurch erlittenen Unannehmlichkeiten bitte ich Sie um Entschuldigung.

Wir sind grundsätzlich bemüht, die Anschlussflüge zu ermöglichen. Die täglichen operativen Gegebenheiten lassen dies leider nicht immer zu. Grund für die Verspätung des Fluges LX 1733 waren Einschränkungen bei der Flugsicherung.

Bei einem verpassten Anschluss buchen wir die Gäste auf die bestmöglichen Alternativflüge um, was in vorliegenden Fall mit der Umbuchung auf den Flug LX 92 des Folgetags vorgenommen wurde. Bitte informieren Sie mich darüber, ob Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt in Zürich weitere direkte Kosten entstanden sind. Gerne werden wir deren Erstattung prüfen.

Flugzeiten sind prinzipiell nicht garantiert und auch nicht Teil des Vertrages. Aus diesem Grund und des Weiteren weil wir auf die Verspätung des Fluges LX 1733 keinen Einfluss nehmen konnten, kann ich Ihrer Bitte um Zahlung der Ausgleichsleistung gemäss EU-Fluggastrechtverordnung leider nicht Folge leisten.

Als Zeichen der Wertschätzung und als Versuch der Wiedergutmachung freut es mich, Ihnen mit diesem Schreiben einen E-Voucher im Wert von CHF 200.00 zu überreichen. Dieser ist ein Jahr gültig
und kann für Ihre nächste Buchung auf swiss.com an Zahlung gegeben werden.

Auch wenn ich Ihnen in diesem Fall unter den beschriebenen Gegebenheiten Ihrer Bitte nicht in der gewünschten Form und Höhe entsprechen kann, hoffe ich, dass wir Sie weiterhin zu unseren geschätzten Kunden zählen dürfen.

Freundliche Grüsse

Für mich scheint dies einfach eine Standart Antwort zu sein um mich ruhig zu stellen.

Meiner Meinung nach habe ich einen validen Claim. Was denkt ihr?

Vielen Dank
 
A

Anonym38428

Guest
LX müsste darlegen, warum die LX1733 nicht pünktlich war - und vor allem, was man getan hat um den Flug pünktlich durchzuführen. Die Worte Italien und Flugsicherung stehen auf der anderen Seite. Aber allein die Aussage "Flugzeiten sind prinzipiell nicht garantiert und auch nicht Teil des Vertrages" ist eine absolute Frechheit und ein Armutszeugnis.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Flugzeiten sind prinzipiell nicht garantiert und auch nicht Teil des Vertrages.

Diesen Satz liebe ich. Wenn der kommt, lautet meine Antwort: "Alles klar, ich will auf den nächsten Flieger." - "Wie jetzt... das geht aber nicht." - "Doch, Sie haben mir gerade gesagt, dass die Flugzeiten nicht Vertragsbestandteil sind. Also ist ihre Beförderungspflicht nach § 271 BGB sofort fällig. Ich will fliegen. Jetzt."

Dann ist Totenstille, und als nächstes kommt der Supervisor.
 
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Hugi

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
286
69
33
GRU/ZRH
philsluxury.blogspot.ch
Der Flieger kam bereits verspätet aus Zürich an! LX1732 (ZRH-FCO) kam gemäss Flightaware um 20:25 in FCO an. (ca. 1.5h zu spät)

Selbst wenn Italien mal schneller gewesen wäre, es wäre unmöglich gewesen den Anschluss zu erreichen.
 
A

Anonym38428

Guest
Der Flieger kam bereits verspätet aus Zürich an! LX1732 (ZRH-FCO) kam gemäss Flightaware um 20:25 in FCO an. (ca. 1.5h zu spät)

Selbst wenn Italien mal schneller gewesen wäre, es wäre unmöglich gewesen den Anschluss zu erreichen.

Nun, auch da kann es ggf. ein ATC Delay gegeben haben. Das wäre tatsächlich höhere Gewalt, wenn es denn nicht regelmäßig vorkommt. Schau doch mal wo der Flieger vorher unterwegs war ...
 
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