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[FONT=Verdana, Arial, sans-serif]Airline muss Gegenwind als Verspätungsgrund beweisen:
Wenn sie das Argument nicht als billige Ausrede missbraucht hat, sollte ihr das nicht schwerfallen.
[FONT=Verdana, Arial, sans-serif]Airline muss Gegenwind als Verspätungsgrund beweisen:
Wetter = höhere Gewalt = keine Kompensation nach EU-VO
Außer die Verspätung hatte einen anderen von der Airline zu vertretenden Grund.
Wurde denn eigentlich ein Grund für die Annullierungen genannt?
Ne, nichts.Wurde denn eigentlich ein Grund für die Annullierungen genannt?
Buchungsbestätigung muss nicht zwingend von Airline kommen
Bucht der Reisende einen Flug, muss die verbindliche Bestätigung nicht zwingend von der Airline kommen. Laut Amtsgericht Düsseldorf kann das auch ein Reiseveranstalter übernehmen - und der Kunde kann sich darauf verlassen.
Laut EU-Verordnung ist es unerheblich, ob die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter den Flug bestätigt, so das Gericht. Dem Kunden seien die Details des Buchungsvorgangs zwischen Veranstalter und Airline nicht bekannt. Es könne ihm nicht zugemutet werden, diese Informationen in Erfahrung zu bringen, denn das würde dem Sinn einer Pauschalreisebuchung widersprechen.
Buchungsbestätigung muss nicht zwingend von Airline kommen - airliners.de
Was stört dich jetzt genau? Dass du wochenlang keine Bestätigung erhalten hast? Daran ändert doch das Urteil nichts.Ein Urteil aus Düsseldorf.
Wie ist es zu werten? Mir gefällt das Urteil nicht. Ich hatte schon Reiseveranstalter die wochenlang gepennt haben.
Wie ist es zu werten? Mir gefällt das Urteil nicht. Ich hatte schon Reiseveranstalter die wochenlang gepennt haben.
Verstehe ich nicht. Das Urteil ist doch absolut nachvollziehbar. Die Maschine muss in Deutschland enteist werden und kommt zu spät in Jamaika an, um den Rückflug noch ohne Verspätung abzuwickeln. Wenn jetzt die Enteisung als außergewöhnlicher Umstand gezählt hätte, wo endet das dann? "Die Verspätung zählt als außergewöhnlicher Umstand, weil die Maschine letzte Woche durch ein Unwetter auf einem Ausweichflughafen landen musste."? Die Flugzeit von Frankfurt nach Jamaika dürften etwa 11 Stunden sein. Da hätte die Airline schon irgendwie aktiv werden können, anstatt einfach abzuwarten und nachher den vorhergehenden Flug als Grund für die Verspätung zu nennen.Es wird schlimmer und schlimmer mit der deutschen Rechtsprechung beim Entschädigungswahnsinn
Airline muss im Zweifel Drittmaschine chartern
Grüezi Herr Hugi,
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung in Bezug auf Ihre Flüge LX 1733 und LX 92 am 7. August, welche leider nicht planmässig verlaufen sind.
Aufgrund des verspassten Anschlusses sind sie 24 später am Zielort angekommen. Dies bedauere ich sehr und für die dadurch erlittenen Unannehmlichkeiten bitte ich Sie um Entschuldigung.
Wir sind grundsätzlich bemüht, die Anschlussflüge zu ermöglichen. Die täglichen operativen Gegebenheiten lassen dies leider nicht immer zu. Grund für die Verspätung des Fluges LX 1733 waren Einschränkungen bei der Flugsicherung.
Bei einem verpassten Anschluss buchen wir die Gäste auf die bestmöglichen Alternativflüge um, was in vorliegenden Fall mit der Umbuchung auf den Flug LX 92 des Folgetags vorgenommen wurde. Bitte informieren Sie mich darüber, ob Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt in Zürich weitere direkte Kosten entstanden sind. Gerne werden wir deren Erstattung prüfen.
Flugzeiten sind prinzipiell nicht garantiert und auch nicht Teil des Vertrages. Aus diesem Grund und des Weiteren weil wir auf die Verspätung des Fluges LX 1733 keinen Einfluss nehmen konnten, kann ich Ihrer Bitte um Zahlung der Ausgleichsleistung gemäss EU-Fluggastrechtverordnung leider nicht Folge leisten.
Als Zeichen der Wertschätzung und als Versuch der Wiedergutmachung freut es mich, Ihnen mit diesem Schreiben einen E-Voucher im Wert von CHF 200.00 zu überreichen. Dieser ist ein Jahr gültig
und kann für Ihre nächste Buchung auf swiss.com an Zahlung gegeben werden.
Auch wenn ich Ihnen in diesem Fall unter den beschriebenen Gegebenheiten Ihrer Bitte nicht in der gewünschten Form und Höhe entsprechen kann, hoffe ich, dass wir Sie weiterhin zu unseren geschätzten Kunden zählen dürfen.
Freundliche Grüsse
Flugzeiten sind prinzipiell nicht garantiert und auch nicht Teil des Vertrages.
Der Flieger kam bereits verspätet aus Zürich an! LX1732 (ZRH-FCO) kam gemäss Flightaware um 20:25 in FCO an. (ca. 1.5h zu spät)
Selbst wenn Italien mal schneller gewesen wäre, es wäre unmöglich gewesen den Anschluss zu erreichen.