Ich habe eine Frage zum Flugrecht und hoffe, dass mir hier jemand zu diesem Thema weiterhelfen kann. Am 23. August bin ich mit zwei Freundinnen von Madrid nach Tegel geflogen. Wir hatten bei der Lufthansa gebucht (es war also ein von der Lufthansa ausgestelltes Ticket, keine Ahnung, ob das eine Rolle spielt), der Flug ging aber mit Swiss über Zürich. Der erste Flug, LX 2027, von Madrid nach Zürich war schon verspätet. Im Flieger wurde angekündigt, dass wir ganz knapp unseren Anschlussflug bekommen könnten. Dann mussten wir die Landung abbrechen, sind durchgestartet und als wir schließlich am Boden waren, war der Anschlussflieger schon in der Luft. Auf Nachfrage beim Boardpersonal wurde uns gesagt, unsere Geschwindigkeit beim Anflug sei zu hoch für eine sichere Landung gewesen und deswegen hätten wir die Landung abgebrochen.
Wir wurden umgebucht auf eine Verbindung von Zürich über Frankfurt nach Tegel (LH1076 und LH202). Mit dem ersten Flug gab es keine Probleme. Der zweite Flug konnte aber nicht pünktlich starten, weil es Probleme mit der Software, die das Boarding reguliert, gab, und mehrere Passagiere die gleichen Sitzplätze zugewiesen bekommen hatten. Letztlich hatten wir eine Gesamtverspätung von knapp über drei Stunden, als wir endlich in Tegel gelandet sind.
Da wir über die Lufthansa gebucht hatten, habe ich dort meine Forderung auf Ausgleichszahlung eingereicht. Die haben das Ganze an die Swiss weitergeleitet und nach langer Zeit habe ich gestern endlich eine Antwort bekommen.
"Grüezi
Ich beziehe mich auf die Unterlagen betreffend Ihrer Reise von Madrid nach Berlin über Zürich vom 23. August, welche wir von Lufthansa zur direkten Bearbeitung erhalten haben. Zunächst möchte ich mich bei Ihnen in aller Form für die lange Bearbeitungszeit entschuldigen. Bedauerlicherweise führten zahlreiche Faktoren zu einem erheblichen Anstieg der Kundenanfragen.
Ihr Flug LX 2027 am 23.08.2015 war verspätet und Sie haben Ihren Anschlussflug nach Berlin verpasst. Für die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten möchte ich mich bei Ihnen und Ihren Mitreisenden entschuldigen.
Da es sich bei dieser Flugunregelmässigkeit um einen Vorfall handelte, welcher in einer sich addierenden Abflugverspätung auf den vorhergehenden Rotationen begründet war, (ATC Restriktionen), ist diese Flugunregelmässigkeit als unabwendbar anzusehen, da die Airline auf solche Einschränkungen keinen Einfluss nehmen kann. Ihrer Forderung nach Kompensation können wir daher in Ihrem Fall nicht nachkommen.
Im Fall eines verpassten Anschlussfluges buchen wir unsere Gäste auf Alternativflüge zum Zielflughafen um und organisieren, wenn notwendig, Hotelunterkünfte und Verpflegung. Sie wurden daher auf die Flüge LH1076 und LH202 über Frankfurt nach Berlin am selben Tag umgebucht.
Auch wenn ich Ihrem Wunsch nicht entsprechen konnte, hoffe ich, dass wir Sie und Ihre Mitreisenden bald wieder an Bord von SWISS begrüssen dürfen.
Freundliche Grüsse"
Ich habe gegoogelt und herrausgefunden, dass ATC anscheinen Air Traffic Control bedeutet. Meine Frage nun, stimmt es, dass wir dadurch sämtlichen Anspruch auf Leistungen verlieren? Das Durchstarten hat ja nur zu einem kleinen Teil zur Verspätung beigetragen. Der Flug war schon so verspätet, dass es fraglich ist, ob wir den Anschlussflug überhaupt bekommen hätten. Und letztlich war der Flug nach Tegel ja erneut verspätet. Und falls ja, ist es möglich herauszufinden, ob wir die Landung wirklich wegen ATC Restriktionen abbrechen mussten? Die Aussage des Boardpersonals war ja, dass wir zu schnell waren und erhöhte Geschwindigkeit bei der Landung ist meiner Meinung nach nicht unabwendbar. Nicht, dass ich mich auf diesem Gebiet auskenne, ich kann alleine das wiedergeben, was mir erzählt wurde.
Vielen Dank!
Ilona