EU-Fluggastrechte: außergewöhnliche Umstände und zumutbare Maßnahmen

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shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.705
449
STR
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Schau doch mal wo der Flieger vorher unterwegs war ...

Das ist doch für den Pax von/nach FCO unerheblich. Man könnte immer argumentieren, dass LX an ihrer Homebase Vorkehrungen zu treffen hat den Folgeumlauf pünktlich durchzuführen, falls ein Flugzeug auf einem vorherigen Umlauf Verspätung sammelt.

Fällt das ganze noch in die Zeit als es in FCO Kapazitätseinschränkungen wegen des Brandes gab?
 
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Anonym38428

Guest
Das ist doch für den Pax von/nach FCO unerheblich. Man könnte immer argumentieren, dass LX an ihrer Homebase Vorkehrungen zu treffen hat den Folgeumlauf pünktlich durchzuführen, falls ein Flugzeug auf einem vorherigen Umlauf Verspätung sammelt.

Ja, natürlich ist das unerheblich. Aber wäre ein ganz simples Ding, um die Argumentation "ATC Delay" zu entkräften :p

Fällt das ganze noch in die Zeit als es in FCO Kapazitätseinschränkungen wegen des Brandes gab?

Dann hätte LX das wohl bereits vorgebracht.
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.838
3.429
Dann ist Totenstille, und als nächstes kommt der Supervisor.

Nöö, die legen einfach auf.

Das Schreiben zeigt deutlich, was die LH-Group von ihren Kunden hält.

An den OP: Das Schreiben würde ich an den Vorstandsvorsitzenden der LufthansaGroup schicken, mit der Bitte um Stellungnahme.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Nöö, die legen einfach auf.

Das Schreiben zeigt deutlich, was die LH-Group von ihren Kunden hält.

An den OP: Das Schreiben würde ich an den Vorstandsvorsitzenden der LufthansaGroup schicken, mit der Bitte um Stellungnahme.

Woher meinst Du zu wissen, was mir am Telefon widerfahren ist?

Mit ein bisschen boesem Willen koennte man in der Aussage auch einen Betrugsversuch sehen.

Diese Klausel war über Jahre Bestandteil der Beförderungsbedingungen und ist es vielleicht immer noch. Dass sie nie wirksam war, steht auf einem anderen Blatt.
 

Wikinger

Erfahrenes Mitglied
22.09.2015
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271
Ich bin diesen Sommer über HEL nach TLL geflogen. Leider startete unser Flieger mit Verspätung in Richtung HEL, so dass die 50 Minuten in HEL zu knapp bemessen waren und wir mit über 7h Verspätung TLL ankamen.

Laut Finnair war der Grund für die Verspätung die Erneuerung einer Landebahn in HEL, so dass es keinen früheren Slot an dem Tag gab. Daher keine Entschädigung laut Finnair.

Ist das auch eure Einschätzung?
 
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Anonym38428

Guest
7h Delay nach Tallinn? Die Strecke wird doch öfter beflogen. Davon ab ... Erneuerungen von Bahnen sind planbar und kein außergewöhnliches Ereignis.
 

Nordi

Erfahrenes Mitglied
18.09.2012
1.472
0
HAM
Von wo bist du denn original abgeflogen und wie viel zu spät bist du denn in HEL angekommen? Wenn schon vor dem AY Hinflug von HEL zu deinem Startpunkt klar war, dass du die Verbindung verpasst, dann hat AY sicherlich nicht alles unternommen, um deine Verspätung zu vermeiden. Da hätte es bestimmt Alternativen gegeben.
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.151
1.096
TXL
interessant. Mir scheint, dass einige Mindestumsteigezeiten in HEL (35 Minuten Int-Int) wohl zu knapp bemessen sind.
Streite mich gerade mit AY, Flug über TLL-HEL-TXL. Umsteigezeit in HEL ist planmäßig nur 35 Minuten. Wenn Flybe (Nordic) ca 10-15 Minuten zu spät ist, kann man den Anschluß vergessen. Und das passiert öfters.
AY ist sehr sehr zähe mit Entschädigungszahlungen !

http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/12970-eu-fluggastrechte-annullierung-86.html Beitrag 1704
 
Zuletzt bearbeitet:

Wikinger

Erfahrenes Mitglied
22.09.2015
1.051
271
Der Flieger stand pünktlich bereit, nur wir sind nicht losgeflogen. Das Unbefriedigende ist eben, dass Finnair die Flugpläne anscheinend nicht ausreichend an die bekannten Gegebenheiten angepasst hat.

Ich werde das ganze an einen Anbieter weiterreichen und mal sehen was rauskommt.
 

Chamaelion

Erfahrenes Mitglied
23.06.2009
1.589
3
ZRH
Ich streite mich aktuell mit AirBerlin/FlyNiki um folgenden Fall:

Gebucht am 12.9.14 über expedia für 27.9.14 OLB-VIE 13:50-15:30.
Informiert am 25.9.14, dass der Flug von AirBerlin/Niki verschoben wurde auf 19:35. Keine andere Option war möglich. Auskunft am Flughafen Streik in Italien. Ankunft dann am Samstag 27.9.15 mit Öffnen der Türen 21:15 in Wien.

Es gab einen angekündigten Streik der Fluglotsen für den 27.9.14. Bekannt war das laut Internet mind. seit 10.9.14, also sogar noch vor unserem Buchungsdatum. Der Streik wurde aber abgesagt, bzw. von der Regierung nicht erlaubt.

...

Hallo zusammen,
ich möchte noch den Abschluss dieser Geschichte hier erzählen. Wir hatten dann doch noch eine seriöse Quelle für die Absage des Streiks gefunden. Das Äquivalent der dpa in Italien veröffentlichte bereits am 24.9.2014, dass per Verordnung der Streik für den 27.9.2015 abgesagt bzw. auf ein späteres Datum verschoben wurde. Also mindestens 48 Stunden Vorlauf.

Trasporto aereo: Lupi differisce sciopero 27 settembre - Adnkronos

Wir haben dann über unsere Anwältin aus Wien Kontakt zu Flyniki aufgenommen. Dort stellte man sich weiterhin auf den Standpunkt, dass es Streik war bzw. angekündigter Streik ausreicht als "außergewöhnliche Umstände" und sie mit unserer Umbuchung alle "zumutbare Maßnahmen" ergriffen hätten. Auf unser Argument der frühen Absage wurde nicht eingegangen. Unsere Anwältin meinte wir würden sehr vermutlich vor Gericht verlieren. Ich teilte/teile ihre Einschätzung nicht und vermute, dass der Streitwert zu niedrig war für sie. Wir haben dann die Prozesskostenablöse (200€) der Rechtsschutzversicherung abgelehnt und auf eine Klage bestanden. Diese wurde auch eingebracht und innerhalb der Frist wurden von FlyNiki außergerichtlich 400€ in bar angeboten. Schlussendlich haben wir diese 400 Euro angenommen und haben die Klage zurückgezogen. Wir hätten 5xx (2x250 + Zinsen) bekommen können, aber das Risiko war vorhanden, dass wir ohne nach Hause gehen oder in die zweite Instanz müssen, um Recht zu bekommen. Die Kosten für die Anwältin bezahlt die RS nun bzw. wir mit unserem Jahresbeitrag :)

Persönlich hatten wir nach unzähligen Mails nur erreicht, dass wir einen 500 € Gutschein anrechenbar auf eine AB/HG Reise innerhalb eines Jahres bekommen könnten. Mit Anwalt auch erstmal kein Weiterkommen. Die RS hätte uns mit 200 € in bar abgespeist und am Ende nach eingebrachter Klage gab es nun 400 € in bar von FlyNiki für den Rückzug der Klage.
Ich hatte echt gute Lust das von einem Richter klären zu lassen, aber am Ende muss ich sagen, wir hielten es für vernünftiger die 400€ zu nehmen. Spatz in der Hand und Taube auf dem Dach :) Auch habe ich mich von unserer Anwältin nicht 100% gut vertreten gefühlt. Ein weiterer Grund gegen den Prozess in dieser Konstellation.

Grüße
 

Iloenchen

Reguläres Mitglied
26.10.2014
29
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Ich habe eine Frage zum Flugrecht und hoffe, dass mir hier jemand zu diesem Thema weiterhelfen kann. Am 23. August bin ich mit zwei Freundinnen von Madrid nach Tegel geflogen. Wir hatten bei der Lufthansa gebucht (es war also ein von der Lufthansa ausgestelltes Ticket, keine Ahnung, ob das eine Rolle spielt), der Flug ging aber mit Swiss über Zürich. Der erste Flug, LX 2027, von Madrid nach Zürich war schon verspätet. Im Flieger wurde angekündigt, dass wir ganz knapp unseren Anschlussflug bekommen könnten. Dann mussten wir die Landung abbrechen, sind durchgestartet und als wir schließlich am Boden waren, war der Anschlussflieger schon in der Luft. Auf Nachfrage beim Boardpersonal wurde uns gesagt, unsere Geschwindigkeit beim Anflug sei zu hoch für eine sichere Landung gewesen und deswegen hätten wir die Landung abgebrochen.
Wir wurden umgebucht auf eine Verbindung von Zürich über Frankfurt nach Tegel (LH1076 und LH202). Mit dem ersten Flug gab es keine Probleme. Der zweite Flug konnte aber nicht pünktlich starten, weil es Probleme mit der Software, die das Boarding reguliert, gab, und mehrere Passagiere die gleichen Sitzplätze zugewiesen bekommen hatten. Letztlich hatten wir eine Gesamtverspätung von knapp über drei Stunden, als wir endlich in Tegel gelandet sind.
Da wir über die Lufthansa gebucht hatten, habe ich dort meine Forderung auf Ausgleichszahlung eingereicht. Die haben das Ganze an die Swiss weitergeleitet und nach langer Zeit habe ich gestern endlich eine Antwort bekommen.


"Grüezi

Ich beziehe mich auf die Unterlagen betreffend Ihrer Reise von Madrid nach Berlin über Zürich vom 23. August, welche wir von Lufthansa zur direkten Bearbeitung erhalten haben. Zunächst möchte ich mich bei Ihnen in aller Form für die lange Bearbeitungszeit entschuldigen. Bedauerlicherweise führten zahlreiche Faktoren zu einem erheblichen Anstieg der Kundenanfragen.

Ihr Flug LX 2027 am 23.08.2015 war verspätet und Sie haben Ihren Anschlussflug nach Berlin verpasst. Für die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten möchte ich mich bei Ihnen und Ihren Mitreisenden entschuldigen.

Da es sich bei dieser Flugunregelmässigkeit um einen Vorfall handelte, welcher in einer sich addierenden Abflugverspätung auf den vorhergehenden Rotationen begründet war, (ATC Restriktionen), ist diese Flugunregelmässigkeit als unabwendbar anzusehen, da die Airline auf solche Einschränkungen keinen Einfluss nehmen kann. Ihrer Forderung nach Kompensation können wir daher in Ihrem Fall nicht nachkommen.

Im Fall eines verpassten Anschlussfluges buchen wir unsere Gäste auf Alternativflüge zum Zielflughafen um und organisieren, wenn notwendig, Hotelunterkünfte und Verpflegung. Sie wurden daher auf die Flüge LH1076 und LH202 über Frankfurt nach Berlin am selben Tag umgebucht.

Auch wenn ich Ihrem Wunsch nicht entsprechen konnte, hoffe ich, dass wir Sie und Ihre Mitreisenden bald wieder an Bord von SWISS begrüssen dürfen.

Freundliche Grüsse"


Ich habe gegoogelt und herrausgefunden, dass ATC anscheinen Air Traffic Control bedeutet. Meine Frage nun, stimmt es, dass wir dadurch sämtlichen Anspruch auf Leistungen verlieren? Das Durchstarten hat ja nur zu einem kleinen Teil zur Verspätung beigetragen. Der Flug war schon so verspätet, dass es fraglich ist, ob wir den Anschlussflug überhaupt bekommen hätten. Und letztlich war der Flug nach Tegel ja erneut verspätet. Und falls ja, ist es möglich herauszufinden, ob wir die Landung wirklich wegen ATC Restriktionen abbrechen mussten? Die Aussage des Boardpersonals war ja, dass wir zu schnell waren und erhöhte Geschwindigkeit bei der Landung ist meiner Meinung nach nicht unabwendbar. Nicht, dass ich mich auf diesem Gebiet auskenne, ich kann alleine das wiedergeben, was mir erzählt wurde.

Vielen Dank!
Ilona
 
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Anonym38428

Guest
Auch hier gilt, die Swiss schaufelt sich ihr eigenes Grab mit solchen Aussagen. Addierende Abflugverspätung durch vorhergehende Rotationen des Fliegers dürfte die Sache einfacher machen ...
 

Iloenchen

Reguläres Mitglied
26.10.2014
29
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Auch hier gilt, die Swiss schaufelt sich ihr eigenes Grab mit solchen Aussagen. Addierende Abflugverspätung durch vorhergehende Rotationen des Fliegers dürfte die Sache einfacher machen ...

Erstmal vielen Dank für deine Antwort! Ich komme mir ein bisschen dumm vor, aber leider verstehe ich nicht genau, was du mir damit sagen willst. Heißt das, wir könnten Erfolg haben, wenn wir Einspruch einlegen? Und auf welcher Grundlage sollen wir das tun?

Vielen Dank!
 

giulia

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
747
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Auf Nachfrage beim Boardpersonal wurde uns gesagt, unsere Geschwindigkeit beim Anflug sei zu hoch für eine sichere Landung gewesen und deswegen hätten wir die Landung abgebrochen.

unabhängig von deinen möglichen Ansprüchen und deiner Endverspätung: eine abgebrochene Landung ist eine Entscheidung für die Sicherheit und als solche zu begrüßen. der Vorgang selbst kann viele Gründe haben. der oben genannte ist ein sehr plausibler. andere oft vorkommende Gründe sind zB Windscherungen. das mal von der anderen Seite (ATC genannt :p) - ATC Restriktion ist aber was anderes: z.B: wenn durchgestartet wird, weil noch ein Flieger auf der Bahn steht (somit auch zu deiner Sicherheit) oder zuviele Flieger gleichzeitig in einem bestimmten Zeitraum anfliegen wollen (wiederum zu deiner Sicherheit) oder die Sicht/ das Wetter schlecht ist un die Abstände vergrößert werden müssen (Grund auch hier: Sicherheit).

Nicht, dass ich mich auf diesem Gebiet auskenne, ich kann alleine das wiedergeben, was mir erzählt wurde.

meist ist es in solchen Fällen ratsam externe Anbieter wie flightright oder euclaim zu kontaktieren. die kennen sich damit aus :eek:
 
A

Anonym38428

Guest
Heißt das, wir könnten Erfolg haben, wenn wir Einspruch einlegen?

Die Swiss ist keine Behörde, da wird kein Einspruch eingelegt. Wenn du selbst keine 2-3 Zeilen formuliert bekommst (was ein wenig Beschäftigung mit dem Thema bedingt), sei dir Flightright o.ä. wie schon empfohlen ans Herz gelegt.
 
Moderiert:

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
NOCH kundenfreundlicher geht doch schon fast nicht mehr

Aber vielleicht kommt ja bald noch, das der Grund für Ausfälle und Verspätungen völlig egal ist,
schlechtes Wetter, Streik egal, Airline muss zahlen
Voll daneben (n)
 

serpico

Erfahrenes Mitglied
18.10.2014
331
44
Prättigau
Bekannte sind heute in ZRH gestrandet. Gebucht war UA9785/LX1165 STR-ZRH, 50 Minuten Connect und dann UA9718/LX16 ZRH-JFK.

Leider war LX1164 30 Minuten Verspätet wegen "Stau bei Enteisung". Dadurch ist dann auch LX1165 dementsprechend Verspätet gewesen (TouchDown in ZRH 09:37) und der Anschluss hat nicht geklappt. Bislang gab es seitens LX keinen Support, nur über die UA-Hotline konnten noch 3 Plätze auf LX18 gebucht werden.

Da dürfte die EU-VO voll greifen oder?