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Schwierige Frage. Man muesste sich tatsaechlich mal genau Buchungsschritt fuer Buchungsschritt angucken und sehen, ob und wie die AGB der Airline einbezogen werden. Und ob diese diese Vertragsstrafe ueberhauot hergeben. Allerdings sehe ich die Probleme hier primaer, wenn nicht sogar ausschliesslich, im Befoerderungsvertragsverhaeltnis, das sich zwischen Airline und Passagier abspielt. In den Vermittlungsvertrag zwischen Passagier und Reisebuero kommen wir hier wahrscheinlich gar nicht rein, geschweige denn, dass man hinsichtlich Schadensersatz Honig saugen koennten.