Worum geht es hier? Strafbarkeit wegen Nötigung durch geschmacklich unangemessene Bekleidung beim Betreten des FCT, deren Anblick vollzahlende FIRST-Passagiere erdulden müssen?
Mal eine Frage an die Juristen hier, ist man nicht gehalten ein Mögliches zu tuen Straftaten (hier also nußgeldbewärtes Rasen) zu verhindern? Sprich der vor Dir hat sogar das Recht auf seiner Seite?
Nein, es gibt - bis auf wenige Ausnahmen, zu denen ich lieber nichts schreibe
- keine Verpflichtung, Straftaten zu verhindern.
IMHO verwechselt Du das Verwarnungsgeld bei einer OWi, mit dem Bußgeld - immerhin sagt mein einer Link ja auch, dass das Bußgeldverfahren nach der Strafprozeßordnung geführt wird...
Ähem, nein, Du verwechselst da etwas.
OWi: Sanktion Verwarnungsgeld oder Geldbuße
Straftat: Sanktion Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Die StPO hat damit nichts zu tun, da es sich dabei um Verfahrensrecht handelt. Sanktionen ergeben sich aus dem materiellen Recht.