FCT - interessante Gäste und das Gegenteil..

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flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
38
www.vielfliegertreff.de
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Hahaha! Eine GRAUE Kreditkarte!

Eine durchweg graue Lounge wäre auch mal was anderes. Wobei LH FCT/FCLs oder CX The Wing mit ihrer gestalterisch zelebrierten unterkühlten Sachlichkeit und Oberflächlichkeit bereits in diese Richtung gehen. Wenn es einen scheinbar exklusiven oder gar mondänen Ort gibt, dessen Innengestaltung und -einrichtung jede Regung von Menschlichkeit und Empathie im Keim ersticken, dann ist es wohl das FCT. Aber vermutlich passt das zur Innenwelt der Gäste, die man als eigentliche Zielgruppe im Auge hat.
 
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Reaktionen: Der Graue Herr

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.272
1.098
IANAL, versuche es aber dennoch :p

Rasen ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Ist aber auch egal, denn wenn einer nur zu schnell fährt, kannst du nicht mit Notstand argumentieren, denn davon geht per se keine Gefahr für dich aus. Wenn du ihn dann ausbremst, ist das wiederum Nötigung (genau wie Auffahren ja allgemein so akzeptiert in der Rechtsprechung; warum du ihn ausbremst - weil er vorher gezockelt hat vor dir, oder weil er zu schnell gefahren ist, ist dabei unerheblich).

Paging FlyingLawyer...

@Boekel: Der OP schrieb vom Tempolimit.

Rasen ist im Bußgeldbereich AFAIR eine Straftat.

Interessant sind § 315 b und c StGB.

Siehe auch OWiG - Einzelnorm .
 
D

Der Graue Herr

Guest
Nein, Sonnenbrillen blenden ebenfalls den optischen Lärm an solchen Orten aus.

Flipflopverbot, lange Hosen bei Männern und Beschallungsstop (Telefonkabinen, analog zu den Raucherboxen) würde schon reichen.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.092
2.945
Mal eine Frage an die Juristen hier, ist man nicht gehalten ein Mögliches zu tuen Straftaten (hier also nußgeldbewärtes Rasen) zu verhindern? Sprich der vor Dir hat sogar das Recht auf seiner Seite?

Wie der Name "Bußgeld" schon sagt, ist Geschwindigkeitsüberschreitung keine
Straftat und das Recht einen Bürger wg. einer Ordnungswidrigkeit festzuhalten,
hat der Normalbürger nicht; Hilfssheriffs, Blockwarte und Oberlehrer
selbstverständlich ausgenommen ... die haben Sonderrechte und dürfen
gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen (also eine Owi begehen), um andere
zu erziehen :D

PS: Ich bin kein Jurist, aber über das kleine 1x1 der Rechtskunde für den
durchschnittlich gebildeten Staatsbürger verfüge ich.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Ich warte auf die Europäische nichttelefonierer Richtlinie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, analog dem Rauchen. Dann erledigt sich auch das Thema.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.272
1.098
Nein, Sonnenbrillen blenden ebenfalls den optischen Lärm an solchen Orten aus.

Flipflopverbot, lange Hosen bei Männern und Beschallungsstop (Telefonkabinen, analog zu den Raucherboxen) würde schon reichen.

Schon wieder Bekleidungsvorschriften (wieso eigentlich nur für Männer - wir haben doch das AGG :))!
 
D

Der Graue Herr

Guest
Es ist wirklich ein Ärgernis. Zu Zeiten des Mobiltelefonbooms hatte ich noch mildes Verständnis für dererlei Unsitten, aber fast 20 Jahre nach Markteinführung sollte doch ein halbwegs normaler Umgang mit der Technik zu erwarten sein.

Da hilft dann auch keine Single-Malt-Flatrate (oder gerade?), wenn aus dem FCT eine Schwatzbude wird und man den Nebenmann mit der nicht mehr vorhandenen Telefonschnur zum Schweigen bringen möchte.

Exklusivität zeichnet sich ja oftmals eher durch ein "weniger" als ein "mehr" aus. "Alles geht" ist selten exklusiv.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.272
1.098
Wie der Name "Bußgeld" schon sagt, ist Geschwindigkeitsüberschreitung keine
Straftat und das Recht einen Bürger wg. einer Ordnungswidrigkeit festzuhalten,
hat der Normalbürger nicht; Hilfssheriffs, Blockwarte und Oberlehrer
selbstverständlich ausgenommen ... die haben Sonderrechte und dürfen
gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen (also eine Owi begehen), um andere
zu erziehen :D

PS: Ich bin kein Jurist, aber über das kleine 1x1 der Rechtskunde für den
durchschnittlich gebildeten Staatsbürger verfüge ich.

IMHO verwechselt Du das Verwarnungsgeld bei einer OWi, mit dem Bußgeld - immerhin sagt mein einer Link ja auch, dass das Bußgeldverfahren nach der Strafprozeßordnung geführt wird...
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
38
www.vielfliegertreff.de
"Alles geht" ist selten exklusiv.

"Alles geht" wurde von LH längst im FCT kassiert, erst mit immer schärferen Regeln beim im Terminal untergebrachten Flugscheinverkaufsschalter, später mit der Abschaffung desselben. Tatsächlich war dieser exklusive und mit hilfsbereiten Mitarbeitern besetzte Schalter früher für mich der Hauptgrund, das FCT zu frequentieren.

Inzwischen gilt dort die neue Losung "Nichts geht mehr".
 
D

Der Graue Herr

Guest
Naja, da haben Sie auch wieder recht.

Dennoch - gäbe es eine Flugline mit nur einer Klasse, keinen Getränken ausser bestem Wasser, etc etc - ich wäre dabei.

Denn - was ist schon "First Class" in den Zeiten des heutigen Wohlstands?
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.092
2.945
..., dass das Bußgeldverfahren nach der Strafprozeßordnung geführt wird...

Die StPO ist nicht das StGB und regelt nur die Verfahrensabläufe.

Verwarnungsgeld und Bußgeld sind vom Grundsatz her das Gleiche, nur das
Verfahren ist ein anderes. Verwarnungsgeld kannst du annehmen oder ablehnen,
aber keinen Einspruch einlegen. Wenn du ein Verwarnungsgeld nicht bezahlst,
bleibt der Vorgang zunächst bei der Verwaltungsbehörde. Bei einen Einspruch
gegen einen Bußgeldbescheid erfolgt (wenn nicht abgeholfen wird) Abgabe an
die SA. Verwarnungsgeld ist sozusagen das "kleine" Bußgeld und sowohl die
Verwarnung als auch der Bußgeldbescheid sind Lichtjahre vom Strafbefehl entfernt.

Deinen Link habe ich übrigens nicht angeklickt, weil ich finde, so ein
klein wenig Rechtskunde für den Normalverbraucher sollte man nicht
nachlesen müssen, das sollte Teil der Allgemeinbildung sein :p
 
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Reaktionen: Wombert

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.272
1.098
Das ist ein Widerspruch in sich selbst. Straftaten sind nicht von Bußgeld bedroht.
Solange sich jemand im - wie du es nennst - Bußgeldbereich bewegt, ist das ein
Fall aus dem OWiG.

Verwarnungsgeld != Bußgeld. Spätestens mit Drängeln greifen eh die StGB-Paragraphen.
 
D

Der Graue Herr

Guest
Aber das ist eine Billigfluglinie!

Ich denke da eher an eine Variante, die spartanischen Luxus anbietet, unter anderem auch in Sachen Ruhe, Privatsphäre, Anonymität, Qualität, Gesundheit.

Wenn Christy Turlington eine Fluglinie wäre...
 

Wombert

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
3.770
7
MUC
@Boekel: Der OP schrieb vom Tempolimit.

Rasen ist im Bußgeldbereich AFAIR eine Straftat.

Interessant sind § 315 b und c StGB.

Siehe auch OWiG - Einzelnorm .

Quatsch. Bloss weil bei Bußgeldern für Ordnungswidrigkeiten Vorschriften aus der StPO zur Anwendung kommen, führt doch ein Bußgeld nicht zu einer Straftat. Man man man.

Ausserdem:
§ 315 c StGB meinte:
... und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet ...
 
D

Der Graue Herr

Guest
Aber das ist eine Billigfluglinie!

Ich denke da eher an eine Variante, die spartanischen Luxus anbietet, unter anderem auch in Sachen Ruhe, Privatsphäre, Anonymität, Qualität, Gesundheit.

Wenn Christy Turlington eine Fluglinie wäre... wie eine Yogamatte aus grauem Kaschmir...
 
D

Der Graue Herr

Guest
FCT-Gäste.

Warum ist den jenes so "kultig"? Weil da alles umsonst ist? Nicht alle reinkommen?