AB: Fluggastrechte: Air Berlin will Originalbelege?!

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Michon

Neues Mitglied
17.10.2011
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0
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Guten Morgen,

seit fast 4 Monaten bin ich damit beschäftigt, für einen um 7 Stunden verspäteten EU-Flug von Air Berlin um die Entschädigung zu ringen. Nun erreichte mich folgende Mail von AB:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.10.2011. Vorab bitten wir Sie für die längere Bearbeitungszeit um Entschuldigung.

Wir bedauern nochmals die aufgrund der Verspätung entstandenen Unannehmlichkeiten und bitten dafür um Entschuldigung. Leider liegen uns derzeit weiterhin nur Kopien Ihrer Unterlagen vor und keine Reisebestätigung.

Bitte senden Sie uns zur abschließenden Bearbeitung Ihre Buchungsbestätigung und die Bordkarten/Flugtickets (jeweils im Original per Post). Wir werden uns nach Erhalt unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen


XXXXXXXXX
Kundenservice

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG
Saatwinkler Damm 42-43
13627 Berlin
Germany


Man gibt doch generell keine Originale aus der Hand. Am Ende verschwinden die noch aus unerfindlichen Gründen und ich habe nichts in der Hand. Anwalt wollte ich eigentlich vermeiden wegen der Kosten... . Wie soll ich mich nun weiter verhalten?
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
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www.outlet-reisen.com
Ich würde mich darauf nicht einlassen! Die wollen doch sowieso nur "herauszögern", alleine die Nennung des Buchungcodes müsste denen ausreichen, den Sachverhalt vollumfänglich klären zu können!
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
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MUC
... exakt. Und dazuschreiben, dass sie vortragen sollen, wozu sie die Originalbelege überhaupt benötigen. Ferner angemessene Frist setzen und darauf hinweisen, dass danach der Rechtsbeistand eingeschaltet wird. Das Ganze per Einwurfeinschreiben.
 
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Michon

Neues Mitglied
17.10.2011
9
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Ich hatte die Kopien schon einmal per Post und dann noch einmal als Scan geschickt. Das akzeptieren die aber nicht. Fristsetzung und Anwaltsdrohung sowie erste Mahnung hatte ich auch schon rausgeschickt. Das ist wohl wirklich reine Verzögerungstaktik von AB. Das Problem mit einem Anwalt ist nur, dass ich keine Rechtsschutz habe. Weiss jemand, was das in etwa kosten würde? Alternativ gibt es ja noch EU-Claim usw., wobei ich bislang gehofft habe, mir das sparen zu können. Die bekommen ja im Erfolgsfall 27 Prozent. Ich frage mich, ob ein “normaler“ Anwalt günstiger ist...
 

Paule22

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
263
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SEL
Das Problem mit einem Anwalt ist nur, dass ich keine Rechtsschutz habe. Weiss jemand, was das in etwa kosten würde? Alternativ gibt es ja noch EU-Claim usw., wobei ich bislang gehofft habe, mir das sparen zu können. Die bekommen ja im Erfolgsfall 27 Prozent. Ich frage mich, ob ein “normaler“ Anwalt günstiger ist...

Das Gute an solchen EU261-Fällen bzw. hier der Erweiterung durch die bisherigen Verspätungsurteile ist, dass so wir hier wirklich keine außergewöhnlichen Umstände haben, das Restrisiko so einen Fall zu verlieren vernichtend gering ist. Der Gang zum Rechtsanwalt ist relativ günstig und gerade in solchen Fällen ja wirklich fast risikolos "kostenlos", da das Ergebnis eigentlich klar ist.

Um das mal etwas mit Zahlen zu unterfüttern: In meinem letzten Fall wo es fast bis vors Gericht ging (Ryanair lenkte dann bei Terminansetzung am AG Königs-Wusterhausen ein), lagen die Anwaltskosten bei 46,41 Euro bis dahin und 75 Euro Gerichtskosten. Die Anwaltskosten sind natürlich immer abhängig vom Streitwert, der lag bei mir nur bei 250 Euro. Beides sollte natürlich bei Gewinn der Verfahrens von Air Berlin getragen werden. Die werden aber ja einen Teufel tun es überhaupt soweit kommen zu lassen. Ich musste auch bis auf die Gerichtskosten nichts vorstrecken. Ich würde einfach mal einen Anwalt, der in Fluggastrecht spezialisiert ist kontaktieren und dann gemeinsam eine Lösung finden, das kostet nichts. Wenn es dir kostenmäßig zu risikoreich ist, kannst du immernoch Monate mit Air Berlin rumschreiben oder dich an die EUclaim, flightrights dieser Welt wenden.
 
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telefoni

Aktives Mitglied
11.06.2010
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Guten Morgen,

seit fast 4 Monaten bin ich damit beschäftigt, für einen um 7 Stunden verspäteten EU-Flug von Air Berlin um die Entschädigung zu ringen.


Das hätte ich gar nicht soweit kommen lassen.

In meinem aktuellen Fall habe ich parallel zu einer Email (Mitte August) direkt den Anspruch auch schriftlich per Einschreiben/Rückschein geltend gemacht. Nach zwei Wochen Antwort per Email angemahnt.

Nach Ablauf von 4 Wochen (natürlich ohne Reaktion seitens AB) wurde dann ein Mahnbescheid beantragt. Nach Zustellung dessen Anfang Oktober legte AB fristgerecht Widerspruch ein. Komisch, dass man dafür dann Zeit hat....

Also Anwalt eingeschaltet, Verfahren vor dem AG Charlottenburg eröffnet und Klage begründet. Jetzt warte ich auf einen Termin für die Verhandlung, sofern kein schriftliches Verfahren angeordnet wird.

Warum also deren Verzögerungstaktik unterstützen?

Gruß

telefoni
 
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krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
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Also Anwalt eingeschaltet, Verfahren vor dem AG Charlottenburg eröffnet und Klage begründet. Jetzt warte ich auf einen Termin für die Verhandlung, sofern kein schriftliches Verfahren angeordnet wird.

Nach meiner Erfahrung wird die zuständige Richterin jetzt einen Vergleich anregen, daraufhin ruft Air Berlin Deinen Anwalt an und fragt, wie hoch denn der Fluggutschein sein darf...
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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CGN
Ich meinte damit nur den ersten Kontakt. Ein guter Anwalt wird dafür nichts verlangen und man kann dann einschätzen ob es sich wirklich lohnt, dem Anwalt den Fall zu übergeben.

Selbstverständlich kostet Erstberatung. Irgendwo müssen Anwälte doch auch Geld verdienen. Du kannst deinen Rechner doch auch net zum IT Menschen bringen, der guckt dann mal nach wo's hängt und kriegt nichts dafür...
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Ich meinte damit nur den ersten Kontakt. Ein guter Anwalt wird dafür nichts verlangen und man kann dann einschätzen ob es sich wirklich lohnt, dem Anwalt den Fall zu übergeben.

Blödsinn. Ich weiß ja nicht, was für Vorstellungen von der Realität Du hast, aber Du solltest diese einmal hinterfragen. Du glaubst doch nicht ernsthaft, daß ein Rechtsanwalt für ein Mandat, das für ihn eh nicht kostendeckend ist, noch großartig Zeit für irgendwelche Vorgespräche ohne Berechnung verplempert. Gegen solche Erstberatungsschmarotzer sollte man schon deshalb konsequent vorgehen, weil das sonst die Runde macht und man dann auf einmal ständig Klientel vor sich sitzen hat, die erwarten, daß man dieses oder jenes macht, ohne dafür etwas abzurechnen. Aber wahrscheinlich richtest Du dann auch wöchentliche Sachstandsanfragen an Deinen Rechtsanwalt und schreibst ihm, was er in ergänzenden Schreiben bitte noch alles Wichtiges vortragen muß.
 

Paule22

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
263
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SEL
Du hast sicher Recht, nur für mich als "Erstberatungsschmarotzer" bin ich froh, dass es so eine Möglichkeit gibt, in einer E-Mail schnell abzuklären ob es sich überhaupt lohnt Kontaktdaten auszutauschen oder nicht. Damit meine ich keinen Besuch beim Anwalt und ich meine auch keine andere Art von Fällen außerhalb der 261/04. Ich Schwein.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.446
3.149
Neuss
www.drboese.de
Paule, du bist nicht allein. Tausende Menschen jeden Tag geraten an Anwälte, die

1. Gut sind und
2. dennoch ein Vorgespräch, welches sich - wie in diesem Fall in 2-3 Minuten klären lasst - kostenfrei durchführen


Wer natürlich von der Geschichte keine Ahnung hat und sich da erst einlesen muss, der ist wohl für soetwas eh nicht so wirklich geeignet, wird doch der nötige Energieinsatz bei dem geringen Gegenstands-/Streitwert nur mager honoriert.
 

Michon

Neues Mitglied
17.10.2011
9
0
Hm, werde vielleicht doch zum Anwalt greifen. Bislang habe ich aber abgesehen von der zeitlichen Toleranz aber wohl schlüssig gehandelt: 1. Schreiben mit Forderung und Fristsetzung. 2. Schreiben mit erster Mahnung. Jeweils gegen Ende der Fristen hat sich AB gemeldet, zuletzt halt mit Anforderung der Originalbelege...
 

FrauSnuggles

Reguläres Mitglied
26.04.2011
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Es ist üblich das man die Original Boardscheine bei Streitfällen an die Fluggesellschaft schickt. Anschreiben und Originalbelege immer per Übergabeeinschreiben versenden, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Ich schlage mich seit Mitte August mit Air Berlin rum. Es ging um verschwundenes Gepäck das erst Tage später vollkommen durchnässt bei uns auftauchte. Es sind einige Sachen durch die Nässe in Mitleidenschaft gezogen und beschädigt worden. Mitte September habe ich die Originalbelege an AB geschickt. Der Eingang wurde mir schriftlich bestätigt. Seitdem warte ich auf eine Schadenersatzangebot..... schriftliche Mahnungen haben bis jetzt zu nix geführt. Laut AB Mitarbeiterin berarbeiten sie grad alles bis Mitte August, ich solle mich noch gedulden :rolleyes: