AB: Fluggastrechte: Air Berlin will Originalbelege?!

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telefoni

Aktives Mitglied
11.06.2010
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AirBerlin hat Klageforderung anerkannt

So, in meinem Verspätungsprozess ist mir gerade das Urteil zugestellt worden. Demnach hat die Gegenseite (AB) ihr Anerkenntnis erklärt, entsprechend hat das Gericht ein Anerkenntnisurteil erlassen. Damit ist der Prozeß zwar gewonnen, aber es gibt kein klassisches Urteil mit Würdigung des Sachverhaltes. Schade eigentlich.

Aber, das Ziel ist erreicht, die Entschädigungsforderung ist fällig. Jetzt muss ich mir nur noch die zu Unrecht einbehaltenen Stornogebühren zurückholen. Auf in Runde zwei.....

Gruß

telefoni
 
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filimon2611

Neues Mitglied
21.02.2012
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Nach einigem Hin und Her hat mir AB nun aus seiner Sicht abschließend geantwortet und will nicht zahlen.

Zitat:
"Die Ihrer Anfrage zugrundeliegende Verordnung 261/2004 der Europäischen Union sieht im Falle einer Flugverspätung dem Wortlaut nach keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung vor.
Gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist eine Fluggesellschaft ferner nicht zur Zahlung von Ausgleichsleistungen verpflichtet, wenn die Ursache einer Flugunregelmäßigkeit auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die von der Fluggesellschaft nicht zu vertreten sind. Auch eine technische Störung am Fluggerät kann in bestimmten Fällen als außergewöhnlicher Umstand in Betracht kommen.
Eine etwaige Auslegung der Verordnung 261/2004 dahingehend, dass im Falle einer Flugverspätung ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen bestehen könnte, wird von der deutschen und internationalen Rechtsprechung vermehrt in Frage gestellt.

Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung des in allen EU-Mitgliedsstaaten ratifizierten Montrealer Übereinkommens. Dieses wurde vom Deutschen Bundestag 2004 als Gesetz zur Vereinheitlichung von Bestimmungen im Luftverkehr (MontÜG) für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet.
Darin ist die Haftung einer Fluggesellschaft für Schäden, welche durch die verspätete Ankunft eines Fluges entstanden sind, geregelt. Nicht-kompensatorische Ansprüche, die den Charakter einer Strafzahlung hätten, sind hiernach ausgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund haben in Deutschland diverse Gerichte (u.a. Bundesgerichtshof, Landgericht Köln, Amtsgericht Köln, Amtsgericht Nürtingen, Amtsgericht Steinfurt) die entsprechenden Verfahren ausgesetzt. Auch in Großbritannien wurde vom dortigen High Court eine grundsätzliche Entscheidung zur Aussetzung diesbezüglicher Verfahren getroffen und ein erneutes Vorlageverfahren beim Europäischen Gerichtshof in Gang gesetzt."

Allerdings wird aus Kulanz ein Fluggutschein von 200 Euro je betroffenem Ticket angeboten.
Lachhaft, oder? Was würdet ihr nun tun?

Wir haben den Schreiben mit der gleichen Formulierung bekommen, wurde auch ein Fluggutschein von 800 uro angeboten (ca 7 Std Verspätung, 2 Personen, Strecke Antaliya - Berlin Tegel). Haben die Gutschrift abgelehnt, mochten die Entschädigung als Überweisung auf das Konto. Mal schauen, wie es ausgeht.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
So, in meinem Verspätungsprozess ist mir gerade das Urteil zugestellt worden. Demnach hat die Gegenseite (AB) ihr Anerkenntnis erklärt, entsprechend hat das Gericht ein Anerkenntnisurteil erlassen. Damit ist der Prozeß zwar gewonnen, aber es gibt kein klassisches Urteil mit Würdigung des Sachverhaltes. Schade eigentlich.

Da ich aus dem Kontext zu erkennen meine, dass WIR dich vertreten: Das tut mir leid! AB erkennt recht häufig kurz vor Toreschluss an. Gegen ein Anerkenntnisurteil kann man sich ja schlecht wehren, zumal es neun von zehn Mandaten wurscht ist, was im Urteil steht, solange sie nur bekommen, was sie wollen. Aber ich meine, dass euer Vorgang relativ eindeutig war, also auch im Urteil kaum etwas anderes gestanden hätte als in 100 anderen auch.

Falls wir unschuldig waren: Vergiss´, was ich geschrieben habe!