AB: Fluggastrechte: Air Berlin will Originalbelege?!

ANZEIGE

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
ANZEIGE
Ist ja drollig, @telefoni. Ich glaube, ich weiß, wer dein Anwalt ist. ;)

Bei der Sache mit dem Special Deal hat´s klick gemacht.
 

telefoni

Aktives Mitglied
11.06.2010
111
8
Ist ja drollig, @telefoni. Ich glaube, ich weiß, wer dein Anwalt ist. ;)

Bei der Sache mit dem Special Deal hat´s klick gemacht.

Hi,

ich weiss nicht, wieviele "spezialisierte" Anwälte es in diesem Bereich gibt, aber meine Wahl wurde sicherlich auch aufgrund der vorhandenen Erfahrung im vorliegenden Fall beeinflusst. Ich bin über den gesamten Ablauf bisher auch sehr zufrieden.

Über den meinerseits gemachten Vergleichsvorschlag äussere ich mich hier gerne nach Abschluss des Verfahrens. Vorher möchte ich mich da erst einmal zurückhalten. Hier im Forum habe ich das Thema aber schon mal indirekt angesprochen... :)

Sollte das Urteil zu meinen Gunsten ausgehen, wovon ich einfach mal ausgehe, dann werde ich dieses gerne auch veröffentlichen. Immerhin warten ja auch noch mind. 150 andere Passagiere auf eine Entschädigung...

Gruß

telefoni
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Es ist üblich das man die Original Boardscheine bei Streitfällen an die Fluggesellschaft schickt. Anschreiben und Originalbelege immer per Übergabeeinschreiben versenden, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Ich schlage mich seit Mitte August mit Air Berlin rum. Es ging um verschwundenes Gepäck das erst Tage später vollkommen durchnässt bei uns auftauchte. Es sind einige Sachen durch die Nässe in Mitleidenschaft gezogen und beschädigt worden. Mitte September habe ich die Originalbelege an AB geschickt. Der Eingang wurde mir schriftlich bestätigt. Seitdem warte ich auf eine Schadenersatzangebot..... schriftliche Mahnungen haben bis jetzt zu nix geführt. Laut AB Mitarbeiterin berarbeiten sie grad alles bis Mitte August, ich solle mich noch gedulden :rolleyes:

Das ist mitnichten so. Bei meinen bisherigen Forderungen habe ich die Originalbelege niemals an die Fluggesellschaft geschickt. Wurde aber von der LH auch nie verlangt.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.939
168
MUC
Ist ja drollig, @telefoni. Ich glaube, ich weiß, wer dein Anwalt ist. ;)

Bei der Sache mit dem Special Deal hat´s klick gemacht.
ich weiss nicht, wieviele "spezialisierte" Anwälte es in diesem Bereich gibt, aber meine Wahl wurde sicherlich auch aufgrund der vorhandenen Erfahrung im vorliegenden Fall beeinflusst. Ich bin über den gesamten Ablauf bisher auch sehr zufrieden.

Dürfen denn wenigstens die guten Anwälte hier benannt werden?
 

telefoni

Aktives Mitglied
11.06.2010
111
8
Hallo,

ich äussere mich dazu gerne nach Abschluss des Verfahrens. Es wird ja nun zu einem Urteil kommen.

Mittlereile zeichnet sich aber schon ein neuer Vorgang ab: Habe für zwei Familienangehörige einen Flug gebucht, der aber storniert werden musste. Zunächst positiv hat mich dabei überrascht, dass AB den Kerosinzuschlag von sich aus erstattet hat, aber neben dem Netto-Flugpreis wurden zusätzliche 25 Pro pro Pax einbehalten. Steht irgendwo in den AGB, die wiederrum hinsichtlich diese Gebühr auf die Website verweist. Und da steht es dann irgendwo im Kleingedruckten...

Diese Gebühr sehe ich a) als überraschend und b) als ungerechtfertigt an, da AB bereits mit der Buchung pro Pax eine "Servicegebühr" i.H.v. 17 Euro erhoben hat. Eine Servicegebühr in derartiger Höhe wäre für eine vollständig durch den Pax selber durchgeführte Buchung völlig überzogen, wenn eben nicht auch Service i.S. einer möglichen Stornierung erbracht werden würde. Zumal nirgends definiert oder erklärt wird, was für ein "Service" denn da bezahlt wird. Die Argumentation sollte für AB also schwierig werden.

Die Stornierung beider Tickets erfolgte meinerseits daher explizit i.V.m. mit einem Widerspruch hinsichtlich der berechneten 2 x 25 Euro.

Der Kundenservice, bei dem ich den Sachverhalt vorgetragen habe, vertröstet sinngemäß aber nur mit dem bekannten Textbaustein "Wir kümmern uns irgendwann um Ihr Anliegen - derzeit sind wir aber völlig überlastet".

Evtl. werde ich mir die Mühe machen den Fall dem VZBV oder der Wettbewerbszentrale für einen Musterprozess vorzuschlagen. Aber ich warte zunächst gerne noch mal 3 - 4 Wochen ab, soviel Fairness sollte sein.

Gruß

telefoni
 

Michon

Neues Mitglied
17.10.2011
9
0
Nach einigem Hin und Her hat mir AB nun aus seiner Sicht abschließend geantwortet und will nicht zahlen.

Zitat:
"Die Ihrer Anfrage zugrundeliegende Verordnung 261/2004 der Europäischen Union sieht im Falle einer Flugverspätung dem Wortlaut nach keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung vor.
Gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist eine Fluggesellschaft ferner nicht zur Zahlung von Ausgleichsleistungen verpflichtet, wenn die Ursache einer Flugunregelmäßigkeit auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die von der Fluggesellschaft nicht zu vertreten sind. Auch eine technische Störung am Fluggerät kann in bestimmten Fällen als außergewöhnlicher Umstand in Betracht kommen.
Eine etwaige Auslegung der Verordnung 261/2004 dahingehend, dass im Falle einer Flugverspätung ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen bestehen könnte, wird von der deutschen und internationalen Rechtsprechung vermehrt in Frage gestellt.

Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung des in allen EU-Mitgliedsstaaten ratifizierten Montrealer Übereinkommens. Dieses wurde vom Deutschen Bundestag 2004 als Gesetz zur Vereinheitlichung von Bestimmungen im Luftverkehr (MontÜG) für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet.
Darin ist die Haftung einer Fluggesellschaft für Schäden, welche durch die verspätete Ankunft eines Fluges entstanden sind, geregelt. Nicht-kompensatorische Ansprüche, die den Charakter einer Strafzahlung hätten, sind hiernach ausgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund haben in Deutschland diverse Gerichte (u.a. Bundesgerichtshof, Landgericht Köln, Amtsgericht Köln, Amtsgericht Nürtingen, Amtsgericht Steinfurt) die entsprechenden Verfahren ausgesetzt. Auch in Großbritannien wurde vom dortigen High Court eine grundsätzliche Entscheidung zur Aussetzung diesbezüglicher Verfahren getroffen und ein erneutes Vorlageverfahren beim Europäischen Gerichtshof in Gang gesetzt."

Allerdings wird aus Kulanz ein Fluggutschein von 200 Euro je betroffenem Ticket angeboten.
Lachhaft, oder? Was würdet ihr nun tun?
 

ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.249
9
Nach einigem Hin und Her hat mir AB nun aus seiner Sicht abschließend geantwortet und will nicht zahlen.

Zitat:
"Die Ihrer Anfrage zugrundeliegende Verordnung 261/2004 der Europäischen Union sieht im Falle einer Flugverspätung dem Wortlaut nach keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung vor.
Gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist eine Fluggesellschaft ferner nicht zur Zahlung von Ausgleichsleistungen verpflichtet, wenn die Ursache einer Flugunregelmäßigkeit auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die von der Fluggesellschaft nicht zu vertreten sind. Auch eine technische Störung am Fluggerät kann in bestimmten Fällen als außergewöhnlicher Umstand in Betracht kommen.
Eine etwaige Auslegung der Verordnung 261/2004 dahingehend, dass im Falle einer Flugverspätung ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen bestehen könnte, wird von der deutschen und internationalen Rechtsprechung vermehrt in Frage gestellt.

Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung des in allen EU-Mitgliedsstaaten ratifizierten Montrealer Übereinkommens. Dieses wurde vom Deutschen Bundestag 2004 als Gesetz zur Vereinheitlichung von Bestimmungen im Luftverkehr (MontÜG) für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet.
Darin ist die Haftung einer Fluggesellschaft für Schäden, welche durch die verspätete Ankunft eines Fluges entstanden sind, geregelt. Nicht-kompensatorische Ansprüche, die den Charakter einer Strafzahlung hätten, sind hiernach ausgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund haben in Deutschland diverse Gerichte (u.a. Bundesgerichtshof, Landgericht Köln, Amtsgericht Köln, Amtsgericht Nürtingen, Amtsgericht Steinfurt) die entsprechenden Verfahren ausgesetzt. Auch in Großbritannien wurde vom dortigen High Court eine grundsätzliche Entscheidung zur Aussetzung diesbezüglicher Verfahren getroffen und ein erneutes Vorlageverfahren beim Europäischen Gerichtshof in Gang gesetzt."

Allerdings wird aus Kulanz ein Fluggutschein von 200 Euro je betroffenem Ticket angeboten.
Lachhaft, oder? Was würdet ihr nun tun?

AB ist kein Wohltätigkeitsverein und wird sicherlich keinen 200 Euro Gutschein anbieten wenn sie sich im Recht sehen, oder sehe ich das falsch?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Es handelt sich um eine Standardantwort, die wir so oder sehr ähnlich schon x-fach erhalten haben. Wenn du dir sicher bist, dass dein Anspruch besteht (habe jetzt den Sachverhalt nicht im Kopf), natürlich nicht akzeptieren! Bzw. nicht NUTZEN, da AB im eigentlichen Sinne die Gutschrift ja nicht anbietet, sondern direkt einräumt. Wenn du sie dann nutzt, könnte das allerdings von einem Gericht als Einigung verstanden werden.
 
  • Like
Reaktionen: Michon

Michon

Neues Mitglied
17.10.2011
9
0
Ich bin mir schon sicher, es ging um eine siebenstündige Verspätung wegen eines technischen Problems.
Meine Frage wäre nur, wie man da jetzt am besten reagiert (ich habe keine Rechtsschutzversicherung). Annehmen werde ich das nicht, soviel ist klar.
Mit Anwalt drohen oder gleich zum Anwalt gehen (wobei da das Kostenproblem entsteht)?
Hat jemand eine Idee für eine inhaltlich sinnvolle Erwiderung dieses Bescheids?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
So viele Möglichkeiten gibt´s da nicht. Was du schreibst, ist letztlich egal. Eher interessant wäre, wie viel du schreibst, weil du darauf hoffen kannst, dass der Nervfaktor irgendwann so groß ist, dass die ihr Angebot erhöhen.

Ansonsten würde ich immer einen Anwalt vorziehen. Wenn der Fall einfach gelagert ist, muss es nicht zwingend ein Fluggastrechts-Spezialist sein. Dort klärst du dein Kostenrisiko. Und dann kannst du immer noch entscheiden, ob sich das für dich lohnt oder nicht.

Notfalls gibt´s ja auch noch die einschlägigen Dienstleister. Halte ich persönlich zwar nichts von, aber hier scheint es ja eine größere Fangemeinde zu geben. Letztlich muss jeder seine Erfahrungen selbst machen.

Ach ja, im Alleingang klagen, ist natürlich auch möglich, aber letztlich keine gute Idee.
 
  • Like
Reaktionen: Michon

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
AB meinte:
Montrealer Übereinkommen [...] Darin ist die Haftung einer Fluggesellschaft für Schäden, welche durch die verspätete Ankunft eines Fluges entstanden sind, geregelt. Nicht-kompensatorische Ansprüche, die den Charakter einer Strafzahlung hätten, sind hiernach ausgeschlossen.
Das Gedöns über eine Verdrängung der VO 261/2004 durch das MÜ habe ich vorprozessual auch schon mal bekommen. Im Gerichtsverfahren war davon keine Rede mehr, obwohl ich mich schon mit BGH NJW 2010,1526 (Tz. 12-14) gewappnet hatte. AB ging natürlich baden.

Übrigens: AB scheint vorprozessual unaufgefordert Gutscheine schon einfach zu verschicken. Wie Umsteiger schon ausgeführt hat, diese nicht einlösen, weil darin in der Regel ein Einverständnis in diese Art der einvernehmelichen "Kompensation" gesehen würde. Andererseits kann man so einen Gutschein aber auch erst mal unangetastet behalten und dennoch die komplette Ausgleichszahlung einklagen, d.h. man muss sich den Gutscheinwert nicht anrechnen lassen, weil der Zahlungsanspruch nach 261/2004 auf Geld gerichtet ist. Ein Gutschein ist aber kein Geld. :D
 
Zuletzt bearbeitet:

telefoni

Aktives Mitglied
11.06.2010
111
8
Hatte in meinem Fall auch den gleichen Text von AB erhalten, war Inhalt der Klageerwiderung.

Der Richtern hat im ersten mündlichen Termin aber angedeutet, dass er sich an der Rechtsprechung des EuGH hält. Ich warte jetzt eigentlich täglich auf das Urteil.

Gruß

telefoni
 
Zuletzt bearbeitet:

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Um erstmal Kosten zu sparen ginge ja auch ein Mahnbescheid. Der ist für den Anfang billiger und zeigt aber sehr deutlich das man mit der bisherigen Korrespondenz unzufrieden ist. Meist genügt das um von der Kundenhotline zur Rechtsabteilung zu gelangen, was in anderen Fällen schon geholfen hat.
 

ckone501

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
4.249
9
Um erstmal Kosten zu sparen ginge ja auch ein Mahnbescheid. Der ist für den Anfang billiger und zeigt aber sehr deutlich das man mit der bisherigen Korrespondenz unzufrieden ist. Meist genügt das um von der Kundenhotline zur Rechtsabteilung zu gelangen, was in anderen Fällen schon geholfen hat.

Was genau benötigt man eigentlich für einen Mahnbescheid? Hintergrund des ganzen ist dass ich bei Ebay einen Gutschein gekauft habe der sich am Ende als bereits benutzt rausgestellt hat. Der Verkäufer meldet sich auf keine Mail, verkauft aber fleissig bei Ebay weiter. Es geht um knapp 100 Euro, daher möchte ich jetzt kein Fass aufmachen und deswegen einen Nachmittag beim Anwalt verschwenden...
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Was genau benötigt man eigentlich für einen Mahnbescheid? Hintergrund des ganzen ist dass ich bei Ebay einen Gutschein gekauft habe der sich am Ende als bereits benutzt rausgestellt hat. Der Verkäufer meldet sich auf keine Mail, verkauft aber fleissig bei Ebay weiter. Es geht um knapp 100 Euro, daher möchte ich jetzt kein Fass aufmachen und deswegen einen Nachmittag beim Anwalt verschwenden...

Technisch: Das Formular gibts im Laden, ausfüllen, gerichts Gebühren zahlen und ab ans Gericht.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
aber neben dem Netto-Flugpreis wurden zusätzliche 25 Pro pro Pax einbehalten. Steht irgendwo in den AGB, die wiederrum hinsichtlich diese Gebühr auf die Website verweist. Und da steht es dann irgendwo im Kleingedruckten...
... ist unzulässig und auch schon gegen AB ausgeurteilt, weiss allerdings nicht, ob die Entscheidung zwischenzeitlich rechtskräftig geworden ist.
 

telefoni

Aktives Mitglied
11.06.2010
111
8
... ist unzulässig und auch schon gegen AB ausgeurteilt, weiss allerdings nicht, ob die Entscheidung zwischenzeitlich rechtskräftig geworden ist.

Oh, das ist ja völlig an mir vorbeigegangen, bestätigt aber mein allgemeines Rechtsempfinden. Werde nach Ende des ersten Prozesses dann direkt mal auch die 50 Euro per Mahnbescheid einfordern.

Gruß

telefoni
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Werde nach Ende des ersten Prozesses dann direkt mal auch die 50 Euro per Mahnbescheid einfordern.
Zur Sicherheit lieber nochmal bei AB mit Fristsetzung anmahnen wegen § 93 ZPO und beim vzbv anfragen, ob das Urteil rechtskräftig geworden ist: Falls dem so ist, könnte zudem auch das ausgeurteilte Ordnungsgeld - ersatzweise Ordnungshaft für Hartmut - fällig werden. :rolleyes:
 

Multitalent

Neues Mitglied
31.10.2011
4
0
Keine Angst vor Anwaltskosten !! Ich habe auch keine Rechtschutzversicherung, bin aber zum Beratungsgespräch zur Prüfung des Rechtsanspruches gegangen.
Gut, ein Beratungsgespräch kostet um die 100 € aber.... nach Recherche im Internet können diese Kosten (und Weitere) ebenfalls von der Airline zurückgefordert werden, weil DIE ja schließlich verantwortlich dafür ist, dass diese Kosten entstehen. Es muß jedem Bürger die Möglichkeit gegeben werden, sein Recht einzufordern, wenn der Gegner sich quer stellt und das unabhängig vom persönlichen Geldbeutel !! Mein Rechtsanwalt gab mir auch in dem Fall Recht und Airberlins Rechnung wird immer höher !
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Dann zahlst Du übrigens auch die Anwaltskosten von Air Berlin...

AB vertritt sich vor den beiden relevanten Berliner Gerichten Charlottenburg und Wedding so gut wie immer selbst. Gegnerische Anwaltskosten fallen daher zumindest in der Regel nicht an.

Im Übrigen ist es so, dass der erfahrene Kollege speziell im Fluggastrecht die Erfolgsaussichten gut einschätzen kann. Das liegt ganz banal daran, dass oft die maßgeblichen Fragen von EuGH oder BGH entschieden sind. Das nimmt auch - ansonsten unberechenbaren - Instanzgerichten ein wenig den Schrecken. Ausnahmen bestätigen die Regel, wenn ich so an den Richter aus Nürtingen denke, der auch weiterhin die Verspätungs-Frage gegen den EuGH entscheidet...
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.444
3.133
Neuss
www.drboese.de
Ohne RSV würde ich den Weg über EUCLaim gehen. Die kleine "provision" fällt nicht zu sehr in's Gewicht, bei kleinere Streitwerten sind die Kosten des Rechtsstreits einfach sonst überdimensional hoch.