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Ist ja drollig, @telefoni. Ich glaube, ich weiß, wer dein Anwalt ist.
Bei der Sache mit dem Special Deal hat´s klick gemacht.
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Ist ja drollig, @telefoni. Ich glaube, ich weiß, wer dein Anwalt ist.
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Es ist üblich das man die Original Boardscheine bei Streitfällen an die Fluggesellschaft schickt. Anschreiben und Originalbelege immer per Übergabeeinschreiben versenden, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Ich schlage mich seit Mitte August mit Air Berlin rum. Es ging um verschwundenes Gepäck das erst Tage später vollkommen durchnässt bei uns auftauchte. Es sind einige Sachen durch die Nässe in Mitleidenschaft gezogen und beschädigt worden. Mitte September habe ich die Originalbelege an AB geschickt. Der Eingang wurde mir schriftlich bestätigt. Seitdem warte ich auf eine Schadenersatzangebot..... schriftliche Mahnungen haben bis jetzt zu nix geführt. Laut AB Mitarbeiterin berarbeiten sie grad alles bis Mitte August, ich solle mich noch gedulden
Ist ja drollig, @telefoni. Ich glaube, ich weiß, wer dein Anwalt ist.
Bei der Sache mit dem Special Deal hat´s klick gemacht.
ich weiss nicht, wieviele "spezialisierte" Anwälte es in diesem Bereich gibt, aber meine Wahl wurde sicherlich auch aufgrund der vorhandenen Erfahrung im vorliegenden Fall beeinflusst. Ich bin über den gesamten Ablauf bisher auch sehr zufrieden.
Stimme ich dir zu - ist aber nicht nur bei AB schon seit geraumer Zeit üblich.Diese Gebühr sehe ich a) als überraschend und b) als ungerechtfertigt an
Nach einigem Hin und Her hat mir AB nun aus seiner Sicht abschließend geantwortet und will nicht zahlen.
Zitat:
"Die Ihrer Anfrage zugrundeliegende Verordnung 261/2004 der Europäischen Union sieht im Falle einer Flugverspätung dem Wortlaut nach keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung vor.
Gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist eine Fluggesellschaft ferner nicht zur Zahlung von Ausgleichsleistungen verpflichtet, wenn die Ursache einer Flugunregelmäßigkeit auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die von der Fluggesellschaft nicht zu vertreten sind. Auch eine technische Störung am Fluggerät kann in bestimmten Fällen als außergewöhnlicher Umstand in Betracht kommen.
Eine etwaige Auslegung der Verordnung 261/2004 dahingehend, dass im Falle einer Flugverspätung ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen bestehen könnte, wird von der deutschen und internationalen Rechtsprechung vermehrt in Frage gestellt.
Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung des in allen EU-Mitgliedsstaaten ratifizierten Montrealer Übereinkommens. Dieses wurde vom Deutschen Bundestag 2004 als Gesetz zur Vereinheitlichung von Bestimmungen im Luftverkehr (MontÜG) für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet.
Darin ist die Haftung einer Fluggesellschaft für Schäden, welche durch die verspätete Ankunft eines Fluges entstanden sind, geregelt. Nicht-kompensatorische Ansprüche, die den Charakter einer Strafzahlung hätten, sind hiernach ausgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund haben in Deutschland diverse Gerichte (u.a. Bundesgerichtshof, Landgericht Köln, Amtsgericht Köln, Amtsgericht Nürtingen, Amtsgericht Steinfurt) die entsprechenden Verfahren ausgesetzt. Auch in Großbritannien wurde vom dortigen High Court eine grundsätzliche Entscheidung zur Aussetzung diesbezüglicher Verfahren getroffen und ein erneutes Vorlageverfahren beim Europäischen Gerichtshof in Gang gesetzt."
Allerdings wird aus Kulanz ein Fluggutschein von 200 Euro je betroffenem Ticket angeboten.
Lachhaft, oder? Was würdet ihr nun tun?
AB ist kein Wohltätigkeitsverein und wird sicherlich keinen 200 Euro Gutschein anbieten wenn sie sich im Recht sehen, oder sehe ich das falsch?
Das Gedöns über eine Verdrängung der VO 261/2004 durch das MÜ habe ich vorprozessual auch schon mal bekommen. Im Gerichtsverfahren war davon keine Rede mehr, obwohl ich mich schon mit BGH NJW 2010,1526 (Tz. 12-14) gewappnet hatte. AB ging natürlich baden.AB meinte:Montrealer Übereinkommen [...] Darin ist die Haftung einer Fluggesellschaft für Schäden, welche durch die verspätete Ankunft eines Fluges entstanden sind, geregelt. Nicht-kompensatorische Ansprüche, die den Charakter einer Strafzahlung hätten, sind hiernach ausgeschlossen.
Um erstmal Kosten zu sparen ginge ja auch ein Mahnbescheid. Der ist für den Anfang billiger und zeigt aber sehr deutlich das man mit der bisherigen Korrespondenz unzufrieden ist. Meist genügt das um von der Kundenhotline zur Rechtsabteilung zu gelangen, was in anderen Fällen schon geholfen hat.
Was genau benötigt man eigentlich für einen Mahnbescheid? Hintergrund des ganzen ist dass ich bei Ebay einen Gutschein gekauft habe der sich am Ende als bereits benutzt rausgestellt hat. Der Verkäufer meldet sich auf keine Mail, verkauft aber fleissig bei Ebay weiter. Es geht um knapp 100 Euro, daher möchte ich jetzt kein Fass aufmachen und deswegen einen Nachmittag beim Anwalt verschwenden...
Technisch: Das Formular gibts im Laden, ausfüllen, gerichts Gebühren zahlen und ab ans Gericht.
... ist unzulässig und auch schon gegen AB ausgeurteilt, weiss allerdings nicht, ob die Entscheidung zwischenzeitlich rechtskräftig geworden ist.aber neben dem Netto-Flugpreis wurden zusätzliche 25 Pro pro Pax einbehalten. Steht irgendwo in den AGB, die wiederrum hinsichtlich diese Gebühr auf die Website verweist. Und da steht es dann irgendwo im Kleingedruckten...
... ist unzulässig und auch schon gegen AB ausgeurteilt, weiss allerdings nicht, ob die Entscheidung zwischenzeitlich rechtskräftig geworden ist.
Zur Sicherheit lieber nochmal bei AB mit Fristsetzung anmahnen wegen § 93 ZPO und beim vzbv anfragen, ob das Urteil rechtskräftig geworden ist: Falls dem so ist, könnte zudem auch das ausgeurteilte Ordnungsgeld - ersatzweise Ordnungshaft für Hartmut - fällig werden.Werde nach Ende des ersten Prozesses dann direkt mal auch die 50 Euro per Mahnbescheid einfordern.
Mein Rechtsanwalt gab mir auch in dem Fall Recht und Airberlins Rechnung wird immer höher !
Dann zahlst Du übrigens auch die Anwaltskosten von Air Berlin...