AB: Fluggastrechte: Air Berlin will Originalbelege?!

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15.11.2011
59
0
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Selbstverständlich kostet Erstberatung. Irgendwo müssen Anwälte doch auch Geld verdienen. Du kannst deinen Rechner doch auch net zum IT Menschen bringen, der guckt dann mal nach wo's hängt und kriegt nichts dafür...

Das finde ich gar nicht "selbstverständlich". Wenn du zum Schreiner gehst und ihm erklärst was Sache ist (z. B. welche Möbel du brauchst, wie gross die Wohnstube etc) musst du auch nichts bezahlen für die Offerte!
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.467
21
MUC
Schreiner UNGLEICH Rechtsanwalt; man berücksichtige stets die Verkehrssitte des Geschäftspartners. Kannst gerne mal bei einem Arzt vorbeischauen, ihm sagen, dass du privat versichert ist, ihm erklären, wo's dich zwickt, und wieder gehen mit herzlichem Dank für die kostenlose Erstberatung.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Es ist in der Tat eine Unverschämtheit, wass sich die Air Berlin hier herausnimmt. Andere Airlines handeln genauso, notabene. Einen Anwalt kann sich leider nicht jederman leisten!

10 EUR sind aber i.d.R. schon drin, oder?
http://www.justlaw.de/service/beratungshilfe-antrag.pdf


Abgesehen davon bleibe ich bei o.g.: Es ist nicht unüblich, dass ein Anwalt einen ersten Blick auf die Sache wirft (kostenfrei) um Dir etwas zu Erfolgaussichten zu sagen.


Warum lasst ihr euch so lange von AB & Co hinhalten? Wenn die so wenig Personal haben, dann muss es wohl erst im Geldbeutel weh tun (= Kosten des Rechtsstreits), bis sie da für Aufstockung sorgen.
Grüße
 
15.11.2011
59
0
Das ist ein wertvoller Link. Man bedenke aber, dass nicht alle Rechtsuchenden Hartz IV-Empfänger sind. Für Otto Normalbürger dürfte es mit den 10 € nicht hinhauen. Denke ich
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.444
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Neuss
www.drboese.de
Hallo,

dann muss man sich entscheiden: Kann man es sich leisten, dann zahlt man den Anwalt (Risiko bei sinnvollen Fällen ohnehin gen 0 tendierend) oder man kann es sich nicht leisten, dann PKH. Otto-Normalbürger kann m.E. das Risiko von rund 260-470 EUR (Gericht, eigener + fremder Anwalt inkl.) verkraften WENN die Chancen in dem Fall ordentlich sind. Und ja: Ein in der Materie eingearbeiteter RA gibt hierzu eine vernünftige Einschätzung ab.

Sich irgendwo auf (vom EuGH z.B.) unerforschtem Gebiet entlangzuhangeln, sollte man dann natürlich nicht unbedingt wagen. Aber der klassische Fall, in dem lediglich auf Zeit gespielt wird, gehört zum RA und im Zweifel vor Gericht.

Grüße und viel Erfolg.
 
A

Anonym4085

Guest
Es ist üblich das man die Original Boardscheine bei Streitfällen an die Fluggesellschaft schickt. Anschreiben und Originalbelege immer per Übergabeeinschreiben versenden, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Seit wann denn das? Einer Fluggesellschaft (sogar wenn es FR sein sollte), dürfte zuzutrauen sein, aus ihrem IT-System zu ersehen, ob man auf dem Flug war oder nicht. Und mit einem Übergabeeinschreiben ist man nicht auf der sicheren Seite. Denn: Das Einschreiben beweist den Inhalt der Sendung nicht, sondern nur die Zustellung einer Sendung. Wenn in deinem Falle Air Berlin clever (und unfair) wäre, käme demnächst ein solches Schreiben zurück:

"Vielen Dank für Ihr Schreiben ... bla bla... Leider lagen die Belege, die wir angefordert haben, diesem Schreiben nicht bei. Bitte reichen Sie diese... bla bla.."
 
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15.11.2011
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Um Himmels Willen auf keinen Fall die Original Belege aus den Händen geben! Selbst wenn es Air Berlin "nicht böse meint" könnten die Original Belege in einem so grossen Unternehmen schnell mal "aufgrund eines internen Fehlers verloren gehen"
 
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FrauSnuggles

Reguläres Mitglied
26.04.2011
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3
Ich arbeite bei einem Reiseveranstalter und wir haben natürlich immer mal wal wieder "Probleme" mit den Airlines. Laut Aussage unserer Geschäftsführers ist üblich und gängig, das der Kunde den Airlines die Originalbelege zur Verfügung stellt.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.444
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Neuss
www.drboese.de
Das sagen wir ja gerade: Die Airlines (und wohl auch die Reiseveranstalter) verlangen mehr, als ihnen zur Abwicklung von reklamationen zusteht :)
 

telefoni

Aktives Mitglied
11.06.2010
111
8
So, kleines Update:

Habe heute vom Anwalt den Termin für die mündliche Verhandlung vor dem AG Charlottenburg mitgeteilt bekommen. Mitte Januar soll es dann sein. AB hat jetzt wohl 2 Wochen Zeit für die Klageerwiderung.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Meiner Meinung nach müssen sich die internen Regularien bei AB vor einigen Monaten verändert haben - etwa zeitgleich mit dem Wechsel an der Unternehmensspitze. Bis dahin war die Korrespondenz mit AB denkbar unkompliziert. Dann verlangte die Airline plötzlich die Vorlage einer Vollmacht, wenn wir die Vertretung von Mandanten angezeigt haben. Daran ist natürlich nichts einzuwenden. Beispielsweise LH und U2 verlangen das ebenfalls, das Gros der Airlines allerdings nicht. Das klappte zunächst noch per Fax, sprich: in Kopie. Dann verschärfte sich das Ganze noch einmal. Nunmehr wird zumeist auf die Original-Vollmacht bestanden und nicht selten auf die Original-Buchungsunterlagen.

Mit diesen Anforderungen steht AB nach meiner Einschätzung ziemlich isoliert da. Die Original-Vollmacht sind wir zähneknirschend bisweilen bereit nachzureichen. KEINESFALLS jedoch die Original-Buchungsunterlagen, Flugtickets etc.! Die sind schlicht nicht erforderlich und könnten in einem sich evtl. anschließenden Prozess fehlen.

Insgesamt - das ist aber meine ganz persönliche Meinung - sehe ich das veränderte Verhalten von AB als Schikane: Die formalen Anforderungen erhöhen, die Wartezeiten verlängern, die Berechtigung der Forderung bestreiten und irgendwann vielleicht ein "Angebot aus Kulanz" unterbreiten. Da wird sicher der eine oder andere zermürbt einknicken.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
So, kleines Update:

Habe heute vom Anwalt den Termin für die mündliche Verhandlung vor dem AG Charlottenburg mitgeteilt bekommen. Mitte Januar soll es dann sein. AB hat jetzt wohl 2 Wochen Zeit für die Klageerwiderung.

Es gibt schon einen Termin bevor sich die Gegenseite überhaupt geäussert hat? Ist das so üblich?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Insgesamt - das ist aber meine ganz persönliche Meinung - sehe ich das veränderte Verhalten von AB als Schikane: Die formalen Anforderungen erhöhen, die Wartezeiten verlängern, die Berechtigung der Forderung bestreiten und irgendwann vielleicht ein "Angebot aus Kulanz" unterbreiten. Da wird sicher der eine oder andere zermürbt einknicken.

Da sind sich aber doch alle Airlines mehr oder weniger ähnlich? Fragt Ed Size, ein nicht ganz so doller Vielflieger, der aber trotz ca. 60 - 80 Segmenten im Jahr noch nie eine Airline verklagen musste (es gab einfach noch nie ein wirkliches Problem das nicht sofort geklärt werden konnte).
 

reretlom

Erfahrenes Mitglied
28.09.2009
530
18
Tiefgraben
Wie man an verschiedenen Beiträgen erkennen kann ist es doch ab und an erforderlich rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sehr oft fehlt aber der Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt. Hier im Forum sind aber solche Rechtsprofis aber eventuell bekannt.

Könnte hier nicht eine Kontaktliste mit entsprechenden Profis erstellt werden?
 

telefoni

Aktives Mitglied
11.06.2010
111
8
Ja. Die Gegenseite erhaelt eine Frist zur Stellungnahme!

Genauso habe ich es auch erklärt bekommen. Das Gericht hat den Termin direkt nach Eingang der Klageschrift festgelegt und der Airline eine Frist zur Stellungnahme/Klageerwiderung (2 Wochen) gesetzt. Evtl. war relevant, dass ein Mahnbescheid vorausging, gegen den AB ja bekanntlich Widerspruch eingelegt hat.

Die Klageerwiderung ist mir auch schon zugegangen, Details dazu möchte ich aber erst nach Abschluss des Verfahrens bekanntgeben. Wenn es bei nur einem Termin bleibt, dann kann ich aber schon in den nächsten Tagen zum Hergang und zum Ausgang des Verfahrens berichten... :)

Gruß

telefoni
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Genauso habe ich es auch erklärt bekommen. Das Gericht hat den Termin direkt nach Eingang der Klageschrift festgelegt und der Airline eine Frist zur Stellungnahme/Klageerwiderung (2 Wochen) gesetzt. Evtl. war relevant, dass ein Mahnbescheid vorausging, gegen den AB ja bekanntlich Widerspruch eingelegt hat.

Die Klageerwiderung ist mir auch schon zugegangen, Details dazu möchte ich aber erst nach Abschluss des Verfahrens bekanntgeben. Wenn es bei nur einem Termin bleibt, dann kann ich aber schon in den nächsten Tagen zum Hergang und zum Ausgang des Verfahrens berichten... :)

Gruß

telefoni

Ich hatte in einer anderen Sache mal die Situation, das bei einem Streitwert von 36€ (ich war der Beklagte), der Termin ca. 12 mal verschoben wurde weil das Gericht immer wieder neue "Argumente" prüfen musste, daher hätte ich jetzt gedacht das ein Gericht wenigstens bis zur Klageerwiderung wartet bevor es einen Termin festlegt.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.444
3.133
Neuss
www.drboese.de
Ich hatte in einer anderen Sache mal die Situation, das bei einem Streitwert von 36€ (ich war der Beklagte), der Termin ca. 12 mal verschoben wurde weil das Gericht immer wieder neue "Argumente" prüfen musste, daher hätte ich jetzt gedacht das ein Gericht wenigstens bis zur Klageerwiderung wartet bevor es einen Termin festlegt.

§ 274 ZPO Ladung der Parteien; Einlassungsfrist regelt das. Mind. 2 Wochen muss man Zeit lassen.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Von Streitwerten bis 600 Euro einmal abgesehen, hat das Gericht ja prinzipiell zwei Möglichkeiten nach Zugang der Klageschrift und Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses: Früher erster Termin und schriftliches Vorverfahren. Beim schriftlichen Vorverfahren ist es sicher eher die Ausnahme, dass sofort ein Termin anberaumt wird. Beim frühen ersten Termin hingegen ist es ja gerade der "Witz", gleich einen Termin zu bestimmen und so den Rechtsstreit im Idealfall zu beschleunigen.

Dass ein Gericht sofort einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, ist definitiv die absolute Ausnahme.
 

telefoni

Aktives Mitglied
11.06.2010
111
8
So, der Termin vor dem AG ist durch.

Das Gericht hat einen Vergleichsvorschlag gemacht (rd. 80% der von mir geforderten Summe), den die Gegenseite auch akzeptiert hat. Ich habe AB aber einen anderen "Deal" vorgeschlagen, was dem Unternehmen sogar günstiger gekommen wäre, man wollte sich meinem Vorschlag aber nicht anschliessen.

Der Vergleich ist daher gescheitert und es wird zu einem Urteil kommen. Auf das wird jetzt gewartet.

Gruß

telefoni
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
So, der Termin vor dem AG ist durch.

Das Gericht hat einen Vergleichsvorschlag gemacht (rd. 80% der von mir geforderten Summe), den die Gegenseite auch akzeptiert hat. Ich habe AB aber einen anderen "Deal" vorgeschlagen, was dem Unternehmen sogar günstiger gekommen wäre, man wollte sich meinem Vorschlag aber nicht anschliessen.

Der Vergleich ist daher gescheitert und es wird zu einem Urteil kommen. Auf das wird jetzt gewartet.

Gruß

telefoni

Darf man fragen, was genau du vorgeschlagen hast?