Ist das AGB-Gesetz nicht ein deutsches Gesetz?
Ja. Da es EU-Vorgaben umsetzt, duerfte es in den Niederlanden aehnliche bis identische Regelungen geben.
Wo kommt denn der Vertrag zustande? In D oder in NL?
Das ist so keine juristische Fragestellung. Es gibt den Leistungsort, es gibt den Erfuellungsort, es gibt den "Ort" (also den Sitz und/oder Gerichtsstand) der jeweiligen Partei, aber wo ein Vertrag abgeschlossen wird, hat keine wirkliche Relevanz.
An einer Stelle wird es aber doch wichtig, denn, da hast Du natuerlich recht, denn sonst unterlaege es evtl. deutschem Schuldrecht, wenn ich auf dem Markt von Timbuktu eine Orange kaufte:
Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug wird primaer ueber das EGBGB (nationales deutsches Recht, in dem das "Kollisionsrecht" geregelt ist) und das Europaeische Schuldvertragsuebereinkommen nach Anknuepfungspunkten gesucht, um einen Bezug eher zum einen oder anderen Land herzustellen. Anknuepfungspunkte sind z.B. Staatsangehoerigkeit, gewoehnlicher Aufenthaltsort, Leistungsort etc.
Hier duerfte es bei einem Deutschen, der auf einer deutschsprachigen Website mit .de-TLD einen Flug ab Deutschland bucht zur Anwendung deutschen Rechts kommen.
Womit wir bei Deiner naechsten Frage sind:
Wenn das Gericht niederländisches Recht anwenden muss, weil das vertraglich so vereinbart ist, welche Rolle spielt in dem Falle noch das deutsche AGB-Gesetz?
Der Richter bekommt eine Klage von Hans Mustermann gegen die Vliegwinkel Holding BV auf den Tisch. Er prueft das anzuwendende Recht und kommt ueber das EGBGB ins deutsche. Er liest die AGB-Klausel mit der niederlaendischen Rechtswahl, unterwirft diese einer (deutschen) AGB-rechtlichen Pruefung, befindet sie fuer wirksam, flucht heftig, legt die Akte weg und geht erst einmal Tennis spielen.
Nachdem er sich den Kopf einigermassen freigepruegelt hat, beauftragt er einen Experten fuer niederlaendisches Recht und laesst sich ein Gutachten zu den Rechtsfragen des Falles erstellen.
Und je nachdem, wie dieses Gutachten ausfaellt, auch nach niederlaendischem internationalem Privat- und AGB-Recht, wird dann der deutsche Richter urteilen. Ein moegliches Urteil waere dabei auch eine Abweisung wegen Unzulaessigkeit, d.h. ohne Sachpruefung, weil das niederlaendische Recht zu einer Zustaendigkeit eines niederlaendischen Gerichtes kommt.
Da habe ich aber keine Ahnung mehr, im niederlaendischen Recht kenne ich mich gar nicht aus und kann somit nicht einschaetzen, wie dieses Gutachten ausfiele.
Hoffe, das war halbwegs verstaendlich und nicht zu sehr "legalese"