Nein, das ist nicht so. Der Ticketsafe sichert das Ticket bis zu einem Höchstbetrag von 2400 Euro ab. Dieser Betrag (oder wenn niedriger die tatsächlichen Ausgaben) wird erstättet. Daher immer die Kaufbestätigungen von US aufheben, damit man die Ausgaben nachweisen kann.
Ps: wenn der Flug bereits angetreten wurde, dann übernimmt der Ticketsafe wohl auch die Umbuchung.
So , nach ausführlicher Unterredung bzgl. Versicherungskonditionen kann ich alle nur warnen bzgl. einer möglichen Erstattung im Falle eines Falles. Wie ich schon vor einigen Posts angedeutet habe, kam jetzt die Information der Bereichsleitung, dass es sich so verhält , wie es auch die Versicherungsbedingungen vorgeben. versichert ist das Meilenticket, in bezug wird aber der ORIGINAL Ticketpreis der Lh genommen. Und da es keinen Unterversicherungsverzicht gibt, bedeutet dass im klartext, dass es, je höher die Differenz zwischen Originalticket und preis für die meilen ist, desto geringer die Erstattung ausfällt. bei den den meisten F ticktets läuft sie gegen ZERO! ich habe das ganze gerade eben mit konkreten Beispielen am telefon mit der Ergo durchexerziert. es ist eindeutig .
hier nochmal zum nachlesen, für die Ungläubigen:
"Der Umfang der Versicherungsleistung richtet sich
nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem
jeweiligen Schaden sowie der vereinbarten Selbstbeteiligung
und ggf. bestehender Unterversicherung"
Summa summarum funktioniert es für US tickets damit NICHT !
P.s:
Hier ist nochmal der konkrete Wortlaut.
Wem Unterversicherung nichts sagt, kann das sicher bei WIKIpedia nachlesen.
"Artikel 4 Versicherungswert / Unterversicherung
1. Die Versicherungssumme der versicherten Flüge muss den
vollen vereinbarten Flugpreisen einschließlich bei Buchung
ganfallender Vermittlungsentgelte (Versicherungswert)
entsprechen. Kosten für darin nicht enthaltene Leistungen
(z.B. Sicherheitsgebühr bei Linienflügen, Steuern) sind mitversichert,
wenn sie bei der Höhe der Versicherungssumme
berücksichtigt wurden.
2. Ist die Versicherungssumme bei Eintritt des Versicherungsfalles
niedriger als der Versicherungswert (Unterversicherung),
haftet die ERV nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme
zum Versicherungswert, gegebenenfalls
abzüglich
Selbstbeteiligung."
Es bleibt die Frage an die Flugexperten: Bleibt ein bereits ausgestelltes Flugticket mit dem US Ticketstock 037 auch nach ( insolvenz, austritt aus der Starallianz, oder sonstwas) als gültig und nutzbar bestehen ?