Allianzübergreifendes: Fragen zur Versicherung von Awardtickets

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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.880
432
Der originale Ticketpreis meines Meilen-Tickets ist ja nur € 1.300. Warum sollte die ERV einen fiktiven F-Ticketpreis heranziehen? Oder A? Oder ...?

Weil es in den Bedingungen steht und mir vor einer Stunde genauso exakt auch bestätigt wurde. Da ich mit ähnlichen versicherungen tagtäglich zu tun habe, kann ich ungefähr einschätzen, was die meinen :

"Ist die Versicherungssumme bei Eintritt des Versicherungsfalles
niedriger als der Versicherungswert (Unterversicherung),
haftet die ERV nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme
zum Versicherungswert, gegebenenfalls abzüglich Selbstbeteiligung."


Der versicherungswert sind nicht die 1300 € von US , sondern (leider) der original Fare.
 
Zuletzt bearbeitet:

martin_

Erfahrenes Mitglied
19.02.2010
2.947
3
INN
Weil es in den Bedingungen steht und mir vor einer Stunde genauso exakt auch bestätigt wurde. Da ich mit ähnlichen versicherungen tagtäglich zu tun habe, kann ich ungefähr einschätzen, was die meinen :

"Ist die Versicherungssumme bei Eintritt des Versicherungsfalles
niedriger als der Versicherungswert (Unterversicherung),
haftet die ERV nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme
zum Versicherungswert, gegebenenfalls abzüglich Selbstbeteiligung."


Der versicherungswert sind nicht die 1300 € von US , sondern (leider) der original Fare.

Danke, das macht die Sache klarer, das kann ich nachvollziehen. Es bleibt ein kleiner Schönheitsfehler: wenn hier tatsächlich der "Anschaffungswert" zum Tragen käme, dann stellt sich auch natürlich die Frage nach der Höhe. Es müsste ja nicht Full Fare F sein, ich hätte das Ticket ja zum Preis von A bekommen können. Das kann schon mal 12.000 oder auch 7.000 € sein - wer bestimmt denn das? Auch hier wäre eine Menge Diskussionsbedarf.

Von dem abgesehen steht hier dann Aussage gegen Aussage, denn HB-JHA hat ja offensichtlich anhand eines Beispiels etwas anderes bestätigt bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.880
432
Danke, das macht die Sache klarer, das kann ich nachvollziehen. Es bleibt ein kleiner Schönheitsfehler: wenn hier tatsächlich der "Anschaffungswert" zum Tragen käme, dann stellt sich auch natürlich die Frage nach der Höhe. Es müsste ja nicht Full Fare F sein, ich hätte das Ticket ja zum Preis von A bekommen können. Das kann schon mal 12.000 oder auch 7.000 € sein - wer bestimmt denn das? Auch hier wäre eine Menge Diskussionsbedarf.

Von dem abgesehen steht hier dann Aussage gegen Aussage, denn HB-JHA hat ja offensichtlich anhand eines Beispiels etwas anderes bestätigt bekommen.


Du hast mich oben zitiert. Ich habe allerdings da Quatsch geschrieben bzgl. der berechnung der Erstattung. das läuft etwas anders. Es kommt doch mehr als null raus, aber du hast recht , was den echten Wert des tickets angeht. da besteht diskussionsbedarf.
Ich mache am WE mal folgendes: Ich frage mal schriftlich mit konkreten Beispielen an.
Dann haben wir es fix.
 
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martin_

Erfahrenes Mitglied
19.02.2010
2.947
3
INN
Du hast mich oben zitiert. Ich habe allerdings da Quatsch geschrieben bzgl. der berechnung der Erstattung. das läuft etwas anders. Es kommt doch mehr als null raus, aber du hast recht , was den echten Wert des tickets angeht. da besteht diskussionsbedarf.
Ich mache am WE mal folgendes: Ich frage mal schriftlich mit konkreten Beispielen an.
Dann haben wir es fix.

So falsch war das ja vielleicht nicht, nur das Beispiel ist etwas seltsam, aber ich entferne das Zitat. Die Geschichte mit dem "Wiederherstellungswert", an der ist was dran, denn wenn ich ein neues F-Klasse Ticket buchen will, dann muss ich natürlich mehr ausgeben als meine Versicherungssumme bei der ERV.

Aber gute Idee, wenn Du nochmal anfragst, denn es ist sicher allen geholfen, wenn wir wissen, ob der Versicherungsschutz sinnvoll anwendbar wäre.

Mods, bitte bekommen wir einen eigenen Versicherungs-Thread, auch wenn das einige Arbeit verursachen dürfte?
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
Weil es in den Bedingungen steht und mir vor einer Stunde genauso exakt auch bestätigt wurde. Da ich mit ähnlichen versicherungen tagtäglich zu tun habe, kann ich ungefähr einschätzen, was die meinen :

"Ist die Versicherungssumme bei Eintritt des Versicherungsfalles
niedriger als der Versicherungswert (Unterversicherung),
haftet die ERV nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme
zum Versicherungswert, gegebenenfalls abzüglich Selbstbeteiligung."


Der versicherungswert sind nicht die 1300 € von US , sondern (leider) der original Fare.

Ich habe gerade nicht die Zeit, intensiv in die Debatte einzusteigen, und werde sie leider auch in den nächsten sechs Tagen nicht haben (dann sieht's hoffentlich wieder etwas besser aus), mag aber doch dem obigen teilweise widersprechen (und ich habe tagtäglich mit Vertragsbedingungen in extremsten Auslegungstests zu tun...). Es geht mir um Versicherungsfall vor Abflug:

Versicherungsbedingungen, Allgemeiner Teil, § 4 Tz 1 S. 1 war oben schon richtig so zitiert:
1. Die Versicherungssumme der versicherten Flüge muss den vollen vereinbarten Flugpreisen einschließlich bei Buchung anfallender Vermittlungsentgelte (Versicherungswert) entsprechen.
Es kommt also auf die vereinbarten Flugpreise an. Wenn nicht eine Vertragspartei auf ein vereinbartes Entgelt verzichtet, ist das alles, was die andere Vertragspartei aufwenden musste, um das Ticket zu erlangen. Das wäre der Preis für die Meilen, sofern nachweisbar.

Wenn ich nun für 100.000 Meilen ein Ticket habe und den Kauf der 100.000 Meilen über meine Kreditkartenabrechnung nachweisen kann mit den üblichen 1.4xx,xx USD und dem daneben stehenden Euro-Betrag und diesen Betrag versichert hatte - wo ist dann die Unterversicherung?

Es kommt nach den T&C auf die vereinbarten Flugpreise an, nicht auf Listenpreise oder wasauchimmer. (Wohlgemerkt, mir geht es nur um die Situation vor Abflug, vor die Situation des Versicherungsfalles nach Abflug wird es schwammiger.)

Oder wo habe ich einen Argumentationsfehler?
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.880
432
gerade nochmal mit einer anderen Dame telefoniert, die hat jetzt exakt das gesagt, was du eben geschrieben hast.Zitat" sie zeigen uns, was sie für meilen bezahlt haben, dass erstatten wir abzgl. 20% und bearbeitungsgebühr". mal sehen was passiert , wenn ich nochmal anrufe.

Werde es definitv schriftlich anfragen.
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.880
432
Langsam wirds lustig: erneuter Versuch: " Selbstverständlich ist der Wert des original Kaufpreises von der jeweiligen Flugesellschaft entscheidend! wir müssen Ihnen dann ja ein ein neues Ticket erstatten".....
ok, ich glaube, darauf sind die nicht vorbereitet .
 

Ningnaja

Erfahrenes Mitglied
06.07.2011
977
1
nähe Pattaya, Thailand, BKK
Also ich kann diesen Quatsch nicht glauben. Dann würde ja praktisch niemand was bekommen.

Ich kann ja auch bei Thai ein Ticket kaufen für offiziell ca. 4,000 SFr. zu einem speziellen Tarif. Bei vielen anderen Fluggesellschaften in etwa das gleiche.

Da kann man doch wohl nicht den full fare herbeiziehen!

Oder nicht oder wohl oder doch=? :confused:
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.880
432
Also ich kann diesen Quatsch nicht glauben. Dann würde ja praktisch niemand was bekommen.

Ich kann ja auch bei Thai ein Ticket kaufen für offiziell ca. 4,000 SFr. zu einem speziellen Tarif. Bei vielen anderen Fluggesellschaften in etwa das gleiche.

Da kann man doch wohl nicht den full fare herbeiziehen!

Oder nicht oder wohl oder doch=? :confused:


Wenn du ein Full Fare F ganz normal kaufen würdest für bsp. 10.000 Wäre die Versicherung auch nichts, weil du dann ja "ganz simpel" unterversichert wärest.
Für den fall bringt der Ticketsafe eh nix.
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
Warum wollt ihr eigentlich alle eure Tickets bei der ERV versichern.
Wenn die nur einen Betrag bis 2.400 Euro versichern nehme ich eben die HanseMerkur Versicherung.
Laut deren AGB sind Kosten bis 10.000 Euro je Ticket versichert. Und das ganze kostet 5,- Euro je Ticket.
Hab mir deren T&C mal angeschaut: Sieht für mich sehr vernünftig aus, handwerklich besser gemacht (weil eindeutiger) als ERV.

Außerdem sieht es für mich recht verbraucherfreundlich formuliert aus, da durchaus verständlich.

Stellt vor Abflug auf entstandene Kosten ab und nach Abflug auf Weiterflug in gebuchter Klasse bis 10.000 Euro je Person.

Guter Tipp, danke!
 

martin_

Erfahrenes Mitglied
19.02.2010
2.947
3
INN
Hab mir deren T&C mal angeschaut: Sieht für mich sehr vernünftig aus, handwerklich besser gemacht (weil eindeutiger) als ERV.

Außerdem sieht es für mich recht verbraucherfreundlich formuliert aus, da durchaus verständlich.

Stellt vor Abflug auf entstandene Kosten ab und nach Abflug auf Weiterflug in gebuchter Klasse bis 10.000 Euro je Person.

Guter Tipp, danke!

Da kann ich mich nur anschliessen. Das scheint eine gute Alternative zu ERV zu sein ...
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.880
432
Moin,
hab zeit, deswegen mal die HanseMerkur angeschaut.
In der tat hört sich das viel besser an: vor allem dieser § hier:
"1.2. Anteiliger Flugpreis oder Rückflugkosten
Hat die versicherte Person bei Eintritt des Versicherungsfalles
die versicherte Flugreise bereits angetreten, wird bei der
Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Fluggesellschaft nach
Wahl der versicherten Person ersetzt:
- der anteilige Flugpreis und die Vermittlungsentgelte für
diejenigen Flugleistungen, die in Folge der
Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Fluggesellschaft
ausfallen, oder
- die Kosten des neu gebuchten Rückfluges. Bei Erstattung
der Kosten wird auf die ursprünglich gebuchte Qualität
abgestellt."

Da wir ja unter uns hier sind: Mir stellt sich nur die frage, wie das mit 5 Euro abgesichert werden kann als Prämie.
Muss nochmal alle Details lesen, aber das hört sich sehr gut an bis jetzt, fast zu gut.
 

fly4free

Erfahrenes Mitglied
18.02.2010
1.250
0
63
CH-AG
Warum wollt ihr eigentlich alle eure Tickets bei der ERV versichern.
Wenn die nur einen Betrag bis 2.400 Euro versichern nehme ich eben die HanseMerkur Versicherung.
Laut deren AGB sind Kosten bis 10.000 Euro je Ticket versichert. Und das ganze kostet 5,- Euro je Ticket.

Irgendwie sieht das kundenfreundlicher als die ERV-Variante aus.
Die Buchung geht unter anderem auch ohne "Handstände" von Schweizer (und anderen Auslands-) Adressen aus.
 

bip98

Aktives Mitglied
16.05.2011
168
22
Es hat nun aber immer noch keiner eine Antwort auf die Frage gegeben ob überhaupt eine Versicherung NOTWENDIG ist wenn das Award Ticket bereits ausgestellt ist - d.h. heute einen US-Awardflug mit LH für März 2012 gebucht und Ticket sofort ausstellen lassen. Wenn dann US pleite geht, ist das bereits ausgestellte Awardticket dann noch gültig oder nicht??

Das ist nämlich was ganz anderes als wenn die durchführende Fluggesellschaft pleite geht, d.h. in diesem Falle ein auf LH ausgestelltes Awardticket und LH geht dann pleite...

Weiss jemand Bescheid?
 
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bluesplodge

Erfahrenes Mitglied
24.08.2011
605
0
ZRH
Es hat nun aber immer noch keiner eine Antwort auf die Frage gegeben ob überhaupt eine Versicherung NOTWENDIG ist wenn das Award Ticket bereits ausgestellt ist - d.h. heute einen US-Awardflug mit LH für März 2012 gebucht und Ticket sofort ausstellen lassen. Wenn dann US pleite geht, ist das bereits ausgestellte Awardticket dann noch gültig oder nicht??

Das ist nämlich was ganz anderes als wenn die durchführende Fluggesellschaft pleite geht, d.h. in diesem Falle ein auf LH ausgestelltes Awardticket und LH geht dann pleite...

Weiss jemand Bescheid?

ich hab am Montag der Star Alliance diesbezüglich ne E-Mail geschickt, leider aber noch keine Antwort erhalten....
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.280
1.103
Es hat nun aber immer noch keiner eine Antwort auf die Frage gegeben ob überhaupt eine Versicherung NOTWENDIG ist wenn das Award Ticket bereits ausgestellt ist - d.h. heute einen US-Awardflug mit LH für März 2012 gebucht und Ticket sofort ausstellen lassen. Wenn dann US pleite geht, ist das bereits ausgestellte Awardticket dann noch gültig oder nicht??

Das ist nämlich was ganz anderes als wenn die durchführende Fluggesellschaft pleite geht, d.h. in diesem Falle ein auf LH ausgestelltes Awardticket und LH geht dann pleite...

Weiss jemand Bescheid?

In anderen Fällen (AN/Varig) wurden die Ticket bis zu einem Austellungs- und Flugstichtag anerkannt.
 
Zuletzt bearbeitet:

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.935
167
MUC
Es hat nun aber immer noch keiner eine Antwort auf die Frage gegeben ob überhaupt eine Versicherung NOTWENDIG ist wenn das Award Ticket bereits ausgestellt ist - d.h. heute einen US-Awardflug mit LH für März 2012 gebucht und Ticket sofort ausstellen lassen. Wenn dann US pleite geht, ist das bereits ausgestellte Awardticket dann noch gültig oder nicht??

Normalerweise wird bei einer Insolvenz von US Air folgendes passieren: Sämtliche anderen Fluggesellschaften werden die Interlining-Abkommen sofort aufkündigen. Somit verfallen die von US Air ausgestellten Tickets ersatzlos auf den Partnerairlines. Hier müsste man sich dann mit seinen Regressansprüchen an die US Air wenden, was im Falle einer Insolvenz aussichtslos erscheint (daher die Versicherung)
 

bluesplodge

Erfahrenes Mitglied
24.08.2011
605
0
ZRH
Normalerweise wird bei einer Insolvenz von US Air folgendes passieren: Sämtliche anderen Fluggesellschaften werden die Interlining-Abkommen sofort aufkündigen. Somit verfallen die von US Air ausgestellten Tickets ersatzlos auf den Partnerairlines. Hier müsste man sich dann mit seinen Regressansprüchen an die US Air wenden, was im Falle einer Insolvenz aussichtslos erscheint (daher die Versicherung)

ist das so? erfolgt der "Zahlungsausgleich" erst bei Flugdurchführung oder evtl sogar erst danach?
 

mocwai

Reguläres Mitglied
03.09.2010
55
0
Warum wollt ihr eigentlich alle eure Tickets bei der ERV versichern.
Wenn die nur einen Betrag bis 2.400 Euro versichern nehme ich eben die HanseMerkur Versicherung.
Laut deren AGB sind Kosten bis 10.000 Euro je Ticket versichert. Und das ganze kostet 5,- Euro je Ticket.

eben mal versucht zu buchen, leider nicht (mehr) möglich: "Versicherungsabschluss nur am Tag der Buchung oder innerhalb von 3 Werktagen möglich."
 
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martin_

Erfahrenes Mitglied
19.02.2010
2.947
3
INN
eben mal versucht zu buchen, leider nicht (mehr) möglich: "Versicherungsabschluss nur am Tag der Buchung oder innerhalb von 3 Werktagen möglich."

Ist bei der ERV gleich, das ist irgendwann letztes Jahr so eingeführt worden, wohl um Spekulanten (versichern erst wenn's brenzlig wird) einen Riegel vorzuschieben.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.880
432
Normalerweise wird bei einer Insolvenz von US Air folgendes passieren: Sämtliche anderen Fluggesellschaften werden die Interlining-Abkommen sofort aufkündigen. Somit verfallen die von US Air ausgestellten Tickets ersatzlos auf den Partnerairlines. Hier müsste man sich dann mit seinen Regressansprüchen an die US Air wenden, was im Falle einer Insolvenz aussichtslos erscheint (daher die Versicherung)

Läuft chapter 11 unter insolvenz ?
Die würden ja auf jeden Fall erstmal Chapter 11 machen ...