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Fristlose Kündigung Miles and More Card

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rif83

Neues Mitglied
13.02.2014
6
0
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Hallo liebe Forenmitglieder,
leider habe ich heute ein Schreiben erhalten, dass meine Kreditkarte (Miles and More Gold Business) mit sofortiger Wirkung gemäß Ziffer 18 von meiner Bank (DKB)gekündigt wurde.
Ich habe sowohl bei meiner Bank wie auch bei Miles and More angerufen und um Auskunft gebeten. Dort wurde mir nur gesagt, dass man mir keinen Grund mitteilen müsse.
Die Karte war weder überzogen noch sind irgendwelche offenen Beträge auf der Karte noch gab es Probleme bei vergangenen Abrechnungen.
Ziffer 18 besagt ausserdem dass die Bank nur aus einem wichtigen Grund kündigen darf oder durch ordentliche Kündigung.
Dies ist hier jedoch nicht geschehen oder zumindest wird mir kein wichtiger Grund genannt.
Ich habe jedoch noch ca. 600k Meilen auf meinem Miles and more Konto, welche nun nicht mehr durch den Meilenverfall geschützt sind.
Ich benutze die Karte um Zahlungen meiner Firma damit abzuwickeln. Daher auch der hohe Meilenstand.(Kann dies eventuell das Problem sein)?
Jetzt meine Fragen.
1) Ist die Bank mir verpflichtet Auskunft über den grund der Kündigung zu geben, da die Kündigung ja mit sofortiger Wirkung erfolgte.
2) Gibt es eine Möglichkeit meine Meilen vor dem Verfall zu schützen?
3) Ist mir die Bank eventuell Schadensersatzpflichtig, falls es keinen wichtigen Grund zu einer sofortigen Kündigung gab. (Ich hatte eigentlich nicht vor alle meine Meilen sofort auszugeben)
4) Kennt jemand bereits einen ähnlichen Fall.

Vielen Dank schonmal

Mit freundlichen Grüßen
Rif
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.012
7.581
HAM
zu 1) nein - unterliegt der Vertragsfreiheit
zu 2) nein
zu 3) sofern Du einen Schaden nachweisen kannst, evtl.

Du musst natürlich damit rechnen, dass es einen Grund gibt. Banken kündigen in der Regel Kunden nicht ohne Grund.
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
8.952
2.129
MUC
Eventuell mit den Überweisungsservice übertrieben? Stichwort "Meilengenerierung durch Überweisung auf eigenes Konto"
 

Friemens

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
1.164
0
MUC
"Die DKB AG kann den Kreditkartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kreditkartenvertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die DKB AG unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Kreditkartenvertrag gegenüber der DKB AG wesentlich gefährdet ist."

Nichts von alledem? Dann würde ich zum Anwalt gehen.Mich würde vor allen Dingen interessieren, wie die DKB Bank im Voraus wissen will, wann "eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage einzutreten droht", ohne daß sie bereits eingetreten ist - kommt z.B. eine Alarmmeldung von der Schufa, wenn der Score abgeschmiert ist? Desweiteren: Was ist eine "wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage" und woher will die DKB Bank das überhaupt wissen? Hast Du das Konto neuerdings heftig und öfter überzogen?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ahja, Wochenende. Will nix unterstellen, aber das Verhältnis zwischen Anzahl der Posts und Dramatik des Threads ist mal wieder auffällig. Sorry.
 

rif83

Neues Mitglied
13.02.2014
6
0
Hallo,
danke ersteinmal für die Antworten.
Es wurden keine Meilen über den Überweisungsservice generiert.
Alle Meilen wurden entweder durch Flüge oder zum größten Teil durch Kreiditkartenzahlungen erzeugt.
Von einer wesentlichen Verschlechterung meiner Vermögenslage ist mir zum Glück auch nicht bewusst:).
Es gab eine einmalige Überziehung meines Kontos über ca. 100€ die auch sofort ausgeglichen wurde(vor mehreren Monaten).
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.081
554
MUC
Ich glaube nicht, dass die Vermögenslage der Grund ist. Da könnte die DKB auch erst einmal den Verfügungsrahmen reduzieren. Mein Tipp wäre eher Privatnutzung der Business-Karte oder das hier wesentliche Informationen fehlen, die der TO verschweigt.

Das die DKB fristlos gekündigt haben soll, ohne einen Grund anzugeben, überrascht mich jedenfalls.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
Das die DKB fristlos gekündigt haben soll, ohne einen Grund anzugeben, überrascht mich jedenfalls.

Da eine fristlose Kündigung nur aus wichtigen Grund erfolgen darf, bin ich mir nicht so sicher, ob dieser nicht mitgeteilt werden "muss".

Ansonsten ist eine Kündigung natürlich beidseitig immer und ohne Angaben von Gründen möglich.

BTW: Hast du mal deinen Schufa Score gecheckt? Ist der Abgesackt? Der wurde ja vor paar Tagen neu berechnet.
 
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futurum

Reguläres Mitglied
16.11.2014
87
0
Das ist ja nicht schön gerade, weil der Meilenverfall dann recht kurz ist nach Kündigung. Soweit ich weiß, gibt es bei der DKB sogar die Option bei schlechtem Score die Karte auf reiner Guthabenbasis zu führen also mit 0 EUR Limit. Hast du schon angefragt, ob das vielleicht eine Option für die DKB wäre und wenn nein, warum nicht?
 

TimoC

Reguläres Mitglied
07.05.2010
84
0
HAM
Moin,

Ich würde ja sagen typisch DKB, aber das könnte man ja als wertend bezeichnen.
Generell ist es auch mir in unterschiedlichen Situationen passiert, das Entscheidungen von der DKB nicht begründet wurden.
Ist also generell üblich bei der DKB (was vertraglich ja zulässig ist, aber eben halt auch ein Beigeschmack für die jeweilige Partei hat).


Gruss
Timo
 
F

feb

Guest
Ab zum Anwalt.

Ein Begründungszwang im Kündigungsschreiben für eine "Fristlose" gibt es im deutschen Recht nur ganz ausnahmsweise (Arbeitsrecht, § 626 II BGB). Die Gründe wird die DKB aber selbstverständlich im Prozess offenlegen müssen. Wenn sich die Gründe als haltlos erweisen, wird sie den Kürzeren ziehen.

Bedenke aber: Gegen eine fristgerechte Kündigung eines KK- Vertrages gibt es kein Kraut - du wirst daher allenfalls Zeit gewinnen.
 
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rif83

Neues Mitglied
13.02.2014
6
0
Ein Großteil der Meilen verfällt dann am 31.12. Dann werde ich wohl noch einen ungepanten Urlaub in der Businessklasse machen.
Gibt es die Möglichkeit vor dem Verfall zu buchen und dann im nächsten Quartal zu stornieren? Oder sind die Meilen dann gleich verfallen oder mit Ablauf des nächsten Qurtals?
Den Schufawert werde ich Anfang nächster Woche einholen obwohl ich nicht glaube, dass ein schlechterer Score eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde.
Leider war der Herr an der Hotline recht unfreundlich und meinte immer nur, das alles was gesagt werden muss im Brief steht. Und dort steht nur Fristlose Kündigung gemäß Ziffer 18 der KKB.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.532
4.067
zu 1) nein - unterliegt der Vertragsfreiheit
zu 2) nein
zu 3) sofern Du einen Schaden nachweisen kannst, evtl.

Du musst natürlich damit rechnen, dass es einen Grund gibt. Banken kündigen in der Regel Kunden nicht ohne Grund.

Das erste NEIN passt nur eingeschränkt. Wenn er sich vor Gericht gegen die Kündigung wehrt, warden sie es wohl begründen müssen
 

futurum

Reguläres Mitglied
16.11.2014
87
0
Ich würde an deiner Stelle noch einen freundlichen Brief schreiben und erklären, dass du 600k Meilen bei LH im Vertrauen auf die Unverfallbarkeit der Meilen wegen der Karte angespart hast und allein wegen des Werts dieser Meilen gezwungen wärst, dir rechtlichen Beistand zu nehmen zumal du keine nachvollziehbaren Gründe für die Kündigung genannt bekommen hast und diese auch nicht ersichtlich sind. Ob es zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreites nicht auch im Interesse der DKB wäre, die Karte auf reiner Guthabenbasis weiterzuführen, was für dich OK wäre? Oder welche Gründe denn konkret dagegen sprechen?



Ein Großteil der Meilen verfällt dann am 31.12. Dann werde ich wohl noch einen ungepanten Urlaub in der Businessklasse machen.
Gibt es die Möglichkeit vor dem Verfall zu buchen und dann im nächsten Quartal zu stornieren? Oder sind die Meilen dann gleich verfallen oder mit Ablauf des nächsten Qurtals?
Den Schufawert werde ich Anfang nächster Woche einholen obwohl ich nicht glaube, dass ein schlechterer Score eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde.
Leider war der Herr an der Hotline recht unfreundlich und meinte immer nur, das alles was gesagt werden muss im Brief steht. Und dort steht nur Fristlose Kündigung gemäß Ziffer 18 der KKB.
 
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rif83

Neues Mitglied
13.02.2014
6
0
Danke Futurum,
ich glaube ich werde das so Probieren.
Ich hatte bereits geschrieben und um eine Stellungnahme gebeten, leider bisher keine Antwort erhalten.
Die Idee mit der Guthabenbasis gefällt mir sehr gut.

Viele Grüße
Rif
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.884
618
Den Schufawert werde ich Anfang nächster Woche einholen ...
Es gibt nicht EINEN Schufawert, sondern viele. Du brauchst eine Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz, die Du bei der Schufa 1 Mal pro Jahr beantragen kannst.
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
Klingt für mich danach als wären die 600k Meilen der wahre Kündigungsgrund. (reine Mutmaßung) In welchem Zeitraum sind die denn entstanden?

Um die Meilen nicht verfallen zu lassen kannst Du bis Jahresende den FTL erfliegen.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Es gibt nicht EINEN Schufawert, sondern viele. Du brauchst eine Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz, die Du bei der Schufa 1 Mal pro Jahr beantragen kannst.

Hmmmmm es gibt deinen Schufa Score und der ist wichtig, Branchenscores interessieren das Opfer nicht wirklich.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Ab zum Anwalt.

Ein Begründungszwang im Kündigungsschreiben für eine "Fristlose" gibt es im deutschen Recht nur ganz ausnahmsweise (Arbeitsrecht, § 626 II BGB). . .

Formaljuristisch sicher richtig, sofern man sich aber nicht sicher ist, einen Schwerkriminellen vor sich zu haben, dem man nicht offenlegen will, auf welche Weise man ihn enttarnt hat, sollte die DKB den Grund eigentlich im eigenen Interesse nennen. Hilft Irrtümer aufklären und ist besser für das eigene Ansehen.
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
wenn die Bank einem Kunden auf Petitionen und Eingaben partout nicht antworten will, müsste es doch rein theoretisch möglich sein, den jeweils zuständigen Banken-Ombudsmann / die jew. Banken - Ombudsfrau anzusprechen?
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Die Frage ist sicherlich ob das viel bringt, wenn danach dann halt die fristgerechte Kündigung ins Haus flattert.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.884
618
Hmmmmm es gibt deinen Schufa Score und der ist wichtig, ...
Der sagt gar nichts aus.

.... Branchenscores interessieren das Opfer nicht wirklich.
Die sind gerade ausschlaggebend. Vergleiche sie mal mit DEM Schufa-Score. Dann wirst Du feststellen, dass dieser auf keinerlei Weise aus den Branchenscores herzuleiten ist, sondern durch die Schufa undurchgründlich ermittelt wird. Er entspricht am ehesten noch einem der höchsten Branchenscores.
 

sparfux

Erfahrenes Mitglied
30.03.2016
1.466
19
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Die sind gerade ausschlaggebend. Vergleiche sie mal mit DEM Schufa-Score. Dann wirst Du feststellen, dass dieser auf keinerlei Weise aus den Branchenscores herzuleiten ist, sondern durch die Schufa undurchgründlich ermittelt wird.
Und nach welchem Branchenscore soll der TO Deiner Meinung nach Ausschau halten?