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Fristlose Kündigung Miles and More Card

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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
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Wien
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Ich bin kein Jurist und habe von der Juristerei auch keine Ahnung, aber müsste sich §434 nicht ausschließlich auf Kaufverträge beziehen?
Das Wort "Sachmangel" ist bei Kreditkarten vielleicht etwas fehl am Platz, aber sofern es keinen sachlichen Grund für eine anders-Behandlung gibt, müsste man wohl einen Analogie-Schluss ziehen.

Aber irgendwie geht die ganze Diskussion sowieso am Thema vorbei: Die Frage, wie verbindlich die Zusage der unbegrenzten Meilengültigkeit ist, stellt sich doch nur bei einer ordentlichen Kündigung.

Falls sich der Karteninhaber vertragswidrig verhalten hat und es deshalb zu einer außerordentlichen Kündigung kommt, kann er sich sowieso nicht mehr auf die Werbeversprechen berufen.

Ich verstehe nur nicht, warum die DKB aus wichtigem Grund kündigt, aber diesen wichtigen Grund nicht sagt. Das ist schon ein sehr grenzwertiges Verhalten von einer Bank, der man jahrelanges Vertrauen entgegen gebracht hat.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.012
7.582
HAM
Ich verstehe nur nicht, warum die DKB aus wichtigem Grund kündigt, aber diesen wichtigen Grund nicht sagt. Das ist schon ein sehr grenzwertiges Verhalten von einer Bank, der man jahrelanges Vertrauen entgegen gebracht hat.

Wir wissen ja nicht, ob sie es nicht sagt. Der TE gibt es lediglich an :)
 

bindannmalweg

Erfahrenes Mitglied
08.12.2015
786
46
Ich verstehe nur nicht, warum die DKB aus wichtigem Grund kündigt, aber diesen wichtigen Grund nicht sagt. Das ist schon ein sehr grenzwertiges Verhalten von einer Bank, der man jahrelanges Vertrauen entgegen gebracht hat.

Und genau deswegen (DKB, Number26) geht der Trend zum Drittkonto. #sarkasmus
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Number26 ist immerhin sehr transparent mit den Kündigungen, zumindest nachträglich wurde den Leuten die Gründe gesagt und man hat sich sogar offiziell entschuldigt.

Und die Personen, die wegen zu häufiger Abhebungen gekündigt wurden, dürfen ihr Konto behalten, wenn sie die neue fair-Use-Regel anerkennen.

Number26 ist also immerhin bereit, sich mit den Kunden auf einen Kompromiss zu einigen. Die DKB hingegen würde eine einmal ausgesprochenen Kündigung niemals zurücknehmen. Bei der DKB ist eine Kündigung nicht verhandelbar, das kann man in allen Erfahrungsberichten nachlesen.
 

gee86

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
1.526
49
HAJ
Number26 ist immerhin sehr transparent mit den Kündigungen, zumindest nachträglich wurde den Leuten die Gründe gesagt und man hat sich sogar offiziell entschuldigt.

Und die Personen, die wegen zu häufiger Abhebungen gekündigt wurden, dürfen ihr Konto behalten, wenn sie die neue fair-Use-Regel anerkennen.

Number26 ist also immerhin bereit, sich mit den Kunden auf einen Kompromiss zu einigen. Die DKB hingegen würde eine einmal ausgesprochenen Kündigung niemals zurücknehmen. Bei der DKB ist eine Kündigung nicht verhandelbar, das kann man in allen Erfahrungsberichten nachlesen.

Kurzes OT: Was hat N26 für Gründe angegeben?
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
918
319
HAM - PRM
Ich verstehe nur nicht, warum die DKB aus wichtigem Grund kündigt, aber diesen wichtigen Grund nicht sagt. Das ist schon ein sehr grenzwertiges Verhalten von einer Bank, der man jahrelanges Vertrauen entgegen gebracht hat.

Genau das ist doch der Punkt - das man bei einer normalen Kündigung nicht den grund mitteilen muss ist ja OK - aber bei fristlos würde ich immer denken das der Kündigende auch begründen muss warum er fristlos kündigt. Das es ganz am Schluß auf (fast) das selbe hinausgeht - bis auf die Fristen halt - ist natürlich eine andere Frage.

Hans
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Kurzes OT: Was hat N26 für Gründe angegeben?
Zuerst haben sie gesagt, dass Leute gekündigt wurden, die 15-30 mal oder noch öfter Bargeld abgehoben haben und das Konto ansonsten überhaupt nicht verwendet haben.

In einem Interview wurde dann aber auch zugegeben, dass auch die Meilengenerierung ein Grund zur (ordentlichen) Kündigung sein kann. (Das wurde aber eher nur so am Rande gesagt.)

Jeder kann aber bei Support seinen individuellen Kündigungsgrund erfragen.
 
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Reaktionen: gee86

Florian7

Erfahrenes Mitglied
31.07.2015
934
84
SBA
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Ich bin kein Jurist und habe von der Juristerei auch keine Ahnung, aber müsste sich §434 nicht ausschließlich auf Kaufverträge beziehen?

Soweit richtig, im Rahmen einer Analogie wird aber deutlich, dass die zuvor behauptete Tatsache, werbliche Aussagen würden niemals Bestandteil eines Vertrages, falsch ist. Zumal mir die Form, in der dies kundgetan wurde, sehr missfiel.

Ansonsten hat Amino aber richtig festgestellt, dass sich das erläuterte Problem vorliegend so nicht stellt, da seitens der DKB außerordentlich gekündigt wurde.