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Abgesehen davon - bei Businesskarten bekommt die DKB auch ein vielfaches der Gebühren, die Mehrbelastung durch 1 Euro = 1 Meile sollte sie also verschmerzen können.
Denke auch nicht, dass das der (alleinige) Grund ist.
Abgesehen davon - bei Businesskarten bekommt die DKB auch ein vielfaches der Gebühren, die Mehrbelastung durch 1 Euro = 1 Meile sollte sie also verschmerzen können.
es kann sein dass der kunde die business version der LH karte hat und zuviele sachen aus dem privat bereich damit abrechnet?
Ich habe jedoch noch ca. 600k Meilen auf meinem Miles and more Konto, welche nun nicht mehr durch den Meilenverfall geschützt sind.
Ich benutze die Karte um Zahlungen meiner Firma damit abzuwickeln. Daher auch der hohe Meilenstand.(Kann dies eventuell das Problem sein)?
Das kann nicht sein, das ist so. Zumindest steht es im Eröffnungspost so geschrieben.es kann sein dass der kunde die business version der LH karte hat ...
Es ist doch eher umgekehrt. Bei der Businesskarte bekommt der Kunde pro 1€ Umsatz 1 Meile, bei der Privatkarte pro 2€ Umsatz 1 Meile. Die Intercharges bei Businesskarten sind aber mindestens doppelt so hoch wie bei Privatkarten. Folglich ist die DKB für jede Businesskarte, die sie nicht in eine Privatkarte umwandeln muss, dankbar.weil die dkb dann 1 meile je umsatz geben muss, die meilen jedoch mehr kosten und bedingt durch die veringerten interchanges koennte es ein unangenehmer kunde sein.
Huuuuiiii hier spricht ja ein echter Experte!!!!!!! Hast Du einen BGB Kurs an der Volkshochschule besucht?So weit geht die Vertragsfreiheit nämlich nicht, dass man zuerst mit etwas Werbung macht und sich dann nicht daran hält.
Ich kann da nicht einmal ansatzweise irgendeine Vergleichbarkeit erkennen. Ebay? Abos? Was hat das mit dem vorliegenden Fall zu tun? Dem TE wurde von der DKB die Kreditkarte gekündigt. Wenn er gegen die M&M-Bedingungen verstoßen hätte, wäre ihm das Meilenkonto gesperrt worden. Ihr müsst bei der Suche nach einer Begründung schon kreativer sein und endlich einmal davon weg kommen, dass es irgend etwas mit Meilen bzw. M&M zu tun haben könnte.rcs zu einem ähnlichen Fall 2010: http://www.vielfliegertreff.de/mile...ansa-hat-mir-gekuendigt-hilfe.html#post314697
Und von wegen 6-stellige Meilenzahl: http://www.vielfliegertreff.de/mile...-more-altpapier-aktionen-212.html#post1992211
Ist nicht eine fristlose Kündigung eben nicht der "Normalfall"? Holt die DKB eigentlich nur eine Schufainfo ein, oder auch eine Bankauskunft?
Huuuuiiii hier spricht ja ein echter Experte!!!!!!! Hast Du einen BGB Kurs an der Volkshochschule besucht?
Was willst du jetzt damit sagen?Huuuuiiii hier spricht ja ein echter Experte!!!!!!! Hast Du einen BGB Kurs an der Volkshochschule besucht?
Hat OP seine Meilen bekommen?Was willst du jetzt damit sagen?
Dass Zusagen, die ein Unternehmer in der Werbung macht, deiner Meinung nach völlig unbeachtlich sind?
Der wesentliche Unterschied ist aber, dass N26 nie behauptet oder geworben hat, dass man für immer kostenlos abheben könne.Man muss Kunden nicht halten die man nicht möchte (hatten wir ja schon bei N26).
Es gibt mit der Karte ja weiter unbegrenzte Meilengültigkeit während man Karteninhaber istAmino meinte:Bei M&M ist die unbegrenzte Meilengültigkeit hingegen einer DER zentralen Werbeversprechen. Ohne einem klaren Grund kann man solche Zusagen nicht einfach aufkündigen.
Was willst du jetzt damit sagen?
Dass Zusagen, die ein Unternehmer in der Werbung macht, deiner Meinung nach völlig unbeachtlich sind?
Bei M&M ist die unbegrenzte Meilengültigkeit hingegen einer DER zentralen Werbeversprechen. Ohne einem klaren Grund kann man solche Zusagen nicht einfach aufkündigen.
Ja! Werbeaussagen sind kein Vertragsbestandteil und als Verbraucher kannst Du sie nicht einklagen. Irreführende Werbung ist allerdings "unlauterer Wettbewerb" und wird in den entsprechenden Gesetzten auch zum Schutze des Verbrauchers behandelt.
Grundsätzlich ist auch das Vertrauen des Karteninhabers nur im Rahmen der Kündigungsfrist durch das Kreditinstitut schutzwürdig.
Wenn 600k Meilen bedroht sind, klingt das nach einem
Spannenden Fall, wie damals beim eggendorfer.
Wie soetwas ausgehen würde, vermag ich nicht zu sagen. Es sprechen aber aus meiner juristischen Sicht einige Argumente, für einen verzögerten meilenverfall. Trotz der Möglichkeit der Dkb, einfach ordentlich kündigen zu können.
Deine Volkshochschule scheint aber auch nicht die beste zu sein. Unter den Voraussetzungen des § 434 I 2 BGB wird auch eine werbliche Aussage sehr wohl Bestandteil des Vertrages und ein Fehlen stellt einen Sachmangel dar.
600k habe ich alleine durch die letzte LH Meilenentwertung verloren.