Genau dafür gibt es ein Insolvenzrecht. Solange ein Unternehmen nicht insolvent ist, darf es weitermachen.
Von Insolvenzverschleppung habe ich in Bezug auf FTI bislang noch nichts vernommen.
Das sind ja aber verschiedene Dinge... Das fängt an, das "insolvent" nicht ein Zustand ist, sondern mehrere Definitionen hat, die wiederum auslegungsfähig sind. Insolvenzverschleppung wiederum ist ein Straftatsbestand. Du kannst per Definition nicht straffällig werden bevor Du nicht offiziell insolvent bist. Das heißt, normalerweise erst im Anschluss an die Eröffnung der Insolvenzverfahrens kann die Staatsanwaltschaft prüfen, ob eine strafbare Handlung vorliegt. Das dauert halt.
Kleines Zitat aus dem Artikel "Hier zeigen sich Grenzen des neuen Absicherungssystems bei Pauschalreisen, das nach der Pleite von
Thomas Cook im Jahr 2019 eingerichtet wurde."
Damit bestätigst Du letztlich nur, was ich gesagt habe. 2019 waren alle überrascht, dass es einen Höchstbetrag für die Versicherung gab. Das wurde geändert. Fünf Jahre später sind die Menschen wieder überrascht. Ganz ehrlich, nach fünf Jahren sollte noch im Hinterkopf sein, da war doch was...
Strenggenommen dürften die allermeisten Unternehmen die Insolvenz anmelden auch ein wenig in der Insolvenzvereschleppung gelandet sein. Bei kleinen Unternehmen eigentlich alle.
meinst Du hier eventuell, dass im Insolvenzfall viele Geschäftsführer in die Falle laufen, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, obwohl sie es objektiv nicht mehr können, oder diese nicht bezahlen, weil sie es objektiv nicht mehr können, aber nicht umgehend Insolvenz anmelden? Beide Varianten sind Straftaten, die Verfahren werden aber oft eingestellt.