Lange Rede, kurzer Sinn: Mit einer gebuchten Einzelleistung ist man als Gläubiger mit dabei, daher dürfte ein Chargeback einer gebuchten Einzelleistung (Mietwagen; Flug; Hotel; etc.) nicht funktionieren.
Ein Chargeback bei einem nicht insolventen Unternehmen funktioniert ja anders, da bleibt die KK-Gesellschaft ja nicht auf dem Schaden sitzen.
Lies doch bitte noch mal bei HAM76 #247 nach, dort wurde das wirklich ausführlich und korrekt erklärt, bevor Du die User hier weiter mit so einem Mumpitz verwirrst. Bei Visa/Master spielen immer vier mit: Kunde, Issuer Bank (=Herausgeber der Kundenkarte), Acquirer Bank (=Dienstleister des Händlers) und Händler. Bei Amex sind es nur drei, weil die Issuer und Acquirer in einem sind.
Chargeback geht gem. den Chargebackbedingungen von VISA und Mastercard
ausschließlich bei Einzelleistungen, bei Pauschalreisen ist ein Chargeback ausgeschlossen, da über den Sicherungsschein/DRSF abgesichert. Wenn es doch durchgeht, hat der Bankmitarbeiter einen Fehler gemacht. Siehe auch die vorbildlichen Infos der DKB:
https://www.dkb.de/fragen-antworten/fti-insolvenz-kann-ich-meine-kartenzahlung-reklamieren
Das Chargeback wird aus der einbehaltenen Sicherheitsleistung der Acquirer Bank für VISA und Master, in diesem Fall wohl Unzer, gezahlt, bzw. wenn diese nicht ausreicht, vom Acquirer abzgl. Insoquote aus eigenem Kreditrisiko getragen, deswegen haben die ja eine Banklizenz.
AMEX hat ja keine Banklizenz (mehr) und begründet damit jetzt, dass sie kein Chargeback vornehmen könnten. Haben sie bislang und bis zur Löschung der FAQ aber immer gemacht und so stand es ja wohl (s.o.) bis zur FTI Pleite auch noch auf ihrer Website, gerüchteweise soll es wohl eine Versicherung dahinter geben. Tja, FTI scheint die Deckungssumme jetzt wohl gesprengt zu haben. Daher das Theater. Sind aber schon jede Menge Anwälte am Ball. Der springende Punkt ist wohl, dass Amex keine schriftlichen Chargeback Bedingungen zu haben scheint. Können sie sich dann darauf berufen, es zu verweigern, wenn der Kunde aufgrund des Verhaltens in der Vergangenheit, aufgrund der Bedingungen der Mitbewerber und aufgrund gelöschter Web-FAQ erwarten kann, dass ein Chargeback bei Inso möglich ist? M.E. nein!