Der Verwalter selber gibt in den aktuellen Fällen Auskunft zum CB sowie ggf. einer "Übernahme" der Flüge wenn doch noch Rettung in Sicht ist:
https://www.hww.eu/fileadmin/user_u...1_02_2019_FAQ_des_vorlaeufigen_Verwalters.pdf
Auszüge:
4. Was ist mit bereits gebuchten Flügen?
Allerdings bemüht sich der vorläufige Insolvenzverwalter derzeit um eine Sanierungslösung und
verhandelt mit möglichen Investoren um eine Übernahme. Es ist deshalb denkbar, dass der
Flugbetrieb zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise wieder aufgenommen wird und
gebuchte Flüge durchgeführt werden.
Ob und vor allem zu welchen Konditionen Flüge im Rahmen einer eventuellen Investorenlösung
durchgeführt werden, d.h. ob Germania-Kunden entsprechende Flüge ganz oder teilweise erneut
bezahlen müssen, ist derzeit noch völlig offen. Dies hängt jeweils vom Investorenkonzept ab"
9. Ich habe mein Ticket mit meiner Kreditkarte bezahlt. Kann ich Erstattung von
meinem Kreditkarteninstitut bekommen?
Ob diese Möglichkeit besteht, hängt von den Nutzungsbedingungen Ihrer Kreditkarte im
Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Kreditkartenanbieter ab. Wenden Sie sich hierzu bitte an
Ihren Kreditkartenanbieter.
10. Mein Kreditkartenanbieter verlangt einen Nachweis, dass ich einen
Rückerstattungsanspruch gegen Germania habe, der nicht erfüllt wird. Wo kann ich
einen solchen Nachweis bekommen?
Eine rechtsverbindliche Auskunft ist leider derzeit nicht möglich.
Zunächst können Forderungen gegen die insolvente Germania Fluggesellschaft mbH überhaupt
erst im eröffneten Insolvenzverfahren angemeldet werden (voraussichtlich im April; der
Insolvenzverwalter wird Sie hierzu anschreiben). Nach der Forderungsanmeldung muss jede
einzelne Forderung auf ihre Berechtigung geprüft werden – was bei einem Verfahren dieser
Größenordnung Monate dauert.
Die zweite Frage ist, ob Sie auf Ihre Forderung auch eine Zahlung erhalten. Das lässt sich erst
ganz am Ende des Insolvenzverfahrens sagen, wenn im Rahmen einer Schlussrechnung die
Forderungen aller Gläubiger der Insolvenzmasse gegenübergestellt werden. Inhaber einer
berechtigten Forderung erhalten dann in der Regel allenfalls eine Quotenzahlung, d.h. aller
Voraussicht nach einen geringen Prozentsatz ihrer Forderung.
Einstweilen können wir nur darauf hinweisen, dass die insolvente Germania Fluggesellschaft mbH
derzeit keinerlei Zahlungen an Gläubiger vornehmen kann bzw. darf. Aus Gründen der
Gläubigergleichbehandlung sind solche Zahlungen nach dem Insolvenzrecht nicht gestattet.
11. Mein Kreditkartenangeber verlangt einen Nachweis, dass mein gebuchter
Germania-Flug nicht stattfindet. Wo kann ich einen solchen Nachweis bekommen?
Nach aktueller Prognose können Germania-Flüge im Monat Februar nicht stattfinden.
Allerdings bemüht sich der vorläufige Insolvenzverwalter derzeit um eine Sanierungslösung und
verhandelt mit möglichen Investoren um eine Übernahme. Es ist deshalb denkbar, dass der
Flugbetrieb zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise wieder aufgenommen wird und
gebuchte Flüge durchgeführt werden.
Ob und vor allem zu welchen Konditionen Flüge im Rahmen einer eventuellen Investorenlösung
durchgeführt werden, d.h. ob Germania-Kunden entsprechende Flüge ganz oder teilweise erneut
bezahlen müssen, ist derzeit noch völlig offen. Dies hängt jeweils vom Investorenkonzept ab.
Ansprüche von Kunden gegenüber Germania gehen bei einer Investorenlösung nicht automatisch
mit über. Näheres wird sich erst im weiteren Verlauf der Sanierung klären. Wir werden dazu an
dieser Stelle informieren.