Gibt es eine Verjährung bei nicht gestellten Rechnungen?

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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
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Z´Sdugärd
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Fall: Rechnung kommt nach über 10 Jahren für eine Dienstleistung.

Das es eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gibt ist mir bekannt, ABER erst nach erstellen der Rechnung. Ich kann dazu im Netz nix finden und es geht auch nicht um hohen Summen. Aber ich finde es durchaus ungewöhnlich eine Rechnung erst Jahrzehnte später zu stellen...
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.167
4.117
Das Zivilrecht kennt auch die Verwirkung (Treu und Glauben, §242 BGB), da es aber stark auf die Umstände des Einzelfalls ankommt bleibt wohl nur, das mit dem Anwalt des Vertrauens zu diskutieren.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.645
5.292
Z´Sdugärd
Das Zivilrecht kennt auch die Verwirkung (Treu und Glauben, §242 BGB), da es aber stark auf die Umstände des Einzelfalls ankommt bleibt wohl nur, das mit dem Anwalt des Vertrauens zu diskutieren.
Da die Summe so lächerlich gering ist (gerade mal so 3 stellig) ist das ganze natürlich nix für den Rechtsbeistand.

Es ist halt verwirrend wen Firma XY dir eine Rechnung zustellt und du erstmal garnicht (mehr) weisst um was es geht. Da dir die Firma (erstmal) unbekannt ist und man schon Betrug wittert. Aber dann "stimmt...da war mal was, aber vor über einem Jahrzehnt". Ob ich hier jemals schonmal eine Rechnung bekommen habe kann ich nichtmal sagen. Da ich keine Rechnungen über einen so langen Zeitraum aufhebe.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Greift die Verjährung nicht mit der 3 Jahresfrist ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit?
 

Langstrecke

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31.08.2013
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LEJ
Die Frage ist halt, ob du diese Firma nochmals brauchst. Man trifft sich meist zweimal im Leben. Bei einem Kleckerbetrag sollte es eh egal sein. Ist halt nur meine Meinung.
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
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Wenn man die Dienstleistung in Anspruch genommen hat, spricht eigentlich nichts dagegen, diese auch noch später zu begleichen.

Wer da mit Rechtsbeistand und/oder "Treu und Glauben" argumentiert, will sich doch einfach nur vor der Bezahlung drücken.
 
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LH88

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08.09.2014
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Wenn man die Dienstleistung in Anspruch genommen hat, spricht eigentlich nichts dagegen, diese auch noch später zu begleichen.

Wer da mit Rechtsbeistand und/oder "Treu und Glauben" argumentiert, will sich doch einfach nur vor der Bezahlung drücken.
Zu einer ordentlichen Arbeit gehört auch die ordentliche und zeitnahe Rechnungsstellung.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.167
4.117
Wer da mit Rechtsbeistand und/oder "Treu und Glauben" argumentiert, will sich doch einfach nur vor der Bezahlung drücken.
Komischerweise finden sich Treu und Glauben (Spezialfall davon: Verwirkung) und Verjährung seit Ewigkeiten im BGB. Und die entsprechende, teils höchstrichterliche Rechtsprechung erfolgte sicherlich auch nur, damit sich Leute vor der Bezahlung drücken konnten ;-).

Zu einer ordentlichen Arbeit gehört auch die ordentliche und zeitnahe Rechnungsstellung.
So sieht's aus.
 

Scandic85

Aktives Mitglied
10.01.2010
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HAM
Wenn man die Dienstleistung in Anspruch genommen hat, spricht eigentlich nichts dagegen, diese auch noch später zu begleichen.

Wer da mit Rechtsbeistand und/oder "Treu und Glauben" argumentiert, will sich doch einfach nur vor der Bezahlung drücken.
Da darf man durchaus nochmal eine Differenzierungsebene einziehen:

Wenn tatsächlich mal nach nem Jahr ne Rechnung kommt, wo ich eindeutig nachvollziehen kann, dass noch nicht gezahlt wurde, wäre ich der Letzte der da ein Fass aufmacht. Zahlen, gut ist, kann eben vorkommen.

Nach 10 Jahren hat es aber mehr als ein Geschmäckle, ich hebe z.B. offline-Rechnungen max. 5 Jahre auf. Auch bei Kontoauszügen etc. kann ich nicht oder nur mit erheblichem Aufwand 10 Jahre zurückschauen. Und es kann ja auch Masche sein, wenn 50% der Angeschriebenen nochmal zahlen, hab ich ein nettes Zubrot.
 
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red_travels

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16.09.2016
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Da darf man durchaus nochmal eine Differenzierungsebene einziehen:

Wenn tatsächlich mal nach nem Jahr ne Rechnung kommt, wo ich eindeutig nachvollziehen kann, dass noch nicht gezahlt wurde, wäre ich der Letzte der da ein Fass aufmacht. Zahlen, gut ist, kann eben vorkommen.

Nach 10 Jahren hat es aber mehr als ein Geschmäckle, ich hebe z.B. offline-Rechnungen max. 5 Jahre auf. Auch bei Kontoauszügen etc. kann ich nicht oder nur mit erheblichem Aufwand 10 Jahre zurückschauen. Und es kann ja auch Masche sein, wenn 50% der Angeschriebenen nochmal zahlen, hab ich ein nettes Zubrot.

können sie es denn nachweisen, dass du nicht bspw. bei Erbringung der Leistung in Bar gezahlt hast? Bei Handwerkerdienstleistungen ist es ja nicht selten, gleich in Bar abzurechnen... Ansonsten bei 10 Jahren einfach drauf ankommen lassen, am Ende ist der Dienstleister beweispflichtig, dass du nicht bezahlt hast.
 
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Micha1976

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09.07.2012
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Ob ich hier jemals schonmal eine Rechnung bekommen habe kann ich nichtmal sagen. Da ich keine Rechnungen über einen so langen Zeitraum aufhebe.
Bei über 10 Jahren und dem niedrigen Betrag würde ich mich auch erstmal auf den Standpunkt "Sind Sie sicher, dass das nicht längst bezahlt ist?" stellen.

Du kannst dir mal den Fall anschauen, der am OLG Nürnberg (5 W 2508/07)zu der verspäteten Rechnung eines Zahnarztes verhandelt wurde.
Link dazu:
 
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odie

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30.05.2015
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Z´Sdugärd
Wenn man die Dienstleistung in Anspruch genommen hat, spricht eigentlich nichts dagegen, diese auch noch später zu begleichen.
Bin ich ganz bei dir.

Die Frage ist halt erstmal: Kennst du jede Firma noch die dir vor über 10 Jahren eine Dienstleistung (hier einen Wasserhahn angeschlossen, weil der Vermieter das wegen "Garantie und Wasserschaden wenn sie es selbst machen" haben wollte) erbracht hat? Ja, konnte ich mich sehr gut dran erinnern, nachdem ich mit meiner Frau nochmals darüber gesprochen hab. Die war damals nämlich vor Ort. Aber ob diese Rechnung nicht schon gestellt bzw bezahlt wurde kann ich eben nicht "beweisen". Den selbst das passende Konto wo man mittels Kontoauszüge das beweisen könnte existiert nicht.

Es geht grundsätzlich nicht um die Gewinnmaximierung zwecks drum drücken wollen. Ich finde es es halt "merkwürdig" das sich das Handwerkerle so lange Zeit gelassen hat. PLUS eben die Vorgeschichte. Die ist nämlich auch drollig: Beim Einzug in die Wohnung hab ich eine neue Küche eingebaut. Da der Vormieter mal einen kapitalen Wasserschaden verursacht hatte und sich später auch wegen anderen Sachen in den Suizid getrieben hat ist der Vermieter auf eine hohen Summe sitzen geblieben, was ich aber erst später erfahren haben. Sprich ich hab die Küche komplett eingebaut, nebst Wasseranschluss für Spühlbecken und Maschine. Bei einem Gespräch hat mir der Vermieter eben die Geschichte vom Vormieter und dem Wasserschaden erzählt. Und das er darauf besteht das ein echter Handwerker den Wasseranschluss übernimmt, falls nochmals die Wohnung geflutet wird zwecks Haftung. OK, kein Thema. Es wurde der lokale Meister Röhrich damit beauftragt, und der Funktionierende Wasseranschluss der von mir installiert wurde abgebaut und bereit gestellt zur erneuten Anbauung durch einen Profi. Ich war auf arbeit und +1 hat den Handwerker in Empfang genommen. Der hat dann sofort festgestellt das die Gewinde in meinen Fittings (remember: War schon eingebaut und funktionierte!) "ja garnicht passen kann, weil viel zu gross. Man müsse zurück ins Lager und die passenden Teile holen", was natürlich mit Mehrkosten verbunden ist. Meine Frau hat dann darauf bestande, diese Teile doch mal zu versuchen....und OH WUNDER, es hat dann auch gepasst.

Und genau JETZT kommt nach über 10 Jahren eine Rechnung über knapp 120€ über diesen Einsatz. Sprich die "Vorgeschichte" war ja schon etwas "seltsam". Und da ich wirklich nicht mehr beweisen kann das hier jemals was gelaufen ist find ich das schon komisch. Zuminderst der Handwerker stimmt das der bei mir war.

Aber so könnte man ja mit genügend krimineller Energie ja lauter lustige Rechnungen an irgendwelche Leute verschicken. Die meisten wissen ja garnicht was sie damals bezahlt oder eben nicht haben.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.709
4.415
Fall: Rechnung kommt nach über 10 Jahren für eine Dienstleistung.

Das es eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gibt ist mir bekannt, ABER erst nach erstellen der Rechnung. Ich kann dazu im Netz nix finden und es geht auch nicht um hohen Summen. Aber ich finde es durchaus ungewöhnlich eine Rechnung erst Jahrzehnte später zu stellen...

Verjährungsfrist drei Jahre mit Beginn des Verjährungslaufes an dem Jahresende, welches der Fälligkeit folgt. Handwerkerforderungen werden mit Abnahme fällig, nicht mit Rechnungsstellung. Eine Rechnung ist zur Fälligkeit nicht erforderlich. Darum als Beispiel: Handwerkerforderungen für in 2019 abgenommene Arbeiten sind mit Ablauf des 31.12.2022 verjährt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

können sie es denn nachweisen, dass du nicht bspw. bei Erbringung der Leistung in Bar gezahlt hast?
Die Zahlung müsstest Du jedoch nachweisen können. Der Gläubiger muss nicht nachweisen, dass der Schuldner nicht gezahlt hat. Darum sollte man alle Belege und Quittungen ja bis zur Verjährung (siehe den Post davor) aufheben.
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.790
1.102
Verjährungsfrist drei Jahre mit Beginn des Verjährungslaufes an dem Jahresende, welches der Fälligkeit folgt. Handwerkerforderungen werden mit Abnahme fällig, nicht mit Rechnungsstellung. Eine Rechnung ist zur Fälligkeit nicht erforderlich. Darum als Beispiel: Handwerkerforderungen für in 2019 abgenommene Arbeiten sind mit Ablauf des 31.12.2022 verjährt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Die Zahlung müsstest Du jedoch nachweisen können. Der Gläubiger muss nicht nachweisen, dass der Schuldner nicht gezahlt hat. Darum sollte man alle Belege und Quittungen ja bis zur Verjährung (siehe den Post davor) aufheben.
Juristisch astrein!
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.709
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Ach, und dieser "Mangel" befreit dich dann -nicht nur juristisch- von deiner Zahlungspflicht. Gehst du danach noch feiern?
Das tue ich mit sehr gutem Gewissen. Denn die im Gesetz geregelte Verjährung macht einen Sinn. Ich muss generell als Kunde nachweisen, dass ich gezahlt habe. Irgendwann will ich solche Sachen aus dem Kopf und aus dem Aktenschrank haben, sonst versinke ich in Papier. Wenn es mein Dienstleister nicht schafft, in einem Zeitraum zwischen drei und vier Jahren keine Rechnung zu stellen, ist das nicht mehr mein Thema. Geht mir übrigends als Anwalt genauso. Und meine Manandanten würden mich schon groß angucken, wenn ich erst nach einem Jahr eine Rechnung stelle. Die erwarten größenteils monatliche Abrechnung.
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.790
1.102
Bin ich ganz bei dir.

Die Frage ist halt erstmal: Kennst du jede Firma noch die dir vor über 10 Jahren eine Dienstleistung (hier einen Wasserhahn angeschlossen, weil der Vermieter das wegen "Garantie und Wasserschaden wenn sie es selbst machen" haben wollte) erbracht hat? Ja, konnte ich mich sehr gut dran erinnern, nachdem ich mit meiner Frau nochmals darüber gesprochen hab. Die war damals nämlich vor Ort. Aber ob diese Rechnung nicht schon gestellt bzw bezahlt wurde kann ich eben nicht "beweisen". Den selbst das passende Konto wo man mittels Kontoauszüge das beweisen könnte existiert nicht.

Es geht grundsätzlich nicht um die Gewinnmaximierung zwecks drum drücken wollen. Ich finde es es halt "merkwürdig" das sich das Handwerkerle so lange Zeit gelassen hat. PLUS eben die Vorgeschichte. Die ist nämlich auch drollig: Beim Einzug in die Wohnung hab ich eine neue Küche eingebaut. Da der Vormieter mal einen kapitalen Wasserschaden verursacht hatte und sich später auch wegen anderen Sachen in den Suizid getrieben hat ist der Vermieter auf eine hohen Summe sitzen geblieben, was ich aber erst später erfahren haben. Sprich ich hab die Küche komplett eingebaut, nebst Wasseranschluss für Spühlbecken und Maschine. Bei einem Gespräch hat mir der Vermieter eben die Geschichte vom Vormieter und dem Wasserschaden erzählt. Und das er darauf besteht das ein echter Handwerker den Wasseranschluss übernimmt, falls nochmals die Wohnung geflutet wird zwecks Haftung. OK, kein Thema. Es wurde der lokale Meister Röhrich damit beauftragt, und der Funktionierende Wasseranschluss der von mir installiert wurde abgebaut und bereit gestellt zur erneuten Anbauung durch einen Profi. Ich war auf arbeit und +1 hat den Handwerker in Empfang genommen. Der hat dann sofort festgestellt das die Gewinde in meinen Fittings (remember: War schon eingebaut und funktionierte!) "ja garnicht passen kann, weil viel zu gross. Man müsse zurück ins Lager und die passenden Teile holen", was natürlich mit Mehrkosten verbunden ist. Meine Frau hat dann darauf bestande, diese Teile doch mal zu versuchen....und OH WUNDER, es hat dann auch gepasst.

Und genau JETZT kommt nach über 10 Jahren eine Rechnung über knapp 120€ über diesen Einsatz. Sprich die "Vorgeschichte" war ja schon etwas "seltsam". Und da ich wirklich nicht mehr beweisen kann das hier jemals was gelaufen ist find ich das schon komisch. Zuminderst der Handwerker stimmt das der bei mir war.

Aber so könnte man ja mit genügend krimineller Energie ja lauter lustige Rechnungen an irgendwelche Leute verschicken. Die meisten wissen ja garnicht was sie damals bezahlt oder eben nicht haben.
Ganz einfach; wenn ich weiß, daß ich noch nicht bezahlt habe, würde ich das auch nach 10 Jahren noch tun. Ehrensache!

Bei einigen Kommentaren hier ist aber anscheinend das "Recht haben" der willkommene Vorwand um nicht zu zahlen. Alles eine Frage Treu und Glauben etc. ;)
 

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Ganz einfach; wenn ich weiß, daß ich noch nicht bezahlt habe, würde ich das auch nach 10 Jahren noch tun. Ehrensache!

Bei einigen Kommentaren hier ist aber anscheinend das "Recht haben" der willkommene Vorwand um nicht zu zahlen. Alles eine Frage Treu und Glauben etc. ;)

und wenn eine Airline ein Error Fare nachberechnen würde, wäre hier das Geschrei groß ;)
 
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thbe

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27.06.2013
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Ganz einfach; wenn ich weiß, daß ich noch nicht bezahlt habe, würde ich das auch nach 10 Jahren noch tun. Ehrensache!

Bei einigen Kommentaren hier ist aber anscheinend das "Recht haben" der willkommene Vorwand um nicht zu zahlen. Alles eine Frage Treu und Glauben etc. ;)
Es gibt ja gute Gründe für Verjährungsfristen.

Wer bitte weiß, welche Rechnung er vor über 10 Jahren nicht gestellt bekommen hat. Alleine die entsprechende Prüfung ist - zumindest bei mir - sehr aufwändig. Dieser Aufwand ist vollkommen unnötig und nur dadurch verursacht, dass der Rechnungssteller nicht fähig war, annähernd zeitnah eine Rechnung zu stellen.

Daher, wenn Du mit Treu und Glauben kommst, würde ich die derart verspätet gestellte Rechnung bezahlen, wenn der Rechnungssteller mir Zeit und Aufwand für Prüfung, ggf. Verbuchung etc. der verspäteten Rechnung erstattet. Natürlich mit Abschlagszahlung im Voraus, denn wer nach über 10 Jahren eine Rechnung stellt, der bezahlt seine Rechnung höchstwahrscheinlich nicht pünktlich.
 
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Micha1976

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09.07.2012
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4.117
Verjährungsfrist drei Jahre mit Beginn des Verjährungslaufes an dem Jahresende, welches der Fälligkeit folgt. Handwerkerforderungen werden mit Abnahme fällig, nicht mit Rechnungsstellung. Eine Rechnung ist zur Fälligkeit nicht erforderlich. Darum als Beispiel: Handwerkerforderungen für in 2019 abgenommene Arbeiten sind mit Ablauf des 31.12.2022 verjährt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Mit dem neuen Bauvertragsrecht stimmt das so nicht mehr, 650g Abs. 4 BGB:

"Die Vergütung ist zu entrichten, wenn
1. der Besteller das Werk abgenommen hat oder die Abnahme nach § 641 Absatz 2 entbehrlich ist und
2. der Unternehmer dem Besteller eine prüffähige Schlussrechnung erteilt hat."

Für den Leistungszeitraum, um den es in der Frage des TO geht spielt die Neuregelung aber keine Rolle.