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Ich bin der Meinung, dass es eigentlich so sein müsste, dass wenn eine Zahlung per ELV mit einer zu dem Zeitpunkt gesperrten Karte durchgeführt wurde, die Bank die Lastschrift automatisch nicht einlösen dürfte und auch die Herausgabe von Namen und Adresse konsequent verweigern müsste.
Der Händler hat sich, um Gebühren zu sparen, auf ein unsicheres Verfahren (das eigentlich gar keine Kartenzahlung ist) eingelassen, da gibt es keinen Grund, dass der Kunde noch den Ärger haben sollte.
Der Händler hat sich, um Gebühren zu sparen, auf ein unsicheres Verfahren (das eigentlich gar keine Kartenzahlung ist) eingelassen, da gibt es keinen Grund, dass der Kunde noch den Ärger haben sollte.