Dir ist aber bewusst, dass die Anzahl abgenommen hat und die Norisbank Ihre Website Angaben nur nicht aktualisiert hat?wow bei der Norisbank stehen über die Cash Group 9.000 Geldautomaten zur Verfügung:
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Bei der Comdirect sind es über die Cashgroup nur 5.000:
Mit der girocard (Debitkarte) erhalten Sie in Deutschland an rund 5.000 Geldautomaten der Cash Group...kostenlos Bargeld.
Ja klar, ist mir das bewusst 9.000 ist lange vorbei, nach 9.000 kam 6.000 und nun 5.000, von daher war ich ja verwundert das die Norisbank den Vor-Vorletzten Stand noch Online hat, sprich da hat schon sehr sehr lange keiner mehr einen Blick auf die aktuallität der Online Seiten mehr gehabt...Dir ist aber bewusst, dass die Anzahl abgenommen hat und die Norisbank Ihre Website Angaben nur nicht aktualisiert hat?
Ich gehe auch davon aus das es deutlich weniger sind, denn aktuell werden ja auch viele Filialen von Postbank, Deutscher Bank etc. geschlossen unf damit verschwinden ja auch Geldautomaten,Lt. https://www.cashgroup.de/ sind es "rund 6.000 inländische Geldautomaten", davon sind aber noch nicht die rund 1300 Shell-Tankstellen abgezogen, die seit 1.7. nicht mehr dazugehören. Die Angabe "5000" halte ich daher auch schon für großzügig aufgerundet.
Da steht ja: Ihnen stehen rund 6.000 inländische Geldautomaten der Cash Group Banken, inkl. dem Bargeldbezug an den Kassen von rund 1.300 Shell-Tankstellen, kostenlos zur Verfügung.Darf man unter "inländische Geldautomaten" überhaupt Tankstellen mitrechnen? Eine Tankstelle stellt typischerweise keinen Geldautomaten bereit.
In meinem speziellen fall werden Transaktionen in meine Budgetsoftware importiert und können im Falle Norisbank nicht automatisch kategorisiert werden. Das kann relevant für mache sein, aber schön, dass für dich "alles gut" ist. Freut mich. Uns.Die Zahlung mit der MC Debit wird zuerst nur als Umsatz angezeigt, der Betrag aber sofort vom Saldo abgezogen.
Ich nutze die App, da wird nach finaler Buchung der Umsatz mit "Norisbank Debitkarte" angezeigt. Klickt man aber darauf, sieht man den Zahlungsempfänger.
Auf dem Kontoauszug sieht es aber anders aus, da steht der Umsatz als "Kartenzahlung" mit dem Verwendungszweck/Zahlungsempfänger in der zweiten Zeile. Also für mich alles gut.
wir möchten Sie heute über gesetzliche Änderungen im Überweisungsverkehr sowie daraus resultierend in der Nutzung von elektronischen Zugangskanälen informieren. Die Änderungen werden zum 09. Oktober 2025 wirksam und erfolgen aufgrund der EU-Verordnung 2024/886 zur SEPA-Echtzeitüberweisung.
- Eine SEPA-Echtzeitüberweisung können Sie bereits heute bei uns elektronisch einreichen. Sie kann an jedem Kalendertag rund um die Uhr beauftragt werden und wird zurzeit innerhalb von 20 Sekunden auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben. Ab dem 09. Oktober 2025 wird die SEPA-Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben. Dabei entfällt für Sie der bisherige Überweisungshöchstbetrag von 100.000 Euro ab dem vorgenannten Termin.
- Ab dem 09. Oktober 2025 stehen Ihnen alle bekannten Beauftragungswege der SEPA-Überweisung analog dann auch für die Beauftragung einer SEPA-Echtzeitüberweisung zur Verfügung. Dabei sieht die oben genannte EU-Verordnung für die SEPA-Echtzeitüberweisung abweichend von den grundsätzlichen Regelungen zum Zugang von Überweisungsaufträgen Folgendes vor:
- Ein elektronisch erteilter Auftrag kann uns an jedem Kalendertag rund um die Uhr zugehen.
- Ein nicht elektronisch erteilter Auftrag geht uns zu dem Zeitpunkt zu, an dem wir die Daten in unser internes System eingegeben haben. Diese Eingabe beginnt so bald wie möglich, nachdem der Auftrag in den dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen bei uns eingegangen ist.
- Für SEPA-Echtzeitüberweisungen ermöglichen wir Ihnen die Festlegung eines spezifischen Betragslimits. Dieses kann optional gesetzt werden und greift entweder für jeden einzelnen SEPA-Echtzeitüberweisungsauftrag oder die Betragssumme aller SEPA-Echtzeitüberweisungsaufträge, die am selben Kalendertag ausgeführt werden sollen. Das Limit kann jederzeit geändert werden und gilt über alle von Ihnen genutzten Zugangswege zur Bank hinweg.
- Wird bei einer SEPA-Echtzeitüberweisung das von Ihnen spezifisch festgelegte Beitragslimit nicht eingehalten und/oder der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers unterstützt das SEPA-Echtzeitverfahren nicht, werden wir die Ausführung ablehnen
Zudem werden zum 09. Oktober 2025 durch die oben genannte EU-Verordnung neue Regelungen für eine Empfängerüberprüfung eingeführt. Diese Empfängerüberprüfung muss von uns vor Ausführung einer SEPA-Überweisung oder einer SEPA-Echtzeitüberweisung durchgeführt werden. Die neuen Regelungen zur Empfängerüberprüfung möchten wir Ihnen hier näher erläutern:
- Bevor Sie ab dem 09. Oktober eine SEPA-Überweisung oder SEPA-Echtzeitüberweisung autorisieren, sind wir verpflichtet, den Namen des Zahlungsempfängers/der Bank mit der IBAN des Zahlungsempfängers bei dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers abzugleichen (Empfängerüberprüfung).
- Diese Empfängerüberprüfung wird der Zahlungsdienstleister/die Bank des Zahlungsempfängers aufgrund der bei ihm vorhandenen Angaben des Kunden durchführen. Wir unterrichten Sie über das Ergebnis der Empfängerüberprüfung. Ergibt diese, dass die Daten nicht oder nur nahezu übereinstimmen, teilen wir Ihnen mit, welche Folgen eine Autorisierung des Auftrages hat. Sie bzw. ein von Ihnen berechtigter Nutzer entscheiden dann, ob der Auftrag freigegeben oder nicht ausgeführt werden soll.
- Autorisieren Sie oder von Ihnen berechtigte Nutzer Aufträge, obwohl wir Ihnen bei der Empfängerüberprüfung mitgeteilt haben, dass die Daten nicht oder nur nahezu übereinstimmen, haften wir nicht für die Folgen dieser fehlenden Übereinstimmung, wenn die Überweisung ausschließlich anhand der von Ihnen angegebenen IBAN und dem Namen des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. Dies gilt auch, wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers die Empfängerüberprüfung nicht durchgeführt hat und wir Sie vor der Autorisierung des Auftrags darüber informiert haben.
- Der Zahlungsauftrag wird erst dann wirksam, wenn der gesamte Zahlungsauftrag wie zuvor beschrieben freigegeben wurde. Diese Freigabe ist somit eine der Ausführungsvoraussetzungen für SEPA-Überweisungen bzw. SEPA-Echtzeitüberweisungen.
- Bei einem beleghaften Auftrag unterbleibt die Empfängerüberprüfung, wenn Sie zum Zeitpunkt des Zugangs des Auftrags nicht in den Geschäftsräumen der Bank anwesend sind.
- Werden Name und IBAN des Zahlungsempfängers von einem Zahlungsauslösedienstleister und nicht von Ihnen direkt angegeben, so ist gesetzlich geregelt, dass dieser Zahlungsauslösedienstleister verpflichtet ist, sicherzustellen, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger verifiziert sind. Wir werden in diesem Fall keine Empfängerüberprüfung durchführen.
- Wurde die Empfängerüberprüfung fehlerhaft durchgeführt und führt dies zu einer fehlerhaften Ausführung der Überweisung, so erstatten wir Ihnen auf Ihr Verlangen unverzüglich den überwiesenen Betrag und bringen gegebenenfalls das belastete Zahlungskonto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Überweisung befunden hätte. Gleiches gilt, wenn der von Ihnen gewählte Zahlungsauslösedienstleister die Empfängerüberprüfung fehlerhaft durchgeführt hat. In solchen Fällen gilt die in den Überweisungsbedingungen vereinbarte, betragsmäßige Haftungsbeschränkung auf 12.500 Euro nicht.
Zur Ansicht von Musterbeispielen der neuen Empfängerüberprüfung sowie Informationen rund um das Thema SEPA-Echtzeitüberweisung besuchen Sie gerne unsere Website unter www.norisbank.de/echtzeit
Ab dem 09. Oktober 2025 stehen Ihnen alle bekannten Beauftragungswege der SEPA-Überweisung analog dann auch für die Beauftragung einer SEPA-Echtzeitüberweisung zur Verfügung.