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gut bedienbares und unkompliziertes Tagesgeldkonto zum Zwischenparlen eines vierstelligen Betrages

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LaNeuve

Erfahrenes Mitglied
01.05.2017
1.072
556
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…derart schräg, dass es sich wohl um einen Chat- Animateur handelt. Werden wohl wieder ein paar Klicks benötigt.

Du bist hier noch nicht lange mit von der Partie, sonst wüsstest Du, dass Mattes77 ein etwas skurriler Mensch aus dem ländlichen Raum in Nordbayern ist, der mehrere Foren mit seinen Fragen zu Bankprodukten, seinen Thesen zu US-Techfirmen und seinem Kreuzzug gegen den gegen das Grundgesetz verstoßenden „Smartphonezwang“ von Onlinebanken beglückt. Außerdem kann man von seinem profunden Erfahrungsschatz, wie Banken sich verhalten, wenn man Kündigungen wieder zurücknehmen will, die man zuvor ausgesprochen hat, profitieren. Auch seine umfangreichen Erfahrungen zur Erreichbarkeit und Verhalten des telefonischen Kundenservice von Banken sind von unschätzbarem Wert für alle, die Bankenhotlines als täglichen Gesprächspartner wie eine Telefonseelsorge nutzen wollen. Eine KI könnte so etwas (noch) nicht bewerkstelligen.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.194
872
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Reaktionen: bahnfahrer_eu

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.062
5.310
Welchen Anbieter würdet ihr empfehlen, wenn man ungefähr zwischen
6.500 € und 9.500 € für 7 bis 12 Monate zwischenparken möchte?

Die Anforderungen sehen konkret wie folgt aus:
- Zinszahlung pro Quartal oder monatlich,
- Konofühtung online im Web mit SMS Tan oder Generator
- brauchbarer Kundenservice
- geringe Gefahr einer evtl. Sperrung wegen Verdacht auf Geldwäsche, etc.
Als Ausgangspunkt für eigene Recherche:

Advanzia oder Suresse Direkt sollten das m.E. erfüllen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.062
5.310
Achh ja. Eine Angabe noch kurz. Schön wäre es natürlich, wenn
man bei der Bank einen Freistellungsauftrag einreichen kann
und somt dann nicht mehr erst bei der Steuererklärung das
Geld wieder "zurückholen" muss!
Bei im Ausland geführten Banken wie Advanzia oder Suresse findet gar kein Abzug statt.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.062
5.310
Der Staat bekommt da kein Geld, zumindest wenn man unterhalb des Freibetrages bleibt. Man trägt die im Kalenderjahr zugeflossenen Zinsen (man erhält von den Banken eine Aufstellung) in Summe in Zeile 19 Anlange KAP ein. Der Aufwand ist wirklich vernachlässigbar. Wenn die gesamten Kapitalerträge unter dem Freibetrag bleiben, kann man sich das m.W. auch sparen.
Wichtig ist nur, dass keine ausländischen Abzüge erfolgen, die man sich aufwendig zurückholen müsste. Das ist bei den genannten nicht der Fall (aber z.B. m.W. in Österreich, sofern man keine Freistellung dort explizit beantragt).
 

bahnfahrer_eu

Reguläres Mitglied
18.05.2024
88
116
Der Staat bekommt da kein Geld, zumindest wenn man unterhalb des Freibetrages bleibt. Man trägt die im Kalenderjahr zugeflossenen Zinsen (man erhält von den Banken eine Aufstellung) in Summe in Zeile 19 Anlange KAP ein. Der Aufwand ist wirklich vernachlässigbar. Wenn die gesamten Kapitalerträge unter dem Freibetrag bleiben, kann man sich das m.W. auch sparen.
Wichtig ist nur, dass keine ausländischen Abzüge erfolgen, die man sich aufwendig zurückholen müsste. Das ist bei den genannten nicht der Fall (aber z.B. m.W. in Österreich, sofern man keine Freistellung dort explizit beantragt).
Ja, das meinte ich. Er besteht ja darauf, dass man einen Freistellungsauftrag erteilen kann. Daraus leitete ich ab, dass er mit dem Finanzamt nichts zu tun haben will.
Jetzt hab ich selbst noch eine Frage, da du dich offenbar auskennst. Ich habe in D Konten und Depots bei insgesamt 4 Banken. Steuerabzug automatisch. Die Anlage KAP fülle ich nicht aus. Würde ich jetzt zusätzlich ein Tagesgeld bei der Advanzia eröffnen, müsste ich dann auch auch die 4 deutschen Bescheinigungen in die Anlage KAP eintragen? Ich habe nämlich von solchem Auslandskram bisher abgesehen, weil ich das Ganze sehr steuereinfach halten möchte.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.062
5.310
Zu der rechtlichen Verpflichtung, eine Steuererklärung mit Anlage KAP einzureichen, kann ich nichts sagen. Wenn Deine Einkünfte in Summe den Freibetrag übersteigen, musst Du sie sicherlich ausfüllen. Wie es andernfalls aussieht, weiß ich nicht. Wenn man KAP ausfüllt, sollten die Angaben vollständig sein. Bei vier Banken, von denen man zudem eine übersichtliche Bescheinigung bekommt, sollte das allerdings machbar sein.
Inl. Kapitalerträge in Summe in Zeile 7, in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in Zeile 16, ausländische Kapitalerträge in Zeile 19, abgeführte Kapitalertragssteuer und Soli in Zeilen 37 und 38. Die Banken schicken auch meistens eine Anleitung mit, worin das steht.
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.212
1.950
DBX0AN oder auch DBX0A2 lassen sich aktuell bei der DKB kostenfrei über die Baader Bank kaufen: Link.
Es gibt mehrere Broker wo man kostenlos oder für 1€ einen Geldmarkt-ETF kaufen/verkaufen kann, z.B.
- Trade Republic
- Baader Bank Broker (Smartbroker+, Finanzen.net Zero, Scalable, Traders Place).
- N26 (mit Abo gibt es auch kostenlose Trades, sonst 0,90€)

Wenn man bei einem dieser Broker ein Depot hat, dann würde ich definitiv anstatt einem richtigen Tagesgeldkonto einfach einen Geldmarkt-ETF kaufen.
Trade Republic und N26 bieten auch Fractional Shares, man muss dort also nicht nur ganze Stücke kaufen, sondern kann einen Wunschbetrag investieren und bekommt dann auch Bruchstücke.

Allerdings war die Anforderung auch "brauchbarer Kundenservice", obwohl ich den Sinn dahinter nicht verstehe ist keiner der Broker mMn mit einem sehr guten Kundenservice gesegnet.

PS: beim Geldmarkt-ETF sollte man aber noch erwähnen, das diese auch von der Vorabpauschale betroffen sind. Anstatt bei einem Geldmarkt-ETF eine Vorabpauschale zu zahlen würde ich den ETF zum Jahresende 2024 dann verkaufen und Anfang 2025 neu kaufen.
 

avator

Aktives Mitglied
01.02.2023
230
203
PS: beim Geldmarkt-ETF sollte man aber noch erwähnen, das diese auch von der Vorabpauschale betroffen sind. Anstatt bei einem Geldmarkt-ETF eine Vorabpauschale zu zahlen würde ich den ETF zum Jahresende 2024 dann verkaufen und Anfang 2025 neu kaufen.

Geht das so einfach? Verkaufen am 19.12 und wiederkaufen am 08.01 und wir müssen uns um nichts kümmern?
 

LaNeuve

Erfahrenes Mitglied
01.05.2017
1.072
556
Zu der rechtlichen Verpflichtung, eine Steuererklärung mit Anlage KAP einzureichen, kann ich nichts sagen. Wenn Deine Einkünfte in Summe den Freibetrag übersteigen, musst Du sie sicherlich ausfüllen. Wie es andernfalls aussieht, weiß ich nicht. Wenn man KAP ausfüllt, sollten die Angaben vollständig sein. Bei vier Banken, von denen man zudem eine übersichtliche Bescheinigung bekommt, sollte das allerdings machbar sein.
Inl. Kapitalerträge in Summe in Zeile 7, in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in Zeile 16, ausländische Kapitalerträge in Zeile 19, abgeführte Kapitalertragssteuer und Soli in Zeilen 37 und 38. Die Banken schicken auch meistens eine Anleitung mit, worin das steht.

Verpflichtung zur Abgabe der ESt-Erklärung mit Anlage KAP bei Zufluss von nicht der Abgeltungssteuer unterlegenen Kapitalerträgen besteht, auch wenn die Einkünfte in Summe unterhalb des Freibetrags bleiben. Kommt man dieser Verpflichtung nicht nach und die Summe aus freigestellten Kapitalerträgen (im Inland) und nicht besteuerten Kapitalerträgen (im Ausland) bleibt unterhalb des Freibetrags, so passiert seitens des Finanzamts allerdings nichts.

Eine vollständige Deklaration aller inländischen und ausländischen Kapitalerträg ist nur dann verpflichtend, wenn man den Antrag auf Günstigerprüfung stellt (macht nur Sinn, wenn man sehr geringe Einkünfte hat), um die Kapitalerträge zum persönlichen ESt-Satz (und nicht zu 25% plus Soli) versteuern zu lassen. Ansonsten muss man nicht alle Kapitalerträge angeben, sondern nur die Höhe des in Anspruch genommenen Freibetrags und die noch nicht versteuerten Kapitalerträge.
 

Labermas

Erfahrenes Mitglied
10.11.2023
664
819
Ja, genau. Um mal eben 200 EUR auszahlen zu lassen ist das nicht so geeignet. Für solche Zwecke habe ich noch ein klassisches Tagesgeldkonto, bei dem die Verzinsung keine sehr große Rolle spielt.
Die Kosten bestehen nicht nur aus den Ankaufskosten (falls vorhanden) und Verkaufskosten, hinzu kommt noch der Spread, der je nach Handelsplatz auch 0.2% ausmachen kann.

Diese ETF's sind durchaus ne super Sache, aber sind nicht zielführend, wenn man Geld nur zwei Wochen parken will. Sollten m.M.n. schon mindestens ein paar Monate sein (zumindest wenn es nur um kleinere Beträge geht, bei den den Transaktionskosten mehr Gewicht zukommt).
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.212
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Geht das so einfach? Verkaufen am 19.12 und wiederkaufen am 08.01 und wir müssen uns um nichts kümmern?

Bei einer Investition von 9500€ in den DBX0AN im Juli 2024 wird dann Anfang nächstes Jahr eine Vorabpauschale von knapp 75€ und vermutlich knapp 20€ an Steuern anfallen. Mit 75€ FSA spart man sich das natürlich und wenn man dann eh Anfang 2025 wieder verkauft wird die Vorabpauschale ja wieder verrechnet.

Will man das umgehen einfach Ende 2024 verkaufen und Anfang 2025 neukaufen. Kann auch noch nach dem 19.12. verkauft und direkt im neuen Jahr neugekauft werden. Wer aber noch genug vom FSA offen hat kann sich das verkaufen/neukaufen sicherlich auch sparen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Diese ETF's sind durchaus ne super Sache, aber sind nicht zielführend, wenn man Geld nur zwei Wochen parken will. Sollten m.M.n. schon mindestens ein paar Monate sein (zumindest wenn es nur um kleinere Beträge geht, bei den den Transaktionskosten mehr Gewicht zukommt).
Der Fragesteller will es ja auch 7-12 Monate anlegen. Für zwei Wochen lohnt sich noch nicht mal ein ganz normales Tagesgeldkonto zu eröffnen. Da würde ich mich auch eher fragen, warum nur 2 Wochen. Wenn einen vorher nicht interessiert hat das Geld mit etwas Zinsen anzulegen, dann braucht man da für 2 Wochen auch nichts dran ändern.
 
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Labermas

Erfahrenes Mitglied
10.11.2023
664
819
Der Fragesteller will es ja auch 7-12 Monate anlegen. Für zwei Wochen lohnt sich noch nicht mal ein ganz normales Tagesgeldkonto zu eröffnen. Da würde ich mich auch eher fragen, warum nur 2 Wochen. Wenn einen vorher nicht interessiert hat das Geld mit etwas Zinsen anzulegen, dann braucht man da für 2 Wochen auch nichts dran ändern.
Hatte ich gelesen. Es ging um die Teildiskussion zu den Kosten von DBX0AN bzw DBX0A2.

Und ich denke, wenn Du eh ein Konto/Depot hast, das auch ein Tagesgeldkonto mit sich bringt, dann kann man Geld auch für 2 Wochen dort parken. Zumindest in meinem Umfeld lassen die Leute eh zu viel "Puffer" auf dem Girokonto. Erst sagst Du Dir, "für die 2 Wochen lohnt sich das nicht". Aber es sind bei 2 Wochen auf 10k ja schon ein zweistelliger Eurobetrag Zinsen. Wenn Du Dir dann in zwei Wochen sagst: "Ja gut, die nächsten 2 Wochen brauche ich es eigentlich auch nicht auf dem Giro", aber dann wieder den eigenen Schweinehund nicht überwindest, ...
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.194
872
Ja, genau. Um mal eben 200 EUR auszahlen zu lassen ist das nicht so geeignet. Für solche Zwecke habe ich noch ein klassisches Tagesgeldkonto, bei dem die Verzinsung keine sehr große Rolle spielt.
Danke, alles klar. Kaufen geht ja vielerorts nahezu kostenlos. Solange Verkaufen nicht ähnlich preiswert ist, taugt es nicht als "Verrechnungskonto" für Wertpapiergeschäfte.
 
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bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
668
2.046
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Den DBX0AN hatte ich ja bereits letzten Sommer als mögliche Tagesgeld-Alternative genannt, siehe hier.
Fun fact am Rande: Das Fondsvolumen hat sich seit damals von 2,088 Mrd. € auf aktuell 8,661 Mrd. € mehr als vervierfacht!

Allerdings sei angemerkt, dass die aktuelle Verzinsung bei Trade Republic einen Tick höher ist. Dank der "französischen Methode" bekommt man dort zurzeit effektiv rund 3,87% (wie kürzlich im entsprechenden Thread diskutiert).

Will man das umgehen einfach Ende 2024 verkaufen und Anfang 2025 neukaufen. Kann auch noch nach dem 19.12. verkauft und direkt im neuen Jahr neugekauft werden. Wer aber noch genug vom FSA offen hat kann sich das verkaufen/neukaufen sicherlich auch sparen.

Es ist genau umgekehrt: Falls man seinen Freibetrag bis Dezember noch nicht ausgeschöpft hat, kann es eventuell sinnvoll sein, den ETF im alten Jahr zu verkaufen und direkt wieder neu zu kaufen (unter Berücksichtigung der Transaktionskosten und des Spreads).

Andernfalls ist es aus Steuersicht lohnenswerter, den ETF so lange wie möglich zu halten. Daran ändert auch die Vorabpauschale nichts, sondern reduziert lediglich den steuerlichen Vorteil.