HAM Fast Lane

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Mantegna

Erfahrenes Mitglied
21.05.2009
3.025
17
MUC
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Hallo, wie schon geschrieben: was irgendwo steht oder "klebt" ist eine Sache. Das ist nicht verboten. Status/ First Class etc Kunden, dürfen diese Lanes nutzen. ABER und das ist der Knackpunkt: man darf den anderen Passagieren den Zutritt zur Fast-Lane nicht verwehren.
Ein Kollege hat HAM bezüglich Pierhandbuch/ Internetauftritt angeschrieben. Die versuchen halt ihre Kundenwünsche und gleichzeitig die Rechtslage zu erfüllen - so die Antwort. Ist verständlich denke ich

Sorry - aber ich halte die Aussage nach wie vor für falsch, denn in aller Regel "steht oder klebt" da ja nicht nur etwas, sondern ist da ein Mitarbeiter im Einsatz, der den Zugang kontrolliert und den Fluggast zur entsprechenden Sicherheitslinie weist.

Wie denn sonst wäre zu erklären, dass etwa

a) in München ein eigener First-Class-Checkin für HON/SEN/FTL besteht, zu dem der Zugang durch in der Regel zwei Mitabeiter kontrolliert wird?

b) in Köln der Zugang zur Priority Line sogar durch Scan der Bordkarte kontrolliert wird?

c) Düsseldorf für mehrere Jahre einen First Class Check-In hatte, von dem durch Scan der Bordkarte der Zugang zur Sicherheitskontrolle erfolgte, und auch heute noch am zentralen Zugangsbereich entsprechend Status und Buchungklasse an die Eco oder Business Class Lane verwiesen wird?

Ich kenne keinen deutschen Flughafen mit Fast Lanes, der nicht in der einen oder anderen Form dieser Praxis folgt. Was auch immer in den Vorschriften stehen mag, die gelebte Realität ist eine andere. Ich frage mich immer noch, was Dich antreibt, hier so vehement das Gegenteil zu behaupten.
 

BPOL1000

Reguläres Mitglied
17.06.2014
36
0
Andersherum wird ein Schuh draus: ich verstehe nicht, was einige Nutzer antreibt dauernd zu bezweifeln,wie die Rechtslage ist. Ich schreibe nur, wie es sein sollte. Was Flughäfen daraus machen, ist die andere Sache.

Innerorts gilt 50 km/h. So die Rechtslage. Das sich viele nicht daran halten, ist etwas anderes. Ändert aber nichts an der vorgeschrieben Höchstgeschwindigkeit oder ?!
 
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BPOL1000

Reguläres Mitglied
17.06.2014
36
0
Schon ein paar mal geschrieben:
Spezielle Lanes oder Abfertigungen für VIP o.ä. müssen extra bezahlt werden. Von der Airline oder direkt vom Fluggast. Wenn Lufthansa sich zB eine eigene Lane am Flughafen leistet, zahlt sie dafür. Und lässt dann dort auch nur eigene Gäste durch (siehe zB auch Lufthansa Lounge - Lufthansa zahlt dafür an den Airport Pacht. LH Lässt dann nur Lufthansa Kunden zu. Privat - Bundespolizei nichts damit zu tun. Dann gibt es die "normalen" Lanes. Wie auch die Fast-Lanes. Für die zahlt keine Fluggesellschaft. Sind praktisch ein Service des Airports. Im. Sinne der Fluggesellschaften.
Es ist nicht verboten da alles mögliche dran zu schreiben. Das ist kein Verstoß. Stellt sich dort ein "normaler" Fluggast an, darf ihm der Zutritt nicht verwehrt werden. So das Schreiben vom BMI - denke ich mir nicht aus. Liegt der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen vor. Daraus habe ich zitiert. Nicht mehr und nicht weniger. HAM hat bestätigt gegenüber Anfrage von Mitarbeiter. Änderungen sind mir diesbezüglich nicht bekannt.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
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Schon ein paar mal geschrieben:
Spezielle Lanes oder Abfertigungen für VIP o.ä. müssen extra bezahlt werden. Von der Airline oder direkt vom Fluggast. Wenn Lufthansa sich zB eine eigene Lane am Flughafen leistet, zahlt sie dafür. Und lässt dann dort auch nur eigene Gäste durch (siehe zB auch Lufthansa Lounge - Lufthansa zahlt dafür an den Airport Pacht. LH Lässt dann nur Lufthansa Kunden zu. Privat - Bundespolizei nichts damit zu tun. Dann gibt es die "normalen" Lanes. Wie auch die Fast-Lanes. Für die zahlt keine Fluggesellschaft. Sind praktisch ein Service des Airports. Im. Sinne der Fluggesellschaften.
Es ist nicht verboten da alles mögliche dran zu schreiben. Das ist kein Verstoß. Stellt sich dort ein "normaler" Fluggast an, darf ihm der Zutritt nicht verwehrt werden. So das Schreiben vom BMI - denke ich mir nicht aus. Liegt der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen vor. Daraus habe ich zitiert. Nicht mehr und nicht weniger. HAM hat bestätigt gegenüber Anfrage von Mitarbeiter. Änderungen sind mir diesbezüglich nicht bekannt.

In Hamburg schickt die Bordkartenkontrolle erst einmal jeden, der ohne C class Ticket oder SEN (oder wohl *G) kommt weiter geradeaus zum normalen Volk. Das erfreute insbesondere die FTL's seit den 4U Zeiten. Wenn das alles rechtswidrig wäre, dann duerfte ich ja wohl gegen diese rechtswidrige Handlung mein Notwehrrecht ausüben und die Beamten der Bundespolizeidirektion würden mir helfen. Das könnte wirklich ein Spaß werden....
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.557
303
Point Place, Wisconsin
In Hamburg schickt die Bordkartenkontrolle erst einmal jeden, der ohne C class Ticket oder SEN (oder wohl *G) kommt weiter geradeaus zum normalen Volk. Das erfreute insbesondere die FTL's seit den 4U Zeiten. Wenn das alles rechtswidrig wäre, dann duerfte ich ja wohl gegen diese rechtswidrige Handlung mein Notwehrrecht ausüben und die Beamten der Bundespolizeidirektion würden mir helfen. Das könnte wirklich ein Spaß werden....

Dann hätten die endlich was zu tun und würden nicht nur gelangweilt rumstehen.
 
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BPOL1000

Reguläres Mitglied
17.06.2014
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Haha- ja wie lustig. ......man nehme Worte die man irgendwo aufgeschnappt hat, schmeiße alles ohne Wissen durcheinander
(rechtswidrig/ Notwehrrecht/ Bundespolizeidirektion) und versuche damit auf große Klappe zu machen. Und schon scharen sich die üblichen Deppen hier zusammen und springen auf den Zug auf. Ihr seid ja richtig schlau Mensch.

Ich möchte nicht wissen für welche Firma sie arbeiten. Kann aber wohl nichts Vernünftiges sein bei diesen dummen Äußerungen.
 
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MS.PANAM

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
961
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SRQ/HAM
Was Flughäfen daraus machen, ist die andere Sache.


Böser böser Flughafen .... so geht das aber nicht ....da rufen wir dann BPOL, der wird es dem Flughafen schon zeigen...

Ha ha ha, Realität ist anders... Und genau dieses Rumgereite auf irgendwelchen Papierschwülsten mit Einzelfallentscheidungen nach Gutsherrenart - das ist HAM Fast-Lane....

Wenn man nicht dafür bezahlen müsste, und HAM-Fast Lane nepst SIKO nicht so übel wäre,könnte es ja wurst sein....
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
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Haha- ja wie lustig. ......man nehme Worte die man irgendwo aufgeschnappt hat, schmeiße alles ohne Wissen durcheinander
(rechtswidrig/ Notwehrrecht/ Bundespolizeidirektion) und versuche damit auf große Klappe zu machen. Und schon scharen sich die üblichen Deppen hier zusammen und springen auf den Zug auf. Ihr seid ja richtig schlau Mensch.

Ich möchte nicht wissen für welche Firma sie arbeiten. Kann aber wohl nichts Vernünftiges sein bei diesen dummen Äußerungen.

Fuer einen Mitarbeiter des gehobenen Dienstes (A10), der seine Ausbildung nicht in einem Studium sondern in der Polizeischule erlangt haben wird, führst du ein sehr großes und aus meiner Sicht wenig angemessenes Wort. Ich kann leider aus praktischer Erfahrung verstehen, dass einem vorgeblichen Bundespolizisten Begriffe wie "rechtswidrig" und "Notwehr" nicht bekannt sind, denn auch den Bundespolizisten am Flughafen und den Polizisten anderswo sind Rechtsgrundlagen nicht immer bekannt. Leider, sonst wuerden sich manche gerichtsbekannte Uebergriffe durch die Polizei und viele alltägliche Verhaltensweisen nicht erklären lassen.

Also, unterstelle ich deine Ausfuehrungen als richtig, dann darf der FTL in Hamburg ebenso wie nach deinen Worten ein jeder Pax die Fastlane nutzen. Hindert mich der Flughafen daran, handelt der Mitarbeiter rechtswidrig. Rechtswidrig handelt man - das muss man einem Polizisten wirklich leider manchmal erklaeren - nicht, wenn man entgegen der Auffassung von Polizisten handelt, sondern wenn man gegen geltendes Recht verstoesst.

Da mich der flughafenmitarbeiter schon nicht rechtswidrig aufhalten darf, wird mich die anwesende Bundespolizei sicherlich darin unterstützen, in die Fastlane zukommen. Tut sich nichts nicht, darf ich sicherlich ohne Zustimmung des Flughafen Mitarbeiters in die Fastlane gehen. Versucht mich der Flughafen Mitarbeiter aufzuhalten, begeht er eine Nötigung. Auch jetzt wird mich sicherlich die anwesende Bundespolizei unterstützen. Tut sie dies nicht, darf ich von meinem Notwehrrecht Gebrauch machen, denn es liegt ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vor. So einfach ist das und es findet sich in Paragraph 32 StGB.

Ich habe aber eine Vorstellung, was in diesem Fall passieren wird. Daher verzichte ich lieber auf dem Plan, der sich aus den Ausführungen des Herrn Posters Oberkommissar logisch ergibt und verhalte mich weiter, wie es mein eigenes Rechtsempfinden gebietet. Sonst bin ich nämlich nicht im Flugzeug, sondern auf der flughafenwache und die würden mir nicht glauben, dass ich lediglich den Gedankengängen eines Polizeioberkommissars gefolgt wäre.

Kommt aber auch nicht wirklich drauf an, denn ich habe den Senator Status und darf durch die Fastlane gehen (anders als andere).
 

BPOL1000

Reguläres Mitglied
17.06.2014
36
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Fuer einen Mitarbeiter des gehobenen Dienstes (A10), der seine Ausbildung nicht in einem Studium sondern in der Polizeischule erlangt haben wird, führst du ein sehr großes und aus meiner Sicht wenig angemessenes Wort. Ich kann leider aus praktischer Erfahrung verstehen, dass einem vorgeblichen Bundespolizisten Begriffe wie "rechtswidrig" und "Notwehr" nicht bekannt sind, denn auch den Bundespolizisten am Flughafen und den Polizisten anderswo sind Rechtsgrundlagen nicht immer bekannt. Leider, sonst wuerden sich manche gerichtsbekannte Uebergriffe durch die Polizei und viele alltägliche Verhaltensweisen nicht erklären lassen.

Also, unterstelle ich deine Ausfuehrungen als richtig, dann darf der FTL in Hamburg ebenso wie nach deinen Worten ein jeder Pax die Fastlane nutzen. Hindert mich der Flughafen daran, handelt der Mitarbeiter rechtswidrig. Rechtswidrig handelt man - das muss man einem Polizisten wirklich leider manchmal erklaeren - nicht, wenn man entgegen der Auffassung von Polizisten handelt, sondern wenn man gegen geltendes Recht verstoesst.

Da mich der flughafenmitarbeiter schon nicht rechtswidrig aufhalten darf, wird mich die anwesende Bundespolizei sicherlich darin unterstützen, in die Fastlane zukommen. Tut sich nichts nicht, darf ich sicherlich ohne Zustimmung des Flughafen Mitarbeiters in die Fastlane gehen. Versucht mich der Flughafen Mitarbeiter aufzuhalten, begeht er eine Nötigung. Auch jetzt wird mich sicherlich die anwesende Bundespolizei unterstützen. Tut sie dies nicht, darf ich von meinem Notwehrrecht Gebrauch machen, denn es liegt ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vor. So einfach ist das und es findet sich in Paragraph 32 StGB.

Ich habe aber eine Vorstellung, was in diesem Fall passieren wird. Daher verzichte ich lieber auf dem Plan, der sich aus den Ausführungen des Herrn Posters Oberkommissar logisch ergibt und verhalte mich weiter, wie es mein eigenes Rechtsempfinden gebietet. Sonst bin ich nämlich nicht im Flugzeug, sondern auf der flughafenwache und die würden mir nicht glauben, dass ich lediglich den Gedankengängen eines Polizeioberkommissars gefolgt wäre.

Kommt aber auch nicht wirklich drauf an, denn ich habe den Senator Status und darf durch die Fastlane gehen (anders als andere).

Ihre Ausführungen werden nicht richtiger wenn Sie sie wiederholen (hat hier mal ein ganz superschlauer geschrieben) :)

Dieses mal haben Sie zwar versucht sich vorher zu informieren (löblich) bevor sie hier schreiben. Nicht alles was im Internet steht ist aber richtig. Und Ihre Interpretation dazu auch nicht. "Schuster bleib bei Deinen Leisten" - Es sagt schon einiges über Ihren und anderer User Charakter aus, wenn sie glauben sie müssten anderer Leute Job erklären bzw. auf die Idee kommen, sie würden sich darin auskennen.
Ich weiß nicht, welchen Beruf sie ausüben - wenn überhaupt. Ich wäre sehr gespannt über Ihrer Reaktion, wenn ich versuchen wollte Ihnen Ihre Arbeit zu erklären. Von der ich genauso viel Ahnung habe wie sie von meiner. Trotzdem wissen sie alles besser. Sie müssen sich also bei Ihrer Art von Charakter nicht wundern, dass Sicherheitskräfte oder andere sie "entsprechend" behandeln.

Ihre Leistung besteht darin viel zu fliegen. An der Art und Weise Ihrer Ausführungen lässt sich erkennen, dass sie Probleme haben sich im Beruf zu etablieren. Bedingt durch Verwandtschaft konnte ich einige Wirtschaftsgrössen/ Vorstände kennenlernen. Und die legen trotz Ihrer Position keine Arroganz/ Verhalten an den Tag (auch nicht gegenüber Sicherheitskräften) , so wie sie es hier tun. Im Gegenteil. Weil sie es nicht nötig haben. Sie hingehen offenkundig schon.

Wundern sie sich also nicht über entsprechende Gegenreaktionen. Es trifft mit Ihrer Person keinen Falschen .....

Auch wenn sie die Senator Card haben (wenn es denn mal stimmt- vermutlich nicht auf Grund beruflicher Leistungen) beeindruckt mich das nicht und ist offenbar auch kein Garant für einen vernünftigen Charakter. Sie sind dafür der beste lebende Beweis. Wie einige andere hier auch.

Gibt einen schönen Spruch von Dieter Zetsche (falls Ihnen bekannt) der da angeblich gesagt haben soll: "Manchmal reicht es schon, wenn man kein Ar......loch" ist" :))

Guten Morgen trotzdem !!
 
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Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Jetzt kommt mal wieder runter ... Über die hier angesprochene Notwehr liesse sich mit Sicherheit noch schön diskutieren. Fest steht, auch am MUC, dass jeder kontrolliert wird, der mit gültiger Bordkarte "Einlass begehrt". Auch die Frage nach VIP, GAT und FCT ist zwischenheitlich beantwortet, Flughafen und Airline zahlen extra für die dortigen Sicherheitskontrollen. Das ist mir gerade auch nochmal bestätigt worden. Da das alles nur für die Sicherheitskontrolle selbst gilt, bleibt die Frage offen, ob der Flughafenbetreiber, der für die Passagierführung zuständig ist, konsequent sein Recht durchsetzen darf? Dass er es rein aus Komfortgründen nicht machen wird lassen wir mal aussen vor.
 

Mantegna

Erfahrenes Mitglied
21.05.2009
3.025
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MUC
Haha- ja wie lustig. ......man nehme Worte die man irgendwo aufgeschnappt hat, schmeiße alles ohne Wissen durcheinander
(rechtswidrig/ Notwehrrecht/ Bundespolizeidirektion) und versuche damit auf große Klappe zu machen. Und schon scharen sich die üblichen Deppen hier zusammen und springen auf den Zug auf. Ihr seid ja richtig schlau Mensch.

Ich möchte nicht wissen für welche Firma sie arbeiten. Kann aber wohl nichts Vernünftiges sein bei diesen dummen Äußerungen.

Nachdem die Ausführungen unseres Herrn Bundespolizisten immer mehr vor Arroganz und Anmaßung strotzen, hab ich mir den Spaß gemacht, bei den Polizeidirektionen der zwei größten deutschen Flughäfen um Auskunft anzufragen. Ergebnis:

  • Die Zuständigkeit der Bundespolizei beziehe sich - wie in §8 des Luftfahrtsicherheitsgesetzes geregelt - auf den nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafen und beginne somit direkt am Punkt der Fluggastkontrolle.
  • Das Lining und dessen Orgaisation unterliege nicht der Aufsicht und Kontrolle der Bundespolizei, sondern des Flughafen bzw. der von ihm hiermit beauftragten Firmen und Personen.
  • Hierfür geltende Regelungen seien von den einzelnen Luftfahrtunternehmen in einem Sicherheitsplan festgehalten, der in enger Zusammenarbeit mit dem LBA (Luftfahrt-Bundesamt) nach den Auflagen des Luftsicherheitsgesetzes (§ 9 LuftSiG) zu erstellen ist.

Im Übrigen warte ich immer noch auf den Nachweis bzw. die Offenlegung des mehrfach angeführten ominösen Schreiben des BMI, das ja immerhin für jeden Fluggast einen Rechtsanspruch auf Nutzung der Fast Lanes begründen soll. Wenn dem tatsächlich so sein soll, muss ein solcher Rechtsanspruch ja wohl auch öffentlich bekannt gemacht werden, damit sich Betroffene darauf beziehen können.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
4.628
Ihre Ausführungen werden nicht richtiger wenn Sie sie wiederholen (hat hier mal ein ganz superschlauer geschrieben) :)

Dieses mal haben Sie zwar versucht sich vorher zu informieren (löblich) bevor sie hier schreiben. Nicht alles was im Internet steht ist aber richtig. Und Ihre Interpretation dazu auch nicht. "Schuster bleib bei Deinen Leisten" - Es sagt schon einiges über Ihren und anderer User Charakter aus, wenn sie glauben sie müssten anderer Leute Job erklären bzw. auf die Idee kommen, sie würden sich darin auskennen.
Ich weiß nicht, welchen Beruf sie ausüben - wenn überhaupt. Ich wäre sehr gespannt über Ihrer Reaktion, wenn ich versuchen wollte Ihnen Ihre Arbeit zu erklären. Von der ich genauso viel Ahnung habe wie sie von meiner. Trotzdem wissen sie alles besser. Sie müssen sich also bei Ihrer Art von Charakter nicht wundern, dass Sicherheitskräfte oder andere sie "entsprechend" behandeln.

Ihre Leistung besteht darin viel zu fliegen. An der Art und Weise Ihrer Ausführungen lässt sich erkennen, dass sie Probleme haben sich im Beruf zu etablieren. Bedingt durch Verwandtschaft konnte ich einige Wirtschaftsgrössen/ Vorstände kennenlernen. Und die legen trotz Ihrer Position keine Arroganz/ Verhalten an den Tag (auch nicht gegenüber Sicherheitskräften) , so wie sie es hier tun. Im Gegenteil. Weil sie es nicht nötig haben. Sie hingehen offenkundig schon.

Wundern sie sich also nicht über entsprechende Gegenreaktionen. Es trifft mit Ihrer Person keinen Falschen .....

Auch wenn sie die Senator Card haben (wenn es denn mal stimmt- vermutlich nicht auf Grund beruflicher Leistungen) beeindruckt mich das nicht und ist offenbar auch kein Garant für einen vernünftigen Charakter. Sie sind dafür der beste lebende Beweis. Wie einige andere hier auch.

Gibt einen schönen Spruch von Dieter Zetsche (falls Ihnen bekannt) der da angeblich gesagt haben soll: "Manchmal reicht es schon, wenn man kein Ar......loch" ist" :))

Guten Morgen trotzdem !!

Toll - Eine Seite geschrieben mit Null Inhalt. Zur Sache sagt Herr Oberkommissar nichts, was vielleicht auch ein Teil Einsicht ist, denn der Schuster soll ja bei seinen Leisten bleiben. Frage ist aber wirklich, ob man im Polizeidiensts soviel Zeit zum Spielen im Internet hat.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
4.628
Das sind ja noch ganz andere Themenbereiche.
Bisher ging es um die Fast-Lane. Die Flüssigkeitsverordnung ist eine ganz andere Nummer. Die mich auch in den Wahnsinn treibt, weil sich die EU alle Monate etwas Neues ausdenkt. Und nicht nur dazu. Bis ins Kleinste kann auch nicht alles geregelt sein. So kann es dann kommen, dass MUC anders entscheidet als HAM oder HAJ. Der eine entscheidet großzügig der andere nimmt es sehr genau. Ist im Einzelfall zu entscheiden. Natürlich auch u.a. abhängig von der Person die vor einem steht.

Es gibt keine Einzelfallentscheidung, sondern die Kontrolle hat gemäß Recht und Gesetz zu erfolgen. Was die Flüssigkeiten angeht, gibt es klare Regelungen, ebenso was auch die Größen angeht. Problem ist aber eher, dass die Damen und Herren im Kontrolldienst nicht richtig ausgebildet sind, die meist gelangtweilt dort stehenden Bundespolizisten auch nicht und dazu oft eine gehöre Portion "Machtgefühl" hinzu kommt.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
4.628
Es sagt schon einiges über Ihren und anderer User Charakter aus, wenn sie glauben sie müssten anderer Leute Job erklären bzw. auf die Idee kommen, sie würden sich darin auskennen.
Ich weiß nicht, welchen Beruf sie ausüben - wenn überhaupt. Ich wäre sehr gespannt über Ihrer Reaktion, wenn ich versuchen wollte Ihnen Ihre Arbeit zu erklären. Von der ich genauso viel Ahnung habe wie sie von meiner.

Sehr geehrter Herr Oberkommissar,

ich habe die Befähigung zum Richteramt. Das befähigt mich, Ihre Handlungen zu überprüfen. Ich habe damit aber auch die Befähigung zum Amt des Staatsanwaltes, dessen Hilfsbeamter Sie bekanntlich sind. Insofern habe ich auch die Befähigung, Ihre Arbeit zu beurteilen und zu qualifizieren und habe dieses auch gerne vor 25 Jahren während einer kurzen Zeit bei der StA gerne getan.

Meine Arbeit werden Sie mir nicht erklären können, denn mit dem Abschluss der Polizeischule haben Sie die Befähigung zum gehobenen Dienst erworben - mehr nicht. Insofern wüsste ich was ich sagen würde, wenn Sie versuchen würden, mir meine Arbeit zu erklären. Ich weiss, dass nach der Meinung vieler Polizisten der Staatsanwalt ein genereller "Schreibtischtäter" ist, der von nichts eine Ahnung hat. Das Gegenteil ist aber der Fall und auch das Bild des Gesetzgebers.

Mit freundlichen Grüßen
Flying Lawyer
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.764
10.589
HAM
Dann gibt es die "normalen" Lanes. Wie auch die Fast-Lanes. Für die zahlt keine Fluggesellschaft. Sind praktisch ein Service des Airports. Im. Sinne der Fluggesellschaften.
Es ist nicht verboten da alles mögliche dran zu schreiben. Das ist kein Verstoß. Stellt sich dort ein "normaler" Fluggast an, darf ihm der Zutritt nicht verwehrt werden. So das Schreiben vom BMI - denke ich mir nicht aus. Liegt der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen vor. Daraus habe ich zitiert. Nicht mehr und nicht weniger. HAM hat bestätigt gegenüber Anfrage von Mitarbeiter. Änderungen sind mir diesbezüglich nicht bekannt.

1. Sie haben von den Vergütungsregelungen keine Ahnung
2. Wenn Sie tatsächlich für die Bundespolizei tätig sind - so sollten Sie manchmal besser darüber nachdenken, was Sie schreiben - vielleicht liest Ihr Vorgesetzer auch mit.
3. Sie scheinen wirklich frustriert zu sein. Suchen Sie sich doch mal eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung.
4. Ihr Neidgedanke ist nicht zum Aushalten.
 

scandic

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
1.308
641
Norddeutschland
Vielleicht bekommen wir die Diskussion hier ja wieder auf ein vernünftiges Niveau, ohne dieses gegenseitige Angezicke und Provozieren, da mich der Sachverhalt durchaus interessiert. Wie schon geschrieben, bestätigt auch der ADV mit Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz, dass die Nutzung der Fast Lanes für sonst nicht zugangsberechtigte Passagiere freizugeben / nutzbar ist, wenn an den anderen Kontrollspuren Überlastung auftritt. Dies hatte BPOL1000 auch mal als Eingangsstatement "behauptet". Was spricht denn nach Meinung derer, die dies immer noch negieren, gegen den Wahrheitsgehalt dieser Einschätzung?
 

Mantegna

Erfahrenes Mitglied
21.05.2009
3.025
17
MUC
.... dass die Nutzung der Fast Lanes für sonst nicht zugangsberechtigte Passagiere freizugeben / nutzbar ist, wenn an den anderen Kontrollspuren Überlastung auftritt. Dies hatte BPOL1000 auch mal als Eingangsstatement "behauptet". Was spricht denn nach Meinung derer, die dies immer noch negieren, gegen den Wahrheitsgehalt dieser Einschätzung?

Absolut richtig und damit habe ich auch keinerlei Problem, deckt sich doch dies auch mit vielfach gemachten Erfahrungen.

Das Problem entstand erst, als besagter Herr meinte, behaupten zu müssen, dass diese Zugangsberechtigung immer gegeben sei und sich Fluggäste jederzeit auf dieses Recht berufen könnten, und zudem noch behauptete, dass dies der Kontrolle der Bundespolizei unterliege. Dazu kam noch die Impertinenz des Tons, mit welchem der "Herr Oberkommissar" meinte, alle Diskussionsteilnehmer abqualifizieren zu müssen.

Ohne letzteres hätte ich mich übrigens nie an der Diskussion beteiligt. Doch auf angemaßte Autorität reagiere ich nun mal wie auf ein rotes Tuch.