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bei der ING steht in den Bedingungen die Umschreibung "wenn der Kunde den Ersatz zu verursachen hat "auch bei Diebstahl..."" (sinngemaess), finde ich gaaanz duennes Eis, denn Diebstahl sucht man sich zB. ja nicht selber aus (gab's dazu nicht auch schonmal ein Urteil?)Eigene Erfahrung.
Auch bei Verlust, keine Ahnung ob das so ganz rechtens ist, aber auch keine Lust wegen den paar Euro zu diskutieren/streiten.
Muessten die Konditionen nicht in der Konditionenuebersicht stehen?