AB: hat jemand Erfahrung wie Airberlin auf einen Mahnbescheid reagiert?

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Vielleicht liegt es auch an der aufzubringenden Zeit? Gibt man das ab, zahlt man zwar die 25%, aber der Rest läuft. Macht man es selbst, hat man entweder selbst den Schriftverkehr an den Hacken oder sucht sich einen Anwalt (ggf. per Rechtschutz) und macht das mit dem. Ich schätze mal, die 2. Alternative ist zeitaufwendiger, dieser Umstand mag so manchem die 25% wert sein.


Wenn zusätzlich noch Rechtsschutz besteht, gibt´s schon mal gar keinen Grund.

Ich sitze ja nun mal auf der anderen Seite des Tisches und kann nur bedingt einschätzen, wie viel Zeit die anwaltliche Durchsetzung dem Fluggast kostet.

Wir versuchen, das so unkompliziert wie möglich zu machen. Und falls das einem im Einzelfall immer noch zu viel Aufwand ist, kann der Mandant jederzeit vorgeben, nur noch informiert zu werden, wenn es sich gar nicht vermeiden lässt. Dann sollte sich sein Gesamtzeitaufwand auf wenige Minuten reduzieren. Sollte er sich gleichwohl für den Vorgang interessieren, weiß er halt jederzeit, wer sein Ansprechpartner ist, wie es um seinen Anspruch gerade steht etc.. Und natürlich auch, dass nicht abgewartet wird, bis sich für seinen Fall genug weitere Kunden finden, damit eine Klage noch effektiver für das Inkasso-Unternehmen wird...

Bevor das jetzt noch mehr als Eigenwerbung klingt, als es irgendwie vermeidbar ist: Das sollte prinzipiell für alle Kollegen gelten, die sich mit dieser Materie befassen. Daher einfach entsprechende Wünsche denen gegenüber äußern! Meine Erfahrung ist allerdings, dass sich die allermeisten durchaus für das Schicksal ihres Verfahrens interessieren. Häufig sogar mehr als für das Geld selbst.
 
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feb

Guest
:) Das Online-Mahnverfahren ist aber sehr gut erklärt. Das kann man schaffen.

Ja, die/der Rechtsanwaltsfachangestellte oder die Fachkraft in der Debitorenbuchhaltung einer Firma werden dies mit einer Fehlerquote von 1- 2% schaffen. Der Laie hat glaublich eine Fehlerquote von > 50%.
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
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Deswegen sage ich ja: Hände weg von diesem Inkasso-Geschäft-mit-der-Angst-Quatsch!

25 Prozent. Wofür..? Für ein Prozessrisiko, das bei etwa einem Prozent liegt? Und dann wird man noch nicht mal anständig über "seinen" Rechtsstreit informiert...

Sorry, war OT. Aber das geht jedes Mal mit mir durch, wenn ich sowas lese.


Aber wie jedes Mal, weil es die Ehrlichkeit gebietet: Ich bin diesbezüglich nicht objektiv.

Du hast absolut recht. Das Problem liegt meines Erachtens aber im System und ich gebe ich Arbeit und Risiko ab. Der Flug war Ham-Zrh. Also kann ich mich nicht ans BAZL wenden, sondern der Fall muss in Deu verhandelt werden. Damit fängt es schon an. AB antwortet nicht. Was weiss ich denn als Laie, was? wie? wo? Bis ich das nur schon rauskriege, dann die juristisch korrekt Vorgehensweise, Ansprechpartner ...

Hatte gerade ein juristisches Geplänkel (ohne Anwalt) mit DHL Schweiz. Ich habe dafür sehr sehr viel Zeit investieren müssen und was kam raus. Lediglich der Warenwert wurde ersetzt, keinen zusätzlichen Cent für meinen Aufwand - der Anwalt stellt für solche Kosten einfach eine Rechnung aus. Da resigniere ich doch.
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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mal ein kleines Update:
Mahnantrag ist am 18.07.2016 beim Mahngericht Mayen eingegangen wurde aber erst am 21.07.2016 erlassen (das hat ungewöhnlich lange gedauert)
Der zweite Teil bezüglich der Zustellung und Antrag zum Vollstreckungsbescheid ist noch nicht zugegangen.

Von Airberlin kam bisher keine schriftliche Reakion es wurde wohl versucht eine Telefonverbindung an meine Faxnummer auf zu bauen was natürlich gescheitert da es sich um eine Fax-PDFMail Weiche handelt allerdings könnte das auch eine Reaktion in einer anderen Sache sein da auch noch zwei Forderungen wegen stonierten Flügen erhoben wurden.

Zur Diskussion Mahnbescheid/Klagen
Grundsätzlich würde ich die Meinung vertreten wer einigermaßen des Lesens mächtig ist kann durchaus selbst einen Mahnantrag einreichen soo komplex ist der ganze Ablauf auch nicht. Natürlich gibt es gewisse Probleme wie zB wie im Fall von Airberlin den Prozessgegner korrekt zu bezeichnen aber auch diese Informationen lassen sich mit begrenztem Aufwand beschaffen.

Das Verfassen einer Klage stellt schon eine deutlich höhere Hürde dar, allerdings kommt es hier doch immer sehr auf den Einzelfall an. Bei einer einfachen Sache wie in diesem Fall, es wird ja nur eine Forderung aufgrund einer bestimmten Rechtsgrundlage der EU-VO erhoben, und einem Verfahren Amtsgericht ist das kein unlösbares Problem.
Das größte Problem in einem Zivilverfahren ist sowieso dass die Beweisführung nach den Beweisregeln gelingt in diesem Fall ist aber Airberlin an der Reihe nach zu weisen dass die Zahlung verweigert werden kann.

Allerdings habe ich auf anderen Websites Erfahrungsberichte gelesen welche zeigen dass Airberlin wohl das Verhaltensmustter an den Tag legt Klagen wegen der Erstattung sofort nach Zugang an zu erkennen kann diese Erfahrung von anderen hier geteilt werden?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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1.999
wieder ein Update:
Wunder geschehen ...
AirBerlin hat heute einen Teil der Forderung bezahlt insgesamt 637,83Euro ich werde jetzt noch prüfen müssen welche Kosten davon noch fehlen.

Aber es zeigt AirBerlin braucht Druck der Flugausfall war am 08.06.2016 ich habe das Geld in zwei Monaten andere warten Monate/Jahre es sollte daher jeder nicht lange warten sondern wirklich Zeitnah Forderung erheben, beweisfest mahnen, Mahnbescheid beantragen
 
Zuletzt bearbeitet:

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.452
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wieder ein Update:
Wunder geschehen ...
AirBerlin hat heute einen Teil der Forderung bezahlt insgesamt 637,83Euro ich werde jetzt noch prüfen müssen welche Kosten davon noch fehlen.

Aber es zeigt AirBerlin braucht Druck der Flugausfall war am 08.06.2016 ich habe das Geld in zwei Monaten andere warten Monate/Jahre es sollte daher jeder nicht lange warten sondern wirklich Zeitnah Forderung erheben, beweisfest mahnen, Mahnbescheid beantragen

Wow! Cool! Ich wartete damals 2 Jahre bis die Kohle floss...
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.514
1.999
so die Sache ist noch nicht ganz vorbei da AirBerlin nur einen Teil bezahlt und keine Angaben gemacht hat warum und welchen Teil sie begleichen wollen und was nicht wurde nun ein Vollstreckungsbescheid beantragt.

Hat zufällig jemand die Kontonummer von AirBerlin?
Die bräuchte ich für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss leider habe ich auf das Konto auf welches der Zahlungseingang erfolgte die nächsten Tage wegen Abwesenheit keinen Zugriff so dass das unnötig lange dauern würde und auf der Website nichts zu dazu finden ist.
 

Mastkranich

Gesperrt
08.08.2016
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weil ich am Vormittag den 05.08. das Konto gecheckt habe und dort die Buchung erschienen ist, aber eben nur 637,83Euro statt dem kompletten Forderungsbetrag. (steht übrigens auch etwas weiter oben)

Ja, und etwas weiter oben steht übrigens auch, daß du keinen Zugriff auf das Konto hast.
(Und offenbar kennst du auch keinen von den vielen jungen Menschen, die jetzt über diese modernen Fernsprecher verfügen, mit denen man eine Funkverbindung zu deiner Bank herstellen könnte, um kurzerhand das Konto zu erfragen, von dem die Überweisung erfolgte.)

Ansonsten finde ich deine 1001 Geschichten allerdins recht hübsch, Ali.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.514
1.999
Ja, und etwas weiter oben steht übrigens auch, daß du keinen Zugriff auf das Konto hast.
(Und offenbar kennst du auch keinen von den vielen jungen Menschen, die jetzt über diese modernen Fernsprecher verfügen, mit denen man eine Funkverbindung zu deiner Bank herstellen könnte, um kurzerhand das Konto zu erfragen, von dem die Überweisung erfolgte.)

Ansonsten finde ich deine 1001 Geschichten allerdins recht hübsch, Ali.


Um die Verbindung zur Bank herstellen benötigt es aber Daten zur Authentifizierung und da ich nicht für jedes Konto diese Daten immer zur Hand habe wenn ich unterwegs bin würde es eben einige Tage dauern bis diese Information abgerufen werden könnte.

Ein PfÜB lässt sich hingegen mittels EGVP und digitaler Signatur problemlos von jedem Ort beantragen.
Im übrigen lässt sich der Sachverhalt problemlos aufgrund objektiver Tatsachen rekonstruieren so viel zum Thema "1001 Geschichten"
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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das Update vom Abschluss des Mahnverfahrens:
Airberlin hat den Großteil der Forderung bezahlt allerdings gegen einen Nebenkostenpunkt Teilwiderspruch erhoben und zwar der Pauschale gemäß §288 Abs. V BGB (mir ist bewusst dass die Anwendbarkeit auf diesen Fall es verschiedene Ansichten für und gegen die Anwendbarkeit gibt) sowie Mahnkosten in Höhe von 4,20Euro welche allerdings auf jeden Fall durchsetzbar wären.
Das Verfahren ist daher erst einmal zum Stillstand gekommen da eine Klage wegen einer Forderung in Höhe von 4,20Euro nicht den Zeitaufwand wert ist.

Allerdings werden am kommenden Dienstag zwei neue Mahnbescheide notwendig werden da AirBerlin sich weiterhin weigert die Steuern und Gebühren für zwei im letzten Jahr stornierte Flüge zu erstatten.
 
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alinakl

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15.07.2016
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so da AirBerlin nicht bezahlt hat sind soeben zwei neue Mahnbescheide erstellt und übermittelt worden.

In diesem Fall wurden die kompletten Steuern und Gebühren, also auch der darin enthaltene Kerosinzuschlag geltend gemacht, und die verlangte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25Euro natürlich nicht abgezogen.

Falls gewünscht werde ich über den weiteren Verlauf berichten.
 
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alinakl

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15.07.2016
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so das Mahngericht in Mayen war dieses mal etwas zügiger und hat die beiden Mahnbescheide schon am 1. erlassen.
AirBerlin müssten die also seit spätestens Montag zugestellt sein es wird also spannend.
 

telefoni

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11.06.2010
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Ich will die "Spannung" ja nicht verderben, aber der nächste Schritt ist so feststehend, wie der nächste Sonnenaufgang: AB wird dem Mahnbescheid widersprechen. Ohne Prozess und Anwalt reagieren die nicht...
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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so pauschal lässt sich das aber eben nicht sagen im letzten Verfahren hat ja AB auch den Großteil bezahlt wovon noch 4,20Euro offen sind.

Hier gibt es ja auch mehrere Optionen da ich ja die gesamten Beträge unter Steuern und Gebühren geltend gemacht habe also auch den Treibstoff- und Sicherheitszuschlag besteht ja zum Beispiel die Möglichkeit dass nur dieser gestrichen aber der Rest ohne die Bearbeitungsgebühr beglichen wird
 

alinakl

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15.07.2016
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es geschehen offenbar doch noch Wunder ... am Tag des Fristauflaufs sind die beiden Mahnbescheide vollständig beglichen worden.

Obwohl in den beiden Mahnbescheiden die vollständigen Gebühren (Treibstoff- und Sicherheitszuschlag, Luftverkehrsteuer, Sonstige Gebühren) ohne Abzug der Bearbeitungsgebühr gefordert wurde.

Im Endergebnis bleibt die Erkenntnis dass es bei AirBerlin nur einen Weg gibt schnell und kostengünstig zum Ziel zu kommen: die Forderung korrekt erheben, nach abgelaufener Fristsetzung wirksamen mahnen und dann einen Mahnbescheid beantragen.
 

qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
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Glückwunsch! Mir gefällt es, dass du planvoll vorgehst und noch viel mehr, dass du überhaupt vorgehst anstatt - wie viele andere - nur zu lamentieren, wie schlecht und böse z.B. AB ist. Das Internet ist ja leider voll von Menschen, die nur reden aber nicht machen und sich aber offenbar dann noch wundern, dass nix passiert. Vermutlich liegt dieser Eindruck aber auch ein gutes Stück daran, dass die Macher hingegen weniger nur vom Machen reden... ;)

Ich freue mich für dich, dass du erfolgreich warst und etwas überrascht bin ich ehrlich gesagt auch. Aber im Gegensatz zu den gefühlten 95%, die ein Forum nur zum Abreagieren ihres (oft verständlichen) Frusts verwenden, ist dein Bericht eine hilfreiche Erfahrung.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Auf ein neues! Da vor gut 5Stunden wieder kein Geld auf den Konten gelandet ist hat nun das Mahngericht in Mayen den nächsten Airberlin Mahnbescheid zu bearbeiten (wegen der Annullierung von AB7408 vom 27.11).

Mal sehen ob auch der vierte so brav bezahlt wird oder die Glückssträhne 2017 ein Ende gefunden hat.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Sie lernen es einfach nicht. Klage erhoben und schon kommt das Geld, nachdem sich vorher über Wochen nichts tut.

Nun offenbar hat der Mahnbescheid den selben Erfolg ob das nun beim beim vierten Fall in 6Monaten immer noch der Fall ist wird sich zeigen.
Allerdings ist ein Mahnbescheid in deutlich unter 5Minuten beantragt eine ordentliche Klageschrift benötigt sofern diese sauber erledigt wird einiges länger.
Im übrigen läuft ein maschinelles Mahnverfahren deutlich schneller ab als das übliche Verfahren.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.423
3.016
Neuss
www.drboese.de
Für den Verbraucher ist das sicher der einfachere weg.

Anwaltlich vertreten spricht in eindeutigen fällen nichts gegen eine Klage. Wenn AB dann doch murrt, verzögert der mahnbescheid nur das Ergebnis.