AB: hat jemand Erfahrung wie Airberlin auf einen Mahnbescheid reagiert?

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Das Verfahren ist erledigt.

Airberlin hat auch die restlichen Kosten beglichen interessant ist allerdings, dass ein Überweisungsvorgang bei Airberlin offenbar über eine Woche dauert.
Theoretisch sind jetzt noch einige Cent an Zinsen offen aber so pingelig soll es mal nicht sein, mal sehen ob und wann Airberlin den entwerteten Titel zurück will.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.514
1.999
Übrigens die Rechtsabteilung kann sogar echte Briefe auf Papier schreiben und verschicken ...

Interessant aber angeblich soll die Buchhaltung am 26.01. überwiesen haben wird dann aber erst am 31.01. auf meinem Konto gebucht und natürlich wird bis zum letzten Tag wo die Frist für den Mahnbescheid ausläuft gewartet.
Im übrigen wollen Sie auch unaufgefordertet den entwerten Vollstreckungsbescheid zurück, naja die nächste Flugannullierung hat sich ja gestern ereignet und die nächste Mahnnung per PZA wird sicher bald nötig von daher gibt es ja bald die passende Gelegenheit dazu.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.514
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Da es gerade hier dazu passt, Airberlin hat jetzt die letzte Sache für die Strecke PDL-DUS-STR und Streichung der Strecke DUS-STR und Umbuchung auf den nächsten Tag durch ein Gutscheinangebot gelöst.
Statt vier 400Euro in Geld wurden 520Euro angeboten der inzwischen auch schon für die nächste Buchung ohne Probleme eingelöst werden konnte, interessant ist aber dass der Gutscheinwert sogar höher war als das Vergleichsangebot 500Euro Gutschein statt Geld.
 
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unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
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Ich habe es auch mal auf eigene Kappe probiert. Geht um 600 EUR aus Flugannullierung. Forderung hatte ich per Mail geltend gemacht, Frist gesetzt, keine Reaktion.
Dann Mahnung per Einschreiben gemacht, wieder Frist gesetzt. In der Mahnung deutlich geschrieben, dass ich keine anderen Kompensationen wie Fluggutschein wünsche.

Zeitgleich mit Eingang der Mahnung bei AB kam das übliche Angebot Fluggutschein 750 EUR, wenn ich Bargeld wolle, möge ich einen neuen Claim machen.
Das habe ich ignoriert, da ich eindeutig geschrieben hatte, dass ich keinen Fluggutschein will und das AB auch nochmal mitgeteilt, dass ich eine Zahlung erwarte.

Nach Ablauf der Frist aus der Mahnung Mahnbescheid beantragt. Zwei Tage vor Fristablauf Widerspruch ohne Begründung.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Das kenne ich von AB bisher noch nicht gegen die Vielzahl der Mahnbescheide wurde nie Widerspruch erhoben.

Allerdings scheinen die unsinnigen Aktionen in der Rechtsabteilung zu zu nehmen zum Beispiel Forderung nach Vollstreckungsbescheid an zu erkennen und zu bezahlen um dann am letzten Tag Einspruch zu erheben.

Gibt es Informationen aus welchen Grund der Flug annulliert wurde? und wurde die automatische Abgabe an das Prozessgericht beantragt?
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
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Gibt es Informationen aus welchen Grund der Flug annulliert wurde?

Nicht direkt, 2 Tage vorher annulliert (DRS-DUS), aber zu der Zeit hatte AB da ja fast alle LGW-Flüge gestrichen.

und wurde die automatische Abgabe an das Prozessgericht beantragt?

Nein, muss mal sehen wie ich jetzt weiter mache bzw. ob ich es Kexbox gebe.

Habe allerdings auch schon gelesen, dass AB nach Widerspruch dann trotzdem gezahlt hat. Auch möglich, dass sie nicht hinterherkommen und erstmal widersprechen, weil sie es nicht sachgemäß bearbeiten können. Keine Ahnung, wie groß deren backlog ist.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.514
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Das klingt nach einer eindeutigen Sache, kommt vielleicht noch ein Abzug in Betrag weil die Ankunft weniger als 2Stunden zu spät erfolgt ist?

Dann gilt das Mahnverfahren ja zunächst als beendet und es gibt ja keinen Zwang zum sofortigen Handeln.

Man könnte versuchen durch E-Mail/Fax eine Begründung für den Widerspruch an zu fordern und Gleichzeitig die Klageerhebung an zu kündigen das könnte den Vorgang beschleunigen.
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
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So. Eigentlich wollten wir jetzt gleich klagen, aber meine Firmen-RSV möchte erstmal nur ein außergerichtliches Vorgehen bezahlen. Also schreiben wir erstmal wieder ein Briefchen. *narf.
 

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
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225
So. Eigentlich wollten wir jetzt gleich klagen, aber meine Firmen-RSV möchte erstmal nur ein außergerichtliches Vorgehen bezahlen. Also schreiben wir erstmal wieder ein Briefchen. *narf.
Vllt. Solltest du deiner RSV erklären, dass es schon gerichtlich ist.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.514
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Interessant ist aber, dass die RSV hier so zögert.

Ein Anspruch nach EU-VO ist ja gesetzlich geregelt und es sind ja sogar noch eine Beweislastumkehr statt da die Fluggesellschaft ja nachweisen muss das ein außerordlicher Umstand vorliegt welcher von der Zahlung frei stellt.
Das Prozessrisko ist also nach einer kurzen Vorprüfung bezüglich den Voraussetzungen und Hintergründen des Fluges sehr schnell und einfach als sehr gering ein zu stufen.

Dazu kommt, dass eine Klageschrift für so eine einfache Sache in maximal 15Minuten abgefasst und eingereicht ist.

Aber vielleicht ein wenig abwarten die AB Rechtsabteilung scheint manchmal nicht so ganz zu wissen was sie tut.
Wie zum Beispiel Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid erheben der schon bezahlt wurde und daher schon Tage vorher erledigt war.