AB: hat jemand Erfahrung wie Airberlin auf einen Mahnbescheid reagiert?

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.505
1.996
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eine Verzögerung die dazu ja noch im höchstfall vielleicht vier Wochen beträgt ist allerdings sehr überschaubar, zudem haben die letzten drei Verfahren gezeigt, dass eben auch ausreichend zu sein scheint das Mahnverfahren zu bemühen.
Insgesamt war meine aufgewendete Zeit für ein Forderungsschreiben, die Mahnung und PZA Zustellung und Antrag für den Mahnbescheid sicher deutlich weniger als mich die Beauftragung eines Rechtsanwalts an Zeit gekostet hätte.

Aber das Kernproblem ist doch viel mehr, dass sehr viele Betroffene ihren Anspruch gar nicht geltend machen würde dies geändert würde sich die Haltung zu warten bis "gelbe Post" ins Haus flattert wegen der Kosten sehr schnell ändern.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.827
1.257
Auf ein neues! Da vor gut 5Stunden wieder kein Geld auf den Konten gelandet ist hat nun das Mahngericht in Mayen den nächsten Airberlin Mahnbescheid zu bearbeiten (wegen der Annullierung von AB7408 vom 27.11).

Mal sehen ob auch der vierte so brav bezahlt wird oder die Glückssträhne 2017 ein Ende gefunden hat.
Bei mir haben sie dem Mahnbescheid widersprochen obwohl es um einen glasklaren Gepäckverlust geht, der denen fristgerecht angezeigt wurde. Der Vorgang liegt jetzt beim AG Charlottenburg. Zum Vera...... können die bei AB sich einen anderen suchen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.505
1.996
bei Gepäcksachen kann ich so ein Vorgehen noch eher verstehen, da es sich ja nicht um einen fixen Betrag handelt und bei der Wertermittlung ja immer Luft nach oben und unten ist wie man den Wert einschätzt.

Aber gut zu wissen denn letzten Mittwoch wurde beim Flug von HAM mein 17" Alu Case von Dicota massiv demoliert das ich aufgeben musste, Dolfi hat schon alles für den Fall stellt sich aber bisher tot ich stelle mich auf jeden Fall mal auf Ärger ein. Wie ist denn der Stand haben die schon auf die Klage erwiedert oder kommt das alles noch?
 
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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.827
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bei Gepäcksachen kann ich so ein Vorgehen noch eher verstehen, da es sich ja nicht um einen fixen Betrag handelt und bei der Wertermittlung ja immer Luft nach oben und unten ist wie man den Wert einschätzt.

Aber gut zu wissen denn letzten Mittwoch wurde beim Flug von HAM mein 17" Alu Case von Dicota massiv demoliert das ich aufgeben musste, Dolfi hat schon alles für den Fall stellt sich aber bisher tot ich stelle mich auf jeden Fall mal auf Ärger ein. Wie ist denn der Stand haben die schon auf die Klage erwiedert oder kommt das alles noch?
Die haben noch nicht geantwortet. Sie haben nur einen Einzeiler ans Gericht gesandt, dass sie sich verteidigen wollen, fristgerecht sind sie aber schon lange nicht mehr. Mal schauen, wie lange das Gericht das noch toleriert.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.965
5.991
Nach einer Verteidigungsanzeige kann kein Versäumnisurteil gegen den Beklagten mehr ergehen (vgl. § 331 Abs. 3 ZPO).
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.419
2.995
Neuss
www.drboese.de
Upsie, 2. Satz überlesen ;-) Dann einfach mal so beim Gericht nachhaken, damit es vorangeht. Wobei AB wohl bei der nächsten Verfügung doch wach werden dürfte
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.505
1.996
bei dem Sachverhalt stellt sich mir aber die Frage das nun mehr die Frist zur Klageerwiderung abgelaufen ist?
Oder weicht etwa das Berliner AG vom Standard ab eine Notfrist von einer Woche zur Verteidungsanzeige und anschließend eine zweiwöchige Frist zur Klageerwiderung zu setzen? dann wird das ganze doch schnell ein Fall für den 296ZPO.
 
Zuletzt bearbeitet:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.419
2.995
Neuss
www.drboese.de
bei dem Sachverhalt stellt sich mir aber die Frage das nun mehr die Frist zur Klageerwiderung abgelaufen ist?
Oder weicht etwa das Berliner AG vom Standard ab eine Notfrist von einer Woche zur Verteidungsanzeige und anschließend eine zweiwöchige Frist zur Klageerwiderung zu setzen? dann wird das ganze doch schnell ein Fall für den 296ZPO.

Notfristen sind grundsätzlich nicht verlängerbar, § 224 Abs. 1 ZPO. Die Erwiderungsfrist kann das Gericht verlängern, ist mir in AB-Fällen auch untergekommen, solltest Du aber auch mitbekommen. Leider sind die Gerichte sehr stark ausgelastet. Dazu kommt ein - zumindest für die Post in den Westen - sehr sehr langsamer Zustelldienst, den man dort verwendet.
 

espiderman24

Erfahrenes Mitglied
04.06.2015
334
42
Die Frist für die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft im schriftlichen Vorverfahren ist gesetzlich geregelt (§§ 495, 276 I 1 ZPO) und steht nicht zur Disposition des Amtsgerichts. Sie beträgt allerdings auch zwei und nicht nur eine Woche.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Airberlin schläft wohl doch nicht so ganz natürlich nach Fristablauf und wenn der Mahnbescheid schon im gange ist kommt das hier per E-Mail:

Gemäß der Flugdokumentation sollte die planmäßige Ankunft mit Inselair 3 Stunden und 40 Minuten nach der ursprünglich geplanten Ankunft der gebuchten airberlin Maschine erfolgen.

Daher erstatten wir Ihnen einen Betrag von 300 EUR auf die benannte Bankverbinung. Bitte gestatten Sie uns die Anmerkung, dass bei einer Verspätung zwischen 3-4 Stunden bei einem Flug ab 3500 km die Ausgleichsleistung halbiert wird auf 300 EUR. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Verspätung einer anderen Fluggesellschaft bei der Berechnung der Ausgleichsleistung nicht berücksichtigt werden kann.

Meinungen dazu?

Für mich ergibt sich aus der EU-VO und denn höchstrichterlichen Entscheidungen dass es auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Ankunft wegen der Annullierung ankommt und es für den Rest keine Sondertatbestände gibt und wegen der Annullierung der von AB gemachten Umbuchung sowieso der §278BGB greift.
Die AF, und 7I Flüge stehen ja auch im eigenem System der AB Buchungsverwaltung
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.505
1.996
Schau mal in Art. 7 Abs. 2 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 261/2004!

den Artikel 7 kenne ich natürlich, nur sagt dieser eben zum Problem absolut null aus.
Inwiefern das Argument von AB "nach Plan sollte die Verspätung nur 3h40Min für die Verspätung von InselAir trift und kein Verschulden also 50% Kürzung berechtigt" vielleicht doch seine Berechtigung haben könnte.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.505
1.996
Das AG Mayen hat den Mahnbescheid antragsgemäß letzten Dienstag erlassen.
Die von Airberlin angekündigte Zahlung von Mittwoch über 300Euro ist heute gebucht worden, mal sehen ob Airberlin auf einen Termin in Nürtingen ankommen lässt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.505
1.996
so Airberlin hat nach den angekündigten 300Euro keine weiteren Zahlungen mehr geleistet nach Angaben des Mahngerichts wurde am letzten Tag der Frist kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben.

Darum wurde der Antrag auf den Erlass des Vollstreckungsbescheids gestellt dieser ist wohl schon am Freitag erlassen worden oder es wird morgen soweit sein.

Es bleibt spannend wie Airberlin darauf reagieren wird.
 

Senfgnu

Erfahrenes Mitglied
16.09.2015
352
389
NUE
so Airberlin hat nach den angekündigten 300Euro keine weiteren Zahlungen mehr geleistet nach Angaben des Mahngerichts wurde am letzten Tag der Frist kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben.

Darum wurde der Antrag auf den Erlass des Vollstreckungsbescheids gestellt dieser ist wohl schon am Freitag erlassen worden oder es wird morgen soweit sein.

Es bleibt spannend wie Airberlin darauf reagieren wird.

Naja mit Widerspruch. Der hat aber keine aufschiebende Wirkung, wenn ich das richtig sehe?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.505
1.996
Airberlin könnte natürlich neben einem Widerspruch auch die Einstellung der Zwangsvollstreckung versuchen, allerdings erwarte ich nicht das Airberlin sich mit einer so schwachen Argumentation ins Verfahren traut.

Im Grunde wurde ja bereits anerkannt dass die entsprechende Verordnung zur Anwenndung kommt und keine außergewöhnlichen Gründe vorliegen, der Versuch sich eben um die Hälfte des Betrags zu drücken könnte bei anderen ja funktioniert haben.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.505
1.996
Der Fall ist nun so gut wie abgeschlossen Airberlin hat den restlichen Betrag ebenfalls überwiesen, allerdings ohne die Kosten die im Bezug auf den Vollstreckungsbescheid entstanden sind es wird interessant wie damit nun umgegangen wird.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.827
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Ich habe auch so ein Verfahren angestrengt und gewonnen. Die Forderung wurde vom Gericht zu 100 Prozent anerkannt und die Beklagte verurteilt. Seid nun fast 4 Wochen ist aber trotz Urteil keine Zahlung erfolgt. Im Urteil steht auch kein definiertes Zahlungsdatum. Wie sollte ich nun weiter vorgehen? Ich habe im Kopf, dass es hier ja ein paar Erfahrene auf diesem Gebiet gibt. Wer war das nochmal? Dankeschön!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.419
2.995
Neuss
www.drboese.de
Ich habe auch so ein Verfahren angestrengt und gewonnen. Die Forderung wurde vom Gericht zu 100 Prozent anerkannt und die Beklagte verurteilt. Seid nun fast 4 Wochen ist aber trotz Urteil keine Zahlung erfolgt. Im Urteil steht auch kein definiertes Zahlungsdatum. Wie sollte ich nun weiter vorgehen? Ich habe im Kopf, dass es hier ja ein paar Erfahrene auf diesem Gebiet gibt. Wer war das nochmal? Dankeschön!

Effektiv und schonend: Mail an anwalt@airberlin.com mit Scan des Urteils und Deinen Bankdaten.

Formal korrekt und fies: Zwangsvollstreckung betreiben.
 
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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.827
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Sorry ich habe mich undeutlich ausgedrückt! Das Verfahren lief gegen LH. Der Weg ist wahrscheinlich gleich. Hast du da auch einen Ansprechpartner?
 

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
986
145
DUS

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Am einfachsten dürfte der Weg per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sein, da ja auch von LH die Kontoverbindung für die Zahlungseingänge bekannt sein dürfte.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Zu der Frage bzgl. der Vollstreckung gegen LH:

Ich würde den für den Flughafen zuständigen Gerichtsvollzieher kontaktieren und fragen, was schneller geht, Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder Vollstreckungsauftrag an ihn. Dann holt er das Geld persönlich ab. :D

Siehe https://ag-frankfurt-justiz.hessen....rnet?uid=fa325b4a-a6cc-3317-9cda-ae2389e48185, dort "Anschriften- und Telefonliste", darin sind auch die Bezirke aufgeführt.

Das für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bzw. Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zu verwendende Formular kann hier heruntergeladen werden: BMJV | bmjv.de | Formulare für die Zwangsvollstreckung.

Ein Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher hat ferner den Vorteil, dass keine Kosten verauslagt werden müssen. Der Gerichtsvollzieher zieht diese mit der einzutreibenden Forderung direkt beim Schuldner (der alles bezahlen kann) ein. Beim Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses muss man hingegen zunächst die Gerichts- und Zustellungskosten verauslagen.