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Hilfe: Kartenmissbrauch

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TheSonic

Aktives Mitglied
05.02.2017
130
22
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Ehm... Okay.
aber die Sache ist doch klar, Chargeback und gut ist. Rechtslage ist doch klar, schreibst doch schon im Titel von Missbrauch @Escorpio, du beschreibst hier in Forum welche Kreditkarten du so alles besitzt und dass du so viel Umsatz machst und so. Machst aber dann wegen einem Chargeback in dreistelliger Summe dann einen Thread von 8 Seiten auf? Ein Chargeback sollte doch dir dann nicht fremd sein :) (ohne dir zu nah treten zu wollen)
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
Ehm... Okay.
aber die Sache ist doch klar, Chargeback und gut ist. Rechtslage ist doch klar, schreibst doch schon im Titel von Missbrauch @Escorpio, du beschreibst hier in Forum welche Kreditkarten du so alles besitzt und dass du so viel Umsatz machst und so. Machst aber dann wegen einem Chargeback in dreistelliger Summe dann einen Thread von 8 Seiten auf? Ein Chargeback sollte doch dir dann nicht fremd sein :) (ohne dir zu nah treten zu wollen)
Ich hatte noch nie einen Chargeback in meinem Leben ;) - Darüber hinaus kannst du nicht hingehen und einfach mal eben ein Chargeback machen, wenn die Sachlage nicht klar ist (war). Hätte das Hotel keine weiteren Bedingungen gestellt, wäre der Chargeback nicht rechtens gewesen. Somit hätte das Hotel auch weiterhin einen Anspruch gegen mich geltend machen können... Der durch Anwälte, etc. merklich höher geendet hätte als die Ursprungstransaktion. - So einfach wie du es darstellst, ist es also nicht ;)

Und ja, es hat 8 Seiten gebraucht, bis ich mich doch entschieden habe, einen Anwalt anzurufen. Ich wollte es ursprünglich zwar nicht, aber der Thread hat mir klar gemacht, dass dies wohl die beste Variante ist.

Edit: Doch ich hatte mal einen Chargeback gemacht weil Delta einen Langstrecken Flug abgesagt hat und die nach 6 Wochen immer noch nicht gezahlt hatten. - Am Ende haben sie es trotz Chargeback zurück erstattet und bis heute kam deswegen nichts. Der Anspruch ist aber mittlerweile ohnehin verjährt.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
Nein, kann man nicht, 2 x 3 Strafanzeigen bedeutet, dass es auf einmal 3-6 Beschuldigte gibt.
Das ist Unsinn. Es bedeutet, dass ich ihn in 3 Fällen anzeige und das Hotel ihn in 3 Fällen anzeigen kann. Beim Hotel wären es sogar drei verschiedene Straftat-Delikte.

Wenn du bei Rewe klaust und den Mitarbeiter danach eine auf die Nase haust, dann wirst du auch zwei Anzeigen... Sowohl wegen Diebstahl als auch Körperverletzung bekommen.
 

IvanoBalic

Erfahrenes Mitglied
08.11.2013
1.110
221
Aktueller Fall bei mir:
Hotelzimmer in Australien gebucht. Vor Ort sollte ich eine Sicherheitskaution von 50 Dollar hinterlegen, von meiner Kreditkarte. Ich dachte eigentlich, der Betrag würde nur geblockt, aber tatsächlich wurde er abgebucht, wie ich später auf der KK-Abrechnung sah.

"Kein Grund zur Sorge, die werden das Geld schon zurückbuchen" war meine nächste Vermutung. 4 Wochen später war jedoch immer noch kein Geld zurück. Daher Email an das Hotel geschrieben. Das Hotel hat jetzt wie folgt geantwortet:

"Hi ...
glad to hear from you, we are by no means keeping your money, we have been trying contact you, I am so sorry but we do not have your credit card details to refund your $50 bond to.
Could you please send through the credit card no & expiry date so we can rectify this situation asap. Again my sincerest apologies.
Kind Regards ... "

Was haltet ihr davon? Zumindest ein unprofessionelles Geschäftsgebaren, meine ich.

Ist es problematisch, dem Hotel meine KK-Nummer UND das Gültigkeitsdatum mitzuteilen? Brauchen die wirklich beides, um die Rückzahlung der Kaution zu prüfen und durchzuführen?
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.047
1.278
DUS, HAJ, PAD
...

Ist es problematisch, dem Hotel meine KK-Nummer UND das Gültigkeitsdatum mitzuteilen? Brauchen die wirklich beides, um die Rückzahlung der Kaution zu prüfen und durchzuführen?

Naja gibt du nicht beides + CVC eh immer jedem Online Shopping oder Online Buchung ein?

Wenn du das Geld wieder habenn möchtest solltest du es wohl machen, ich hätte auch keine Probleme Nummer und Ex Date per email zu senden oder meintwegen per Fax. Die Daten waren ja eh schon im hotel und kann sich jeder bei jeden Einkauf kopieren.

Eine Glanzleistung ist dies aber auf jeden Fall nicht fürs Hotel, warum sie die Daten nicht mehr haben ist mir auch unklar. Ich würde vermutlich hinterher irgendwo eine sachliche Bewertung inkl. Beschreibung des Vorfalls online hinterlassen.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Was haltet ihr davon? Zumindest ein unprofessionelles Geschäftsgebaren, meine ich.
Halt ein einmaliger schnell gemachter Fehler, bei Abbuchung.

Ist es problematisch, dem Hotel meine KK-Nummer UND das Gültigkeitsdatum mitzuteilen?
So problematisch wie eine Zimmerreservierung auf einer Online-Buchungsplattform oder per Telefon.
Da bekommen Sie die Daten ja genauso.

Brauchen die wirklich beides, um die Rückzahlung der Kaution zu prüfen und durchzuführen?
Wie sollen sie es sonst tun?
Teuer überweisen oder einen Scheck schicken?

Eine Glanzleistung ist dies aber auf jeden Fall nicht fürs Hotel, warum sie die Daten nicht mehr haben ist mir auch unklar.
Sollen bzw. dürfen sie die Daten überhaupt mehr als einen Monat lang speichern?
 
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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.671
771
Das ist Unsinn. Es bedeutet, dass ich ihn in 3 Fällen anzeige und das Hotel ihn in 3 Fällen anzeigen kann. Beim Hotel wären es sogar drei verschiedene Straftat-Delikte.

Wenn du bei Rewe klaust und den Mitarbeiter danach eine auf die Nase haust, dann wirst du auch zwei Anzeigen... Sowohl wegen Diebstahl als auch Körperverletzung bekommen.
Was kam hierbei eigentlich final raus?
Chargeback erfolgreich?
Strafanzeigen erfolgreich?
Gerichtliche Prozesse?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
Was kam hierbei eigentlich final raus?
Chargeback erfolgreich?
Strafanzeigen erfolgreich?
Gerichtliche Prozesse?
Staatsanwaltschaft hat das nach bereits circa 3 Wochen eingestellt... Ich sollte doch in Spanien Strafanzeige erstatten, da wo der Täter Wohnhaft ist. - Ohne Worte...

Chargeback habe ich für die geklaute Kaffee Maschine gemacht und ging auch durch. Für die Hotelübernachtung habe ich es nicht versucht... Die Gesetzeslage in Spanien ist für mich unklar, ich wollte da wegen 300 Euro kein Gerichtsverfahren anzetteln.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.230
867
Was haltet ihr davon? Zumindest ein unprofessionelles Geschäftsgebaren, meine ich.

Ist es problematisch, dem Hotel meine KK-Nummer UND das Gültigkeitsdatum mitzuteilen? Brauchen die wirklich beides, um die Rückzahlung der Kaution zu prüfen und durchzuführen?

Ja, ist was unprofessionell, aber was soll es, kein relevantes Risiko denen die KK/Gültigkeit noch mal zu geben.

Staatsanwaltschaft hat das nach bereits circa 3 Wochen eingestellt... Ich sollte doch in Spanien Strafanzeige erstatten, da wo der Täter Wohnhaft ist. - Ohne Worte...

Völlig offensichtlich und schon aus prozessökonomischer Sicht absolut zu erwarten.

Chargeback habe ich für die geklaute Kaffee Maschine gemacht und ging auch durch. Für die Hotelübernachtung habe ich es nicht versucht... Die Gesetzeslage in Spanien ist für mich unklar, ich wollte da wegen 300 Euro kein Gerichtsverfahren anzetteln.

Jeder ist seines Glückes Schmied. Du hättest mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Gerichtsverfahren angezettelt und die 300 EUR wären genau so durchgegangen. Aber da du das 100.000% garantiert haben wolltest, mußtest Du in diesem Punkte Lehrgeld bezahlen.
 

Steinberg

Reguläres Mitglied
15.01.2019
70
0
HAM
Ich habe den Thread nur überflogen und wurde nicht fündig. Warum hast du dir die Kosten für die Kaffeemaschine aber nicht für die Hotelübernachtung zurückerstatten lassen? Bzw. in welchem Verhältnis stehen die Kosten zu einem Gerichtsverfahren?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
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Ich habe den Thread nur überflogen und wurde nicht fündig. Warum hast du dir die Kosten für die Kaffeemaschine aber nicht für die Hotelübernachtung zurückerstatten lassen? Bzw. in welchem Verhältnis stehen die Kosten zu einem Gerichtsverfahren?
Ich weiß das auch nicht mehr zu 100% im Detail.

Es war aber wohl so, dass ich die Kosten für die Übernachtung gegenüber dem Hotel übernehmen wollte und mit meiner Kreditkarte Autorisiert habe. Das Hotel wollte die Karte aber nicht belasten, weil der Karteninhaber (Ich) nicht persönlich anwesend sind. Also hatte ich die Kosten der Übernachtung per Überweisung an den HotelGAST geschickt, damit er im Hotel Bar zahlen kann. Das tat er aber nicht und das Hotel hat meine KK. belastet.

Ich habe meine KK. Nummer nur gegeben, um die Hotelübernachtung zu bezahlen... Nicht aber für eventuelle Extras oder Sicherheiten. Für die Kaffeemaschine wurde die Karte also widerrechtlich benutzt. Ob da die Schuld der HotelGAST oder das Hotel trägt, dass weiß ich nicht.