Ich habe jetzt mit einem Anwalt gesprochen... Ich hoffe ich kann das einigermaßen so wiedergeben wie er es mir am Telefon erzählt hat.
Wie bereits geschrieben, lief der Vertrag zwischen meinen Kumpel und dem Hotel. Ich bin kein Vertragspartner und hätte auch nichts am Vertrag ändern können / dürfen. Das einzigste was ich bin, ist der Zahlungsgeber. Da das Hotel mir drei Anforderungen für die Zahlung gestellt hat (Formular ausfüllen & Unterschreiben, Kopie vom Pass, Kopie von der Kreditkarte) und ich keine von diesen Anforderungen erfüllt habe, ist die Zahlung "geplatzt", (zumindest muss und darf ich davon ausgehen). Eine geplatzte Zahlung muss nicht einhergehen, dass auch der Vertrag storniert wird. Da das Hotel den Vertrag nicht storniert hat, ist der einzige Ansprechpartner der Vertragspartner (Kumpel) um einen anderen Zahlungsweg zu finden. Auch die Tatsache, dass die AGB's von Visa eine Abbuchung auch ohne diese Unterlagen erlaubt hätten, spielt dabei keine Rolle. Das Hotel wollte eine Zusatzvereinbarung zur Kartenzahlung und darauf konnten sie sich mit mir nicht einigen. Ob diese Zusatzvereinbarung ggf. gegen die AGB's von Visa verstößt, ist ein Problem zwischen dem Hotel und Visa... Nicht meines.
Meine versprochene Zahlungspflicht habe ich in dem Moment erfüllt, als die Überweisung auf seinem Konto einging (was er mir bestätigt hatte). Somit ist meine Erlaubnis meine Kreditkarte zu benutzen ihn gegenüber erloschen. Obwohl er das wusste, hat er letzte Woche im Hotel eingecheckt ohne dem Hotel die neuen und klaren Fakten (Barzahlung) mitzuteilen. Das ist sehr wahrscheinlich Leistungsbetrug.. Er hat sich also eine Leistung unter falschen Tatsachen erschlichen... Das Hotel hätte ihn unter dem Wissen der neuen Fakten niemals ohne Sicherheit (KK oder Bar-Zahlung) einchecken lassen.
Ob das Hotel meine Kreditkarte als Sicherheit hätte hinterlegen dürfen, ist in den AGB's des Hotels geregelt... Diese hat mein Kumpel "Vertragspartner" vom Hotel, bei Buchung akzeptiert. Er hätte in dem Moment also den Hotel mitteilen müssen... "Moment mal, die 361 Euro dürft ihr von der Visa meines Freundes abbuchen, für die Sicherheit habe ich keine Erlaubnis... (ggf. hätte er dann seine eigene KK hinterlegen müssen). Das tat er aber nicht, er nahm billigten in Kauf, dass meine Kreditkarte als Sicherheit VON IHM durch Anerkennung der AGB's, hinterlegt wurde. In dem Fall wurde das Hotel Opfer einer nicht autorisierten Kreditkarten Verwendung. In der Regel fragen Hotels beim Check-In um Vorlage einer Kreditkarte zur Sicherheit... Wenn sie das nicht getan haben, haben sie fahrlässig gehandelt -> Pech. - Das spielt allerdings nur eine Strafrechtliche Rolle... Zivil-Rechtlich hätte die Karte ohnehin nicht hinterlegt und eingesetzt werden dürfen, da "siehe oben" es zu keiner Einigung der Zahlungsweise kam.
Ggf. kommt durch das nicht weiterreichen der Überweisung ein weiterer Straftatbestand dazu. Zivilrechtlich spielt das aber keine Rolle. Ich habe ihn 361 Euro zugesagt, die hat er mit der Überweisung erhalten... Ich habe also kein Anspruch, dass Geld zurück zu bekommen.
Was die 361 Euro angeht, hatte ich einfach nur großes Glück. Eigentlich hätte ich für diese haften müssen und diese auch bezahlen. Da das Hotel die Zahlung aber an 3 Bedingungen geknüpft hat, von den keine Erfüllt wurden, hätte das Hotel gar nicht erst abbuchen dürfen. Die 200 Euro darüber hinaus, war selbstverschuldet des Hotels. Der Kumpel hat dem Hotel falsche Tatsachen (Hinterlegung der KK als Sicherheit) vorgespielt und dies hat das Hotel ohne weitere Kontrolle (Vorzeigen der KK beim Checkin) fahrläßig akzeptiert.... Falls nicht sogar grob fahrläßig, immerhin war die Zahlung von Anfang an unklar. Spielt aber wie gesagt keine große Rolle.
Meine Aufgabe wird jetzt sein, ein Chargeback der KK von jeweils 361 Euro und 200 Euro vorzunehmen und 3 Strafanzeigen* zu erstatten. Die Aufgabe vom Hotel wird sein, ebenfalls 3 Strafanzeigen* gegen den Kumpel / Vertragspartner zu erstatten und zu versuchen auf den Zivilrechtlichen Weg die 361 Euro (die er von mir Bar hat) einzufordern + die 200 Euro für die Nespresso Maschine. Ich schätze aber das Hotel wird auf den 200 Euro sitzen bleiben da sie es vermutlich nicht beweisen können.
*Ich schreibe mit Absicht keine Tatbestände da ich hier niemand etwas unterstellen will, dass ist Aufgabe des Richters / Staatsanwalt. Ich werde auf Rat des Anwalts, die Anzeige mit dem Vermerk "Aus allen in Betracht kommenden Rechtsgründen" erstatten.
BTW: Es gibt mir gegenüber absolut keine Haftungsansprüche. Ich bin nie Vertragspartner gewesen. Lediglich der Vertragspartner haftet für seine geschlossenen Verträge. Meine Versprochene Zahlungs-Pflicht ging auch lediglich an mein Kumpel... Nie habe ich dem Hotel etwas "versprochen" oder gar zugesagt. Sondern nur meinem Kumpel gegenüber und diese Pflicht habe ich erfüllt. @Überweisung.... Alles weitere hätte er mit dem Hotel ändern und besprechen MÜSSEN.