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Hilfe: Kartenmissbrauch

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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.821
282
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Nach deiner Schilderung war auch der Karteneinsatz für die 361€ nicht erlaubt, weil du ihm das Geld überwiesen und damit die ursprüngliche Einwilligung für den Kartengebrauch widerrufen hast. Konsequent wäre also die Reklamation beider Umsätze.

Das Hotel wird sich auf den Standpunkt stellen: wenn schon der Karteneinsatz für die Zimmerbuchung autorisiert war, dann auch alle damit einhergehenden Zahlungsverpflichtungen.
Sie können nicht wissen, ob du 361 oder 50 oder was auch immer ihm gegenüber autorisiert hast. Und überhaupt machst du mit deiner eingeräumten Autorisierung eine ganz unglückliche Figur...

Entweder man schreibt es ab oder reklamiert alles, mit halbgarem macht man sich nur selbst unglaubwürdig.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
Nach deiner Schilderung war auch der Karteneinsatz für die 361€ nicht erlaubt, weil du ihm das Geld überwiesen und damit die ursprüngliche Einwilligung für den Kartengebrauch widerrufen hast. Konsequent wäre also die Reklamation beider Umsätze.

Das Hotel wird sich auf den Standpunkt stellen: wenn schon der Karteneinsatz für die Zimmerbuchung autorisiert war, dann auch alle damit einhergehenden Zahlungsverpflichtungen.
Sie können nicht wissen, ob du 361 oder 50 oder was auch immer ihm gegenüber autorisiert hast. Und überhaupt machst du mit deiner eingeräumten Autorisierung eine ganz unglückliche Figur...

Entweder man schreibt es ab oder reklamiert alles, mit halbgarem macht man sich nur selbst unglaubwürdig.
Ja und Nein.... Ich denke das sind hier zwei verschiedene Transaktionen. Ich habe schriftlich, dass ich den Kumpel 361 Euro für das Zimmer erlaubt habe. Das hinterlegen der Karte als Sicherheit, ist aber eine weitere Transaktion, die ich NICHT erlaubt habe. - Der Kumpel hat einen Vertrag mit dem Hotel, nicht ich... Also hätte auch mein Kumpel eine andere "Sicherheit" hinterlegen müssen... Da ich nicht Vertragspartner bin, darf ich da ohnehin nichts in Vertrag zwischen Kumpel vs. Hotel, ändern.

Das mit den 200 Euro ist also doch schon ziemlich sicher.

Das mit den 361 Euro ist das Problem, dass es prepaid war. Zu dem Zeitpunkt wo das Hotel die Karte belastet hat, war die Transaktion gegenüber dem Kumpel (& Hotel) ja erlaubt. - Allerdings hat das Hotel die Zahlung in meinen Augen abgelehnt, da sie weitere Unterlagen (Formular, Kopie der Visa, etc.) gefordert haben und ich diese nicht erbracht habe. - Und da ist der Punkt auf den ich ansetze... Wenn rein rechtlich die Zahlung tatsächlich abgelehnt wurde und sie trotzdem abbuchen, hat das Hotel Pech gehabt. Wenn es aber rechtlich ok ist, weitere Unterlagen zu fordern und die Zahlung "kulanterweise" dann auch ohne weitere Unterlagen im Nachhinein zu Akzeptieren, dann habe ich Pech gehabt.
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Auch das stimmt nicht. In dem Formular das sie mir geschickt haben, ich aber nie ausgefüllt habe... Wird der genaue Euro Betrag festgelegt. - Also eine Richtlinie vom Hotel selber.
Wäre das Hotel hinsichtlich Abrechnungen seriös würden sie kaum eine beidseitige Kopie der Kreditkarte fordern. Das wäre dann ja wirklich ein Freibrief für alles gewesen, hat die Bank ja auch deutlich gemacht dass das mal gar nicht geht.
Dass sie nun von dieser absurden Maximalforderung runter sind (kann man ja mal versuchen) kommt imho jetzt nicht unbedingt einer Ablehnung der Zahlung gleich. Auf eigenes Risiko können sie eigentlich alles machen. Sie müssen dann nur mit den Konsequenzen leben.
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.082
922
CGN
Das dürfte dann Kreditkartenbetrug sein da es sich um einen nicht Autorisierten Einsatz der Karte handelt. - Und wenn jemand deine KK missbraucht, buchst du es doch auch zurück, obwohl der Händler nicht wissen konnte, dass es ein Missbrauch ist?

Dann zeige den Täter bitteschön auch an. Aber den Schaden auf jemand dritten abwälzen und selbst nicht die Eier in der Hose zu haben, den Täter anzusprechen oder anzuzeigen, finde ich daneben.


Auch das stimmt nicht. In dem Formular das sie mir geschickt haben, ich aber nie ausgefüllt habe... Wird der genaue Euro Betrag festgelegt. - Also eine Richtlinie vom Hotel selber.

Wie du selbst schreibst, hast Du das Formular nicht ausgefüllt. Also ist völlig irrelevant, dass beide Parteien in diesem Formular hätten festlegen können, was bezahlt wird (Zimmer) und was nicht (Minibar, HappyEnd-Massagen, Kaffeemaschinen).

Fakt ist, dass Hotel hat gewisse Richtlinien für Zahlungen festgelegt wenn die Karte nicht Vorort ist. Über diese Richtlinien hat das Hotel mich informiert und sich am Ende selber nicht daran gehalten! - Somit habe ich wegen einer Tatsache die vom Hotel geschnürt wurde, dass Geld überwiesen... Das hätte ich nie getan, wenn das Hotel die Zahlung von vornherein akzeptiert hätte. - De Facto haben sie die Zahlung aber abgelehnt, da weitere Unterlagen die für die Zahlung nötig wären, laut Hotel Richtlinien nicht erbracht wurden.

Zum einen leitest Du aus der Policy des Hotels einen rückwärtige Verbindlichkeit ab, den es nicht gibt. Wenn ich ein Restaurant betreibe und meinen Kellnern die Regel an die Hand geb "wenn Anzugträger mit Karte bezahlen wollen, lass Dir immer auch eine Ausweis zeigen", und irgend einer der Kellner drückt ein Auge zu, dann heißt das doch auch nicht, dass zwei Wochen später jemand ankommen kann "ich hab bei Ihnen mit Karte bezahlt, hatte aber keinen Ausweis dabei - jetzt hätte ich gerne mein Geld zurück, denn laut Ihrer Policy hätte ich ja gar nicht bezahlen können, ich war noch mit 2 anderen Gästen essen, Sie können ja gucken ob Sie die irgendwo noch finden und die fragen, ob sie bezahlen wollen".

Zum zweiten müsste Dir bei genauerem Drüber-Nachdenken doch einleuchten, dass das Hotel die Karte am Ende doch akzeptiert hat, weil sonst die ganze Buchung ja hinfällig gewesen wäre.

Und zum Dritten wiederhole ich es gerne nochmal: Du warst bei der Kommunikation mit dem Hotel gar nicht direkt dabei. Du weißt also nicht, was wirklich zum Schluss zum Thema Kreditkarte&Papierkram vereinbart wurde. Du weißt nur das, was Dein Kumpel (jemand, der offensichtlich nicht ehrlich ist) Dir ERZÄHLT hat, was vereinbart worden WÄRE. Mach also keinen Fakt aus etwas, was Dir nur jemand unvertrauenswürdiges erzählt hat.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.082
922
CGN
Ja und Nein.... Ich denke das sind hier zwei verschiedene Transaktionen. Ich habe schriftlich, dass ich den Kumpel 361 Euro für das Zimmer erlaubt habe. Das hinterlegen der Karte als Sicherheit, ist aber eine weitere Transaktion, die ich NICHT erlaubt habe. - Der Kumpel hat einen Vertrag mit dem Hotel, nicht ich... Also hätte auch mein Kumpel eine andere "Sicherheit" hinterlegen müssen... Da ich nicht Vertragspartner bin, darf ich da ohnehin nichts in Vertrag zwischen Kumpel vs. Hotel, ändern.

Bevor Du Dich hier auf irgendwelche Vertragskonstrukte berufen willst, bedenke bitte folgendes (aber Achtung, Meinung eines Nicht-Juristen):

1. Du hast Deine Kreditkartendaten einem Dritten gegeben. Darf man nicht machen, verstößt bestimmt gegen irgendwelche AGB Deiner Bank (zusammenfassend für alle an der Herausgabe der Kreditkarte beteiligten Unternehmen), damit hast du mit etwas Pech den Missbrauch (an dem Du selbst schuld bist, weil Du die Daten dem Täter gegeben hast) mit zu verantworten.

2. Wenn wir mal davon ausgehen, dass die Weitergabe Deiner Kreditkartendaten an Deinen Kumpel aus Sicht der Bank ok war, dann hast Du im INNENVERHÄLTNIS Deinem Kumpel Restriktionen (nur diese Buchung und da auch nur die reine Übernachtung) Einschränkungen gemacht, die im AUSSENVERHÄLTNIS (=gegenüber dem Hotel) nicht erkennbar waren und darum auch nicht greifen.

Wenn ich jemandem meine ec-Karte und PIN gebe und sage er soll 200 Euro vom Geldautomaten abholen, dann ist es auch nicht das Problem der Bank, wenn er 2000 abholt und 1800 Euro einsteckt. Es ist mein Problem - für das ich ihn natürlich haftbar machen kann.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.821
282
Ich denke das sind hier zwei verschiedene Transaktionen.
Zwei Abbuchungen benötigen nicht zwingend zwei Autorisierungen.
Bei einer Mietwagenbuchung autorisiert du einmal bei Abholung, nämlich für Mietpreis, eventuelle spätere Schäden innerhalb der Selbstbeteiligung, Strafzettel etc. Mietpreis wird sofort abgebucht, andere Schäden erst später.

So wird das Hotel hier auch argumentieren: wenn schon einmal autorisiert, dann auch für alle Folgekosten und nicht nur der Mietpreis.
 

mpm

Erfahrenes Mitglied
02.07.2011
1.378
350
Reihe 42a
Escorpio, erstmal klingt das so, als wenn Du das Geld hättest, Deinem (Ex-)Kumpel eine Freude zu machen und noch ein paar Euro mehr. Deshalb, wie schon von manchen geschrieben: Ich würde die Karte blockieren, alles so weit wie möglich beenden, abhaken und nach vorn schauen. Das ist einfach extrem blöd gelaufen und daran noch was zu ändern ist meiner Meinung nach die/Deine Zeit nicht wert. In jedem Fall: Tut mir echt leid. Vor allem der persönliche Teil. Ansonsten: Fehler machen wir alle mal. Gehört zum Leben dazu.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
Ich habe jetzt mit einem Anwalt gesprochen... Ich hoffe ich kann das einigermaßen so wiedergeben wie er es mir am Telefon erzählt hat.

Wie bereits geschrieben, lief der Vertrag zwischen meinen Kumpel und dem Hotel. Ich bin kein Vertragspartner und hätte auch nichts am Vertrag ändern können / dürfen. Das einzigste was ich bin, ist der Zahlungsgeber. Da das Hotel mir drei Anforderungen für die Zahlung gestellt hat (Formular ausfüllen & Unterschreiben, Kopie vom Pass, Kopie von der Kreditkarte) und ich keine von diesen Anforderungen erfüllt habe, ist die Zahlung "geplatzt", (zumindest muss und darf ich davon ausgehen). Eine geplatzte Zahlung muss nicht einhergehen, dass auch der Vertrag storniert wird. Da das Hotel den Vertrag nicht storniert hat, ist der einzige Ansprechpartner der Vertragspartner (Kumpel) um einen anderen Zahlungsweg zu finden. Auch die Tatsache, dass die AGB's von Visa eine Abbuchung auch ohne diese Unterlagen erlaubt hätten, spielt dabei keine Rolle. Das Hotel wollte eine Zusatzvereinbarung zur Kartenzahlung und darauf konnten sie sich mit mir nicht einigen. Ob diese Zusatzvereinbarung ggf. gegen die AGB's von Visa verstößt, ist ein Problem zwischen dem Hotel und Visa... Nicht meines.

Meine versprochene Zahlungspflicht habe ich in dem Moment erfüllt, als die Überweisung auf seinem Konto einging (was er mir bestätigt hatte). Somit ist meine Erlaubnis meine Kreditkarte zu benutzen ihn gegenüber erloschen. Obwohl er das wusste, hat er letzte Woche im Hotel eingecheckt ohne dem Hotel die neuen und klaren Fakten (Barzahlung) mitzuteilen. Das ist sehr wahrscheinlich Leistungsbetrug.. Er hat sich also eine Leistung unter falschen Tatsachen erschlichen... Das Hotel hätte ihn unter dem Wissen der neuen Fakten niemals ohne Sicherheit (KK oder Bar-Zahlung) einchecken lassen.

Ob das Hotel meine Kreditkarte als Sicherheit hätte hinterlegen dürfen, ist in den AGB's des Hotels geregelt... Diese hat mein Kumpel "Vertragspartner" vom Hotel, bei Buchung akzeptiert. Er hätte in dem Moment also den Hotel mitteilen müssen... "Moment mal, die 361 Euro dürft ihr von der Visa meines Freundes abbuchen, für die Sicherheit habe ich keine Erlaubnis... (ggf. hätte er dann seine eigene KK hinterlegen müssen). Das tat er aber nicht, er nahm billigten in Kauf, dass meine Kreditkarte als Sicherheit VON IHM durch Anerkennung der AGB's, hinterlegt wurde. In dem Fall wurde das Hotel Opfer einer nicht autorisierten Kreditkarten Verwendung. In der Regel fragen Hotels beim Check-In um Vorlage einer Kreditkarte zur Sicherheit... Wenn sie das nicht getan haben, haben sie fahrlässig gehandelt -> Pech. - Das spielt allerdings nur eine Strafrechtliche Rolle... Zivil-Rechtlich hätte die Karte ohnehin nicht hinterlegt und eingesetzt werden dürfen, da "siehe oben" es zu keiner Einigung der Zahlungsweise kam.

Ggf. kommt durch das nicht weiterreichen der Überweisung ein weiterer Straftatbestand dazu. Zivilrechtlich spielt das aber keine Rolle. Ich habe ihn 361 Euro zugesagt, die hat er mit der Überweisung erhalten... Ich habe also kein Anspruch, dass Geld zurück zu bekommen.

Was die 361 Euro angeht, hatte ich einfach nur großes Glück. Eigentlich hätte ich für diese haften müssen und diese auch bezahlen. Da das Hotel die Zahlung aber an 3 Bedingungen geknüpft hat, von den keine Erfüllt wurden, hätte das Hotel gar nicht erst abbuchen dürfen. Die 200 Euro darüber hinaus, war selbstverschuldet des Hotels. Der Kumpel hat dem Hotel falsche Tatsachen (Hinterlegung der KK als Sicherheit) vorgespielt und dies hat das Hotel ohne weitere Kontrolle (Vorzeigen der KK beim Checkin) fahrläßig akzeptiert.... Falls nicht sogar grob fahrläßig, immerhin war die Zahlung von Anfang an unklar. Spielt aber wie gesagt keine große Rolle.

Meine Aufgabe wird jetzt sein, ein Chargeback der KK von jeweils 361 Euro und 200 Euro vorzunehmen und 3 Strafanzeigen* zu erstatten. Die Aufgabe vom Hotel wird sein, ebenfalls 3 Strafanzeigen* gegen den Kumpel / Vertragspartner zu erstatten und zu versuchen auf den Zivilrechtlichen Weg die 361 Euro (die er von mir Bar hat) einzufordern + die 200 Euro für die Nespresso Maschine. Ich schätze aber das Hotel wird auf den 200 Euro sitzen bleiben da sie es vermutlich nicht beweisen können.

*Ich schreibe mit Absicht keine Tatbestände da ich hier niemand etwas unterstellen will, dass ist Aufgabe des Richters / Staatsanwalt. Ich werde auf Rat des Anwalts, die Anzeige mit dem Vermerk "Aus allen in Betracht kommenden Rechtsgründen" erstatten.

BTW: Es gibt mir gegenüber absolut keine Haftungsansprüche. Ich bin nie Vertragspartner gewesen. Lediglich der Vertragspartner haftet für seine geschlossenen Verträge. Meine Versprochene Zahlungs-Pflicht ging auch lediglich an mein Kumpel... Nie habe ich dem Hotel etwas "versprochen" oder gar zugesagt. Sondern nur meinem Kumpel gegenüber und diese Pflicht habe ich erfüllt. @Überweisung.... Alles weitere hätte er mit dem Hotel ändern und besprechen MÜSSEN.
 
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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.821
282
Na also. Was sind das im Einzelnen für insgesamt 6 Strafanzeigen?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
Na also. Was sind das im Einzelnen für insgesamt 6 Strafanzeigen?
Ich möchte hier keine Verurteilung vornehmen. Ich habe mit echten Fakten, echten Euro Beträgen, Screenshots vom Formular, teile der Rechnung, etc. geschrieben. Es ist also für den Betroffenen, falls er das hier mal durch Zufall lesen sollte, einfach raus zu finden das er damit gemeint ist.

Ich habe keine Lust dann auf eine Anzeige wegen Üble Nachrede. Vielleicht bin ich da auch etwas zu vorsichtig aber ich will keine Fläche für eine Rache-Aktion wegen dem was jetzt folgt von ihm erhalten.

Ansonsten denke ich aber, dass man durch meine Erklärung sich die Gründe selber denken kann.
 
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malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.686
1.018
Hat die Geschichte denn überhaupt so stattgefunden?? Ich will dir ja gerne glauben, aber vieles klingt da schon nach hätte, könnte, wäre,... .

Je länger der Thread wird, desto hypothetischer scheint alles zu werden.

Da nächste Mal, buch es ihm über Opodo mit Vorkasse und alles wird gut.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
Hat die Geschichte denn überhaupt so stattgefunden?? Ich will dir ja gerne glauben, aber vieles klingt da schon nach hätte, könnte, wäre,... .
Lass das doch Aufgabe der Polizei sein. Ich glaube die können das besser beurteilen als du und bekommen sogar noch Geld dafür ;)
 
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gee86

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
1.527
50
HAJ
Fraglich ob das in Spanien gesetzestechnisch auch so ist wie dein, vermutlich deutscher Anwalt, gesagt hat.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.230
867
Verstehe ehrlich gesagt auch nicht, was hier noch diskutiert wird und wo noch Probleme gesehen wurden. Die Anwaltsauskunft hättest du dir sparen können - der Charge-Back wird nach Schema F von den Bank abgewickelt wie beschrieben und gäbe auch keine Probleme für Dich, wenn er abgelehnt würde.

Da das Hotel nichts in der Hand hat, geht der mit ziemlicher Sicherheit durch. Risiko für Dich ist auch keines zu Erkennen. Du bist eh nicht Vertragspartner des Hotels, es ist weit und breit keine Anspruchsgrundlage gegen Dich zu erkennen und selbst wenn wäre das bei 360 EUR egal - das multinational Einzuklagen und zu Vollstrecken wäre sowieso grob unökonomisch und wird nicht passieren.

Also widersprich der Belastung der CC und gut is. Da kommt sowieso nix nach in dem Fall hier. Und den sauberen Freund würde ich für gedanklich gestorben erklären und dann is das auch gut.

P.S.: Strafanzeige brauchst du übrigens auch nicht machen. Die berbeiten einen Charegeback auch ohne - ich hatte so was selber einmal. Unauthorisiere Belastung beanstanden und mehr mußt du gar nicht machen.
 
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Kartenzahler

Erfahrenes Mitglied
24.06.2017
1.154
119
Da das Hotel nichts in der Hand hat

Genau das ist doch der springende Punkt. Durch die Überweisung war ja zumindest eine Absicht des OP zu erkennen, stellvertretend für den Freund für die Kosten (des Zimmers) aufzukommen.
Ich finde es sinnvoll, dass der OP sich an der Stelle die Auskunft eingeholt. Es scheint ja auch gar nicht unbedingt um das Geld zu gehen, sondern wohl eher ums Prinzip. Zu Recht, wie ich finde.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
Fraglich ob das in Spanien gesetzestechnisch auch so ist wie dein, vermutlich deutscher Anwalt, gesagt hat.
Da ich in dem Zusammenhang nie in Spanien war, interessieren mich auch die spanischen Gesetze nicht. Das mag bei dem in Spanien wohnenden Kumpel / Vertragspartner vom Hotel anders sein... Aber du glaubst gar nicht, wie egal mir das ist ;)
Verstehe ehrlich gesagt auch nicht, was hier noch diskutiert wird und wo noch Probleme gesehen wurden. Die Anwaltsauskunft hättest du dir sparen können -
Nein, hätte ich auf keinem Fall. Hätte das Hotel die Zahlung nicht an weitere 3 Bedingungen geknüpft, dann wäre ein Chargeback nicht gerechtfertigt gewesen und ich hätte zahlen müssen. - Ob das jemand eingeklagt hätte, mag auf einem anderen Blatt stehen... Ich wäre das Risiko allerdings nicht eingegangen.
Genau das ist doch der springende Punkt. Durch die Überweisung war ja zumindest eine Absicht des OP zu erkennen, stellvertretend für den Freund für die Kosten (des Zimmers) aufzukommen.
Ich finde es sinnvoll, dass der OP sich an der Stelle die Auskunft eingeholt. Es scheint ja auch gar nicht unbedingt um das Geld zu gehen, sondern wohl eher ums Prinzip. Zu Recht, wie ich finde.
Die Überweisung befreit mich nur von meiner Schuld. Ich habe also ausgeglichen, was ich "zugesagt" habe. Hätte das Hotel aber nicht den Fehler mit den weiteren Bedingungen gemacht, hätte ich ein zweites mal zahlen müssen, da die Zahlung / Transaktion von mir bewilligt war. Allerdings hat das Hotel die Zahlung in der Form nicht akzeptiert und weitere Bedingungen gestellt, damit sie die Zahlung akzeptieren. Und wie gesagt, die 3 Bedingungen wurden von mir nicht erfüllt -> Zahlung geplatzt.
Und den sauberen Freund würde ich für gedanklich gestorben erklären und dann is das auch gut.
Das scheinen hier viele nicht zu verstehen, dass ich kein Interesse an ihm, weiteren Gesprächen, Ausreden, etc. habe. - Es spielt aber auch alles gar keine Rolle mehr.... Die Lösung ist für mich gefunden, auch ohne ihm ;)
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
BTW: Ich hatte heute die neue Visa Karte im Briefkasten... Leider ist die Karte nicht mehr mit Signature First sondern Pin First. Das hat Pluscard / Sparkasse seit 3. Juli geändert. Da Wunsch-Pin werde ich es überlegen. - Und bevor jemand fragt, ja sie hat kontaktlos, zumindest ist das Logo drauf.

Ein Chargeback Formular habe ich leider noch nicht bekommen, dafür aber eine Sperr-Bestätigung. Leider mit falschem Grund, "Verlust". Da ich wie gesagt, Strafanzeige erstatten werde, werde ich das noch korrigieren lassen. - Ich habe ohnehin morgen ein Telefon Termin mit meiner Sparkassen Frau.
 
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Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.235
4.480
GRQ + LID
Alles wie normal, während den Deutschen noch diskutieren über die Vorgehensweise, haben die Spanier schon das Geld :)

Und eine Nespresso Maschine für unterwegs, da ist was dran, und hätte vielleicht schon manche Zeitgenosse für schlimmeres behütet.

Ich würde die Sache einfach laufen lassen, alles andere ist nur negative Energie. Einmal und nie wieder.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.857
3.518
Mach mal den Charge-Back und die Strafanzeigen und hält uns auf dem laufenden. Bitte auch bezüglich der dann am Ende abschließend angefallenen Kosten.
 

stefanscotland

Erfahrenes Mitglied
07.07.2016
1.136
0
BTW: Ich hatte heute die neue Visa Karte im Briefkasten... Leider ist die Karte nicht mehr mit Signature First sondern Pin First. Das hat Pluscard / Sparkasse seit 3. Juli geändert. Da Wunsch-Pin werde ich es überlegen. - Und bevor jemand fragt, ja sie hat kontaktlos, zumindest ist das Logo drauf.

Klar, wenn PIN 1st, dann auch kontaktlos. Wurde ja zeitgleich eingeführt.
Hast du Cardpeek? Mich interessiert, ob Offline-PIN vorn ist, oder ob Offline-PIN evtl. raus genommen wurde.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.082
922
CGN
Nein, hätte ich auf keinem Fall. Hätte das Hotel die Zahlung nicht an weitere 3 Bedingungen geknüpft, dann wäre ein Chargeback nicht gerechtfertigt gewesen und ich hätte zahlen müssen. - Ob das jemand eingeklagt hätte, mag auf einem anderen Blatt stehen... Ich wäre das Risiko allerdings nicht eingegangen.

Hm ok. Also dir war absolut wichtig zu klären, wie deine Situation gegenüber dem Hotel aussieht, ...

Da ich in dem Zusammenhang nie in Spanien war, interessieren mich auch die spanischen Gesetze nicht. (..)

... Aber das Recht in dem Land, in dem sich das ganze abspielt und nach dem z.B. die Dokumente unterliegen, auf die du dich berufst, ist die dabei egal.

Naja, jeder Jeck is anders wie wir Kölner sagen.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.821
282
Anzeige scheinbar auch im Inland möglich, aber es gilt natürlich das Recht am Tatort.
Das würde die Sache natürlich etwas beschleunigen, ist aber nicht zwingend. Die Internetwache der Berliner Polizei z.B. akzeptiert natürlich auch Tatortangaben im Ausland.
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.871
821
ZQH
Und eine Nespresso Maschine für unterwegs, da ist was dran, und hätte vielleicht schon manche Zeitgenosse für schlimmeres behütet.
Das stimmt natürlich! Wir werden in Kürze einen Thread hier haben: "Durch glückliche Umstände an portable Nespressomaschine gekommen - Iberia-Flug verpasst, sitze in Brasilien fest, bitte helft mir! - o nein, werde von Interpol gesucht wegen 6 gegen mich laufender Strafanzeigen, weiß gar nicht warum - mache jetzt erstmal eine Woche Hiking auf einem Vulkan, könnt ihr in der Zwischenzeit das Problem für mich lösen?"
 
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Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.191
20
Klar, wenn PIN 1st, dann auch kontaktlos. Wurde ja zeitgleich eingeführt.
Hast du Cardpeek? Mich interessiert, ob Offline-PIN vorn ist, oder ob Offline-PIN evtl. raus genommen wurde.
Die wurden positiv auf Offline-PIN Vorhandensein getestet. Die ist technisch perfekt bis auf die PIN-Änderung nur am Sparkassenautomaten und nicht per PIN Services.
 
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Kartenzahler

Erfahrenes Mitglied
24.06.2017
1.154
119
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BTW: Ich hatte heute die neue Visa Karte im Briefkasten... Leider ist die Karte nicht mehr mit Signature First sondern Pin First. Das hat Pluscard / Sparkasse seit 3. Juli geändert.

Ich glaube mich zu erinnern: Hattest du nicht kurz vor Ende Juni noch deine Signature-First Nachfolgekarte erhalten, die dann jetzt wohl der Sperre zum Opfer fiel? Ich glaube, die Diskussion über die neuen Sparkassen-KK hatten wir beide zu dem Zeitpunkt an anderer Stelle hier im Forum.