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Hilfe: Kartenmissbrauch

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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
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Ich finde es komisch, warum man das nicht einfach mit dem "Kumpel" klärt.
Es gibt aber doch nichts zu klären! Ich habe es alles schwarz auf weiß!

Ich möchte mit dieser Person keinen Kontakt haben... Es würde auch nicht zu einer Lösung führen. Ich kenne ihn ja nun auch schon seit ein paar Jahren.
Außerdem ist das hier auch kein Psychiater Forum wo ich Erklären muss, wieso ich mit jemand kein Kontakt mehr haben möchte. Ich habe die Entscheidung wegen div. Faktoren auch über die Sache drüber hinaus getroffen, und Zapfenstreich.

Meine Anfrage im Forum war, ob ein Chargeback möglich bzw. realistisch ist... Oder ob ich die A-Karte gezogen habe und zahlen muss. Mich interessiert das rein rechtliche, keine "Paar"* Beratung.

*ironisch
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.506
421
ARN
Sorry, hatte deine Antwort übersehen Escorpio.

Ich kann dich ja auch irgendwie verstehen, aber wie zeigt man Menschen am deutlichsten das was schiefläuft? Durch persönliche Absprache, Druckaufbau. Alles anderes ist und bleibt Kindergarten und wird diesen Menschen kein Stück ändern. Ich bin hier raus. Bei so viel Problemvermeidung tut es einfach nur weh...
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Da es sich ja (zumindest in Deutschland) um ein Delikt handelt, könnte wohl auch der TE die Anzeige machen.

Der Kumpel hat die Kreditkarte(ndaten) zunächst mal wie vereinbart eingesetzt. Jetzt wird ihm unterstellt eine Kaffeemaschine entwendet zu haben. Der TE weiss dies nur vom Hörensagen. Ob da was dran ist oder nicht ist reine Spekulation. Bei so einer dünnen Beweislage würde ich keine Anzeige erstatten.
Zivilrechtlich bringt es dem TE wohl auch nichts.
 

Moller

Erfahrenes Mitglied
12.07.2010
1.566
0
NUE
Das Hotel wird froh sein, wenn sie für eine gebrauchte Nespresso-Maschine noch 200 Euro bekommen.
Die werden sich ins Fäustchen lachen, wenn die Belastung auf der Kreditkarte durch geht und ihnen jede weitere Schererei erspart bleibt.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
Ich glaube, innerhalb der Bekanntschaft sind noch nicht alle Leichen aus dem Keller geholt.. aber geht uns eigentlich auch nichts an.
Nicht mehr als bei anderen auch. Das ist aber auch nicht der Grund... Es sind einfach über die Jahre mehrere Dinge vorgefallen und das war jetzt der Auslöser. Ich zweifle z.B. keine Sekunde daran, dass die Nespresso Maschine tatsächlich weg ist. - Damit will ich nicht sagen das mir andere Fälle in der Form von ihm bekannt sind, aber es wundert mich eben auf Grund seines Lebens, Verhaltens, etc. nicht. - Daher, ich möchte keinen Kontakt mehr.

@Moller... Ich denke das mit dem 200 Euro ist klar... Das war unrechtmäßig und ob ich tatsächlich für einen Diebstahl durch Dritte haften muss und die Buchung nicht mal auf meinen Namen lief... Wird sich über zwei Länder gerichtlich sehr schwer klären lassen ;)
 

Moller

Erfahrenes Mitglied
12.07.2010
1.566
0
NUE
Damit wollte ich ausdrücken, dass du die 200 Euro auf jeden Fall reklamieren solltest. Das hast du nicht autorisiert, du warst nicht Gast in diesem Hotel und hast erst recht nichts gestohlen - fertig.

Den Rest hast du autorisiert (wenn auch durch eigene Dummheit ;)) und solltest ihn abschreiben. Aber die 200 Euro holst du dir wieder. Da das Hotel sich dann erst mal an den Gast wenden wird, ist das dann auch dein Druckmittel gegenüber deinem "Kumpel". Es sei denn er hat auch noch deine Adresse beim Check-in angegeben :censored:
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.082
922
CGN
Es gibt aber doch nichts zu klären! Ich habe es alles schwarz auf weiß!

Ich möchte mit dieser Person keinen Kontakt haben... (..)
Meine Anfrage im Forum war, ob ein Chargeback möglich bzw. realistisch ist...

Es ist Dein gutes Recht, nach einem solchen Beschiss mit dem Täter nicht mehr reden zu wollen.

Chargeback ist vermutlich möglich.

Aber in der Kombination finde ich es ziemlich daneben, wenn Du auf der einen Seite nicht mal den Mumm hast, die Person drauf anzusprechen. Auf der anderen Seite aber Deinen Schaden per Chargeback ans Hotel abschieben willst. Denn die können nichts dafür, weder dass Dein Kumpel Bargeld unterschlagen hat, noch, dass er eine Kaffeemaschine geklaut hat.

Das einzige, was man denen "vorwerfen" kann ist, dass der Mitarbeiter bei der Buchung kundenfreundlich(!) war, die Kreditkarte auch ohne den angefragten Papierkram zu akzeptieren und die Buchung aktiv zu lassen, und dass der Mitarbeiter beim CheckIn wohl so dumm war, sich die als Sicherheit (auch gegen Diebstahl) hinterlegte Kreditkarte nicht nochmal zeigen zu lassen (evtl., weil er darauf vertraute, dass das bei der Buchung schon quasi-passiert war).
 
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Moller

Erfahrenes Mitglied
12.07.2010
1.566
0
NUE
... Auf der anderen Seite aber Deinen Schaden per Chargeback ans Hotel abschieben willst. Denn die können nichts dafür ...

Doch, können sie, zumindest was die gestohlene Kaffeemaschine angeht. Argumente hast du selbst aufgezählt:

Das einzige, was man denen "vorwerfen" kann ist, dass der Mitarbeiter bei der Buchung kundenfreundlich(!) war, die Kreditkarte auch ohne den angefragten Papierkram zu akzeptieren und die Buchung aktiv zu lassen, und dass der Mitarbeiter beim CheckIn wohl so dumm war, sich die als Sicherheit (auch gegen Diebstahl) hinterlegte Kreditkarte nicht nochmal zeigen zu lassen (evtl., weil er darauf vertraute, dass das bei der Buchung schon quasi-passiert war).
 
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MAP

Aktives Mitglied
10.11.2011
121
20
Kiew
Irre ich mich da, oder kommt man bei einem Chargeback wegen einer missbräuchlichen Kartenzahlung um eine Strafanzeigen gar nicht herum? Meine Bank wolte damals jedenfalls eine solche Anzeige sehen.
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
So kenne ich das auch, aber Strafanzeige scheint der TE vermeiden zu wollen.

Wenn es zu einem Strafverfahren käme dürfte das auch kaum zum gewünschten (zivilrechtlichen) Erfolg führen. Dann darf der TE erstmal Stellung beziehen. Die Bank kann sich dann auf (grobe) Fahrlässigkeit berufen und die Kohle ganz entspannt vom TE kassieren und an das Hotel auszahlen.
Obendrein bekommt der Gast dann eventuell auch noch Probleme.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.380
6.558
Ich sehe hier wie gesagt keinen Kreditkartenmissbrauch. Ich würde dem Kreditkarteninhaber raten, das Hotel darauf hinzuweisen, dass der Aufenthalt zwar mit der KK gebucht und vorausbezahlt worden war, es aber keine Autorisierung für weitere Kostenübernahmen gab, sodass das Hotel die Karte nicht für tatsächliche oder vermeindliche Schäden belasten kann. Dazu würde ich eine Frist setzen für die Rückerstattung der 200 € und andernfalls bei meinem KK-Ausgeber unter Schilderung des Sachverhalts (Buchung eines vorausbezahlten Hotelaufenthalts für eine dritte Person; Karteneigentümer hat dem Hotel gegenüber nichts weiter zugestimmt und Karte lag dem Hotel weder beim Checkin noch sonst je vor) eine Stornierung veranlassen. Vielleicht vorher schlau machen, was dafür die Fristen sind.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.047
1.278
DUS, HAJ, PAD
Irre ich mich da, oder kommt man bei einem Chargeback wegen einer missbräuchlichen Kartenzahlung um eine Strafanzeigen gar nicht herum? Meine Bank wolte damals jedenfalls eine solche Anzeige sehen.
Meine nicht. Gerade einen Chargeback wegen online ingame Käufen gemacht bei der Hilton DKB.

Karte gesperrt, Formular gefaxt..., neue Karte nach 2 Wochen und Geld nach 4 Wochen zurück bekommen.

Anzeige kann gerne die Bank machen, wenn sie möchte. ;)
 

ReiseFrosch

Erfahrenes Mitglied
13.05.2017
1.838
117
Ich verstehe nicht, weshalb bei der Sachlage so viel diskutiert wird.

- Chargeback der 200€: Hotel hat zu der Zahlung weder Unterschrift noch PIN. KK wurde auch nicht beim Checkin als Sicherheit hinterlegt. Zahlung ist also nicht durch Karteninhaber autorisiert. Hotel muss sich juristisch mit dem Gast auseinandersetzen.

- Chargeback der Übernachtungskosten: Hotel hat zu der Zahlung weder Unterschrift noch PIN. Zahlung ist also nicht durch Karteninhaber autorisiert. Hotel muss sich juristisch mit dem Gast auseinandersetzen. Im Falle des Chargebacks muss das Hotel eine Rechnung an den Gast stellen. Der Gast hat ja schon die Überweisung erhalten, also [emoji106] für's Gewissen. Sollte der Gast beim Checkin bar gezahlt haben, spricht das auch für ein [emoji106] für's Gewissen.

Alle weiteren Absprachen würde ich nicht berücksichtigen.
Von einer Strafanzeige/einem Strafantrag würde ich abraten. Zum Zeitpunkt der Buchung und der versuchten Zahlung lag ja kein Kartenmissbrauch vor.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
So kenne ich das auch, aber Strafanzeige scheint der TE vermeiden zu wollen.
Ich schließe es nicht mehr grundsätzlich aus... Allerdings bringt das neuen Ärger mit sich und zieht das alles Jahre in die Länge. Weiß nicht ob man das unbedingt braucht bei diesen "kleineren" Betrag.
Ist es denn nicht langsam gut mit dem rückwärts und vorwärts Lamentieren? Entweder man macht jetzt was oder man lässt es bleiben und zahlt.
Es läuft doch nebenbei schon einiges. Gespräche mit Pluscard, Chargeback Vorbereitung, Formular ist unterwegs, neue Karte auch, etc.
Ich verstehe nicht, weshalb bei der Sachlage so viel diskutiert wird.

- Chargeback der Übernachtungskosten: Hotel hat zu der Zahlung weder Unterschrift noch PIN. Zahlung ist also nicht durch Karteninhaber autorisiert. Hotel muss sich juristisch mit dem Gast auseinandersetzen. Im Falle des Chargebacks muss das Hotel eine Rechnung an den Gast stellen. Der Gast hat ja schon die Überweisung erhalten, also [emoji106] für's Gewissen. Sollte der Gast beim Checkin bar gezahlt haben, spricht das auch für ein [emoji106] für's Gewissen.
Ich habe bei diesen Punkt bedenken, dass wenn das Hotel bei dem Gast das Geld nicht eintreiben kann, es sich ggf. an mich wendet und dann noch die Anwaltskosten on Top sind. @Haftung
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
Wahrscheinlich bin ich zu doof es zu begreifen, aber warum soll das Hotel für die Probleme mit dir und deinem Kumpel aufkommen?
Es geht doch nicht darum was das Hotel will oder nicht will. Es geht darum, wie es rechtlich aussieht.

Wenn z.B. die Haftung mit Kreditkarte nicht gegeben ist da sie nicht vorlag, dann muss ich auch nicht für die 200 Euro haften... Sondern der Gast und Vertragspartner. Natürlich ist es für das Hotel einfacher eine Kreditkarte zu belasten als einen Gast ausfindig zu machen... Aber das ist ja nicht "mein" Problem. Das Hotel hätte eben beim Check-In nach einer Sicherheit (KK vom gast) fragen müssen. Haben sie nicht, also ist das das Verschulden vom Hotel... Nicht meines.
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
So wie ich das verstanden habe hat der Kumpel mit Deinen Kreditkartendaten gebucht und nicht Du selbst. Woher soll das Hotel denn wissen was Du nun genehmigt hast und was nicht? Da gibt es doch im Grunde nur: "ganz oder gar nicht".
Also wenn die kartenausstellende Bank da mitgeht und Dich nicht in die Haftung nimmt dann bist Du wahrscheinlich ein sehr guter Kunde den sie gerne behalten möchten. Andererseits hat die Bank auch keinen grossen Schaden wenn sie die Buchungen zurückgehen lässt.
 
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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.821
282
So wie ich das verstanden habe hat der Kumpel mit Deinen Kreditkartendaten gebucht und nicht Du selbst. Woher soll das Hotel denn wissen was Du nun genehmigt hast und was nicht? Da gibt es doch im Grunde nur: "ganz oder gar nicht".
Richtig, deshalb ist die Rückforderung von nur 200 Euro die schlechteste der drei möglichen Lösungen - die anderen beiden sind alles oder gar nichts zu reklamieren.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
Richtig, deshalb ist die Rückforderung von nur 200 Euro die schlechteste der drei möglichen Lösungen - die anderen beiden sind alles oder gar nichts zu reklamieren.
Da kommt aber der Aspekt dazu, dass ich dem Kumpel nur die 361 Euro erlaubt habe. Ich habe ihn NICHT erlaubt die Karte als Sicherheit im Hotel zu hinterlegen. - Er hätte also sicher gehen müssen, dass dies nicht passiert.

Das dürfte dann Kreditkartenbetrug sein da es sich um einen nicht Autorisierten Einsatz der Karte handelt. - Und wenn jemand deine KK missbraucht, buchst du es doch auch zurück, obwohl der Händler nicht wissen konnte, dass es ein Missbrauch ist?

Darüber hinaus, sollte in den Visa Card Regeln in Spanien stehen, dass eine Karte vorgelegen haben muss um im Hotel als Sicherheit zu fungieren, wäre dass ebenfalls das Problem des Hotels... Und das will ich ja raus finden, ob das Hotel sich an alle Richtlinien gehalten hat oder nicht.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
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So wie ich das verstanden habe hat der Kumpel mit Deinen Kreditkartendaten gebucht und nicht Du selbst. Woher soll das Hotel denn wissen was Du nun genehmigt hast und was nicht? Da gibt es doch im Grunde nur: "ganz oder gar nicht".
Auch das stimmt nicht. In dem Formular das sie mir geschickt haben, ich aber nie ausgefüllt habe... Wird der genaue Euro Betrag festgelegt. - Also eine Richtlinie vom Hotel selber.

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Fakt ist, dass Hotel hat gewisse Richtlinien für Zahlungen festgelegt wenn die Karte nicht Vorort ist. Über diese Richtlinien hat das Hotel mich informiert und sich am Ende selber nicht daran gehalten! - Somit habe ich wegen einer Tatsache die vom Hotel geschnürt wurde, dass Geld überwiesen... Das hätte ich nie getan, wenn das Hotel die Zahlung von vornherein akzeptiert hätte. - De Facto haben sie die Zahlung aber abgelehnt, da weitere Unterlagen die für die Zahlung nötig wären, laut Hotel Richtlinien nicht erbracht wurden.