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Hilfe: Kartenmissbrauch

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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
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Stehst du überhaupt noch im Kontakt mit dem Bekannten? Hast du ihn mal damit konfrontiert das du die Buchungen zurück gehen lässt?
Zum einen kommt da keine Antwort, zum anderen habe ich auch gar kein Interesse an Ausreden oder gejammere. Ich denke auch, dass es unangenehmer für ihn sein dürfte nicht zu wissen was passiert, als es zu wissen ;)

Außerdem möchte ich raus finden, ob er nochmal versucht die Karte zu benutzen ;)
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.826
283
Nach meinem Verständnis sollte sowohl ein Chargeback für die Übernachtung als auch die 200 € möglich sein. Das wurde ja nie von dir autorisiert. Möglicherweise wird das Hotel dann eine Anzeige gegenüber deinen Kumpel und evtl. auch dich wegen Betruges stellen. Mit ne guten Anwalt solltest du allerdings schnell aus der Sache wieder raus kommen. Die Frage ist, ist dir das Geld das Theater wert?.
Sehe ich ähnlich, aber der TS wird auch Anzeige gegen den Kumpel erstatten müssen - wegen Diebstahl seiner Kartendaten.
Dass er die Karte schon sperren lassen hat ist ja auch ein Hinweis darauf.

Wäre aber unklug, wenn der TS schon verlauten lassen hat, dass er die Daten freiwillig dem Kumpel überlassen hat.

Damit sehe ich durchaus Chancen für einen erfolgreichen Chargeback der Übernachtung plus der 200€, und das Hotel muss sich das Geld vom Kumpel holen.

Vielleicht ist gerade die Bitte des Hotels nach mehr Sicherheiten (Kopien etc.) ein Hinweis darauf, dass dem Hotel selbst nicht ganz wohl bei der Sache war... und dass da was zu holen ist.

Abschließend noch ein Klugschiss von mir, für's nächste Mal... man hätte ja auch ans Hotel überweisen können anstatt direkt an den Kumpel (von dem soweit ich verstanden habe sowieso schon bekannt war, dass er klamm ist - bei einem notorisch Klammen besteht jedoch immer die Gefahr der Zweckentfremdung empfangener Gelder) - dann hätte eine Doppelbelastung wohl eher vermieden werden können.
 
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Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Hinterher ist man immer schlauer aber hättest Du das Hotel nicht auch einfach online/telefonisch mit Deiner Kreditkarte selbst buchen können? Dann wäre das mit der Bezahlung doch von vornherein kein Problem gewesen.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
Hinterher ist man immer schlauer aber hättest Du das Hotel nicht auch einfach online/telefonisch mit Deiner Kreditkarte selbst buchen können? Dann wäre das mit der Bezahlung doch von vornherein kein Problem gewesen.
Weil nur eine Suite zu diesem Datum frei war und das mitten in der Nacht. Da waren nur Leute die Spanisch sprechen. - Ich habe mit so etwas doch auch nie im Leben gerechnet -.-

Sehe ich ähnlich, aber der TS wird auch Anzeige gegen den Kumpel erstatten müssen - wegen Diebstahl seiner Kartendaten.
Dass er die Karte schon sperren lassen hat ist ja auch ein Hinweis darauf.

Wäre aber unklug, wenn der TS schon verlauten lassen hat, dass er die Daten freiwillig dem Kumpel überlassen hat.

Damit sehe ich durchaus Chancen für einen erfolgreichen Chargeback der Übernachtung plus der 200€, und das Hotel muss sich das Geld vom Kumpel holen.

Vielleicht ist gerade die Bitte des Hotels nach mehr Sicherheiten (Kopien etc.) ein Hinweis darauf, dass dem Hotel selbst nicht ganz wohl bei der Sache war... und dass da was zu holen ist.

Abschließend noch ein Klugschiss von mir, für's nächste Mal... man hätte ja auch ans Hotel überweisen können anstatt direkt an den Kumpel (von dem soweit ich verstanden habe sowieso schon bekannt war, dass er klamm ist - bei einem notorisch Klammen besteht jedoch immer die Gefahr der Zweckentfremdung empfangener Gelder) - dann hätte eine Doppelbelastung wohl eher vermieden werden können.
Wieso wegen Diebstahl? Er hat die Kartendaten ja nicht geklaut und ich werde auch nicht lügen. - Viel mehr ist es doch so, dass er die Karte "eingesetzt" hat obwohl er das nicht mehr durfte, da er ja das Geld per Überweisung bekommen hat.

Wieso ich deswegen eine Strafanzeige bekommen soll, kann ich nicht nachvollziehen. Was habe ich den gemacht? Die eigenen Kartendaten weiter zu geben mag dumm sein aber es ist auf keinem Fall eine Straftat.

Und sorry das sehe ich nicht so. Nur weil jemand nicht viel Geld hat, heißt das nicht das er womöglich ein Betrüger ist.
 
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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.826
283
Wieso ich deswegen eine Strafanzeige bekommen soll, kann ich nicht nachvollziehen. Was habe ich den gemacht? Die eigenen Kartendaten weiter zu geben mag dumm sein aber es ist auf keinem Fall eine Straftat.
Mein Tipp war IHN anzuzeigen, von einer Strafanzeige gegen dich war nicht die Rede. Aber ersteres schlließt du ja scheinbar aus, insofern ist es eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen euch beiden und das Hotel ist außen vor.
 
Zuletzt bearbeitet:

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
Mein Tipp war IHN anzuzeigen, von einer Strafanzeige gegen dich war nicht die Rede. Aber ersteres schlließt du ja scheinbar aus, insofern ist es eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen euch beiden und das Hotel ist außen vor.
Dziubdziuk hat das geschrieben und du hattest ihn "mehr oder weniger" zugestimmt.

Meinst du das würde so viel ändern wenn ich ihn anzeigen würde? Bis jetzt hat mir das Visa/Pluscard noch nicht gesagt.

Ich habe eigentlich wenig Lust das sich das ggf. über zwei Länder, jahrelang zieht und ich ihn evtl. nochmal auf einem Gericht wiedersehen muss.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.230
867
Wenn Du auf dem Standpunkt stehst, daß mit dem Hotel zwar verhandelt wurde, aber kein Vertrag zustande gekommen ist und genau deswegen ja auch keine Unterschrift geleistet wurde und keine Kreditkarte vorgelegt wurde, dann ist der Chargeback eindeutig berechtigt:

Also machen, die komplette Summe beanstanden. Mit der Begründung - kein Vertrag, Abbuchung unauthorisiert. Die Sperrung der Karte dient als zusätzliches Indiz - du hattest den Verdacht, daß da Mißbrauch gemacht würde. Und das jetzt leider zurecht.

Dann muß die Bank zurückbuchen (erst mal geschieht dies vorläufig und unter Vorbehalt der Nachforderung) und wird das Unternehmen auffordern, einen Vertrag / Beleg vorzulegen. Wenn sie den nicht vorlegen können, bleibt es beim Chargeback und das Hotel hat den Schaden und kann / muß sich an deinen Freund halten, weil der ja die Leistung bezogen / den Schaden verursacht hat und nicht Du!

das Hotel ist außen vor

Merke: Ohne Unterschrift oder PIN-Transaktion hat das Unternehmen, welches eine Zahlung belastet, grundsätzlich die Arschkarte weil sie die Forderungsauthorisierung nicht beweisen kann. Erst mit der Unterschrift sind sie "außen vor". Sobald Du den Chargeback durch hast, bist hingegen Du "außen vor"!

Nur wenn du zugibst, die Zahlung authorisiert zu haben, dann hast Du das Problem. Genau deshalb wollten die von Dir ja das unterschriebene Formular mit Kartenkopie. Gut, daß du das nicht gemacht hast! Jetzt mußt du nur innerhalb des Fristen konsequent handeln. Deine Bank hat ein Formular um nicht authorisierte Belastungen zu beanstanden - das solltest du schleunigst benutzen.

Gewissensbisse brauchst du dazu nicht zu haben - Du hast niemanden betrogen - das hat Dein Freund gemacht. Er hat das Geld unterschlagen und die CC mißbraucht. Ob Du das weiter verfolgst, bleibt Dir überlassen.

P.S.:
Wieso soll ich jetzt dafür haften, dass das Hotel es sich anders überlegt, von ihren eigenen geforderten Richtlinien abweicht ohne mich darüber zu informieren und meine Kreditkarte trotzdem belastet?

Es ist völlig klar, daß das Hotel das so macht. Die haben ja keine andere Chance an Geld zu kommen und versuchen es einfach, auch wenn sie keine valide Authorisation vorweisen können. Nicht jeder wehrt sich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
Wenn Du auf dem Standpunkt stehst, daß mit dem Hotel zwar verhandelt wurde, aber kein Vertrag zustande gekommen ist und genau deswegen ja auch keine Unterschrift geleistet wurde und keine Kreditkarte vorgelegt wurde, dann ist der Chargeback eindeutig berechtigt:

Also machen, die komplette Summe beanstanden. Mit der Begründung - kein Vertrag, Abbuchung unauthorisiert. Die Sperrung der Karte dient als zusätzliches Indiz - du hattest den Verdacht, daß da Mißbrauch gemacht würde. Und das jetzt leider zurecht.

Dann muß die Bank zurückbuchen (erst mal geschieht dies vorläufig und unter Vorbehalt der Nachforderung) und wird das Unternehmen auffordern, einen Vertrag / Beleg vorzulegen. Wenn sie den nicht vorlegen können, bleibt es beim Chargeback und das Hotel hat den Schaden und kann / muß sich an deinen Freund halten, weil der ja die Leistung bezogen / den Schaden verursacht hat und nicht Du!



Merke: Ohne Unterschrift oder PIN-Transaktion hat das Unternehmen, welches eine Zahlung belastet, grundsätzlich die Arschkarte weil sie die Forderungsauthorisierung nicht beweisen kann. Erst mit der Unterschrift sind sie "außen vor". Sobald Du den Chargeback durch hast, bist hingegen Du "außen vor"!

Nur wenn du zugibst, die Zahlung authorisiert zu haben, dann hast Du das Problem. Genau deshalb wollten die von Dir ja das unterschriebene Formular mit Kartenkopie. Gut, daß du das nicht gemacht hast! Jetzt mußt du nur innerhalb des Fristen konsequent handeln. Deine Bank hat ein Formular um nicht authorisierte Belastungen zu beanstanden - das solltest du schleunigst benutzen.

Gewissensbisse brauchst du dazu nicht zu haben - Du hast niemanden betrogen - das hat Dein Freund gemacht. Er hat das Geld unterschlagen und die CC mißbraucht. Ob Du das weiter verfolgst, bleibt Dir überlassen.

P.S.:


Es ist völlig klar, daß das Hotel das so macht. Die haben ja keine andere Chance an Geld zu kommen und versuchen es einfach, auch wenn sie keine valide Authorisation vorweisen können. Nicht jeder wehrt sich.
Ein Vertrag mit mir gab es nach meiner Rechtsauffassung ohnehin NIE. Der Vertrag bzw. die Buchung lief von Anfang an auf den Namen des Kumpels... Ebenfalls die Rechnung (die ich mir mittlerweile habe schicken lassen) läuft auf seinen Namen. Bei mir ging es rein um die Zahlung (Geschenk) bei der wir uns nach ebenfalls meiner Rechtsauffassung nicht einigen konnten, da ich das Formular nicht ausgefüllt habe und auch keine Kopien angefertigt habe.

Ob man in diesem Zusammenhang jetzt von Unterschlagung sprechen kann, weiß ich nicht. Da ich meiner Meinung nach kein Vertrag / Buchung mit dem Hotel hatte, konnte ja auch kein Geld weitergegeben / unterschlagen werden. Es dürfte ihn also de facto zur freien Verwendung gestanden haben aber diente eigentlich zur Zahlung des Hotels was er selber und auf SEINEN Namen gebucht hat!

Ich sehe hier also genau wie du, den Fall des Kreditkarten Missbrauchs... Auf jedem Fall von meinem Kumpel, ggf. aber auch vom Hotel?

Und das das Hotel das so macht, kann ich auf einer Seite nachvollziehen.. Auf der anderen aber nicht. Wenn die geforderten Unterlagen bis zur Anreise nicht erbracht wurden, müssten im Hotel doch die Alarmglocken angehen und eine Bar-Zahlung bzw. alternative Kreditkarte zur Sicherheit verlangt werden. Eigentlich hätte er nie einchecken dürfen mit dem Aspekt das meine Kreditkarte als Sicherheit hinterlegt ist?!

Meint ihr ich sollte dem Hotel das schreiben und um Rückbuchung bitten / fordern?

LG
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Wenn Du auf dem Standpunkt stehst, daß mit dem Hotel zwar verhandelt wurde, aber kein Vertrag zustande gekommen ist und genau deswegen ja auch keine Unterschrift geleistet wurde und keine Kreditkarte vorgelegt wurde, dann ist der Chargeback eindeutig berechtigt:

Also machen, die komplette Summe beanstanden. Mit der Begründung - kein Vertrag, Abbuchung unauthorisiert.

Meint ihr ich sollte dem Hotel das schreiben und um Rückbuchung bitten / fordern?

LG

Nö, siehe oben.
Lass es vor die Wand laufen und fertig. Das ganze hin und her mit Sprach- und Verständigungsproblemen erledigt sich sobald das Hotel die Chargeback Information in Landessprache erhält.
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Was für Kartendaten hat das Hotel eigentlich? Ist der CVC mit dabei?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
dann ggf. die Karte zu kündigen können die ja auch nicht machen.
Also das mit dem Kündigen kann ich ausschließen... Es ist bereits eine neue Kartennummer im Online Banking hinterlegt.

Hätte mich auch sehr verwundert. Habe die Karte über viele Jahre und es ist ja nie etwas vorgefallen. Und da ich bis auf die neuen 200 Euro ja bereits alles gezahlt habe (vom Konto abgebucht) hat die Bank ja auch gar keinen Schaden.
Was für Kartendaten hat das Hotel eigentlich? Ist der CVC mit dabei?
Kartennummer plus Ablaufdatum.
 
M

mnbv

Guest
Also das mit dem Kündigen kann ich ausschließen... Es ist bereits eine neue Kartennummer im Online Banking hinterlegt.

Hätte mich auch sehr verwundert. Habe die Karte über viele Jahre und es ist ja nie etwas vorgefallen. Und da ich bis auf die neuen 200 Euro ja bereits alles gezahlt habe (vom Konto abgebucht) hat die Bank ja auch gar keinen Schaden.

Kartennummer plus Ablaufdatum.

Viel Glueck!
Der chargeback kostet die Bank Geld, einmal das Einreichen beim network , falls sie es tuen und die Kosten nicht selbst essen und Personalkosten fuer die Bearbeitung.
Wobei ab und an ein chargeback bei mir noch nicht zu einer Kuendigung gefuehrt hat.
Aber eine guenstige Sache ist es nicht.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Der chargeback kostet die Bank Geld, einmal das Einreichen beim network , falls sie es tuen und die Kosten nicht selbst essen und Personalkosten fuer die Bearbeitung.

Boeh, da geht also die Bank pleite wenn man sich sein Geld wiederholt, weil es unrechtmäßig abgebucht wurde...:doh:

Das ist alles durchkalkuliert und eingepreist.
 

Dziubdziuk

Erfahrenes Mitglied
02.03.2014
434
0
Heidenheim
...
Wieso ich deswegen eine Strafanzeige bekommen soll, kann ich nicht nachvollziehen. Was habe ich den gemacht? Die eigenen Kartendaten weiter zu geben mag dumm sein aber es ist auf keinem Fall eine Straftat....

Ich möchte meinen Post nochmal ergänzen. Vorab ich bin da ganz auf deiner Seite und nach meinem Rechtsverständnis wird man dir aus der ganzen Sache keinen Strick drehen können. Meine Überlegung war das sich bei einem Chargeback das Hotel versuchen wird sich die Kohle wieder zu organisieren. In erster Linie natürlich bei dem Gast, ich möchte allerdings nicht zu 100% ausschließen dass das Hotel auch versuchen wird sich die Kohle bei dir zu organisieren. Das die rechtliche Grundlage dafür allerdings meiner Meinung nach nicht vorhanden ist und auch nicht erfolgsversprechend ist, hindert einen ja nicht daran trotzdem einen Strafantrag zu stellen.

Um auf den Punkt zu kommen. Wäre ich an deiner Stelle würde ich das Geld was per Überweisung an den Kumpel gegangen ist abschreiben und alles was über die Kreditkarte gelaufen ist mir ohne lange mit Hotel/Visa/Bank zu diskutieren per Chargeback zurück holen.
 
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Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Kartennummer plus Ablaufdatum.
Und den Namen des Karteninhabers nehme ich mal an.

Karte hat nicht vorgelegen & kein CVC vorhanden ist wirklich nicht viel. Macht amazon zwar auch so aber die liefern dann ja auch Waren an den Karteninhaber die im besten Fall noch da ist wenn es schief geht.

Das Hotel weiss also dass da jemand mit einer fremden Karte zahlen möchte und stört sich (letztlich) nicht daran? Da hat sich wohl jemand gedacht er nimmt das Geschäft lieber mit bevor die Suite leersteht.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
hast Du selbst mit dem Hotel kommuniziert oder nur über den "Freund"? Konnte das Hotel davon ausgehen, dass Du mit der Zahlung über deine Karte einverstanden warst?
Ich habe erst mit dem Hotel kommuniziert nach dem Aufenthalt.... Also zur Klärung was da passiert ist.

Es war auch alles nur telefonisch. Dennoch will ich da auch nicht lügen. Ich denke auch, dass ich mit der Überweisung des Betrages doch jegliche Rechte zur Nutzung meiner Karte, meinem Kumpel gegenüber "widersprochen" habe. - Und er hat gebucht und die Buchung inkl. Rechnung lief auf ihn!

Es war klar formuliert, dass ich ihm das Hotel bezahle. Nach dem das mit der Kreditkarte "schief" ging (wegen dem Formular, Kopie der KK, etc.) habe ich ihm den Betrag überwiesen (nachweißlich auf den Euro genau!)... Damit habe ich mein "Geschenk" bzw. Zusage vollständig erfüllt. - Wenn er trotz der Überweisung (die er nachweißlich erhalten hat), ins Hotel geht und nicht Bar zahlt... Somit meine Kreditkarte benutzt... Denke ich, dürfte das Kreditkartenbetrug sein?!

Und ja, die Überweisung ist weg... Darüber brauchen wir gar nicht sprechen @Dziub
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.380
6.559
Das Hotel weiss also dass da jemand mit einer fremden Karte zahlen möchte und stört sich (letztlich) nicht daran? Da hat sich wohl jemand gedacht er nimmt das Geschäft lieber mit bevor die Suite leersteht.

Ich denke dass man bei vielen Hotels und OTAs einen vorausbezahlten Hotelaufenthalt (und dies geht's hier, oder?) mit einer KK, die auf fremden Namen ausgestellt ist, bezahlen kann. Ob das Hotel hier CVC verlangt oder nicht, ist erstmal sein Problem bzw. ein Problem zwischen Hotel und KK-Gesellschaft/Zahlungsdienstleister. Die Zahlung wird dadurch nicht per se ungültig.
(ich habe z.B. neulich über einen OTA auf Bitten eines Freundes und auf ihn als Rechnungsempfänger einen vorausbezahlten Hotelaufenthalt für eine dritte Person gebucht mit einer KK, die auf mich ausgestellt ist. Ob ich derjenige bin, der über Internet die Buchung organisatorisch tätigt, oder der als Rechnungsempfänger und damit wohl auch Vertragspartner angegeben Freund, können das Hotel oder der OTA nicht ersehen).
Spannend wird es erst dann, wenn der KK-Inhaber behauptet, er habe die Zahlung nicht autorisiert. Aber nach meinem Verständnis entspräche dies hier nicht der Wahrheit, da der KK-Inhaber ja dem Bucher die Kreditkarte überlassen hat, sogar ausdrücklich zum Zwecke der Buchung. Ob das Hotel das nachweisen könnte, ist dann eine andere Frage.
Ich sehe bzgl. der vorausbezahlten Hotelbuchung nur zwei Möglichkeiten: entweder der KK-Inhaber akzeptiert die Zahlung oder er storniert sie mit der Begründung, dass er sie nicht autorisiert habe. Mit letzterem aber bezichtigt er den Bucher des Kreditkartenbetruges. Dies wird dies vor Gericht vermutlich zurückweisen, da er die KK-Daten ja gerade zum Zwecke der Buchung erhalten hatte. Ob es irgendwelche späteren Absprachen/Weisungen/Zurückziehungen zwischen KK-Inhaber und Buchendem gab, ist für die Rechtmäßigkeit des Einsatzes der KK zum Zeitpunkt der Buchung unerheblich und damit für das Hotel bzgl. der Korrektheit der Buchung irrelevant. Auch dass das Hotel nach der Buchung noch zusätzliche Angaben wollte, die es nicht bekommen hat, ändert meines Erachtens nichts an der Rechtmäßigkeit der Buchung und des KK-Einsatzes zum Buchungszeitpunkt. Und da es sich um eine Buchung mit Vorauszahlung handelte, ist die Belastung durch das Hotel auch rechtmäßig. Was zwischen Buchendem und KK-Inhaber danach lief, ist für das Hotel vollkommen unerheblich und auch nicht erkennbar.
 
Zuletzt bearbeitet:

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
Ich denke dass man bei vielen Hotels und OTAs einen vorausbezahlten Hotelaufenthalt (und dies geht's hier, oder?) mit einer KK, die auf fremden Namen ausgestellt ist, bezahlen kann. Ob das Hotel hier CVC verlangt oder nicht, ist erstmal sein Problem bzw. ein Problem zwischen Hotel und KK-Gesellschaft/Zahlungsdienstleister. Die Zahlung wird dadurch nicht per se ungültig.
Spannend wird es erst dann, wenn der KK-Inhaber behauptet, er habe die Zahlung nicht autorisiert. Aber nach meinem Verständnis entspräche dies hier nicht der Wahrheit, da der KK-Inhaber ja dem Bucher die Kreditkarte überlassen hat, sogar ausdrücklich zum Zwecke der Buchung. Ob das Hotel das nachweisen könnte, ist dann eine andere Frage.
Ich sehe bzgl. der vorausbezahlten Hotelbuchung nur zwei Möglichkeiten: entweder der KK-Inhaber akzeptiert die Zahlung oder er storniert sie mit der Begründung, dass er sie nicht autorisiert habe. Damit aber bezichtigt er den Bucher des Kreditkartenbetruges. Dies wird dies vor Gericht vermutlich zurückweisen, da er die KK-Daten ja gerade zum Zwecke der Buchung erhalten hatte.
Stimmt!

Aber du vergisst den Aspekt, dass das Hotel meine Zahlung ABGELEHNT hat und weitere Unterlagen gefordert hat, die ich niemals erbracht habe. NUR DESWEGEN, habe ich den Betrag überwiesen und das Hotel hat am Ende, TROTZ DAS WIR UNS BEI DER ZAHLUNG NICHT EINIGEN KONNTEN und das Hotel DIE ZAHLUNG IN DER FORM ABGELEHNT HAT... Abgebucht! Und wie gesagt, ich habe keinen Vertrag mit dem Hotel.. Der bestand zwischen dem Hotel und meinem Kumpel.

Auch habe ich dem Hotel-Gast das Geld gut zwei Wochen vorher überwiesen und er hat es nachweißlich erhalten. Trotzdem hat er das Geld nicht im Hotel eingezahlt, sondern es hin genommen, dass es bereits von meiner KK widerrechtlich(?) abgebucht wurde.

Hätte das Hotel kein Ärger bei der Zahlung gemacht, hätte ich das Geld NIEMALS überwiesen!

Auch betrifft das ja nur die Übernachtung. Ich sagte dem Bucher nie, dass er meine Karte als Sicherheit angeben darf, damit geklaute Nespresso Maschinen abgebucht werden dürfen...
 
Zuletzt bearbeitet:

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.681
717
Das ganze geht sogar soweit, dass der Kumpel mir am Check-In-Tag geschrieben hat (nachweißlich), dass er Bar gezahlt hat und beim Check-Out das Geld auf meine KK zurück gebucht wird.
 
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DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Klingt alles ganz schön kompliziert.

Wo sind nur die guten alten Zeiten hin, wo man mal kurz raus ging, sich kurz auf die Fresse schlug und danach drinnen wieder gemeinsam ein Bier getrunken hat. :eek:
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Das ganze geht sogar soweit, dass der Kumpel mir am Check-In-Tag geschrieben hat (nachweißlich), dass er Bar gezahlt hat und beim Check-Out das Geld auf meine KK zurück gebucht wird.
Kannst Du denn sicher sein das es nicht so war? Weiss man ob er wirklich die Kaffeemaschine eingepackt hat?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.380
6.559
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Also nochmal zur Klärung: hat das Hotel die Buchung (mit Angabe der Kreditkarte) ausdrücklich abgelehnt? Kam also keine Buchung zustande? Oder hat das Hotel nur damit gedroht, die Buchung zu stornieren, und hat, nachdem die gewünschten Daten nicht kamen, darauf verzichtet?
Wenn ersteres zutrifft, auf Basis welcher Buchung fand dann der Aufenthalt statt? Gab es eine spätere zweite Buchung? Falls ja, wurde dabei die fragliche KK erneut angegeben (und dann offenbar durch das Hotel akzeptiert)?

Wenn oben von "bar gezahlt hat und beim Check-Out das Geld auf meine KK zurück gebucht wird." gesprochen wird, impliziert es für mich, dass alle Beteiligten zum Zeitpunkt des Aufenthaltes davon ausgehen, dass der Aufenthalt zunächst korrektermaßen durch eine Belastung der Kreditkarte bezahlt worden war, oder?
Falls der KK-Inhaber zu diesem Zeitpunkt zumindest diese Ansicht teilte, hat er keinen Anlass wegen missbräuchlicher Verwendung eine Rückbuchung zu fordern.

Trifft dies also zu, gäbe es zwei Möglichkeiten: die zitierte Absprache fand so statt und das Hotel hat's verbummelt (mir kam es beispielsweise auch schon vor, dass Hotels z.B. trotz Vorausbezahlung über den OTA nach Abreise den Aufenthalt auf die KK nochmals berechnet haben). In diesem Fall kann der KK-iNhaber natürlich an die eingegangene Zusage zur Erstattung erinnern, nicht jedoch die initiale Zahlung über sein KK-Unternehmen stornieren mit der Behauptung, diese sei missbräuchlich erfolgt.

Oder Möglichkeit zwei: der buchende Gast sagt nicht die Wahrheit und eine Barzahlung und die genannte Absprache fanden nicht statt. Dann hat das Hotel (zumindest in diesem Punkt - Kaffeemaschine mal außen vor) alles ausreichend richtig gemacht.



(Thema Kaffeemaschine ist dann ein zweites Thema; erst mal diesen Punkt wasserdicht klären).
 
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