Meine Sicherheit, dass eben die Eingabe von Codes für den einen Account , die man selber nicht direkt erhalten hat, kein Betrug ist, nehme ich daher, wie Gerichte allgemein in Verbraucherdingen geurteilt haben!
Als Kunde, normaler Verbraucher darf man schon sehr viel falsch machen und immer noch nicht, gilt das was man unterschrieben hat, unabdingbar!
Musste bei meiner Sparkasse bestimmt 3 oder 4 mal unterschreiben, dass ich bei den Wertpapierkäufen keine Beratung bekomme und ich dafür selber verantwortlich bin und ich die Sparkasse von sämtlichen Forderungen auch Schadensersatz freistelle!
Trotzdem hat eine Kundin bei einer anderen Sparkasse mit dem gleichen System ihren Börsenverlust von ca 40 Tsd erstattet bekommen, weil ein Deutsches Oberlandesgericht, so geurteilit hat.
Es mag richtig sein, dass logisch IHG es nicht will, dass dritte die Codes verwenden, aber nach den aktuell in der EU praktizierten Verbraucherurteile, ist es ganz bestimmt nicht schlimm, wenn man Codes, egal woher diese sind, in sein Konto bei IHG eingibt.
Das IHG diese Codes anderen nicht mitteilen will bzw. wollte, wird eben dadurch nicht klar, wenn wie bei flyertalk ständig ein Lurker mitschreibt, also offiziell IHG genau da mit schreibt, wo die Codes stehen.
Da kann ein Verbraucher, aufgrund seiner gewissen Doofheit, die ihm die Rechtschreibung erlaubt, meinen, IHG hätte selber die Codes da bekannt gegeben.
Der juristische Vorwurf Betrug begangen zu haben, ist schon ein gewissen schwere Straftat, und ich möchte mir so einen Vorwurf nicht einhandeln und schon gar nicht, wegen xx tausend Punkten bei IHG.
Wenn einer freimütig zugibt es wäre von ihm Betrug gewesen, dann war es mit seinen Kenntnissen und Rückschlüssen, vielleicht auch Betrug. Aber es würde jedem gelingen, ein Gericht davon zu überzeugen, dass man nicht betrügen wollte!
Also ich finde diese Verbraucher-rechtsprechung falsch! Da gibt es ja kleinste Widrigkeiten oder
Ungenauigkeiten die dann dem Anbieter als Gegenpol des Verbrauchers als negativ ausgelegt werden, dagegen darf der Verbraucher zig mal vieles falsch verstehen, und auch noch völlig unlogisch denken!
Nach dieser Rechtssprechung gilt eigentlich nur das, was jeder ganz direkt so erkennen muss! Und das wird niemals sein, wenn es Bedingungen gibt die über 2 Seiten gehen und da steht eben eine Klausel, die etwas bestimmtes verbieten würde, was der Verbraucher machte.
Vielleicht urteilen amerikanische Gerichte anders, aber wenn ich als Deutscher über die Buchungsseite ein Deutsches Hotel buche, dann wird wohl nicht deshalb Amerika als Gerichtsstand gelten, weil der Franchispartner und der Betreiber der Webseite in Amerika ist.