Ich bin bei Dir, dass es für Dein (und mein) Rechtsempfinden da nix für den Fiskus geben sollte.
Ich möchte den Sachverhalt auch nicht wirklich weiter vertiefen, um nicht irgendeinen Finanzverwaltungsbeamten hier auf eine "tolle" Idee zu bringen. ...
Aber:
Einkauf mit Firmen-KK --> AG zahlt.
M&M ist aber immer einer privaten (natürlichen) Person zugeordnet. AN bekommt also auf SEIN M&M-Konto die Meilen (für die aber formal der AG einen Anspruch hat, da AG dafür finanzielle Aufwendungen hatte, i.e. Betrag wurde seiner Kreditkarte belastet und von seinem Konto abgebucht).
MA bucht nun mit diesen (seinen) M&M-Meilen einen Flug, ein Hotel, einen Leihwagen, YouNameIt, ...
Damit "erspart" er dem AG diesbzgl. Kosten. Oder fiskalischen ausgedrückt: AG hat durch die Meilenbuchung einen (steuerpflichtigen) geldwerten Vorteil.
Glücklicherweise ist man sich seitens der Steuerbehörden in den meisten Fällen uneins, wie dieser geldwerte Vorteil in Heller&Pfenning ermittelt werden darf. Noch scheitert es meistens an der/einer vergleichbaren Bemessungsgrundlage:
Welcher fiktive Flugpreis, welche Hotelrate, etc. ist konkret zu Grunde zu legen, aus der die Differenz zur Meilenbuchung zu berechnen wäre.
Beispiel Besteuerung der (Meilen)Flugbuchung:
Theoretisch müsste als Bemessungsgrundlage genau der (Kauf-)Tarif zugrunde gelegt werden,
der in allen Beförderungs-, Umbuchungs- oder Stornierungsbedingungen exakt die entsprechenden Bedingungen des Meilentarifs abbildet, zudem unter Berücksichtigung der beim Kauftarif wiederum neu vergebenen Meilen...
;-)
Zusammengefasst:
Meilen des MA's werden zum Vorteil des AG's eingesetzt, woraus für letzteren eine Steuerschuld resultiert.