doc7austin2
Erfahrenes Mitglied
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Es wäre ggf. eine unwahre Tatsachenbehauptung, wenn Deutsches Recht gelten würde .... welches es hier aber nicht tut.Beweise? Ein Wikipediaeintrag wäre nicht gerichtsfest, wenn es um die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptung geht.
Und wenn es tatsächlich hart auf hart kommt -> dann bohrt man als Beklagter bei den genannten Quellen auf Wikipedia Talk noch genauer nach.
Mit dem Wikipedia-Autor Jpatokal stehe ich im Kontakt. Und Jpatokal hat schon viel "Handfestes" über unseren guten Aljoscha gesammelt.
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