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Ich hatte mich eigentlich bewusst auf die technische Seite konzentriert und nicht auf die rechtliche. - Mir werden hier gerade auch nen paar Dinge zu sehr vermischt.
Bei vermeintlichen Schäden am Mietwagen sind Chargebacks nach meinen bisherigen Erfahrungen solange erfolgreich wie der Vermieter keine von dir unterschriebene Erklärung hat, dass du diesen Schaden verursacht hast. - Erfahrungen mit den neuen AI Gates liegen mir noch keine vor. Insbesondere dann wenn du nicht direkt vor der Ausfahrt nen AI Gate passiert hast sondern nur kurz vor der Rückgabe.
Nur generell, da ich mir nicht sicher bin ob alle hier mit dem Chargeback-Verfahren vertraut sind:
- du als Kunde leitest bei deiner Bank einen Chargeback Request ein. Theoretisch sollte dir deine Bank bzgl. der Transaktion einige Fragen stellen. Eine der Grundvoraussetzungen ist normalerweise dass du zuerst versucht hast, dieses Anliegen mit dem Merchant direkt zu klären und dass du, abhängig von der Card Brand, zeitliche Fristen eingehalten hast.
- da die meisten deutschen Banken kein eigener Issuer sind, leiten sie diesen Request (und deine Antworten bzgl. der Transaktion) an den Issuer weiter.
- der Issuer prüft jetzt erstmal ob der Chargeback Grund grob mit den Transaktionsdaten zusammenpasst (klassicher Fall: "ich war's ned" aber die Zahlung wurde mittels SCA oder CVM approved oder "irgendwer hat meine Kartendaten irgendwo eingegeben" - die Transaktion war aber Card Present. Dann endet der Chargeback Request hier.)
- falls der Chargeback Request unterhalb eines Schwellwertes liegt, kann der Issuer das direkt approven. Das kommt dann direkt aus dem Geldbeutel des Issuers und geht nicht weiter.
- falls der Chargeback Request oberhalb eines Schwellwertes liegt, leitet der Issuer den Chargeback Request an den Acquirer weiter.
- falls das alles grob passt, wird Dir als Kunde - je nach Chargeback Grund - teilweise der Betrag ab diesem Moment temporär gutgeschrieben
- der Acquirer blockt den Betrag beim Merchant und berechnet, je nach Akzeptanzvertrag, eine Chargeback Gebühr.
- der Acquirer wendet sich an den Merchant und fordert Belege an
- falls der Merchant sich dazu entschließt diesen Chargeback zu fighten, dann sendet er die angefragten Belege/Nachweise an den Acquirer. Ab diesem Punkt fällt, je nach Akzeptanzvertrag, für den Merchant üblicherweise eine weitere Gebühr an
- diese Belege/Nachweise gehen dann zum Issuer zurück und der entscheidet dann ob er dem Chargeback statt gibt oder nicht (nen Stück hängt vom Issuer ab; von den Card Brands gibt's rudimentäre Guidelines). - Falls er dem nicht statt gibt und es eine Gutschrift gab, wird die Gutschrift wieder rückgängig gemacht und auch der Merchant erhält das Geld sowie die Chargeback Bearbeitungsgebühr zurück.
Card Brands und Acquirer monitoren die Chargeback Rate von Merchants. - Ist die zu hoch, kann es sein, dass du gebührentechnisch gedowngradet wirst und man sich mit dir in Verbindung setzen wird um die Chargeback Rate wieder runter zu bekommen.
Leiten jetzt Issuer zu häufig Chargebacks wegen irgendwelcher frivolous Sachen weiter oder entscheiden Chargebacks zu oft ungerechtfertigterweise für den Kunden, dann setzen sich die Merchants bzw. Acquirer bzw. Card Brands mit den Issuern in Verbindung um dies abzustellen (dort gibt es verschiedene Wege). - Wenn mit einzelnen Issuern zu oft was ist, kann das auch dazu führen, dass Acquirer Karten von spezifischen Issuern ablehnen bis die Sache gelöst wurde. - Dadurch haben nicht zuletzt auch Issuer ein Interesse daran, da nicht zu oft etwas im Sinne des Kunden zu entscheiden, da ansonsten deren Karten "nicht mehr funktionieren".
Wenn du als Kunde zu oft wegen irgendwelcher kruden Dinge / Lappalien Chargeback Requests stellst (z.B. nach jedem Mietwagen gibt's nen Chargeback Request wegen nem vermeintlichen Schaden oder Strafzettel) kann das auch dazu führen, dass der Issuer dir die Karte kündigt.
Wenn du es Merchant-seitig korrekt konfiguriert hast, alle Sachen korrekt referenzierst und den richtigen MCC nutzt ist es völlig irrelevant ob die Autorisierung schon weggefallen ist. - Das geht aber nicht bei allen MCCs.kann passieren, wenn die Reservierungs-Hoechstdauer ueberschritten ist...
Du kannst versuchen es zu chargebacken (und es ist nicht komplett hoffnungslos). - Regelmäßig unterschreibst du bei der Anmietung eines Autos dass du für alle entstehenden Schäden und Strafzettel haftest. Diese Unterschrift reicht vielen Issuern um einen Chargeback Request abzulehnen wenn es um Strafzettel geht.reicht sie den schwarzen Peter per Chargeback einfach an den Händler durch. Die Beweislast (Gutachten, Fotos) liegt dann über das Kartennetzwerk komplett beim Vermieter.
Bei vermeintlichen Schäden am Mietwagen sind Chargebacks nach meinen bisherigen Erfahrungen solange erfolgreich wie der Vermieter keine von dir unterschriebene Erklärung hat, dass du diesen Schaden verursacht hast. - Erfahrungen mit den neuen AI Gates liegen mir noch keine vor. Insbesondere dann wenn du nicht direkt vor der Ausfahrt nen AI Gate passiert hast sondern nur kurz vor der Rückgabe.
Nur generell, da ich mir nicht sicher bin ob alle hier mit dem Chargeback-Verfahren vertraut sind:
- du als Kunde leitest bei deiner Bank einen Chargeback Request ein. Theoretisch sollte dir deine Bank bzgl. der Transaktion einige Fragen stellen. Eine der Grundvoraussetzungen ist normalerweise dass du zuerst versucht hast, dieses Anliegen mit dem Merchant direkt zu klären und dass du, abhängig von der Card Brand, zeitliche Fristen eingehalten hast.
- da die meisten deutschen Banken kein eigener Issuer sind, leiten sie diesen Request (und deine Antworten bzgl. der Transaktion) an den Issuer weiter.
- der Issuer prüft jetzt erstmal ob der Chargeback Grund grob mit den Transaktionsdaten zusammenpasst (klassicher Fall: "ich war's ned" aber die Zahlung wurde mittels SCA oder CVM approved oder "irgendwer hat meine Kartendaten irgendwo eingegeben" - die Transaktion war aber Card Present. Dann endet der Chargeback Request hier.)
- falls der Chargeback Request unterhalb eines Schwellwertes liegt, kann der Issuer das direkt approven. Das kommt dann direkt aus dem Geldbeutel des Issuers und geht nicht weiter.
- falls der Chargeback Request oberhalb eines Schwellwertes liegt, leitet der Issuer den Chargeback Request an den Acquirer weiter.
- falls das alles grob passt, wird Dir als Kunde - je nach Chargeback Grund - teilweise der Betrag ab diesem Moment temporär gutgeschrieben
- der Acquirer blockt den Betrag beim Merchant und berechnet, je nach Akzeptanzvertrag, eine Chargeback Gebühr.
- der Acquirer wendet sich an den Merchant und fordert Belege an
- falls der Merchant sich dazu entschließt diesen Chargeback zu fighten, dann sendet er die angefragten Belege/Nachweise an den Acquirer. Ab diesem Punkt fällt, je nach Akzeptanzvertrag, für den Merchant üblicherweise eine weitere Gebühr an
- diese Belege/Nachweise gehen dann zum Issuer zurück und der entscheidet dann ob er dem Chargeback statt gibt oder nicht (nen Stück hängt vom Issuer ab; von den Card Brands gibt's rudimentäre Guidelines). - Falls er dem nicht statt gibt und es eine Gutschrift gab, wird die Gutschrift wieder rückgängig gemacht und auch der Merchant erhält das Geld sowie die Chargeback Bearbeitungsgebühr zurück.
Card Brands und Acquirer monitoren die Chargeback Rate von Merchants. - Ist die zu hoch, kann es sein, dass du gebührentechnisch gedowngradet wirst und man sich mit dir in Verbindung setzen wird um die Chargeback Rate wieder runter zu bekommen.
Leiten jetzt Issuer zu häufig Chargebacks wegen irgendwelcher frivolous Sachen weiter oder entscheiden Chargebacks zu oft ungerechtfertigterweise für den Kunden, dann setzen sich die Merchants bzw. Acquirer bzw. Card Brands mit den Issuern in Verbindung um dies abzustellen (dort gibt es verschiedene Wege). - Wenn mit einzelnen Issuern zu oft was ist, kann das auch dazu führen, dass Acquirer Karten von spezifischen Issuern ablehnen bis die Sache gelöst wurde. - Dadurch haben nicht zuletzt auch Issuer ein Interesse daran, da nicht zu oft etwas im Sinne des Kunden zu entscheiden, da ansonsten deren Karten "nicht mehr funktionieren".
Wenn du als Kunde zu oft wegen irgendwelcher kruden Dinge / Lappalien Chargeback Requests stellst (z.B. nach jedem Mietwagen gibt's nen Chargeback Request wegen nem vermeintlichen Schaden oder Strafzettel) kann das auch dazu führen, dass der Issuer dir die Karte kündigt.
Das ist auch bei deutschen Banken / in Deutschland tätigen Issuern im Allgemeinen kein Problem.Und bei Deutschen Banken habe ich da erhebliche Zweifel, ob die das erlauben.
Auch deutsche Issuer (die teilweise nicht mal unbedingt deutsch sind, sondern oft internationale Wurzeln haben) approven nicht jeden x beliebigen Chargeback Request. - Die haben letztlich auch keine Lust darauf, dass Acquirer und Payment Brands bei ihnen auf der Matte stehen und Damages fordern falls sie zu viele Chargebacks approven.sicher auf keinen eigenen Rechtsstreit einlassen wird, reicht sie den schwarzen Peter per Chargeback einfach an den Händler durch.
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