Privat- oder Business-AMEX?Dass meine Kreditkarten alle auf meine Geschäftsadresse laufen, nicht auf unsere Wohnung, war noch nie ein Problem, auch ich bestelle alles dorthin.
Bestreiten Sie den Kaufvertrag? Die Aussage mit den Adresse. ist ja nur ein „automatisiert-technisches“ Hindernis - und die Aufforderung, jetzt zu überweisen ist ja sozusagen sowas wie eine Annahme - nur mit dem Fehler des fehlenden Rabatts.+1 hat ja am Konsumrauschtag mit Rabatt gekauft. Eine Rechtsgrundlage, ihr jetzt beim Bezahlen den Rabatt zu verwehren, sehe ich nicht. Bestehen auf Rabatt, hilfsweise Widerruf (falls überhaupt schon ein Kaufvertrag zustande gekommen ist; Unger bestreitet ja ausdrücklich einen Kaufvertrag), fertig.
Hahaha, NUR mit Karte... man stelle sich mal vor, wenn vorwiegend Deutsche an Bord wären. Zwei Generationen hinterher
Natürlich handelt Unger so, als wenn es keinen Kaufvertrag gäbe. Denn zum am Tag des Kaufes gültigen Preis möchte Unger nicht liefern. Dass Unger am Anfang zu blöd war, das Zahlungsmittel gescheit zu scoren, interessiert den Kunde nicht. Der Kaufvertrag wäre abgesehen davon unabhängig vom Bezahlvorgang zustande gekommen.Bestreiten Sie den Kaufvertrag? Die Aussage mit den Adresse. ist ja nur ein „automatisiert-technisches“ Hindernis - und die Aufforderung, jetzt zu überweisen ist ja sozusagen sowas wie eine Annahme - nur mit dem Fehler des fehlenden Rabatts.
Der Klassiker "Beim Bäcker" in Hamburg Bahrenfeld
Sonnabend Mittag. Hinter dem Tresen drei Mitarbeiterinnen. Eine zählt für jeden sichtbar die Scheine, eine sortiert das Kleingeld in ein Zählbrett, die dritte bedient die Kundin vor mir.
Ich warte.
Die Kundin vor soll 10,30 € bezahlen und reicht einen 20er über den Tresen. "Haben Sie nicht 30 Cent klein?". Hä? Da liegt ein Zählbrett voll mit Kleingeld und die Kunden werden nach Kleingeld gefragt? Die Kundin vor mir fängt an ihr Kleingeld zu durchsuchen.
Ich warte.
Sie hat 40 Cent gefunden und reicht sie über den Tresen. "Können Sie mir bitte vom Wechselgeld ein paar 1- und 2-€-Münzen geben?". Die Mitarbeiterin diskutiert jetzt mit beiden Kolleginnen wie sie am Besten das Wechselgeld herausgeben.
Ich warte.
Die Kundin bekommt Ihr Wechselgeld, die beiden Geldzählerinnen stimmen sich ab wie sie jetzt das Geld aufteilen.
Nach einer weiteren Wartezeit werde ich jetzt bedient
Für mein Franzbrötchen soll ich 1,25 € bezahlen und lege 1,50 € auf den Tresen. Jetzt wieder Diskussionen zwischen Bedienung und Zählbrett. Ich bekomme meine 25 Cent und kann mir die Bemerkung "Bei Kartenzahlungen brächten Sie jetzt nicht so viel zählen" nicht verkneifen. Als Antwort wurde ich gefragt wie das denn funktionieren soll, wenn jeder Kunde mit der Karte zahlt, das würde ja viel zu lange dauern. Ich bemerkte darauf hin, dass ICH jetzt nicht solange gewartet hätte warten müssen, hätten die Kundin vor mir und ich mit der Karte bezahlen können. Ich verzichte darauf die Antworten zu zitieren und kaufe meine Franzbrötchen in Zukunft wieder dort wo es freundlich, schnell und bequem mit der Karte geht. Na ja, wer nicht mit der Zeit geht, geht eben mit der Zeit.
Ach so: das Franzbrötchen war mittlerer Qualität, von der Größe OK, nicht zu matschig, aber etwas klebrig.
Unger hat wohl eher eine Einladung zur Abgabe von Angeboten gemacht.Unger hat das Angebot unterbreitet, zum Preis von heute zu kaufen. Das Angebot muss keiner annehmen.
Kennen die kontaktlos nicht?
Übrigens. Vollzitate für Ein-Satz Postings finde ich auch voll kontaktlos... äh... cool.
Mal allgemein: Unterschreibt man bei einer Mag-Stripe-Zahlung immer oder gibt es da auch die Möglichkeit mit PIN zu bezahlen?
Das macht gowest doch leider immer so, genau wie sein "de" für Deutschland. Er ist halt leider ein fauler und egoistischer Zeitgenosse.
Leider kann ich seit einem
Update der App nur noch zitieren
Das ist teurer und gefährlicher #neuländischer Tünkram.Kennen die kontaktlos nicht?
Unger hat das Angebot unterbreitet, zum Preis von heute zu kaufen. Das Angebot muss keiner annehmen.
Natürlich habe ich keine AGB zur Hand.
Der Fragesteller könnte sich die Emailkommunikation genauer ansehen. Sofern eine Email eine „Auftragsbestätigung“ wäre, dann wäre der Vertrag zustande gekommen.
vielen Dank für Ihren Einkauf bei XXXXXXXXXXX Wir tun nun alles, damit Ihre Bestellung so schnell wie möglich bei Ihnen eintrifft. Mit dieser E-Mail senden wir Ihnen die Bestätigung Ihres Einkaufs.
Die Angebote der XXXXXX sind freibleibend und unverbindlich. Sie gelten nur fürden deutschen Markt. Bestellungen von Kunden der XXXXXX sind verbindlicheAngebote. Die XXXXXX kann das Angebot des Bestellers nach Wahl durch unmittelbareZusendung der Ware oder durch Auftragsbestätigung innerhalb einer Frist von acht Tagenannehmen. Die Bestellbestätigung, welche der Käufer im Anschluss an die Bestellung per EMail erhält, stellt ausdrücklich keine Annahme dar, sondern dient lediglich der Erfüllung derInformationspflichten aus § 312d, Abs. 1, Nr. 3 BGB. Die XXXXXX weist daraufhin,dass die Liefermöglichkeit vorbehalten ist und bleibt. Die Bestellung des Käufers wird zu denBedingungen der Website angenommen. Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstandstellen eine Produktbeschreibung dar.
Bitte unterscheide zwischen Auftragsbestätigung und Bestellbestätigung. Das sind grundverschiedene Dinge.
Ich hatte den Kaufbetrag bereits überwiesen, dann wurde storniert.
Unangemessene Benachteiligung der Kunden, “weil diese ihre Zahlung zu einem Zeitpunkt veranlassen müssen, in denen noch gar kein Vertrag zwischen den Parteien besteht. Dies ist mit wesentlichen Grundgedanken des allgemeinen Schuldrechts nicht vereinbar (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Da die Bedingung für die Vertragsannahme der Antragsgegnerin aus den o. g. Gründen erst mit Zahlungseingang eintritt, wird der Kunde gezwungen, ihr den Kaufpreis zu überweisen oder zu übersenden, obwohl noch gar kein Vertrag zustande gekommen ist.”Auch bei Amazon bekomme ich immer nur eine Bestellbestätigung - an irgendeinem Punkt muss sich der Verkäufer verbindlich festlegen, und so wie aussieht macht das der normale Onlinehändler in D erst wenn er den Artikel an den Kunden schickt.
Unangemessene Benachteiligung der Kunden, “weil diese ihre Zahlung zu einem Zeitpunkt veranlassen müssen, in denen noch gar kein Vertrag zwischen den Parteien besteht. Dies ist mit wesentlichen Grundgedanken des allgemeinen Schuldrechts nicht vereinbar (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Da die Bedingung für die Vertragsannahme der Antragsgegnerin aus den o. g. Gründen erst mit Zahlungseingang eintritt, wird der Kunde gezwungen, ihr den Kaufpreis zu überweisen oder zu übersenden, obwohl noch gar kein Vertrag zustande gekommen ist.”
https://shopbetreiber-blog.de/2012/...-vertragsschlussklausel-bei-vorkasse-zahlung/
Oder hier nochmal als Konsequenz formuliert:
"Die Möglichkeit, im Online-Handel ein Vertragsangebot durch Versendung der Ware anzunehmen, erspart dem Webshop-Betreiber zugegebenermaßen organisatorischen Aufwand (...) Wenn sich der Webshop-Betreiber diesen Aufwand sparen will, bedeutet das freilich, dass er dann auf die Möglichkeit der Vorkasse und die damit verbundene größere finanzielle Sicherheit verzichten muss."
https://www.loebisch.com/vertragsschluss-webshop-unzulaessige-vorkasseklausel-1284/