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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
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Frage: Würde die Inkasso-Bude vor Gericht mit dieser Kostenrechnung durchkommen?
Es geht hier doch um eine geplatzte Lastschrift und keine vorherige Mahnung, oder?
Außerdem: Klar liegt die Inkassobude bei den Mahnkosten 5€ unter dem RA-Mahnung-Preis (welcher die Obergrenze darstellt), aber die Inkassobude hat doch keine Rechtsberatung durchgeführt (sondern eine vollständig automatisierte Mahnung rausgepustet)?.
Scheint mir alles okay, Selbstmahnung halt

LG Düsseldorf, Urteil vom 8.6.2017, Aktenzeichen 14c 169/15

Siehe Rn 69-71, 87-89, 96
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Frage: Würde die Inkasso-Bude vor Gericht mit dieser Kostenrechnung durchkommen?
Es geht hier doch um eine geplatzte Lastschrift und keine vorherige Mahnung, oder?
Außerdem: Klar liegt die Inkassobude bei den Mahnkosten 5€ unter dem RA-Mahnung-Preis (welcher die Obergrenze darstellt), aber die Inkassobude hat doch keine Rechtsberatung durchgeführt (sondern eine vollständig automatisierte Mahnung rausgepustet)?!

Danke.

Von dem Fakt, dass die Inkassobude größenwahnsinnig ist, und sich als Behörde bzw. Konstrukt nach öffentlichem Recht wahrnimmt (nur diese dürfen Gebühren erheben), mal ganz abgesehen.

Eine Inkassobude darf eine Geschäftsgebühr nehmen, den sie rechnet nach RVG ab. Es spielt keinerlei Rolle was an der Kostenaufstellung richtig oder falsch ist - für die Inkassobude steht im Vordergrund was bezahlt wird. Und bei nicht wenigen der "Kunden" lässt sich das auch vollumfänglich gerichtlich durchsetzen.

Mahnbescheid => Vollstreckungsbescheid = vollstreckbarer Titel.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.148
756
Frage: Würde die Inkasso-Bude vor Gericht mit dieser Kostenrechnung durchkommen?
Ich bin ja Laie, nicht inkasso-erfahren und auch nicht sonderlich dran interessiert.
Aber kann ich mir nicht vorstellen.

Fängt mit der „Pauschalierung“ der Kommunikationskosten an und geht bei der Höhe weiter.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Vielleicht gehen wir da einfach von unterschiedlich dimensionierten Händlern aus - ich dachte aber, das hatte ich klargestellt, dass ich hier nicht von großen Onlineshops oder Ketten rede.
Eine Rücklastschrift ist heutzutage nichts besonderes mehr und kommt sozusagen "in den besten b Familien" vor. Oder woher führt die Angst vieler hier "den Überblick zu verlieren" wenn doch nur noch alles mit "so Karten" bezahlt wird. Ein Gewerbetreibender der noch ganz bei Trost ist, wird einen Teufel tun, einfach alles blind an Inkasso abzugeben, so vergrault man nämlich die Stammkundschaft.
Das ein Großunternehmen wie Netto das anders handhabt, ist doch wohl hoffentlich klar.


Nö, es ist eine Annahme deinerseits, dass ich das annehmen würde...

Nein, das steht eben nicht auf einem anderen Blatt! Es ist eine seit Jahrzehnten nachgewiesene Tatsache, dass genau daran -an mangelnden kaufmännischen Fähigkeiten- Existenzgründungen am häufigsten scheitern, auch wenn das bei Handeltreibenen nicht ganz so ausgeprägt sein wird, wie bei Gastronomen und Handwerkern.
Ich sitze mindestens einmal die Woche bei irgendeinem Selbständigen, dem diese oder jene Alternative "zu teuer" ist.
"Da setze ich mich dann halt selber hin..."
"... Und wenn Sie stattdessen einen Angestellten dafür bezahlen müssten...?"
"... Das würde zuviel kosten..."
"... Und Ihre eigene Arbeitszeit ist weniger wert?..."
" ...ui...öh... ach so... so meinen Sie das?..."

Alltag, mehr sage ich dazu nicht mehr!

Ja, habe ich mir angesehen.
Wenn die Werbebranche nicht weiß, so sie neue, kreative Köpfe hernehmen soll, wäre die Inkassobranche ein guter Tipp...
"Belegermittlungskosten" ... süß !

Das läuft für mich aber nicht mehr unter "Geldverdienen mit den Schulden anderer" sondern eindeutig unter "Geschäft mit der Angst". So geht nicht mal mein Lieblingsdrecksladen Klarna beim ersten mal vor!

Außerdem lautete die Anfangsbehauptung, die Banken kümmerten sich um das Inkasso.
Wenn du Ingenico mit ihrer Halblizenz als solche bezeichnen magst... Die sollen lieber weiter Terminals bauen. Das können sie nämlich.

Du hast weiter oben selber geschrieben das du es bezweifelst das sich die Inkassogeschichte für den Händler nicht lohnt, also wie jetzt.

Dein Existenzgründer steht überhaupt nicht zur Debatte - zum einem wird im stationären Handel kaum noch gegründet und zum anderen wird aktuell - gerade ein Existenzgründer kein ELV akzeptieren.

Wenn du hier über Existenzgründer und Kleinstbetriebe ohne jegliche Struktur redest dann verstehe warum du der Meinung bist das da nur Deppen unterwegs sind (und selbst da gibt es einige Ausnahmen).

Weiter gibt es kaum noch nennenswerte Handelsgeschäfte die einen einzigen Laden betreiben (wenn ihr die ganze Zeit über diese jammert wird mir so einiges klar) - den die Strukturen erfordern eine gewisse Größe um wirtschaftlich zu arbeiten - auch hat man anders Überraschungen am Standort nicht im Griff (Baustelle vor der Tür, Haus wird saniert, eine Haltestelle wird verlegt usw. usw. - alles schon erlebt).
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.401
1.023
Oberfranken
Wie ist das bei einem berechtigten Reklamationsgrund oder bei Insolvenz? Dann müsste doch eine Rücklastschrift zulässig (und einfacher als bei KK) sein und die Inkassofirmen keinen Zahlungsanspruch haben?
Ich hatte mal das Problem mit einer Tankkarte einer freien Tankstelle. Da hat die Sparda Bank tatsächlich versehentlich die monatliche Lastschrift zurückgehen lassen, obwohl immer genug Geld auf dem Konto war. Mir wurden von dieser Tankstelle dann 7,50 DM Gebühren belastet und der Rechnungsbetrag angemahnt. Diese 7,50 DM wurden mir dann von der Sparda auf Antrag wieder erstattet. Die konnten sich auch nicht erklären, warum das System die Lastschrift nicht eingelöst hat, evtl. hatte das mit dem "Abbuchungsauftrag" zu tun, den es damals auch gab.
 
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tom1963

Aktives Mitglied
01.10.2016
166
10
Zonenrand B&HL
Gibt es Parkhäuser in denen beim einfahren die CC (NFC) an den Leser der Schranke gehalten wird ?
Entsprechend beim ausfahren die CC (NFC) wieder an der Ausgangsschranke gehalten wird ?
Abrechnung quasi ohne Automatenbesuch und Beleglos so schön wie Bus fahren in UK.
Frage nur weil heute im Parkhaus B-Spandau neue Terminals an der Ausgangsschranke aufgestellt wurden und dort war
CC Symbol m.E. die MasterCard Kugeln zu sehen.
Die Zahlautomaten nehmen ja CC in dem Parkhaus...oder Kleingeld wird verbraucht :)

tom
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
6.986
2.289
Spricht nichts dagegen. Früher konnte man ja auch anstatt ein Parkticket zu ziehen die Kreditkarte reinschieben.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Gibt es Parkhäuser in denen beim einfahren die CC (NFC) an den Leser der Schranke gehalten wird ?
Entsprechend beim ausfahren die CC (NFC) wieder an der Ausgangsschranke gehalten wird ?
Abrechnung quasi ohne Automatenbesuch und Beleglos so schön wie Bus fahren in UK.
Frage nur weil heute im Parkhaus B-Spandau neue Terminals an der Ausgangsschranke aufgestellt wurden und dort war
CC Symbol m.E. die MasterCard Kugeln zu sehen.
Die Zahlautomaten nehmen ja CC in dem Parkhaus...oder Kleingeld wird verbraucht :)

tom
Mit girocard aber erst 2030
 

Kathze

Erfahrenes Mitglied
02.11.2017
1.004
6
Gibt es Parkhäuser in denen beim einfahren die CC (NFC) an den Leser der Schranke gehalten wird ?
Entsprechend beim ausfahren die CC (NFC) wieder an der Ausgangsschranke gehalten wird ?
Abrechnung quasi ohne Automatenbesuch und Beleglos so schön wie Bus fahren in UK.
Frage nur weil heute im Parkhaus B-Spandau neue Terminals an der Ausgangsschranke aufgestellt wurden und dort war
CC Symbol m.E. die MasterCard Kugeln zu sehen.
Die Zahlautomaten nehmen ja CC in dem Parkhaus...oder Kleingeld wird verbraucht :)

tom
Im Ausland gibt es das häufig. Gerne auch als einzige Option, es gibt also keinen Kassenautomaten für eine anderweitige Zahlung.
In Deutschland habe ich bei Q-Park schon öfter solche Leser gesehen, die waren aber immer inaktiv oder haben wirre Fehlermeldungen ausgespuckt.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Wie ist das bei einem berechtigten Reklamationsgrund oder bei Insolvenz? Dann müsste doch eine Rücklastschrift zulässig (und einfacher als bei KK) sein und die Inkassofirmen keinen Zahlungsanspruch haben?

Bei einem Reklamationsgrund ist das im Prinzip kein Problem, wenn du dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt hast, bei Insolvenz bekommst du nichts mehr zurück, das Kto ist "eingefroren" und keiner bekommt mehr was davon ohne das es vom Insolvenzverwalter freigegeben wird.
 

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Du hast weiter oben selber geschrieben das du es bezweifelst das sich die Inkassogeschichte für den Händler nicht lohnt, also wie jetzt.
Nein, ich habe geschrieben, dass ich bezweifle, dass es sich für den Händler lohnt, ELV statt PIN-Zahlung anzubieten. Das tue ich immer noch.
Erstens weißt du nicht, was bei einem Händler, der tatsächlich gleich an Inkasso abgibt davon dann hängenbleibt. Gerade bei "gerichtsfesten" Gebühren dürfte der Händler nichts abbekommen.
Wenn das die Kosten für mich als Inkassobüro sind, dann sollte ich vielleicht vermeiden, davon was weiterreichen. Das würde jeden Richter stutzig machen.
Und zweitens kann wie ich schon schrieb jedem eine Rücklastschrift passieren.
Gehe mal davon aus, dass in diesem 4,99€ Beispiel 9 von 10 Kunden dort nicht mehr einkaufen.
Den Effekt kann eh keiner messen.
Und ich rede nicht von Kleinstbetrieben sondern Mittelständlern, Apotheken, usw.
Es gibt selbst Baumärkte (aber nochmal: NICHT die Ketten!) die sich selbst drum kümmern und der Bank den Beleg mailt, auf dem der Kunde in die Datenweitergabe für den RüLa-Fall eingewilligt hat.
Da ist PIN verlangen allemal billiger.
Glaub es oder lass es bleiben. Ich weiß, was ich fast täglich erlebe.
 

Markus_1978

Aktives Mitglied
29.08.2017
169
77
Lastschrift-Inkasso ist die Hölle.

Hatte ich in sehr jungen Jahren ein paar Mal. Man weiss ja gar nicht, was da abgeht, sagt einem keiner.
Du zahlst per Karte, wird nix abgebucht und du wunderst dich und irgendwann Wochen oder Monate später kommt lustige Post und statt 5 Euro darfste erstmal 60 Euro löhnen. Total super, vor allem wenn man das Geld nicht hat.

Der einzige Vorteil: Solange das läuft ist zumindest dort, wo die Lastschrift fehlschlug, keine Lastschrift mehr möglich und man zahlt bei Kartenzahlung tatsächlich mit der Karte.
Es kommt vorher schon Post und zwar zeitnah nach versuchter Abbuchung - von der Bank wegen der nicht eingelösten Lastschrift!
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Nein, ich habe geschrieben, dass ich bezweifle, dass es sich für den Händler lohnt, ELV statt PIN-Zahlung anzubieten. Das tue ich immer noch.
Erstens weißt du nicht, was bei einem Händler, der tatsächlich gleich an Inkasso abgibt davon dann hängenbleibt. Gerade bei "gerichtsfesten" Gebühren dürfte der Händler nichts abbekommen.
Wenn das die Kosten für mich als Inkassobüro sind, dann sollte ich vielleicht vermeiden, davon was weiterreichen. Das würde jeden Richter stutzig machen.
Und zweitens kann wie ich schon schrieb jedem eine Rücklastschrift passieren.
Gehe mal davon aus, dass in diesem 4,99€ Beispiel 9 von 10 Kunden dort nicht mehr einkaufen.
Den Effekt kann eh keiner messen.
Und ich rede nicht von Kleinstbetrieben sondern Mittelständlern, Apotheken, usw.
Es gibt selbst Baumärkte (aber nochmal: NICHT die Ketten!) die sich selbst drum kümmern und der Bank den Beleg mailt, auf dem der Kunde in die Datenweitergabe für den RüLa-Fall eingewilligt hat.
Da ist PIN verlangen allemal billiger.
Glaub es oder lass es bleiben. Ich weiß, was ich fast täglich erlebe.

Dann haben wir uns Missverstanden, ELV macht für einen kleinen Händler keinen Sinn, das habe ich bereits 100 Mal hier geschrieben - aber ELV als Einnahmequelle bei geplatzten Lastschriften ist lukrativ - wenn man z.B. im Lebenmitteleinzelhandel tätig ist.

Ich weiss nämlich wie hoch der Kickback von Inkassos an Auftraggeber aus dem Handel ist - wurde da schon öfter "umworben" - deutlich höher also die übliche Marge im Niedrigpreisigen kompetitiven Segment - einiges höher als DCC.
 

Gnarfy

Aktives Mitglied
16.11.2015
239
3
Weiter gibt es kaum noch nennenswerte Handelsgeschäfte die einen einzigen Laden betreiben)/QUOTE]

Die tausenden Edeka- oder Rewe-Genossen, die genau einen einzigen Laden betreiben, bilden einen großen Teil des deutschen LEH ab...

Das rechnet sich freilich nur, weil sie auf die Strukturen der Genossenschaft zugreifen können, trotzdem sind es unabhängige einzelne Kaufleute.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.148
756
Die sind so rechtssicher da nach RVG abgerechnet - gehen 100% so durch, 20% der Gebühr bzw. max. 20€ sind als Pauschalen zulässig.
Gut, dann richtet man sich gegen die Geschäftsgebühr selbst. Ich meine, machen die eine so qualifizierte Tätigkeit wie ein Rechtsanwalt?

Sind über 10 „Gebühr“ für eine Rücklastschrift in Ordnung, bzw. entstehen diese Kosten?
 

Spaceflight

Aktives Mitglied
07.09.2019
171
1
Falsch.
Mahnbescheid => WIDERSPRUCH
Kein Vollstreckungsbescheid = Kein vollstreckbarer Titel
Das geht dann vorher vor Gericht.
Bei Widerspruch gibt’s keinen verhängnisvollen Automatismus.

Richtig. Privatrechtliche Forderungen können in Deutschland nur durch einen gerichtlichen Titel, welchen man in einem gewonnenen Zivilprozess erhölt, eingetrieben werden.
Oder halt durch einen Mahnbescheid dem NICHT widersprochen wurde.

Interessanterweise weiß sowas kaum jemand und viele knicken aufgrund Schreiben von irgendwelchen Inkassounternehmen ein. Ich bin mir sogar ziemlich sicher, das selbst für unzweifelhafte Forderungen selten ein Zivilprozess bemüht wird, diese als uneinbringbare Forderungen in die Bilanz zu buchen ist da einfacher und wirkt sich auch noch steuerlich positiv aus.
 
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RenTri

Erfahrenes Mitglied
23.11.2015
1.784
3
Gibt es Parkhäuser in denen beim einfahren die CC (NFC) an den Leser der Schranke gehalten wird ?
Entsprechend beim ausfahren die CC (NFC) wieder an der Ausgangsschranke gehalten wird ?
Abrechnung quasi ohne Automatenbesuch und Beleglos so schön wie Bus fahren in UK.
Frage nur weil heute im Parkhaus B-Spandau neue Terminals an der Ausgangsschranke aufgestellt wurden und dort war
CC Symbol m.E. die MasterCard Kugeln zu sehen.
Die Zahlautomaten nehmen ja CC in dem Parkhaus...oder Kleingeld wird verbraucht :)

tom
Funktioniert bei der OPG mittlerweile einwandfrei mit Girocard, Visa und Mastercard. Amex-Akzeptanz wurde mit Einführung der neuen Schranken scheinbar rausgekickt, aber was solls.
Größter Nachteil ist allerdings, dass man bei der Einfahrt mit Karte keine zusätzliche Toleranz bei der Parkdauer erhält. Betrete ich das Parkhaus nach 59 Minuten und gehe direkt zum Kassenautomaten, zahle ich nur eine Stunde. Betrete ich das Parkhaus nach 59 Minuten, gehe zum Auto und halte bei der Ausfahrt die Karte vor, zahle ich zwei Stunden. Ist mir schon öfter passiert und jetzt ziehe ich wieder ein Ticket. Das lässt sich am Automaten immerhin auch kontaktlos zahlen.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.915
5.849
Gut, dann richtet man sich gegen die Geschäftsgebühr selbst. Ich meine, machen die eine so qualifizierte Tätigkeit wie ein Rechtsanwalt?

Sind über 10 „Gebühr“ für eine Rücklastschrift in Ordnung, bzw. entstehen diese Kosten?

Das spielt im Ergebnis keine Rolle, siehe § 4 Abs. 5 RDGEG:

§ 4 Abs. 5 RDGEG meinte:
Die Inkassokosten von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes), für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, sind nur bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehenden Vergütung erstattungsfähig.

Gedeckelt ist nach § 4 Abs. 4 RDGEG nur die Vergütung für die Tätigkeit im gerichtlichen Mahnverfahren:

§ 4 Abs. 4 RDGEG meinte:
Die Erstattung der Vergütung von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes), für die Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren richtet sich nach § 788 der Zivilprozessordnung. Ihre Vergütung für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren ist bis zu einem Betrag von 25 Euro nach § 91 Abs. 1 der Zivilprozessordnung erstattungsfähig.

Und selbst wenn das durchläuft ist es am Ende billiger als das Inkasso....

Man muss aber erstmal Geld hereinstecken. Für einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides fällt eine 0,5 Gerichtsgebühr aus dem Streitwert an, mindestens jedoch 32,00 EUR. Wenn gegen den Mahnbescheid kein Widerspruch und gegen den Vollstreckungsbescheid kein Einspruch eingelegt wird, war es das damit. Beim Übergang ins streitige Verfahren müssen weitere Gerichtsgebühren als Vorschuss gezahlt werden, bei einem Streitwert bis 500,00 EUR nochmal 73,00 EUR.

Richtig. Privatrechtliche Forderungen können in Deutschland nur durch einen gerichtlichen Titel, welchen man in einem gewonnenen Zivilprozess erhölt, eingetrieben werden.
Oder halt durch einen Mahnbescheid dem NICHT widersprochen wurde.

Ein Mahnbescheid, dem nicht widersprochen wurde, ist kein Vollstreckungstitel. In diesem Fall ergeht ein Vollstreckungsbescheid, erst dieser ist Vollstreckungstitel. Das gilt auch dann, wenn gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt wurde, wobei dann in wenigen Fällen die Möglichkeit besteht, dass die Zwangsvollstreckung auf Antrag des Schuldners durch das Gericht eingestellt werden kann.
 

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
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Und selbst wenn das durchläuft ist es am Ende billiger als das Inkasso....

Wenn gegen den Mahnbescheid kein Widerspruch und gegen den Vollstreckungsbescheid kein Einspruch eingelegt wird, war es das damit. Beim Übergang ins streitige Verfahren müssen weitere Gerichtsgebühren als Vorschuss gezahlt werden, bei einem Streitwert bis 500,00 EUR nochmal 73,00 EUR.

Wenn die Sache durchläuft, ist es billiger als Inkasso.
Wenn nicht, dann nicht.... messerscharf erkannt...
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
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