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Die Kombination "Die Karte darf nicht mehr benutzt werden" und dem obigen Passus klingt für mich nach: "Die Karte soll zwar ab jetzt nicht mehr benutzt werden, aber wenn doch, dann müssen Sie das zahlen."
Ja, das ist auch so. Selbstverständlich werden Online-Transaktionen nach Wirksamwerden der Kündigung abgelehnt. Aber wie Wenigflieger2000 schreibt, sind Offline-Zahlungen natürlich weiterhin möglich. Das darfst Du natürlich nicht ausnutzen und dann später unter Berufung auf Deine Kündigung den Ausgleich der Belastungen verweigern.