Nun frage ich mich (euch), ob die Bank die Kündigung an div. Bedingungen knüpfen kann und somit weitere Kontoführungskosten für die Abwicklung entstehen?
Als Nicht-Jurist würde ich sagen, die Bank trifft natürlich eine gewisse Sorgfaltspflicht, festzustellen, die kündigende Person zu identifizieren. Sprich festzustellen, dass du du bist. Ansonsten sollten deiner Kündigung abgesehen von üblichen Fristen und zumindest als
Privatkunde (aber ich weiss ja, dass du auch Geschäftskunde bei Banken bist) keine "gängelnden" Bedingungen anfallen, die dir die Kündigung erschweren (einseitige Willenserklärung).
Kopie des Ausweis? Auf welchem Wege? Ist das wirklich DSGVO konform? Sollte die Kopie abgegriffen werden kann damit wirklich Unsinn gemacht werden und um sich zu verifizieren sollte im Zweifel eine TAN reichen.
Bezweifelst du ernsthaft, ob die Zuverfügungstellung (z.B. per Post) und Speicherung einer Ausweiskopie an zugelassene Bank DSGVO-konform ist?
Karte sperren und ein paar Tage warten wegen offline Umsätzen geht auch.
Sollten sie ohnehin können.
Ansonsten können Sie bei missbräuchlicher Verwendung durch den (ehemaligen) Kunden ja Schadenersatz verlangen.
Eine Kreditkarte oder Debitkarte kann er auch ohne Kündigung genauso nutzen und dann nicht bezahlen wie mit Kündigung.
Punkt 3 ist irrelevant, wenn das Konto rechtzeitig gekündigt wurde und einen Habensaldo aufwies.
Naja, es wäre dann relevant, wenn man das Entgelt (z.B. aus Prinzip) nicht bezahlen will.
