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Nein. Das wurde hier ja inzwischen hinreichend geklärt. Einbehalten der Versandware trotz Bezahlung ist Missbrauch und durch die Bedingungen abgedeckt. Bei einer Prepaid Rate kann ich aber keinen Missbrauch erkennen. Das Rechtsgeschäft wurde ordnungsgemäß geschlossen und die Zahlung ordnungsgemäß abgewickelt. Die Leistung "Vorbezahlung für eine bzw. im hier vorliegenden Fall drei Übernachtungen" wurde erbracht. Für die LBB ist damit der Fall abgeschlossen.Wenn ich bei einem Online-Händler Ware bestelle und dieser per KK abbucht, geschieht dies zunächst auch in beiderseitigem Einvernehmen und ist erstmal nicht missbräuchlich. Erst sobald sich herausstellt, dass dieser gar keine Ware verschickt, erkenne ich den Missbrauch. Nach deiner Auslegung wäre hier ja in D niemals ein Chargeback möglich, was aber eindeutig nicht die Praxis der Banken wiedergibt.