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Wer Ärger haben will, der bekommt ihn so auch.Nein, hier geht es eher um Gejammer und hobbyjuristische Ausführungen.
Wer weder zu dem einen noch zu dem anderen Lust hat, klickt auf seinem online-Kontoauszug auf "Lastschrift widersprechen" - und schon hat er sein Geld zurück.
Ist zweifelsohne ein probates Mittel, denen mal "Feuer unter dem Hintern" zu machen.
Vor allem, wenn man sich seiner Sache sehr sicher ist. Ist man das hier..?
Die Frage ist: Woher leitest du diesen Anspruch her?Ich würde einfach die nächste Lastschrift der LBB auf meinem Girokonto in Höhe der betr. Hotelkosten zurückholen und der LBB nochmals mitteilen, daß Du sehr wohl einen Anspruch auf Chargeback wegen nicht erbrachter Leistung hast.
Ja, wir können davon ausgehen (ich schrieb das ja auch schon), dass zwischen VISA und LBB als Issuer irgendwo vereinbart ist.
Nur ist das nicht unbedingt eine Vereinbarung, in die der Kartenhalter Einsicht hat bzw. auf die er sich direkt beziehen kann.
Da er schlicht kein Teil dieser Vereinbarung ist.
Sprich: Der dürfte höchstens mittelbar gelten.