LEJ - Das vergessene Potenzial

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Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
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Beeindruckende Einschätzung aus der Schweiz. Dann müsste allerdings der erste DHL-Brandanschlag "der erste Angriff" gewesen sein, denn der kam von Tätern mit den gleichen DNA-Spuren und er wäre auch richtig brutal geworden, wenn es keine Verspätung gegeben hätte.
 
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Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
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DUS
Beeindruckende Einschätzung aus der Schweiz. Dann müsste allerdings der erste DHL-Brandanschlag "der erste Angriff" gewesen sein, denn der kam von Tätern mit den gleichen DNA-Spuren und er wäre auch richtig brutal geworden, wenn es keine Verspätung gegeben hätte.

Nein.
"Richtig brutal" waren die Flugzeuge die in das WTC geflogen sind.

Eine Paketbombe ist keine mit Sprengstoff beladene Drohne.
Paketbombe : Anschlag
Drohne: Angriff

Die Paketbombe war grenzwertig .... die Drohne nicht.

Das ist Russlands Prinzip... nachsehen wie weit es geht.

Mit "Hybrid" hat das, was zuletzt in Leipzig passiert ist, nichts mehr zu tun. Egal was Dobrindt da faselt.

So kurz vor den Wahlen ... ein Schelm wer böses denkt ...
 

unseen_shores

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30.10.2015
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Trans Balkan Express
Mit "Hybrid" hat das, was zuletzt in Leipzig passiert ist, nichts mehr zu tun. Egal was Dobrindt da faselt.

Spannend auch vor dem Hintergrund, dass sich der GBA im Hinblick auf Nord-Stream neulich ins Knie geschossen hat, als er dort ohne Not ein Kriegsverbrechen angeklagt hat. Ich hätte ihn dringend davon abgeraten, wegen der Konsequenzen für künftige Fälle.


Es gab ja keinen direkten Nexus zum bewaffneten Konflikt. Außerdem finde ich die Einschätzung des polnischen Richters, dass eine Rechtfertigung für die Nordstrem-Spengung vorlag, rechtlich sehr gewagt aber charmant.

Interessant hier (S. 276)


Sagen wir das OLG qualifiziert die Sprengung von Nord-Stream abschließend als Kriegsverbrechen (i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 2 VStGB), dann müsste man im Drohnenfall vom LEJ das selbe annehmen. Versuchsstrafbarkeit für Delikte nach VStGB ist in der Regel gegeben. § 11 Abs. 1 Nr. 2 VStGB ist ein Verbrechen. Dass die Tat im Versuch stecken geblieben ist, ist damit egal. Damit hätten wir nicht nur die erste kriegerische Handlung seit Ende des 2. Weltkriegs auf deutschem Boden, sondern sogar das erste Kriegsverbrechen (interessanterweise ca. 1.830 Kilometer entfernt von der Front). Da sollen sich Dobrindt und Co. mal raus winden und verharmlosen. Vielleicht sollte Dobrindt auch von seiner Weisungsbefugnis Gebrauch machen und die Anklage im Nord-Stream Verfahren anzupassen.

Bleibt spannend, insbesondere weil die Drohne den künftig in Sachsen-Anhalt regierenden Putinfreunden direkt vor den Latz geknallt wurde.
 

Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
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DUS
Spannend auch vor dem Hintergrund, dass sich der GBA im Hinblick auf Nord-Stream neulich ins Knie geschossen hat, als er dort ohne Not ein Kriegsverbrechen angeklagt hat. Ich hätte ihn dringend davon abgeraten, wegen der Konsequenzen für künftige Fälle.

Tatsächlich hatte ich mich auch (sehr) gewundert... ( Ob dat sone gute Idee is´) , nachdem ich dann den Faktor "Politik" mit einbezojgen habe, hat es gepasst.

Sagen wir das OLG qualifiziert die Sprengung von Nord-Stream abschließend als Kriegsverbrechen (i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 2 VStGB), dann müsste man im Drohnenfall vom LEJ das selbe annehmen. Versuchsstrafbarkeit für Delikte nach VStGB ist in der Regel gegeben. § 11 Abs. 1 Nr. 2 VStGB ist ein Verbrechen. Dass die Tat im Versuch stecken geblieben ist, ist damit egal. Damit hätten wir nicht nur die erste kriegerische Handlung seit Ende des 2. Weltkriegs auf deutschem Boden, sondern sogar das erste Kriegsverbrechen (interessanterweise ca. 1.830 Kilometer entfernt von der Front). Da sollen sich Dobrindt und Co. mal raus winden und verharmlosen. Vielleicht sollte Dobrindt auch von seiner Weisungsbefugnis Gebrauch machen und die Anklage im Nord-Stream Verfahren anzupassen.

Das Du dir immer die Mühe machst. ( Danke)

Ich hatte kurz über Art. 51 UN Charta nachgedacht und auch schon was dazu geschrieben.
Aber da das derzeit auch wild diskutiert wird Stichwort Erheblichkeitsschwelle und ich tatsächlich so meine Gedankengänge bezüglich der "Fehlfunktion" des Sprengsatzes habe... bin ich zu dem Ergebnis gekommen, das so ziemlich genau das was da passiert ist eben nicht in das dem Artikel zu Grunde liegende Schema passt. Wenn s nicht so Kacke wäre, wäre es echt bewundernswert.

Bleibt spannend, insbesondere weil die Drohne den künftig in Sachsen-Anhalt regierenden Putinfreunden direkt vor den Latz geknallt wurde.

Achwas *rückAluhutzurecht* die wurden vorher informiert. ;)
 
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Alfalfa

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23.01.2022
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War heute Kindergarten Ausflug und ihr habt euch mal so richtig ausgetrollt? Gut so, komme schon seit Stunden nicht mehr aus dem Lachen heraus. :ROFLMAO: Findet ihr es eigentlich gerecht dem Roundhouse Kick Busfahrer gegenüber? Der war ja ein richtiger Held! Aber der wurde ja jetzt einfach aus der Geschichte gecancelt!
 

FCL

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02.04.2020
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Jetzt nicht direkt LEJ... aber halt Sachsen / Erzgebirge...

 

juliuscaesar

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12.06.2014
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FRA
„Russland verschärft nach den Worten von Außenminister Sergej Lawrow seine Angriffe auf Ziele, die der Unterstützung der Ukraine durch den Westen dienen. „Wir werden unsere Methoden deutlich verschärfen, um all das zu zerstören, was Kiews ‌Kriegsmaschinerie aus dem Westen speist. Und wir tun dies bereits“, sagte Lawrow dem Staatsfernsehen.“

 

unseen_shores

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30.10.2015
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Trans Balkan Express
Tatsächlich hatte ich mich auch (sehr) gewundert... ( Ob dat sone gute Idee is´) , nachdem ich dann den Faktor "Politik" mit einbezojgen habe, hat es gepasst.

So verspätete Antwort. Ich musste mich erst einmal durch die Kommentierung zum VStGB wühlen, war wenig ergiebig wir zu erwarten war.

Mich hat das Vorpreschen des GBA aus folgendem Grund interessiert. Beim Angriff auf das iranische Konsulat in Damaskus im April 2024 wurde ja unter anderem gesagt, keine Rechtfertigung, weil eine zu große örtliche Entfernung zum bewaffneten Konflikt. Wenn man die Entscheidung des GBA, die des polnischen Richters und die Entscheidung des BGH auf dieses Argument durchsucht, wird man da nichts finden. Danach wären Kriegsverbrechen auch in Drittstaaten außerhalb des eigentlichen Konfliktgebies möglich. Im Sinne des Erfinders war das sicher nicht. Aber anderseits werden Konflikte ja gerade durch Drohnen immer weiter lokal ausgebreitet.

Die Komplexität wurde von BGH nicht erkannt.


Zwar macht sich der BGH Gedanken zur örtlichen Zuständigkeit, aber auf eine saubere Konfliktdarstellung verzichtet. Andererseits gibt er mit seinem obiter dictum eine Bedienungsanleitung fürs OLG was die Kriterien für die Bejahung eines Kriegsverbrechens wären. Kurz gesagt: internationaler bewaffneter Konflikt, kein Kombattant, kein legitimes Angriffsziel.

Dagegen der polnische Richter: legitimes Angriffsziel, keine Auslieferung. Der Beschuldigte, der von Polen nicht überstellt wurde, war nun allerdings blöd genug, sich heute in Kroatien schnappen zu lassen. Mal sehen, wie es die Kroaten sehen und ob eine Auslieferung erfolgt. Zwei wohl gesonnene Richter trifft man aber wahrscheinlich nicht im Leben.

Das Du dir immer die Mühe machst. ( Danke)

Gerne.

@juliuscaesar und ich hatten uns zu dieser Frage ausgetauscht. Und mich interessiert die Frage, welche Konsequenzen für andere Konflikte aus der Rechtsprechung abzuleiten sind.

Die Kommentierung zum VStGB ist an den spannenden Stellen dünn.

Im Hinblick auf den Angriff von Leipzig: Geschützt ist das Eigentum, ob andere Rechtsgüter betroffen sind, lässt die Kommentierung offen. Ein Taterfolg muss nicht eintreten. Damit kommt der GBA aus § 11 VStGB nicht mehr raus (falls es zu einer Verhaftung kommt).

Ich hatte kurz über Art. 51 UN Charta nachgedacht und auch schon was dazu geschrieben.
Aber da das derzeit auch wild diskutiert wird Stichwort Erheblichkeitsschwelle und ich tatsächlich so meine Gedankengänge bezüglich der "Fehlfunktion" des Sprengsatzes habe... bin ich zu dem Ergebnis gekommen, das so ziemlich genau das was da passiert ist eben nicht in das dem Artikel zu Grunde liegende Schema passt. Wenn s nicht so Kacke wäre, wäre es echt bewundernswert.

Erheblichkeitsschwelle bezüglich des Angriffs in Leipzig wahrscheinlich nicht erreicht. Aber Art. 51 UNCHR im Hinblick auf die Ukraine seit 2022 (eigentlich seit 2014). Wenn man hier vor vier Jahren konsequent reagiert hätte, wäre das Ganze nicht so eskaliert. Dass man die unheilige Drohnenallianz aus Russland und Iran zu lange gewähren lassen hat, habe ich ja bereits an anderer Stelle geschrieben.

Julius und ich saßen im November mit zwei Freundinnen in Ivano-Frankivsk und wurden darauf hingewiesen, wie die Drohnen die Kriegsführung geändert haben und seit Herbst gibt es noch einmal eine weitere beunruhigende Entwicklung. Einen Angriff habe ich ja im März live miterlebt.

Den hatte ich noch nicht geteilt:


Zwei Beinahe-Katastrophen und viel Glück.

Gestern lief ein interessanter Beitrag bei Frontal21:

 

juliuscaesar

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12.06.2014
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FRA
„Russland ist Drahtzieher des versuchten Sprengdrohnenattentats auf den Flughafen Leipzig/Halle. Zu dieser Überzeugung ist die Bundesregierung nach Informationen der "Welt am Sonntag" und "Politico" gelangt.

Berlin werde diese Einschätzung alsbald öffentlich machen - und bereite ein "umfangreiches Maßnahmenpaket gegen Moskau" vor.“

 

Luftikus

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08.01.2010
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14.042
irdisch
Weil Russland als Rache wahrscheinlich das Goethe-Institut in Russland schliesst, wird das noch eine folgenreiche Sache. Aber es ist richtig, die beim Namen zu nennen, wenn sie es waren. Offenbar ist es nachweisbar oder sollte es das sogar sein? Man erinnere sich an die russischen Giftattacken in UK.
 

N140SC

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01.01.2024
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es ist richtig, die beim Namen zu nennen, wenn sie es waren. Offenbar ist es nachweisbar oder sollte es das sogar sein?

Aber auch nur dann. Man erinnere nur an die Nordstream-Geschichte: was haben da alle sofort nach reichlich naiver Anwendung des Prinzips "cui bono?" geschrien (inklusive der Medien) und wer war es dann letztendlich?
 

unseen_shores

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30.10.2015
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Trans Balkan Express
Tatsächlich hatte ich mich auch (sehr) gewundert... ( Ob dat sone gute Idee is´) , nachdem ich dann den Faktor "Politik" mit einbezojgen habe, hat es gepasst.

In die Sache kommt Bewegung, wobei der BGH die Marschrichtung ja bereitrs vorgegben hat.

"Die internationale Fachliteratur gibt hier gegensätzliche Antworten. Amerikanische und britische Handbücher zum Kriegsrecht neigen zur Auffassung, ein „unmittelbarer“ militärischer Vorteil sei nicht notwendig, um ein Objekt zum legitimen Ziel zu machen. Das „Newport Manual“ des US Naval College folgert, Kabel am Meeresgrund dürften zerstört werden, „wenn die Notwendigkeiten des Krieges das verlangen“.

Auch in Polen und der Tschechischen Republik gibt es diese Lesart. Der tschechische Präsident Petr Pavel hat die Nord-Stream-Leitungen einmal ein „legitimes militärisches Ziel“ genannt, und ein Richter in Polen hat 2025 einen ukrainischen Taucher, der auf der Andromeda mit dabei gewesen sein soll, in Freiheit gesetzt, weil Angriffe gegen kritische Infrastruktur eines Aggressors kein Verbrechen seien."



(Bei Bedarf habe ich den gesamten Artikel).

Interessanterweise hört man aktuell nichts zum Überstellungsverfahren aus Kroatien im Parallelverfahren.

Weil Russland als Rache wahrscheinlich das Goethe-Institut in Russland schliesst, wird das noch eine folgenreiche Sache. Aber es ist richtig, die beim Namen zu nennen, wenn sie es waren. Offenbar ist es nachweisbar oder sollte es das sogar sein? Man erinnere sich an die russischen Giftattacken in UK.

Der Mehrwert eines Goetheinstituts in einem terroristischen Staat, der gezielt Bibliotheken, Buchmärkte, Kirchen und Museen in seinem Nachbarland angreift, Kyjiw seit vier Tagen mit Drohnenattacken überzieht und gezielt die ukrainische Kultur auslöschen möchte, dürfte gering sein. Es ist an der Zeit den Schandfleck in der Friedrichstraße zu schließen.

Zu den Methoden der heutigen Kriegsführuung:

"Wir müssen uns bewusst machen, dass wir im Zeitalter der Killerdrohnen angekommen sind. Menschen werden heutzutage in First Person View umgebracht – aus der Ich-Perspektive. Und dann landet das Video im Internet, wo wir alle es anschauen können. Immer und immer wieder."

 

Wuelfi71

Erfahrenes Mitglied
08.02.2020
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DUS
IAuch in Polen und der Tschechischen Republik gibt es diese Lesart. Der tschechische Präsident Petr Pavel hat die Nord-Stream-Leitungen einmal ein „legitimes militärisches Ziel“ genannt, und ein Richter in Polen hat 2025 einen ukrainischen Taucher, der auf der Andromeda mit dabei gewesen sein soll, in Freiheit gesetzt, weil Angriffe gegen kritische Infrastruktur eines Aggressors kein Verbrechen seien"
Anfang und Ende der Pipeline verwechselt? Inwiefern soll North-Stream für Russland eine kritische Infrastruktur gewesen sein? Ein paar leicht verdiente Gasrubel weniger, müssen sie es jetzt halt verflüssigen und verschiffen, aber deshalb sitzt in Russland niemand im Kalten. Kritisch war die Infrastruktur wohl eher für Deutschland nach dem Atomausstieg...
 
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Tiversin

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06.07.2016
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In die Sache kommt Bewegung, wobei der BGH die Marschrichtung ja bereitrs vorgegben hat.

"Die internationale Fachliteratur gibt hier gegensätzliche Antworten. Amerikanische und britische Handbücher zum Kriegsrecht neigen zur Auffassung, ein „unmittelbarer“ militärischer Vorteil sei nicht notwendig, um ein Objekt zum legitimen Ziel zu machen. Das „Newport Manual“ des US Naval College folgert, Kabel am Meeresgrund dürften zerstört werden, „wenn die Notwendigkeiten des Krieges das verlangen“.

Auch in Polen und der Tschechischen Republik gibt es diese Lesart. Der tschechische Präsident Petr Pavel hat die Nord-Stream-Leitungen einmal ein „legitimes militärisches Ziel“ genannt, und ein Richter in Polen hat 2025 einen ukrainischen Taucher, der auf der Andromeda mit dabei gewesen sein soll, in Freiheit gesetzt, weil Angriffe gegen kritische Infrastruktur eines Aggressors kein Verbrechen seien."

Birgt Sprengstoff ... und zeigt so einiges auf.

Der erste Gedanke:
Moment mal, das hat (unmittelbare?) Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung.

1939 hatte das Deutsche Reich in den entprechenden Grenzen eine Bevölkerung von ca. 79 Millionen
2026 hat die BRD ca. 85 Millionen Einwohner

1939 wurde fast ausschliesslich mit Festbrennstoffen aka Kohle und Holz geheizt
Aktuell werden ca. 50 % der Häuser und Wohnungen mit Gas geheizt

Telekommunikation und Individualverkehr seien ebenfalls erwähnt.

Und in Anbetracht der aktuellen Hilflosigkeit der Deutschen Stämme ( anders kann das förderale Kuddelmuddel doch echt nicht mehr bezeichnet werden), bin ich tatsächlich ganz froh, dass derzeit keine AKW laufen.

Interessanterweise hört man aktuell nichts zum Überstellungsverfahren aus Kroatien im Parallelverfahren.

Nja .. finde ich jetzt nicht soooo ungewöhnlich, da laufen noch ein paar Fristen.

Der Mehrwert eines Goetheinstituts in einem terroristischen Staat, der gezielt Bibliotheken, Buchmärkte, Kirchen und Museen in seinem Nachbarland angreift, Kyjiw seit vier Tagen mit Drohnenattacken überzieht und gezielt die ukrainische Kultur auslöschen möchte, dürfte gering sein. Es ist an der Zeit den Schandfleck in der Friedrichstraße zu schließen.

Es ist wohl die Angst vor einer weiteren Eskalation und der Reaktion der deutschen Wähler...
Unser Land ist zutiefst gespalten.

Zu den Methoden der heutigen Kriegsführuung:

"Wir müssen uns bewusst machen, dass wir im Zeitalter der Killerdrohnen angekommen sind. Menschen werden heutzutage in First Person View umgebracht – aus der Ich-Perspektive. Und dann landet das Video im Internet, wo wir alle es anschauen können. Immer und immer wieder."

Ich hatte Dir ja bereits den Link zu dem B-Movie nach einer Kurzgeschichte von Philipp K. Dick Kriege der Zukunft geschickt.
(Die Trefferquote, die der Kerl bei seinen Romanen hat, ist beängstigend.)

Was in der Ukraine gerade passiert, ist eine Wiederholung dessen, was im ersten WK geschehen ist.
Mechanisierung und Automatisierung 2.0
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
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Trans Balkan Express
Anfang und Ende der Pipeline verwechselt? Inwiefern soll North-Stream für Russland eine kritische Infrastruktur gewesen sein? Ein paar leicht verdiente Gasrubel weniger, müssen sie es jetzt halt verflüssigen und verschiffen, aber deshalb sitzt in Russland niemand im Kalten. Kritisch war die Infrastruktur wohl eher für Deutschland nach dem Atomausstieg...

Also ich bin weder der GBA, noch der BGH. Ich bin beide nicht und daher der falsche Adressat von jeglicher Kritik. Ich sitze nur am Spielfeldrand und wundere mich.

Der GBA hat entschieden, bezüglich Nordstream 2 wegen Kriegsverbrechen nach § 11 VStGB anzuklagen.

Mitforist @Tiversin und ich haben darüber den Kopf geschüttelt, denn das

Birgt Sprengstoff ... und zeigt so einiges auf.

Das Problem ist, wenn man Nordstream 2 wegen Kriegsverbrechen anklagt und verurteilt, ist die Marschrichtung für ein eventuelles Verfahren wegen dem Anschlag in Leipzig vorgegeben (und Deutschland ist nicht Konfliktpartei im Sinne des humanitären Völkerrechts). Zu den Knackpunkten #1.204 und #1.223. Ich wäre hier bereits bei dem fehlenden Konnex zum bewaffneten Komflikt ausgestiegen und hätte mich als Bundesanwalt auf die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion konzentriert und allenfalls thematisiert., ob die Sprengung gerechtfertigt ist (legitime Kriegshandlungen sind Rechtfertigungsgründe im Sinne des Strafrechts). Der GBA plant hier offensichtlich großes und der BGH gibt Handlungsanweisungen für das OLG (siehe der oben gesetzte Link). Kritik bitte ausschließlich nach Karlsruhe

Was Nordstream betrifft, geht es natürlich auch um die Frage, ob kritische Infrastruktur auch Finanzierung bedeutet.

Der Angeklagte hat Argumente gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorm OLG beantrtagt. Hier kann er kein Rechtsmittel einlegen, aber ich bin sicher, die Sache bis zum BGH geht.

Nja .. finde ich jetzt nicht soooo ungewöhnlich, da laufen noch ein paar Fristen.

Okay. 60 Tage, da haben die Kroaten noch etwas Zeit, nach Rechtskraft 10 Tagen Überstellung.

Es ist wohl die Angst vor einer weiteren Eskalation und der Reaktion der deutschen Wähler...
Unser Land ist zutiefst gespalten.

Sagen wir so. Die AfD möchte ja den Kulturinstitutionen ohnehin ans Geld und ist bislang nicht mit Sympathiekundgebungen für das Goethe-Institut aufgefallen. Außerdem möchte der künftige MP Siegmund den Kulturaustauch mit dem großen russischen Reich auf Landesebene führen.

Ich hatte Dir ja bereits den Link zu dem B-Movie nach einer Kurzgeschichte von Philipp K. Dick Kriege der Zukunft geschickt.
(Die Trefferquote, die der Kerl bei seinen Romanen hat, ist beängstigend.)

Hattest Du. Ich nehme ihn gerne zur Erinnerung doppelt. Der Hinweis zu "Des Teufels Alternative" war ja auch ein Volltreffer (um mal im Militärjargon zu bleiben).

Was in der Ukraine gerade passiert, ist eine Wiederholung dessen, was im ersten WK geschehen ist.
Mechanisierung und Automatisierung 2.0

Wie wahr und das Recht hinkt hinterher.
 

N140SC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2024
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Warum ist die Frage nach dem Vorteil naiv?

Nicht die Frage ist naiv, sondern die Antwort, mit der man allzu schnell bei der Hand war. Musste sogar der frühere Kanzleramtsminister bei Miosga am Sonntag selbstkritisch einräumen, dass er zu denjenigen gehörte, die da falsch lagen.
 

Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
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5.444
Chersonesus Cimbrica
Berufung auf Sicherheitskreise?

BILD als seriöse Quelle ist ohne Eigeninteressen und frei von personellen Verflechtungen. Will sagen: Transparenz und Unabhängigkeit, wie es sich für Qualitätsjournalismus gehört.

Ach nee, doch nicht:

Johannes Boie:
Ehemals: Chefredakteur der BILD und zuvor Chefredakteur der Welt am Sonntag. Heute: Chief Marketing Officer beim Drohnenhersteller Helsing.

Julian Röpcke:
Langjähriger BILD-Redakteur, zuletzt mit Schwerpunkt Ukrainekrieg. Hat angekündigt, BILD demnächst in Richtung eines deutsch-ukrainischen Drohnenherstellers zu verlassen.

Moritz Döpfner:
Sohn des Springer-Vorstandschefs und Leiter der Risikokapitalfirma Döpfner Capital. Investiert in Stark Defence - einem Rüstungs- und Militärdrohnen-Start up.

Firma Axel Springer:
Ist mit Millionenbeträgen an Project-A-Fonds beteiligt. Project A ist Investor bei Stark Defence, das aktuell mit 3,5 Milliarden Euro bewertet sein soll.

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