LEJ - Das vergessene Potenzial

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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
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Beeindruckende Einschätzung aus der Schweiz. Dann müsste allerdings der erste DHL-Brandanschlag "der erste Angriff" gewesen sein, denn der kam von Tätern mit den gleichen DNA-Spuren und er wäre auch richtig brutal geworden, wenn es keine Verspätung gegeben hätte.
 
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Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
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DUS
Beeindruckende Einschätzung aus der Schweiz. Dann müsste allerdings der erste DHL-Brandanschlag "der erste Angriff" gewesen sein, denn der kam von Tätern mit den gleichen DNA-Spuren und er wäre auch richtig brutal geworden, wenn es keine Verspätung gegeben hätte.

Nein.
"Richtig brutal" waren die Flugzeuge die in das WTC geflogen sind.

Eine Paketbombe ist keine mit Sprengstoff beladene Drohne.
Paketbombe : Anschlag
Drohne: Angriff

Die Paketbombe war grenzwertig .... die Drohne nicht.

Das ist Russlands Prinzip... nachsehen wie weit es geht.

Mit "Hybrid" hat das, was zuletzt in Leipzig passiert ist, nichts mehr zu tun. Egal was Dobrindt da faselt.

So kurz vor den Wahlen ... ein Schelm wer böses denkt ...
 

unseen_shores

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30.10.2015
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Trans Balkan Express
Mit "Hybrid" hat das, was zuletzt in Leipzig passiert ist, nichts mehr zu tun. Egal was Dobrindt da faselt.

Spannend auch vor dem Hintergrund, dass sich der GBA im Hinblick auf Nord-Stream neulich ins Knie geschossen hat, als er dort ohne Not ein Kriegsverbrechen angeklagt hat. Ich hätte ihn dringend davon abgeraten, wegen der Konsequenzen für künftige Fälle.


Es gab ja keinen direkten Nexus zum bewaffneten Konflikt. Außerdem finde ich die Einschätzung des polnischen Richters, dass eine Rechtfertigung für die Nordstrem-Spengung vorlag, rechtlich sehr gewagt aber charmant.

Interessant hier (S. 276)


Sagen wir das OLG qualifiziert die Sprengung von Nord-Stream abschließend als Kriegsverbrechen (i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 2 VStGB), dann müsste man im Drohnenfall vom LEJ das selbe annehmen. Versuchsstrafbarkeit für Delikte nach VStGB ist in der Regel gegeben. § 11 Abs. 1 Nr. 2 VStGB ist ein Verbrechen. Dass die Tat im Versuch stecken geblieben ist, ist damit egal. Damit hätten wir nicht nur die erste kriegerische Handlung seit Ende des 2. Weltkriegs auf deutschem Boden, sondern sogar das erste Kriegsverbrechen (interessanterweise ca. 1.830 Kilometer entfernt von der Front). Da sollen sich Dobrindt und Co. mal raus winden und verharmlosen. Vielleicht sollte Dobrindt auch von seiner Weisungsbefugnis Gebrauch machen und die Anklage im Nord-Stream Verfahren anzupassen.

Bleibt spannend, insbesondere weil die Drohne den künftig in Sachsen-Anhalt regierenden Putinfreunden direkt vor den Latz geknallt wurde.
 

Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
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DUS
Spannend auch vor dem Hintergrund, dass sich der GBA im Hinblick auf Nord-Stream neulich ins Knie geschossen hat, als er dort ohne Not ein Kriegsverbrechen angeklagt hat. Ich hätte ihn dringend davon abgeraten, wegen der Konsequenzen für künftige Fälle.

Tatsächlich hatte ich mich auch (sehr) gewundert... ( Ob dat sone gute Idee is´) , nachdem ich dann den Faktor "Politik" mit einbezojgen habe, hat es gepasst.

Sagen wir das OLG qualifiziert die Sprengung von Nord-Stream abschließend als Kriegsverbrechen (i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 2 VStGB), dann müsste man im Drohnenfall vom LEJ das selbe annehmen. Versuchsstrafbarkeit für Delikte nach VStGB ist in der Regel gegeben. § 11 Abs. 1 Nr. 2 VStGB ist ein Verbrechen. Dass die Tat im Versuch stecken geblieben ist, ist damit egal. Damit hätten wir nicht nur die erste kriegerische Handlung seit Ende des 2. Weltkriegs auf deutschem Boden, sondern sogar das erste Kriegsverbrechen (interessanterweise ca. 1.830 Kilometer entfernt von der Front). Da sollen sich Dobrindt und Co. mal raus winden und verharmlosen. Vielleicht sollte Dobrindt auch von seiner Weisungsbefugnis Gebrauch machen und die Anklage im Nord-Stream Verfahren anzupassen.

Das Du dir immer die Mühe machst. ( Danke)

Ich hatte kurz über Art. 51 UN Charta nachgedacht und auch schon was dazu geschrieben.
Aber da das derzeit auch wild diskutiert wird Stichwort Erheblichkeitsschwelle und ich tatsächlich so meine Gedankengänge bezüglich der "Fehlfunktion" des Sprengsatzes habe... bin ich zu dem Ergebnis gekommen, das so ziemlich genau das was da passiert ist eben nicht in das dem Artikel zu Grunde liegende Schema passt. Wenn s nicht so Kacke wäre, wäre es echt bewundernswert.

Bleibt spannend, insbesondere weil die Drohne den künftig in Sachsen-Anhalt regierenden Putinfreunden direkt vor den Latz geknallt wurde.

Achwas *rückAluhutzurecht* die wurden vorher informiert. ;)
 
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Alfalfa

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23.01.2022
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War heute Kindergarten Ausflug und ihr habt euch mal so richtig ausgetrollt? Gut so, komme schon seit Stunden nicht mehr aus dem Lachen heraus. :ROFLMAO: Findet ihr es eigentlich gerecht dem Roundhouse Kick Busfahrer gegenüber? Der war ja ein richtiger Held! Aber der wurde ja jetzt einfach aus der Geschichte gecancelt!
 

FCL

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02.04.2020
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Jetzt nicht direkt LEJ... aber halt Sachsen / Erzgebirge...