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Das stimmt übrigens nicht, PEP Tickets sind ebenso zu entschädigen nach EU-Verordnung wie Vollzahlertickets.
Ich denke, Du solltest Dir dann dringend einmal die AGBs der PEP Tickets durchlesen, bei denen der Anspruch auf DBC als auch OAL-Rerouting ganz klar ausgeschlossen ist. Nur das "right to care" ist definitiv eingeschlossen, wie auch in den AGBs angegeben und von TigerPaw bereits korrekt klargestellt.
Ich kann es nur nochmal betonen: Glück haben und eine Ausnahme von der Regel bekommen ist das eine, aber man kann halt auch Pech haben und mit jemandem zu tun haben, der die Regel exakt "by the book" anwendet. Nicht mehr und nicht weniger wollte ich betonen.
Eigenes Erlebnis: PEP MUC-VIE gebucht, Flieger am Abflugtag gecancelled. Kein Anspruch auf Kompensation, und auf dem PEP-Ticket dann frühestmögliche Umbuchung auf den nächsten Tag da der nächste Flieger bereits überbucht war. In der Folge dann ein reguläres Ticket gekauft (da ich unbedingt noch am selben Tag nach VIE wollte) und dann als HON grade noch so von der Warteliste den Platz bekommen.